Schulgesetze: Instrumente gesellschaftlicher Bevormundung (II)

- Lernen ja, aber muss es unbedingt in einer staatlichen Schule sein?
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Wird der Forderung nach geordnetem Rückzug der Zentralgewalt stattgegeben?
In seiner Veröffentlichung Subsidiaritat und Non-Zentralität, setzt sich Robert Nef, Präsident des Stiftungsrates und ehemaliger langjähriger Leiter des Liberalen Intituts Zürich, mit Fragen der Zuständigkeiten auseinander (http://www.libinst.ch/). “Die unterstmögliche Stufe soll prinzipiell zuständig sein, und das Übertragen einer Aufgabe an einen grösserern Verband braucht eine Begründung. … Die Gefahr, dass das Prinzip duch Interpretation der Bedingungen, unter denen dann doch der übergeordnete Verband ‚geeigneter‘ ist, zentralisierend angewendet wird, höhlt das Prinzip aus.” Wo anders, als im Hinblick auf die Familie, könnte besser nachgewiesen werden, dass von Subsidiarität bald nur noch die materielle Versorgung des Nachwuchses durch die Eltern als Zuständigkeit verbleibt. Forderungen nach staatlichem Kindergeld sind Ausdruck jenes von Nef beschriebenen Phänomens des “Gerangels um möglichst viele Subventionen”, was “im Effekt nur die Abhängigkeit der Peripherie [im hier diskutierten Fall der Familiengeminschaft (d. Verf.)] von der Zetnrale verstärk[t]”. … Das Subsidiaritätsprinzip muss daher als Gegentrend in dem Sinn präzisiert und radikalisiert werden, dass es für die Rückgabe von Kompetenz, Verantwortung und Finanzierung an die möglichst kleine bzw. problemnahe autonome bzw. privatautoneme Trägerschaft optiert … [W]elche Zentralgewalt ist zu einem ‚geordneten Rückzug‘ bereit?
Es hat sich … gezeigt, dass sich sogenannt rückschrittliche Strukturen plötzlich wieder als modern und fortschrittlich erwiesen haben. Zentralisierung birgt immer auch die Gefahr einer ‚Verheinheitlichung gemäss dem neuesten Stand des wissenschaftlichen und politischen Irrtums‘ (Hervorhebung v. Verf.) in sich. Niemand … ist davor gefeit, auch Top-Fachleute [wie die EDK (der Verf.)] nicht.
Lauter kleine non-zentrale Irrtümer, die gegeneinander konkurrieren, sind hingegen auf die Dauer auch puncto Freheitsgehalt und Lernfähigkeit im Vergleich mit einem hoch zentralisierten System effizienter und … weniger gefährlich. Die Non-Zentralität bietet vor allem den Vorteil, dass es den Pionieren … nicht verboten wird, sich abweichend, das heisst ‚kreativ dissident‘ zu verhalten. Die erfolgreichen Versuche der Pionierte lösen dann Lern- und Imitationsprozesse aus, die wirksamer sind, als alles, das durch zentralen Zwang und über erzwungene Mehrheitsbeschlüsse herbeigeführt werden kann.” (Vortrag an der Konferenz der Kantonsregierungen in Gerzensee am 10. Januar 2008)
Die Familie ein Ort der Bewahrung und Rettung
“Jede Politik hat die fast unwiderstehliche Tendenz, das was sich gegenüber der Rationalität aufgeklärter und selbstbewusster Politik als das jeweilig andere verhält … zu verneinen. … Politik, wenn sie das tut, beginnt, totalitär zu werden. Wenn die Politik keinen Lebensbereich, keine gewachsene Form des Lebens respektiert, sondern in sie eindringt und ihren Erhaltungsimperativen unterwirft, vernichtet die Politik letzten Endes sich selbst. Der Ausgriff über die Grenze hinaus ins Totalitäre ist nicht der Sieg, sondern das Ende der Politik” (Die Zukunft der Familie; Gesellschaft für Kulturwissenschaft, 2008, Günter Rohrmoser, Professor für Sozialphilosophie, S. 18-19)
“Dem europäischen Geist entspricht es, dass die Familie der Ort ist, an dem der Zugriff und die Kontrolle des Politischen endet. Es ist geradezu eine Gegenmacht, ein Ort der Bewahrung und der Rettung des eigentlich Humanen von den expansiven Herrschaftsansprüchen der Polis damals und des Staates heute.” (Günter Rohrmoser, ebenda; Hervorhebung vom Verf.) Wenn die Schweizerische Stiftung für Familie Frau Eva Herman einlud, die Frage zu referieren “Ist die Familie noch zu retten?” (Zofingen 17. Mai 2008), war die Frage falsch. Die Familie ist die Rettung. Wer sie angreift, wer die familiäre Hoheits- oder Privatsphäre unter Berufung auf das Gemein- oder auf das spezifische Kindeswohl durchbricht, ist als Menschenfeind zu bezeichnen. Gabriele Kuby stellte mit ihrem Vortrag “Der Griff des Staates nach Famile und Kindern” (Wettingen 2. Mai 2008) das allgemeine Ausgeliefertsein der Familien fest. Wer Antworten erwartete, wie dem staatlichen Zugriff zu wehren wäre, sah sich enttäuscht. Es bleibt somit dabei: Die Familie findet in ihrem Ausgeliefertsein nur in sich selber die Kraft zum Überleben. Die Meinungsgegner finden sich indessen überall in der Verwaltung, in der Parteipolitik, in der Kirche und in der Allgemeinheit. Es gibt ein Recht auf Widerstand, wenn die kodifizierten Gesetze Unrecht festschreiben.
