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Kultur

Damit kein Blut mehr fließt

Dienstag, den 24. Juni 2008 um 12:14 Uhr von tethys.caoss.org
Justicia vom Römerberg, Frankfurt. Photo: fumtu

Wie der Pakistan Oberserver und andere Medien berichten, sollen in dem Dorf Lanjoo Saghari, das an der Grenze der pakistanischen Provinzen Sindh und Balochistan gelegen ist, Ende Mai dieses Jahres fünfzehn minderjährige Mädchen aus dem Stamm der Chakrani in den Stamm der Qalandari verheiratet worden sein, um eine acht Jahre alte Stammesfehde zu beenden. Die Fehde war ursprünglich entbrannt, weil ein Hund der Qalandari einen Esel gebissen hatte, der den Chakrani gehörte. Im Verlauf der Fehde waren seitdem elf Personen der Qalandari und zwei Personen der Chakrani zu Tode gekommen, darunter eine Frau. Die Übergabe der Mädchen war von führenden Vertretern beider Stämme auf einer gemeinsamen Beratung beschlossen worden.

Blutrache

Blutrache ist in Balochistan und Sindh, aber auch bei Paschtunen dies- und jenseits der afghanisch-pakistanischen Grenze ein anerkanntes Mittel der Konfliktbewältigung. Manche westliche Ethnologen weisen darauf hin, dass eine Blutrache nicht deshalb so genannt wird, weil dabei unbedingt Blut fließen muss, sondern weil als Agenten des so bezeichneten Konflikts blutsverwandte Gruppen in Erscheinung treten. Wörter, mit denen eine Blutrache in einheimischen Sprachen bezeichnet wird (z. B. Balochi hōn[gÄrÄ] – “Blut[nahme]”), sind allerdings kaum geeignet, eine solche Argumentation zu stützen. Andere Wörter in Lokalsprachen (Balochi, Paschto, Urdu und Persisch intiqÄm – ursprünglich: “Regulierung”, Paschto badala – eigentlich: “Austausch” oder por – eigentlich: “Schuld”, “Ausgleich”) bieten jedoch Hinweise darauf, dass Blutrache als ein Regulierungsmechanismus angesehen wird, der auf Austausch und Ausgleich basiert.

Die Gründe für das Entstehen einer Blutrache sind sicher leichter zu verstehen als die Tatsache, dass die Verheiratung von Mädchen ein geeignetes Mittel sein kann, um eine Blutrache zu beenden oder das (weitere) Vergießen von Blut zu verhindern.

Stammesgesellschaften

Die sozialen Verhältnisse in den Gesellschaften, von denen hier die Rede ist, sind durch eine Untergliederung in hierarchisch strukturierte Stammlinienverbände unterschiedlicher Ausdehnung und genealogischer Tiefe (Stämme, Unterstämme, Clans) gekennzeichnet. Die Beziehungen zwischen den Individuen werden in einem entscheidenden Maße durch verwandtschaftliche Bindungen bestimmt. Dabei wird klar zwischen Blutsverwandtschaft (Verwandtschaft durch Abstammung) und Verwandtschaft durch Eheschließung unterschieden. Mehr noch: Es herrscht die Vorstellung vor, dass Blutsverwandtschaft nur über die väterliche Linie übertragen wird. In bildhafter Weise werden Verwandte über die väterliche Linie in den betreffenden Sprachen dementsprechend gern als “Skelett” oder “Menschen des Rückens”, Verwandte über die mütterliche Linie dagegen als “Fleisch” oder “Menschen des Bauches” umschrieben.
Die hierarchisch strukturierten Stammlinienverbände lassen sich deshalb als Verbände beschreiben, denen jemand aufgrund der Abstammung und Verwandtschaft über die väterliche Linie angehört. Man spricht deshalb auch von patrilinear strukturierten Stammlinienverbänden. Die Zugehörigkeit zu einem solchen Verband erscheint ebenso naturgegeben und verhaltensbestimmend wie etwa das eigene biologische Geschlecht. Außerhalb des Stammlinienverbandes ist ein Leben kaum vorstellbar, da dies ein Leben ohne Unterstützung und Verbündete bedeuten würde.

