23 Knochenbrüche, davon die völlige Durchtrennung des Oberschenkels und die Verabreichung verschiedener Drogen – Kevin, gerade 2 Jahre alt, muß unter unermesslichen Schmerzen gestorben sein. So unglaublich die Tat, so unglaublich jedoch fällt auch das Gerichtsurteil gegen den Angeklagten Bernd K. aus, der mit dem Strafmaß zu bloßer Körperverletzung mit Todesfolge davonkam (max. 10 Jahre Haft). Für Georg Ehrmann von der Deutschen Kinderhilfe ist das Urteil unfassbar.
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RE: Das Bremer Urteil ist seit einigen Tagen rechtskräftig. Was empfinden Sie angesichts der milden Strafe?
Ehrmann: Trauer, Enttäuschung und ja, auch Wut darüber, dass das Martyrium des kleinen Kevin als “Körperverletzung mit Todesfolge” eingestuft wurde. Aufgrund der Therapieanordnung des Gerichts und der Anrechnung der Untersuchungshaft ist sogar zu befürchten, dass Bernd K. bei erfolgreicher Therapie in weniger als 5 Jahren wieder in Freiheit sein kann! Wo bleibt die Gerechtigkeit?
RE: Welches Urteil wäre angemessen gewesen?
Ehrmann: Wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, wäre einzig und allein eine Verurteilung wegen Mordes angebracht.
RE: Angesichts der Grausamkeit der Tat sind Sie mit Ihrer Einschätzung der “Unfassbarkeit” des Urteils nicht allein – nicht wenige Menschen, dazu gehöre auch ich, sind entsetzt darüber. Müssten sich die Richter nicht auch dessen bewusst sein?
Ehrmann: Ein Urteil hat ja nicht nur eine konkrete Straftat abzuurteilen. Einem strafrechtlichen Urteil wohnt auch immer der Gedanke der Generalprävention inne. Vor diesem Hintergrund musste es den Bremern Richtern bewusst gewesen sein, dass dieses Urteil Signalwirkung über Bremens Grenzen hinaus entfalten wird.
RE: Welche Gründe wurden für die verhältnismäßige Milde des Urteils angeführt?
Ehrmann: Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass Bernd K. in Tötungsabsicht gehandelt habe. Beim Durchbrechen eines Oberschenkels habe der Angeklagte nicht wissen können, dass dies zu einer Fettembolie führt, die letztendlich den Tod ausgelöst hat. Davon abgesehen hat Bernd K. Kevin neben der ständigen und extremen Gewalt auch Drogen unterschiedlichster Arten verabreicht.
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“Bernd K. hat die Behörden systematisch und mit klarem Verstand getäuscht, bei den Verletzungshandlungen hingegen wurde ihm verminderte Schuldfähigkeit zugesprochen.”
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RE: Warum wurde dem Angeklagten überhaupt “verminderte Schuldfähigkeit” zugebilligt?
Ehrmann: Obwohl der entsprechende Gutachter ausgesagt hat, zur Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt keine Aussagen treffen zu können und obwohl der Richter ausgeführt hat, dass er den von den Anwälten behaupteten exzessiven Drogenkonsum und die Erinnerungslücken nicht glaubt, wurde dem Angeklagten aufgrund seiner Drogensucht verminderte Schuldfähigkeit zugebilligt. Bernd K. hat die Behörden systematisch und mit klarem Verstand getäuscht, bei den Verletzungshandlungen hingegen wurde ihm verminderte Schuldfähigkeit zugesprochen.
RE: Warum hat die Staatsanwaltschaft davon abgesehen, Revision gegen das Urteil im Kevin-Prozess einzulegen. Warum ist das Urteil nicht vom Bundesgerichtshof überprüft worden?