Die Sorge um das Kindeswohl: ein staatlicher Vorwand zur Bevormundung der Elternschaft und zur Schwächung traditioneller Familienstrukturen
Ob es nun darum geht, das neue Volksschulgesetz des Kantons Zürich umzusetzen oder um das von den kantonalen Erziehungsbehörden lancierte HarmoS: es handelt sich um Bevormundung aller Eltern durch Schulzwang für alle Kinder. Dem ideologisch begründeten Vorwand wird der vermeintliche Schutz vor verantwortungslosen Eltern vorangestellt. Tatsächlich dient die Begründung als Deckmantel für abstruse Gesellschaftstheorien, die den Umbau der Gesellschaft zum Ziel haben. Die Auflösung traditioneller Familienstrukturen ist dazu Voraussetzung. Die naturgegebene Institution ‚Familie‘ wird durch staatliche Institutionen substituiert, d.h. ersetzt. Manfred Spieker, der die traditionelle römischkatholische Soziallehre als Gegensatz dazu vertritt, trifft die hier diskutierte Problematik meisterhaft: “Der Staat ist Subsidium (=Beistand, Helfer), nicht Substitut (=Ersatz) der Person und ihrer Vereinigungen” (Manfred Spieker, Professor für Sozialwissenschaften, Universität Osnabrück, Mehr als man glaubt, Resch Verlag, 2000). Auch die evangelische Soziallehre weiß nichts anderes als dass Kinder ihren Eltern zur Erziehung und Bildung anvertraut sind. Emil Brunner, ein renommierter Zürcher Theologe stellte bereits in den Fünfzigerjahren, die Entchristlichung der Schule fest und sah darin generell ein Problem für die Kirche. Er rief zu “entschlossene[r] Abkehr von staatlichen Schule[n]” auf und dazu, christliche Schulen zu gründen. “Die Berufung auf die staatliche Toleranz hat regelmässig die Privilegierung der …Gegner des christlichen Glaubens zur Folge”.(Grossratsprotokoll, 12. März 1952, Votum Lehmann(Bern), Debatte über das neue Volksschulgesetz). Das Versagen der Theologie gegenüber dem säkularen Humanismus findet im Rückzug der Kirchen und deren Verdrängung in die quasi Bedeutungslosigkeit ihren Ausdruck. Die Folgen erweisen sich als gesellschaftlich verheerend. Die christliche Weltanschauung, die persönlich verantwortetes Handeln voraussetzt, ist durch die sich vordrängende atheistische Staatsgläubigkeit ersetzt worden. Elterliche Pflichten und Rechte, für das Kindeswohl besorgt zu sein, werden somit an staatliche Institutionen abgetreten. Damit liefert sich der Mensch als Individuum und die Gesellschaft als Ganzes ideologischer Manipulation aus.
