Von Würstchen, Wetter und Nazis

Zum Winter gehört der Schnee, zum Sommer gehört das Grillen. Jeder von uns verbindet wahrscheinlich mit warmen bis heißen Sommerabenden auch das gesellige Zusammensein beim gemütlichen Barbecue. Und wenn sie nicht zu Hause sein sollen, dann bieten viele Gemeinden und Vereine Grillplätze zur freien Anmietung gegen einen oftmals überaus erträgliches

Zum Winter gehört der Schnee, zum Sommer gehört das Grillen. Jeder von uns verbindet wahrscheinlich mit warmen bis heißen Sommerabenden auch das gesellige Zusammensein beim gemütlichen Barbecue. Und wenn sie nicht zu Hause sein sollen, dann bieten viele Gemeinden und Vereine Grillplätze zur freien Anmietung gegen einen oftmals überaus erträgliches Entgelt.

Besondere Vorsicht ist geboten

Doch viele Gemeinden und Vereine wissen nicht, dass sie sich durch die Vermietung solcher Einrichtungen der Gefahr aussetzen Opfer rechtsextremer Täter zu werden. Denn es ist eine bekannte Praxis von rechtsextremistischen Organisationen durch einen im Ort unbekannten Strohmann Grillplätze anzumieten und diese dann für rechtsextreme, ausländerfeindliche oder antidemokratische Feiern zu missbrauchen. Deswegen ist bei der Vermietung solcher öffentlicher Einrichtungen und privater Plätze besondere Vorsicht geboten.

Bereits im Vorfeld können entsprechende Regelungen und Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien geschlossen werden. So ist es beispielsweise sinnvoll, den Veranstaltungscharakter im Vertrag zu benennen und einen Verstoß beziehungsweise eine vertragswidrige Nutzung mit einem sofortigen Kündigungsrecht von Seiten des Vermieters vorzusehen. Damit kann die Veranstaltung im Fall eines Missbrauchs unmittelbar und dann an Ort und Stelle aufgelöst werden. Gegebenenfalls muss dies mit Polizeigewalt vollzogen werden.

Ohnehin ist eine enge Abstimmung mit den örtlichen Sicherheits-und Ordnungsbehörden wichtig. Bereits im Vorfeld kann so die Gefahr von rechtsextremem Aktivitäten eingedämmt werden. Oftmals sind der Polizei auch die so genannten Strohmänner bekannt und lassen bereits im Vorfeld ein Verdacht auf den tatsächlich geplanten Veranstaltungscharakter zu. Sollte der Täter mehrfach durch einschlägige Straftaten in Erscheinung getreten sein, ist sogar eine vorbeugende Untersagung der Nutzung möglich, denn Kommunen haben auch dafür Sorge zu tragen, dass Recht und Gesetz eingehalten werden. Und gerade bei solchen Feiern besteht in erhöhtem Maße die Gefahr von Straftaten, so beispielsweise das Zeigen rechtsextremer (verfassungsfeindlicher) Symbole oder des Hitlergrußes (hierbei handelt sich um Straftaten nach dem Strafgesetzbuch).

Der Einsatz gegen Rechtsextremismus ist nicht nur eine bundespolitische oder landespolitische Aufgabe, sondern auch eine kommunalpolitische Verpflichtung.

Hier wurzeln die politischen Einstellungen und auch nur hier können sie effektiv verändert werden. Es ist Aufgabe der Politik, dafür Sorge zu tragen, dass Rechtsextremismus nicht in den gesellschaftlichen Bereichen Fuß fasst. Die Anmietung von öffentlichen Einrichtungen stellt hierbei eine besondere Herausforderung dar. Insbesondere im Umgang mit rechtsextremen Parteien ist auf den Grundsatz der Parteiengleichheit zu verweisen. Jedoch geht es hier nicht um die Anmietung durch irgendwelche rechtsextreme Parteien, sondern um die private Anmietung für die Durchführung von rechtsextremem Aktivitäten. Hier müssen Kommunalpolitiker einen Weg finden, um diese Gefahr weiterhin einzudämmen.

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