Nach Einschreiben per Rückschein: Caritas-Pressesprecherin antwortet/Weitere Fragen

“Ich möchte Ihnen auf Ihr Schreiben an den Präsidenten des Deutschen Caritasverbandes antworten”, hat mir mit Schreiben vom 13. Juni 2008 die Pressesprecherin Claudia Beck endlich eine Antwort zum Schicksal ehemaliger Heimkinder zukommen lassen. E-Mails blieben bis dahin unbeantwortet, Nachhaken brachte nichts, aber genau verfolgt wurden meine Berichte, lässt Claudia

“Ich möchte Ihnen auf Ihr Schreiben an den Präsidenten des Deutschen Caritasverbandes antworten”, hat mir mit Schreiben vom 13. Juni 2008 die Pressesprecherin Claudia Beck endlich eine Antwort zum Schicksal ehemaliger Heimkinder zukommen lassen. E-Mails blieben bis dahin unbeantwortet, Nachhaken brachte nichts, aber genau verfolgt wurden meine Berichte, lässt Claudia Beck bereits im zweiten Satz ihres Briefes durchschimmern: “Dieses Einschreiben hatten Sie bereits in einem Text, der im Internet veröffentlicht wurde, angekündigt.”

Einschreiben mit Rückschein sind das letzte schriftliche Mittel, wenn sich die andere Seite in Schweigen hüllt. Die Caritas bestätigte den Eingang meines Briefes am 6. Juni 2008. Die Caritas-Pressesprecherin füllte daraufhin knapp eineinhalb Schreibmaschinenseiten, zuerst einmal meldete Claudia Beck Protest an: “Die Überschrift des Textes lautet ´Vor über zwei Jahren Entschädigungen versprochen: Caritas-Präsident bekommt Einschreiben´. Dabei beziehen Sie sich auf einen Artikel, der in der Tagespost am 16. Februar 2006 veröffentlicht wurde. Grundlage dieses Artikels war ein Interview mit dem Präsidenten, das auf Spiegel Online am 14. Februar 2006 veröffentlicht worden war. Weder in dem Interview noch in dem darauf basierenden Artikel spricht sich der Präsident für Entschädigungen aus.”

Anerkennung keine Entschädigung?

Die “Tagespost”-Meldung vom 16. Februar 2006 lautete: “Hamburg (DT/KNA). Nach dem Zweiten Weltkrieg in kirchlichen Einrichtungen misshandelte Heimkinder können auf Unterstützung durch den Deutschen Caritasverband (DCV) hoffen. ´Wir wollen die heute Erwachsenen nicht mit den in ihrer Kindheit entstandenen Traumatisierungen alleine lassen´, sagte DCV-Präsident Peter Neher in einem am Dienstag im Internet verbreiteten ´Spiegel´-Interview. Er sprach sich für individuelle Entschuldigungen und eine Überprüfung von Rentenansprüchen aus. Zudem sollten die Betroffenen gegebenenfalls ihre Akten einsehen können. Um nachgewiesene Arbeitszeiten bei der Berechnung der Rentenansprüche zu berücksichtigen, regte er eine Prüfung durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und die Rentenversicherungsträger an.”

Wenn endlich Rentenansprüche ehemaliger Heimkinder anerkannt werden, ist das keine Entschädigung? Dann müssten Heime doch erst einmal Beiträge an die Rentenversicherungsträger entrichten – also zur Kasse gebeten werden.

Doch um diese Erkenntnis macht die Caritas-Pressesprecherin einen Bogen, über die Ziele ihres Präsidenten schreibt sie: “Er tritt dafür ein, dass sich die Einrichtungen, die mit negativen Erinnerungen und Erfahrungen ehemaliger Heimkinder konfrontiert werden, deren Anliegen öffnen. Dazu gehört, Einsicht in Akten zu gewähren, sofern diese noch vorhanden sind (die Verjährungsfristen liegen viele Jahre zurück), Bescheinigungen auszustellen, mit deren Hilfe die betroffenen Personen gegebenenfalls einen Rentenanspruch erwirken können und den ehemaligen Heimkindern zu Gesprächen zur Verfügung zu stehen und somit dazu beizutragen, negative Erfahrungen besser verarbeiten zu können.”

Kirchen passiv – Heimkinder aktiv?

Mit diesen Sätzen enthüllt Claudia Beck mehr als ihr möglicherweise bewusst ist, denn zwischen den Zeilen steht, was viele ehemalige Heimkinder berichten: Sie müssen aktiv werden, sie tragen die Beweislast und viele bekommen bei Recherchen die Antwort: “Die Akten sind leider vernichtet worden.”

Experten schätzen, dass zwischen 500.000 bis 1.000.000 Kinder in den 1950er-, 1960er- und 1970er-Jahren in staatlichen und kirchlichen Heimen gelebt haben, wie es in manchen Heimen zugegangen ist, enthüllte die Journalistin Ulrike Meinhof bereits vor über 40 Jahren. 1970 drehte sie einen Fernsehfilm, der 24 Jahre lang bei der ARD auf einer Schwarzen Liste stand. Ehemalige Heimkinder sind nicht dafür verantwortlich zu machen, dass dieses Thema so lange unter den Teppich gekehrt wurde, dazu erheblich beigetragen haben die Kirchen.