Ehrmann: Dadurch, dass die Staatsanwaltschaft – für uns in keiner Weise nachvollziehbar – auf die Revision verzichtet hat, obwohl sie doch so klar auf Mord plädiert hatte, kann der Bundesgerichtshof das Urteil nicht überprüfen. Die Staatsanwaltschaft ist keine unabhängige Behörde, sondern ist den Weisungen des Justizsenators unterworfen. Ob hier eine entsprechende Weisung erteilt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.
RE: Letzte Woche fand ein Spitzengespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten zum Kinderschutz statt. Wie muss man das Treffen bewerten – war es nur ein “Alibitreffen” oder gibt es tatsächlich greifbare Ergebnisse?
Ehrmann: Es ist ein deutliches und richtiges Signal der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin, in Umsetzung der Beschlüsse des Kindergipfels die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass die Jugendämter ihr staatliches Wächteramt effektiv ausüben können. Das Spitzengespräch verdeutlicht, dass das wichtige Thema Kinder- und Jugendschutz auf der höchsten politischen Ebene angekommen ist und nicht mehr in der sozialpolitischen Ecke schlummert. Dies bietet Anlass zur Hoffnung, dass die Krise der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland erkannt wurde und endlich konkrete Maßnahmen ergriffen werden.
RE: Wie sehen die beschlossenen und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen konkret aus?
Ehrmann: Gerade die spektakulären Fälle wie Lea-Sophie oder Max Luca haben verdeutlicht, dass konsequente unangemeldete Hausbesuche oftmals eine wichtige Maßnahme zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung sind. Es ist ferner zu hoffen, dass die Ankündigung, die Datenschutzbestimmungen dahingehend zu ändern, dass der Datenschutz nicht länger Selbstzweck ist und den Kinderschutz behindert, auch tatsächlich umgesetzt wird. Wir brauchen dringend einen im Sinne des Kindeswohls liegenden Datentransfer der Institutionen, die mit den Familien betraut sind. Der Fall Kevin zeigt, wie wichtig ein Datenaustausch ist: Der Ziehvater, der Kevin erschlagen hat, galt im polizeiinternen System als bewaffnet und gewaltbereit, erhielt vom Jugendamt aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die angekündigten Pflichtuntersuchungen stellen einen weiteren, wenn auch kleinen Baustein in der Jugendhilfereform dar, denn sie setzen funktionierende und kooperationsfähige Jugendämter voraus. Hier liegen aktuell die größten Defizite in der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Betrachtet man beispielsweise Berlin, zeigt sich, dass vor allen Dingen auf der Vollzugsebene die größten Defizite bestehen. Hier braucht die Kinder- und Jugendhilfe eine Qualitäts- und Mentalitätsoffensive.
RE: Wären diese Maßnahmen in der Lage, Fälle wie den von Kevin verhindern zu helfen – wenn ja, wie hätte das konkret angewendet auf diesen Fall aussehen können?
Ehrmann: Der Gesetzentwurf, nachdem Jugendämter verstärkt Hausbesuche machen sollen – auch unangemeldet – ist ein wichtiger Impuls, denn es gibt in Deutschland immer mehr überforderte Eltern, die schlichtweg erziehungsunfähig sind und die in der Unterschicht leben. Unangemeldete Hausbesuche sind ein erstes Mittel um Fälle wie Kevin zu verhindern. Sie sind allerdings nur ein kleiner Baustein. Ich halte das skandinavische Modell für zukunftsweisend: Seit den 90er Jahren hat man dort teilweise auf ein Gutscheinsystem umgestellt und Sanktionen eingeführt. Wenn die Eltern keine Anti-Gewaltkurse besuchen oder Einladungen zu Beratungsterminen ignorieren, wenn ihre Kinder übermäßig zunehmen, etc., wird die Unterstützung gestrichen. Aus falsch verstandener Rücksichtnahme sind wir in Deutschland davon noch weit entfernt. Aber wenn die Kooperation zwischen Eltern und Jugendämtern nicht läuft, kommen wir auf Dauer im Kindeswohlinteresse um Kürzungen der Transferleistungen nicht herum. Hinzu kommt, dass wir unbedingt eine Kultur des Hinsehens brauchen. Ohne Einbezug der Gesellschaft werden wir das Problem nicht in den Griff bekommen.