In einer Gesellschaft, deren wichtigste Moralvorstellungen um Kategorien wie Stolz und Ehre kreisen, wird ein Angriff auf die Ehre einer einzelnen Person deshalb nicht nur als individuelle Schande angesehen, sondern er gilt als Angriff auf die Ehre des gesamten (patrilinearen!) Stammlinienverbandes. Die Forderung nach Verteidigung der persönlichen Ehre und der Ehre des eigenen Stammlinienverbandes schließt deshalb auch die Forderung nach individueller und kollektiver Wehrhaftigkeit ein. Eigentumsdelikte und Ehrverletzungen können somit schnell zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen Einzelpersonen und ganzen Stammlinienverbänden führen. Stolz und Wehrhaftigkeit waren auch der Grund, warum im oben beschriebenen Fall der vergleichsweise geringe materielle Schaden, den ein Hundebiss an einem Esel zufügen kann, letzten Endes mehrere Todesopfer zur Folge hatte.

Versuche, die Nutzungs- und Besitzrechte einer anderen Person streitig zu machen, aber natürlich auch Tötungen und Verletzungen, Beleidigungen, Ehebruch und ehebruchähnliche Ehrverletzungen, sind nicht nur gegen eine einzelne Person, sondern gegen einen Stammlinienverband gerichtet, der demzufolge auch für die entsprechenden Sanktionen verantwortlich ist. Diese Gegenmaßnahme wird in der Form einer Blutrache vollzogen, wobei auf beiden Seiten tatsächlich blutsverwandtschaftliche (patrilineare) Gruppen in Aktion treten. Es ist dabei ein wesensbestimmendes Merkmal von Blutrache, dass diese meist nur gegenüber Gruppen vollzogen wird, die in sozialer Hinsicht als ebenbürtig angesehen werden. Das Ziel der Rachenahme besteht nicht nur in der Sanktionierung einer Tat, sondern darin, nach einem Angriff auf Ehre, Eigentum oder Person die ursprüngliche Äquivalenz im Verhältnis zwischen den beteiligten Gruppierungen wiederherzustellen, also einen Ausgleich in materieller, personeller und moralischer Hinsicht zu erreichen.

Ausgleich als Regulierungsmechanismus

Im Falle einer Tötung wird ein Ausgleich zum Beispiel erzielt, indem jemand aus der patrilinearen Verwandtschaftsgruppe der getöteten Person eine Person aus der patrilinearen Verwandtschaftsgruppe jener Person umbringt, die diesen Verwandten getötet haben soll. Die primäre Absicht, einen Ausgleich zwischen beiden Gruppen zu erwirken und gewissermaßen den ursprünglichen status quo wiederherzustellen, erklärt auch, warum nicht immer jene Person getötet werden muss, die für die Tötung des eigenen Verwandten verantwortlich gemacht wird, sondern warum die Rache auch gegen den Bruder oder einen Cousin dieser Person gerichtet sein kann. Das geschieht zum Beispiel dann, wenn der eigentliche Täter geflohen ist, sich versteckt oder aus anderen Gründen nicht greifbar erscheint.

Es gibt eine Reihe von Bräuchen, die eine blutige Rachenahme ersetzen können oder nach vollzogener Rache zu einer Schlichtung des Konflikts beitragen sollen. Dem Stammlinienverband des Geschädigten wird als Ausgleich für den zugefügten Schaden die Zahlung eines Blutgeldes durch den Stammlinienverband angeboten. In vielen Gegenden existieren detaillierte Aufschlüsselungen für die bei einzelnen Delikten zu zahlende Ausgleichssumme. Bei schwerwiegenden Delikten dient dabei nicht selten jene Summe als Berechnungsgröße, die in der betreffenden Gegend im Falle einer Eheschließung für eine Braut zu zahlen wäre, also der nach allgemeiner Einschätzung gängige Brautpreis. Als Ausgleich für die Tötung einer Person ist zum Beispiel häufig die doppelte Summe des gängigen Brautpreises zu entrichten, bei schwerwiegenden Körperverletzungen ein vollständiger Brautpreis, bei weniger schwer wiegenden Verletzungen ein halber Brautpreis usw.

Mitunter kann die Verwandtschaftsgruppe des Täters dem Stammlinienverband des Opfers ein oder mehrere Mädchen übergeben, um der Zahlung des Blutgeldes vollständig oder teilweise zu entgehen. Bringt dieses Mädchen später einen Jungen zur Welt, wird dieser nach den Vorstellungen über patrilineare Blutsverwandtschaft als Mitglied des geschädigten Stammlinienverbandes angesehen und kann in gewissem Sinne als Ausgleich für die getötete oder geschädigte Person gelten. Dies erklärt auch, warum ausgerechnet der durchschnittliche Brautpreis als Berechnungsgröße für die Ermittlung des Blutgeldes gewählt wird. Wo im Fall einer Tötung zum Zweck der Konfliktschlichtung kein Mädchen übergeben wird, sollte also wenigstens so viel Geld gezahlt werden, wie nötig wäre, um ein gebärfähiges Mädchen heiraten zu können.