Sozialistische Konzepte
Auf dumfpgrauen Betonwänden einer Abteilung der Pädagogischen Hochschule des Kantons Zürich (Sihlhof, Lagerstrasse 5) sind in dumfpgrüner, schwach lesbarer Farbe scheinbar wirre Aussagen über die bürgeliche Gesellschaft und über Erziehung zu lesen. Der Spott über herkömmliches Weltverständnis trieft förmlich von den Wänden. Auffallend ist, dass weder Eltern oder Kinder als Personen im Blick auf Bildung und Erziehung, noch die Familie als gesellschaftliche Größen Erwähnung finden: “Der Mensch ist ein sich selbst bildendes System das im Wechselspiel mit der Gesellschaft steht … Die Gesellschaft bestimmt den Bildungs und Erziehungsauftrag und trägt zur Sozialisierung des Individuums bei …Bildung ist neben Arbeit und Sachkapital eine Komponente die zur Erzeugung von Gütern benötigt wird … Gesellschaft … durch Vermögen Stellung Bildung oder ähnliches massgebende obere Schicht der Bevölkerung …Creme de la Creme führende Kreise die Spitzen / Stützen der Gesellschaft die oberen Zehntausend … Vereinigung auf Zeit mit bestimmten Zwecken …” Bildung und Erziehung verkommen zu einer Komponente, die Teil eines individualitisch-materialistischen Weltbildes sind. Wenn es bis heute nur wenige Eltern zu sein scheinen, die sich dergleichen abartigem Verständnis und in die Irre führenden Praktiken von Bildung und Erziehung widersetzen, ist das nur ein Zeichen dafür, wie sehr die jetztige Elterngeneration bereits Opfer einer seit Jahrzehnten mittels in den Volksschulen und von den meisten Medien allgemein verbreiteten Ideologie sind.
Eltern als Wasserträger
Aussagen wie “Die Gesellschaft bestimmt den Bildungs- und Erziehungsauftrag und trägt zur Sozialisierung des Individuums bei” dienen der Verschleierung. Einerseits wurde zwar durch einen Mehrheitsentscheid z.B. das neue Volksschulgesetz angenommen. Allerdings wussten die wenigsten Bürger wirklich, worüber sie abstimmten. Sie stimmten einer Zentralisierung des Schulsystems zu, das die Eltern zu Wasserträgern des Systems degradiert.
Eltern, Bürger haben gar keine Einflussmöglichkeiten, ihre Interessen und Anschuungen in Bezug auf vermittelte Inhalte geltend zu machen. Ob es darum geht, erzieherische Maßnahmen festzulegen, Lerninahlte zu bestimmen, Lehrer zu wählen oder zu qualifizieren, den Klassenverband oder die durch die Kinder zu besuchende Schule zu wählen: Eltern werden lediglich informiert. Sie haben in den für Bildung und Erziehung bedeutenden Sachgebieten ausdrücklich kein Mitspracherecht.
Eigenverantwortliche Elternschaft wird kriminalisiert
Wenn unter den so gegebenen Bedingungen Schulzwang nicht Bevormundung der Elterngewalt durch Staatsgewalt ist, was wäre es dann? Und wenn mittels sozialistischer Erziehungskonzepte nicht der Umbau der Gesellschaft als Ziel angestrebt würde, die traditionelle Familie nicht gezielt zersetzt werden müsste, warum sollten dann eigenverantwortliche Familien kriminalisiert werden? Etwa weil sie für das Wohl ihrer Kinder Ansprüche haben, die über denen von Durchschnittseltern liegen? Selbsterantwortung, Initiativen auf eigene Gefahr und Kosten, Vielfalt, eben Freiheit im Bildungswesen werden als für die Allgemeinheit bedrohlich und gemeingefährlich eingestuft, auch wenn letztere dadurch entlastet und bereichert wird!
Staatsgläubigkeit
Der Schluss liegt nahe, dass die post-moderne, vermeintlich tolerante und offene, die pluralistisch-multikulturelle Gesellschaft ihren eigenen Ansprüchen nicht zu entsprechen vermag: sie übt Zwang, ist intolerant gegenüber Andersdenkenden, verwirft traditionelle Werte als gesellschaftsgefährdend und, wer immer sich mir der schulisch aufgezwungenen Gesellschaftstheorie kritisch auseinandersetzt, riskiert, kriminalisiert zu werden. Staatsgläubigkeit befreit zwar von mancherlei Elternpflichten und -aufgaben, zieht aber die Versklavung der Gedankenwelt, der Person und schließlich des Lebens nach sich.
Die meisten Soziologen und Pädagogen finden nicht nur im Vaterstaat ihren Arbeitgeber und Versorger. Derselbe Vater hat sie auch als Experten zertifiziert und akkreditiert. Wen sollte es wundern, wenn Elternpersonen als Haupterzieher, die Familie als Ort der Geborgenheit, des Gedeihens und der Entfaltung mit Bezug auf Bildung und Erziehung und als gesellschaftliche Größe unter Experten kaum Bedeutung zugemessen wird? Die Fachexperten beanspruchen mit bedrohlicher Ausschließlichkeit, für den Entwurf eines postmodernen Menschen zuständig zu sein: der Mensch, ein mechanistisch, materialistisch, sozialstaatlich verwaltetes Individuum, resp. ein sich selbst bildendes Teilsystem innerhalb eines staatlich gesteuerten Gessellschaftssystems.