Doch das ist nichts Ungewöhnliches: Auch die Opfer des US-Senators Mc Carthy, der zwischen 1950 und 1954 zur Kommunistenhatz blies, mussten 16 Jahre lang auf eine Entschädigung warten, auch sie mussten um ihr Recht kämpfen wie in Deutschland Contergan-Kinder.

Doch dazu haben viele ehemalige Heimkinder gar nicht die Kraft, sie sind für ihr Leben gezeichnet – und es wäre die Aufgabe der Kirchen – und zwar schon seit sehr langer Zeit – diesen Menschen auf jede erdenkliche Weise zu helfen.

Zwei Leidensgeschichten

Dem Einschreiben per Rückschein habe ich zwei Leidensgeschichten ehemaliger Heimkinder beigefügt, darauf geht die Caritas-Pressesprecherin im fünften Absatz ihres Schreibens so ein: “Auch mit Herrn Beckers und Frau Schneider stehen Mitglieder unseres Verbandes in sporadischem Kontakt. Bisher ist es immer wieder gelungen, Meinungsverschiedenheiten konstruktiv miteinander zu beraten. Nicht immer konnte Einvernehmen erzielt werden, wohl aber wurden die unterschiedlichen Wahrnehmungen und Interessen respektiert. Wir vertrauen darauf, dass dies auch weiterhin gelingen wird.”

Ich dagegen stehe mit diesen beiden ehemaligen Heimkindern nicht nur in sporadischem, sondern in ständigem Kontakt. Jüngst haben sie wieder gegen den Orden demonstriert, unter dem sie während ihrer Kindheit gelitten haben. Auch bei dieser Demonstration kam es ihren Schilderungen zufolge zu Beschimpfungen und tätlichen Angriffen, während sich die Nonnen nicht blicken ließen.

Weitere Fragen

“Sehr geehrter Herr Tjaden, für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung”, endet das Schreiben der Caritas-Pressesprecherin. Da sie auch diesen Artikel lesen wird, stelle ich die Fragen öffentlich:

1. Haben die von Ihnen genannten ehemaligen Heimkinder Beckers und Schneider während ihres Heimaufenthaltes Rentenansprüche erworben, die von den Trägern der Heime anerkannt werden?

2. Weiter gehende Entschädigungen hat der Präsident Ihres Verbandes Ihrem Schreiben zufolge noch nicht versprochen. Bleibt es dabei?

3. Der Orden, mit dem Frau Schneider und Herr Beckers in ihrer Kindheit negative Erfahrungen gemacht haben, ist weiterhin auf dem Gebiet der Jugendhilfe aktiv. Zu diesen Heimen gehörte auch lange Zeit das Schloss Dilborn. Dort lebt seit über vier Jahren die inzwischen elfjährige Jessica Müller, die zu ihren Eltern zurück möchte. Schloss Dilborn hat bis heute keine meiner Fragen zum Schicksal dieses Mädchens beantwortet. Derzeit wollen die Eltern wissen, wie die weitere schulische Laufbahn ihres Kindes verläuft. Die Schule, die Jessica derzeit besucht, hat darauf abweisend reagiert und die Eltern erneut ans Jugendamt der Stadt Mönchengladbach verwiesen. Könnte ein Einschreiben mit Rückschein Bewegung auch in diesen Fall bringen?

4. Jessica Müller wird seit Monaten mit Risperdal behandelt. Dagegen haben sich ihre Eltern von Anfang an gewehrt, jüngst sind sie deswegen bei der AOK gewesen. Jetzt schalteten sie das Oberlandesgericht in Düsseldorf ein, damit dieses Medikament endlich wieder abgesetzt wird. Soll das immer so weiter gehen?

Kommentare

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  1. Vielleicht sollte die Pressesprecherin Claudia Beck mal das hier lesen.

    http://www.hermine-schneider.de/productssimple.html
    Caritas Chef Peter Nehr entschuldigt sich – Kölner Express 15.02.2006

    Emails an die Caritas Heimleitung werden nur durch Anwälte mit Unterlassungserklärungen beantwortet. So sieht es aus.
    Die Caritas will von Ihren Opfern nichts wissen. Entschädigen schon gar nicht!
    Sie werden finanziell durch Anwälte der Verbrecher in den Ruin getrieben.

    Nur durch die Verjährungsfristen laufen die Täter (Diakone und Nonnen) noch frei herum. Tausende würden heute im Knast ihren Lebensabend verbringen und nicht in ihren Klöstern.

    Alleine aus meinem Heim gibt es über fünfzig tote Heimzöglinge und bei vielen Beerdigungen war ich persönlich dabei. Wann will das Heim in Schwalmtal die Gedenkstätte dieser Opfer einrichten. Auch hier sind zwei Jahre verstrichen.

    Die Verjährungsfristen auf Straftaten an Heimkinder müssen aufgehoben werden denn erst nach 30 Jahren sind die Opfer in der Lage das Verbrechen zu erkennen.

    Für die Polizei ist ein Totschläger ein biegsamer Knüppel mit Eisenkugel aber für die Heimkinder waren es Nonnen und ähnliches.