Blutrache, Stabilität und Sicherheit

Bei Verhandlungen, die eine langwierige Fehde beenden sollen, wird deshalb kaum über die Schuldfrage gesprochen. Primäres Ziel solcher Verhandlungen ist es, im Interesse der allgemeinen Sicherheit, Stabilität und gemeinsamen Wehrhaftigkeit durch Ausgleich den Status quo, also die ursprüngliche Äquivalenz zwischen den Teilgruppen wiederherzustellen. In Gesellschaften, in denen die Zugehörigkeit zu einem patrilinear strukturierten Stammlinienverband ebenso naturgegeben und verhaltensbestimmend erscheint wie das eigene biologische Geschlecht, folgt es einer bestimmten Logik, wenn Äquivalenz zwischen Gruppen an der Zahl ihrer männlichen Mitglieder gemessen wird. Es folgt derselben Logik, wenn die Mechanismen, mit denen die ursprüngliche Äquivalenz zum Zweck einer Konfliktschlichtung wiederhergestellt werden soll, direkt oder indirekt darauf ausgerichtet sind, die ursprüngliche quantitative Äquivalenz in Bezug auf die männlichen Mitglieder dieser Gruppen wiederherzustellen. Die Übergabe von Mädchen, die zum gegebenen oder zu einem späteren Zeitpunkt in der Lage sind, einen personellen Verlust auszugleichen, indem sie für männlichen Nachwuchs sorgen, erscheint nach derselben Logik als akzeptables Mittel, um Konflikte durch einen auf Austausch und Ausgleich basierenden Regulierungsmechanismus zu schlichten.

Jeder Konflikt bringt natürlich auch moralischen Schaden mit sich, den es im Interesse einer Konfliktschlichtung zu kompensieren gilt. Diese Kompensation ist Teil des vereinbarten Blutgeldes. Dies kann erklären, warum der Stamm der Chakrani im oben beschriebenen Fall deutlich mehr Mädchen an den Stamm der Qalandari übergeben musste, als dieser im Verlauf des Konfliktes an Todesopfern zu beklagen hatte. Den Qalandari wurde aufgrund der höheren Zahl an Todesopfern auch ein höherer moralischer Schaden zuerkannt.

Eigentlich sollten in solchen Fällen Mädchen im heiratsfähigen Alter übergeben werden. Über den ob beschriebenen Fall heißt es aber, dass die übergebenen Mädchen zwischen drei und zehn Jahre alt gewesen sein sollen. In der betreffenden Region hält man sich auch bei regulären Eheschließungen kaum an ein gesetzliches Mindestalter. Eheschließungen werden oft schon bald nach der Geburt eines Mädchens vereinbart und lange vor der Geschlechtsreife vollzogen. Ein Mädchen, so glauben manche, sollte sich schon unter der Obhut und Kontrolle ihres Gatten befinden, bevor ein Ehebruch aus biologischen Gründen überhaupt möglich sein könnte. Zudem ist die Ehe mit einem möglichst jungen Mädchen für viele zu einem Statussymbol geworden. Es ist deshalb kaum überraschend, dass diese Denkart auch jene Mechanismen bestimmt, die dafür sorgen sollen, dass bei einer Blutrache kein Blut mehr fließt.

Ein Beitrag von Lutz Rzehak
Lutz Rzehak ist Heisenbergstipendiat und derzeit am Zentralasienseminar der Humboldt Universität zu Berlin tätig

Dieser Artikel erschien zuerst auf tethys.caoss.org. Die Veröffentlichung auf der Readers Edition erfolgte mit freundlicher Genehmigung von tethys.caoss.org.