Unglaubwürdige Maßstäbe
Die Forderung der Bildungsdirektion, dass Eltern, die ihre Kinder selber bilden und erziehen wollen, eine von der EDK anerkannte pädagogische Ausbildung vorlegen müssen, erweist sich aus verschiedenen Gründen als unbegründet. Einerseits haben Familien hierzulande seit bald zwanzig Jahren den Nachweis dafür erbracht, dass pädagogisch nicht besonders ausgebildete Eltern mit ihren zu Hause gebildeten Kindern beste Resultate erzielen. Damit werden wissenschaftlich belegte Erfahrungswerte aus andern Ländern bestätigt. Nur will man dies in der Zürcher Bildungsdirektion nicht zur Kenntnis nehmen. Andrerseits wirft die Tatsache, dass z.B. der Oberstufenunterricht der Volksschule im Kanton Zürich von bis zu einem Drittel von nicht gehörig ausgebildeten und nicht entsprechend qualifizierten Hilfslehrkräften erteilt wird, ein besonderes Licht auf die Messlatten, nach denen pädagogische Fähigkeiten beurteilt werden. Hier einzelne Kinder, die durch elterngeleitete Bildung und Erziehung überdurchschnittliche Ergebnisse erzielen. Dort werden ganze Schulklassen von Lehrerpersonal unterrichtet, das ihrer Aufgabe nicht gewachsen ist. Ein Bildungsrat und Lehrer äußerte sich zum Einsatz nicht qualifizierter Lehrer an der Zürcher Oberstufe (sinngemäß nach den Worten von Hanspeter Amstutz, Bildungsrat und Sekundarlehrer, an der Bildungstagung in Wallisellen vom 11. Juni 2008): Es sei, wie wenn man mangels ausgebildeter Ingénieure einfache Handwerker zur Berechnung und Planung der Konstruktion einer großen Betonbrücke, herbeiziehen würde. Das Desaster sei voraussehbar. Und so gehe es an der Zürcher Oberstufe zu und her.
Während es engagierten Eltern, die ihre Kinder vom Zeitpunkt der Zeugung an bis zur Entlassung ins Leben tragen, pflegen, lieben, fördern, erziehen, ihnen nebst der Muttersprache tausend Dinge beizubringen vermögen und sie im umfassendsten Sinne bilden, werden sie künftig daran gehindert. Dagegen sollen z.B. Junglehrer, die ihre Tätigkeit als reinen Broterwerb ausüben, vielleicht im “Jobsharing” mit bis zu zehn Teamkollegen versuchen einer fünfundzwanzigköpfigen Klasse stundenweise das Rüstzeug fürs Leben vermitteln. Ginge es unseren Verwaltungsbehörden um das Kindeswohl, wären sie froh, für jedes Kind, das gut aufgehoben in der Familie lernt und solide auf das Erwachsenenleben vorbereitet wird. Obwohl das in Schulklassen zwar möglich, aber niemals durchwegs der Fall sein kann, soll sowohl das neue Volksschulgesetz als auch HarmoS den allgemeinem Schulzwang sicherstellen. Im Rahmen einer Gleichstellung sollen schließlich alle Kinder gleich schlechte Lebenserfolgschancen haben.
Jede Generation muss sich seine Freiheit selber erkämpfen
Hinter jeder Regierungsmaßnahme stehen bestimmte Absichten und dahinter wiederum liegen konkrete Ziele. Die Verordnung zum neuen Volksschulgesetz des Kantons Zürich ist dabei keine Ausnahme. Das Schweizer Elternforum lädt dazu ein, die meist verborgenen Ziele politischer Programme bewusst zu machen und sie als erstrebenswert oder als verwerflich zu beurteilen.
Lassen Sie sich ermutigen, in Weisheit und Kraft dem staatlichen Zugriff auf Familie und Kinder Widerstand entgegenzusetzen. Es ist der einzige Weg, unsere Freiheit zu erhalten oder wiederzuerlangen. Jede Generation muss sich seine Freiheit selber erkämpfen – kämpfen Sie mit! Wer nicht kämpft, wird überwältigt, denn der Gegner ist mächtig.
Juni 2008
Rudlof Schmidheiny
Koordinator Schweizer Elternforum
Aubodenstrasse 35, 8472 Ohringen
Tel. 052 335 10 76 / mailto: r_schmidheiny@hotmail.com
© Schweizer Elternforum
“Mancher vermag Amt, Stellung, Staat auf die schändlichste Weise zu missbrauchen zur Steigerung seiner Lust oder seines Geldsäckels, während er von lauter System, Gemeinwohl und Volksinteresse überfliesst.” Jeremias Gotthelf
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