RE: Noch im November 2007 diagnostizierten Sie im Interview auf Readers Edition eine “kinderfeindliche gesellschaftliche Grundstimmung”. Halten Sie daran fest oder sehen Sie erste Verbesserungen – ist das Spitzengespräch möglicherweise ein erstes hoffnungsvolles Indiz?
Ehrmann: Die Abwahl des Schweriner Bürgermeisters Claussen im April dieses Jahres kann ich als einen Sieg für den Kinderschutz bewerten, denn es hat eine Signalwirkung für andere Kommunen. Gerade auf der kommunalen Ebene müssen die erforderlicheren Qualitätsreformen in der Jugendhilfe angeschoben werden. Die Wähler haben dies nun erkannt und ihre Stimme für die Kinder in Deutschland erhoben. Nun sind die Politiker an der Reihe. Das Spitzengespräch ist ein deutliches Signal dafür gewesen, dass das wichtige Thema Kinder- und Jugendschutz auf der höchsten politischen Ebene angekommen ist, aber die Umsetzung der Maßnahmen des Kindergipfels hat noch einen langen steinigen Weg vor sich.
RE: Worum geht es in dem Verfahren gegen die Verantwortlichen in der Bremer Sozialbehörde, das frühestens Anfang 2009 eröffnet wird? Was erwarten Sie – welches Urteil und welche Signalwirkung erhoffen Sie sich davon?
Ehrmann: Den Mitarbeitern wird Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Ich fürchte jedoch, dass dieses eingestellt wird, da offenkundig auf Zeit gespielt wird. Die Anklage liegt schließlich dem Gericht schon seit Dezember 2007 vor! Mit einer Verurteilung wäre dahingehend ein Impuls gesetzt, dass – wenn Behördenmitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden – endlich die dringend erforderlichen Qualitätsstandards eingeführt werden. Im Fall der Pflegefamilien etwa hat sich erst eine deutliche Verbesserung der Qualität eingestellt, als nach dem Tod eines Pflegekindes das Jugendamt zu Schadensersatzansprüchen verurteilt wurde. Es geht nicht darum, einzelne Jugendamtsmitarbeiter zu stigmatisieren. Eine große Anzahl arbeitet unter schwierigsten Bedingungen, aber wenn – wie es in Bremen der Fall ist – eine große individuelle Schuld festzustellen ist, dann muss auch dies strafrechtlich geahndet werden.
Interview: Felix Kubach
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Georg Ehrmann ist Rechtsanwalt. Nach seinem Jurastudium in Bielefeld, Genf und München arbeitete er als selbständiger Rechtsanwalt und Justitiar einer kassenärztlichen Vereinigung. Ehrmann ist Mitgründer der Deutschen Kinderhilfe und deren Geschäftsführender Vorstandsvorsitzender (Quelle: kinderhilfe.de)
Georg Ehrmann hat offenbar nie bei Gericht gearbeitet. Seine Bemerkungen im Fall Kevin (Tötungsabsicht bei gebrochenem Oberschenkel und Drogenverabreichung) zeigen deutlich, dass er – gewiss ein guter Rechtswissenschaftler- keine Erfahrung mit der sorgfältigen Tatbestandsermittlung und – auswertung hat. Es braucht einige Erfahrung und vielleicht auch die Rückschläge bei Fehlebeurteilungen um nicht vorschnell zu urteilen. Zu berücksichtigen ist auch unter allen Umstaänden und ohne jede Ausnahme der Grundsatz des “in dubio pro reo.” E gilt auch für so schreckliche
Täter wie den, der Kevins Leben grausam ausgelöscht hat.