Photo Quelle/Copyright: fumtu, cc creative commons, Bestimmte Rechte vorbehalten, via flickr

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7 Reaktionen zu “Damit kein Blut mehr fließt”

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  1. Andreas E.

    am 24. Juni 2008 um 14:28 Uhr | Link | Kommentar melden

    Dann sollte man möglichst schnell die oben beschriebene “Blutrache” wieder in Deutschland einführen. Mein Gott, wie schnell wären wir dann alle Probleme los, weil alle Politiker, die Mist bauen, Leute in den Selbstmord treiben, Familien aushungern, Kindern die Bildung verweigern, entweder gelyncht werden können (ganz offiziell, um den Ausgleich wieder herzustellen) oder ausgepreßt werden können, bis absolut kein €uro mehr fließen kann.

    Sehr gute Idee!
    Die deutsche Zivilisation entwickelt sich zurück, wenn dies kein Fortschritt ist.

    An für sich mag ich ja Anthropologen. Aber jemand, der schreibt, das “Blutrache” nur dem allgemeinen Ausgleich dient, hat seinen Doktortitel nicht verdient und hat sein Stipendium mißbraucht. Gibt er doch mit seinem Schrieb, auch wenn er dazu etwas aus dem tiefsten Urwald beschreibt, den Türken und ihrer Mentalität hier den Freifahrtsschein. Zukünftig heißt es also nicht mehr “Ehrenmord”, sondern “Blutrache”. Damit ist dann der Mord wieder gesellschaftlich akzeptabel. Auch wenn er eine 16jährige Türkin trifft, die wie eine Westliche leben und sich nicht Zwangsverheiraten lassen will.

    Für Deutschland eine Chance, eine Revolutoin durchzuführen, ohne revoltieren zu müssen. Aber so etwas auch noch lobend herauszustreichen, macht mich Übel. Obige Arbeit heißt “Ehrenmorde” und “Blutrache” gut - und findet auch nichts daran, daß “Zwangsehen” in einem solchen Fall gleichfalls statthaft sind.

    Diesem Anthropologen gehört der Doktor und der mögliche Lehrstuhl erzogen und in das tiefste Kasachstan geschickt, damit er lernt, das Stammesbeziehungen nicht alles sind, sondern das Zivilisation dazu gehört.

    Ein Armutszeugnis, Stipendienverschwender!

    Ich bin enttäuscht. Von nun an sind “Ehrenmorde” keine “Ehrenmorde” mehr, sondern “Blutrache”! Das ist nicht nur genauso beknackt, daß ist krank. Und so im Islam nicht vorgesehen!

    MfG

  2. Jacob Dilßner

    am 24. Juni 2008 um 16:19 Uhr | Link | Kommentar melden

    Ich muss dem Redner vor mir zwar beipflichten, allerdings finde ich im obigen Artikel keine wirklich Bewertung der Situation, sondern eine angenehm nüchterne Darstellung der Verhältnisse in dieser Region.

    Aber eben deshalb muss ich mich Andres E. anschließen: Wenn man einen solchen Artikel verfasst und an gewisse Grundzüge der freiheitlichen-demokratischen Ordnung glaubt, dann kann man zumindest ansatzweise durchblicken lassen, dass solche Methoden und Verhaltensweisen moralisch nicht wirklich vertretbar sind.

  3. Olim devona

    am 24. Juni 2008 um 17:09 Uhr | Link | Kommentar melden

    Differente Welten akzeptieren

    Eigentlich muß ich eine Vorlesung zur Gesellschaftsethnologie vorbereiten, aber diese Kommentare geben mir Gelegenheit der Ersatzbeschäftigung. Schön.

    Auffallend am ersten Kommentar ist die aufgeregte Art, in der alles in einem Topf geworfen wird, Fehmemord, Ausgleich, Blutrache, Urwald und so weiter. Wenn wir nicht die Dinge dort belassen, wo sie auch tatsächlich stehen, dann sehen wir die “Türken vor Wien” und nicht die Zustände in den eigenen und fremden Gesellschaften. Ersteinmal ist das Schaffen eines Ausgleichs genau dazu da, um das sinnlose Morden abzustellen. Dazu kommt, dass es in Gesellschaften ohne Staat praktiziert wird, die eigene Stabilitätsmechanismen haben. Wer dabei die Gesellschaft der anderen in der eigenen sieht, der ist wohl gänzlich auf die Panikmache der Allesgleichmacher reingefallen, denn interessanterweise verlangen keine Pashtunen von uns, dass wir gleich sein sollen wie sie, sondern wir verlangen es von den Pashtunen, dass sie gleich uns sein sollen.

    Wer sowas denkt, denkt an universelle Werte, und erkennt nicht das es westliche Werte sind. Wer an soetwas denkt, denkt an Kinder- und Menschenrechte und nimmt an, dass in dem oben beschriebenen Fall diese schon verletzt wurden. Die Unterstellung der Bestialität des Fremden, xenophobe Phantasien.

    Aus der Sicht der lokalen Bevölkerung ist das jedoch das ganze Gegenteil. Nicht ihr System ist bestialisch, sondern unseres. Denn: Gerade das akzeptieren westlicher Werte würde auch heissen zu akzeptieren, dass eine übergroße Mehrheit über zig Minderheiten bestimmt, die jedoch seit hunderten von Jahren selbstverwaltet sind. Die Akzeptanz westlicher Werte heisst die Akzeptanz von Altenpflegeheimen mit einem Pflegeschlüssel von einer Krankenschwester auf 12 Alte. Die Akzeptanz westlicher Werte heisst auch die Vereinsamung im Hochhaus, Alters- und Kinderarmut. Dass also der Import dieser Werte durchaus Gefahren birgt, sieht derjenige, der seine eigene Gesellschaft kennt. Denn in Gesellschaften, in denen nicht das Individuum gedacht wird, sondern die Gruppe, gibt es ein Aufgehobensein in ihr. Dass dieses Aufgehoben sein so unterhinterfragt sein kann, wie das eigene Geschlecht, dass zeigt auch der Artikel.

    Wer nun aber im gleichen Atemzug die fremden Gesellschaften durch solche Artikel wie diesen hier in seinen eigenen Erfahrungsraum importiert sieht, der begeht den gleichen gedanklichen Fehler, wie die postkolonialen Krieger von NGOs, westlicher oder christlicher Mission im Ausland (im Falle Pakistans auch des islamischen Puritanismus). Er kann Differenzen nicht denken und auch keine Distanzen. Die Welt funktioniert nicht nach einem Muster, sondern nach vielen gleichzeitig. Viele kamen auf, weil sie Zusammenleben regeln sollen. Dass sie das tun können, ohne unseren westlichen Moralvorstellungen zu entsprechen, dazu war der Artikel da.

    so, können wir dann weitermachen?

  4. Andreas E.

    am 24. Juni 2008 um 21:05 Uhr | Link | Kommentar melden

    Sehr geehrter Herr Olim Devona,

    ich habe schon übelst Kritik an ihrer Arbeit geübt - und ich werde es jetzt sogar noch vehementer tun. Sie scheinen es wirklich nicht verstanden zu haben, daß kann ich verstehen, sie sind studiert, wir anderen hier nicht. Nur wir folgen dem gesunden Menschenverstand, daran wird auch die gerade frisch herausgepackte Nazikeule nicht sehr viel ändern.

    Aber, naja, da muß man durch!

    Meine Aussage war gezielt auf eine Volksgruppe gemünzt, die eben genau jene “Ehrenmorde” als “Blutrache” sieht und sich dann gegenüber von unserem System wie Nichts aufführt, nur damit der eine Halbbruder dann die Schwester seines Großcounsins heiraten kann. So vermeidet man dann ein Gemetzel innerhalb der beiden Familienclans.

    Hallo, haben sie es mitbekommen? Ich glaube nicht, den Schuß haben sie wohl überhört. Es ist eine bodenlose Frechheit, mit obigen Artikel “Ehrenmord” und “Blutrache” und dann noch im gleichen Atemzug “Zwangheirat” bei uns gesellschaftsfähig machen zu wollen.

    Es wird auch nicht besser, wenn dann hinterher behauptet wird, daß damit Tote vermieden werden. Mein Gott, sollen sie sich doch gegenseitig umbringen, solange Menschenrechte dabei eingehalten werden. Sobald ein bestimmter Zustand erreicht ist, hört das gegenseitig umbringen automatisch auf.

    Aber so weit haben sie nicht gedacht! Und dies ist nicht nur traurig, so was ist erbärmlich. Leider!

    Ich bin kein Rassist. Ich mag sogar Ausländer. Wenn mir aber Ausländer selbst sagen, daß sie in unserer Zivilisation gelernt haben, daß ihre überkommenden Traditionen des “Ehrenmords”, der “Blutrache” und der “Zwangsheirat” nicht nur nicht gut für sie sind, sondern auch für die beteiligten Familien, dann bin ich enttäuscht, daß solcher gehirnloser Müll uns dann immer noch als überkommende kasachische Tradition verkauft wird.

    Ich kenne auch Kasachen, die hier wohnen. Und jene haben mir jedoch geschildert, daß so etwas wie “Blutrache” oder “Zwangsheirat” längst nicht mehr üblich ist. Sondern nur noch in jenen Gegenden im Land, die sich nicht zivilisieren wollen. Wenn sie dies gut finden, holen sie sich dort eine Jurte und unterrichten sie dort Anthropologie! Hier sind sie mit ihrer Ansicht mehr als nur verkehrt.

    Der Tolerante nämlich wird niemals einem anderen sein System aufzwingen. Aber er wird es auch nicht unreflektiert als Gutes System der Schadensbegrenzung loben, wenn dabei die Ehre junger Mädchen (im Normalfall im Alter zwischen 8 und 13) mit Füßen getreten wird.

    Überlegen sie erst einmal - als hier verantwortlicher Redakteur würde ich diesen Artikel hier löschen, da er für mich einen Verstoß und Gutheißung von Methoden und Traditionen sind, die gegen die Menschenrechte gerichtet sind. Und solches ist gegen die FDGO-eingestellte Grundhaltung.

    MfG

  5. Lutz Rzehak

    am 24. Juni 2008 um 22:50 Uhr | Link | Kommentar melden

    Lieber Andreas E. und liebe andere Leser dieses Beitrags,

    ich weiß nicht, ob es zu den Gepflogenheiten gehört, Kommentare zu einem eigenen Beitrag zu kommentieren, aber ich möchte gern praktizieren, was ich für geboten halte.
    Ich nehme mit Interesse zur Kenntnis, dass mein Beitrag offensichtlich ein Thema behandelt, das Ihnen sehr am Herzen liegt. Da haben wir also eine Gemeinsamkeit.
    Der Beitrag befasst sich allerdings weder mit einer Gegend, deren Flora als Urwald zu bezeichnen wäre, noch mit Kasachstan und schon gar nicht mit Deutschland. Ich habe versucht, eine Situation zu beschreiben und mit den Wörtern und Begriffen, die mir dafür am besten geeignet erscheinen, auch zu erklären, die heute in dieser Form wohl nur noch in einigen Gegenden Pakistans und Afghanistans vorzufinden ist. Aber auch dort keineswegs überall.
    Ob man diese Situation gut findet oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Afghanische und Pakistanische Behörden finden sie offensichtlich nicht gut, denn sie versuchen seit Jahrzehnten, in den betreffenden Gebieten eine staatliche Gerichtsbarkeit durchzusetzen, wenn auch nur mit mäßigem Erfolg. Hinweise darauf finden Sie auch in den Berichten der pakistanischen Zeitungen, auf denen dieser Beitrag basiert.
    Eine Wertung steht jedem frei, allerdings sollte man davon ausgehen, dass die eigene Wertung nur dann für andere annehmbar erscheint, wenn sie auf einer Kenntnis der Zusammenhänge basiert oder wenn ein Bemühen zu erkennen ist, die Motive zu verstehen, die den betreffenden Handlungen zugrunde liegen.
    Ich persönlich schreibe den als “Blutrache” klassifizierten Aktionen und ihren Motiven in den oben genannten Regionen, wo es keine staatliche Autorität und damit auch keine funktionierende Richtbarkeit durch eine dritte Instanz gibt, eine andere Bedeutung zu als vergleichbaren Handlungen, die sich zum Beispiel hier in Deutschland zutragen. Wer in Deutschland lebend eine vergleichbare Tat begeht, mag sich zwar einem Druck durch den eigenen Stammlinienverband ausgesetzt sehen und manche Rechtsanwälte mögen deshalb sogar auf verminderte Schuldfähigkeit plädieren, aber er weiß auch genau, dass eine solche Tat hier durch die staatlichen Justizbehörden verfolgt wird, ist sich der Strafbarkeit dieser Handlung also bewusst. Das unterscheidet die Situation hier in Deutschland von der in den genannten Gegenden Afghanistans und Pakistans. Dort gibt es keine anerkannte Instanz, die jene Handlung einer juristischen Entscheidung zuführen würde, welche die Blutrache ausgelöst hat, geschweige denn die Blutrache selbst.
    Vergleicht man solche Handlungen in den genannten Gegenden Afghanistans und Pakistans mit solchen, die sich unter Migranten aus diesen Gegenden in Deutschland zugetragen haben, dann wird noch ein anderer Unterschied deutlich: Oft werden sie in Deutschland durch das Bestreben von Frauen ausgelöst, in einer Weise zu leben, wie es Millionen deutsche Frauen oder andere in Deutschland lebende Frauen mit Migrationshintergrund vorleben. Sie haben dazu auch oft die materiellen Voraussetzungen, sie können einer eigenen Arbeit nachgehen, können Geld auf einem eigenen Konto verwalten, können Kinder selbständig großziehen, in Kindergärten betreuen lassen, sind also auf die Unterstützung eines patrilinearen Stammlinienverbandes nicht angewiesen. Einer vergleichbaren Frau in den betreffenden Gegenden Afghanistans und Pakistans fehlt all das ebenso wie die als Vorbild dienenden Millionen deutschen Frauen und anderer in Deutschland lebender Frauen mit Migrationshintergrund. Eine vergleichbare Tat richtet sich also in Deutschland nicht nur gegen eine Person, sondern auch gegen einen Anspruch, in einer selbstbestimmten Weise leben zu wollen, der in den betreffenden Gegenden Afghanistans und Pakistans in dieser Weise nicht zu sehen ist.
    Es besteht also auch in meinen Augen kein Zweifel, dass vergleichbare Taten, die in Deutschland begangen werden, aufs Härteste zu verfolgen sind.
    Das war allerdings nicht das Thema meines Beitrags, es sei aber hier als Kommentar nachgereicht.
    Ich habe in meiner beruflichen Praxis auch schon Fälle näher studieren können, die sich in Deutschland zugetragen haben. Bei Interesse will ich mich dazu gern noch einmal ausführlicher äußern.

  6. Candid

    am 24. Juni 2008 um 22:52 Uhr | Link | Kommentar melden

    Ho, Ho, Ho! Ruft da der Kutscher vom Bock auf den durchgehenden Gaul ein. Der, in Panik durch die lichten Waldstücke der Geschichte getrieben, nicht mehr aufhört zu galoppieren und die kultivierten Landschaften als Simulationen des Bösen missdeutet.
    Wie Wellen zweier Steine überlagern sich doch hier die Ansichten von beiden Seiten des Ufers. Der eine Werfer auf der Seite des Naturrechts segmentärer Gesellschaften und der andere auf der Seite der gesetzten Ordnung verschriftlichter Rechtssysteme. Dabei ist der Konflikt der Wertungen unauflöslich, da der Ausgleich – Grundlage einer jeden Rechtsvorstellung – einen gänzlich verschiedenen Zustand wiederherstellt.
    So wird auf der einen Seite innerhalb demokratischer Gesellschaften das Recht nach erfolgter Verletzung wiederhergestellt und damit dessen Fortbestand gesichert. Ein Fortbestand, der Regelbefolgungen über die Anerkennung der Sanktionierungen verfehmter Handlungen, Aussagen oder Handlungsfolgen sichert und damit die Verwaltung von Gut und Böse autonomisiert. Grundlage dieser Rechtsordnung ist, dass alle Menschen vor diesem Recht gleich sind, was über die bürgerlichen Revolutionen und Katastrophen letztlich zur liberalen Grundannahme führt, dass die Menschenwürde eines jeden einzelnen unantastbar sei.
    Ganz anders verhält sich der Rechtsstatus in Stammesgesellschaften, in denen nach erfolgtem ‚Rechtsbruch‘ nicht eine übergeordnete Systematik beansprucht werden kann, sondern der Fortbestand des Stammes und darin der Familien gesichert werden muss. Ein Zusammenhalt der nur über die strikte Solidarität des Kollektivs gewahrt werden kann. Der Grundsatz der Unantastbarkeit trifft hier nur auf die des Ansehens der ganzen Gemeinschaft zu: Ehre. Der genealogisch patriarchalen Ordnung folgt dementsprechend folgerichtig die Metapher des Blutes – bis zum Mord. Eine individuelle Verantwortung erforderte einen Gleichheitsgrundsatz der über die Gültigkeit des Stammes hinausgeht und den es eben deshalb nicht geben kann. Die Gemeinschafts-Hierarchien und die Allverantwortung des einzelnen der Gemeinschaft gegenüber können die Funktionen des Individualismus westlicher Couleur nicht freigeben. Der Artikel von Lutz Rzehak zeigt, wie sich dieses Selbstverständnis konstituiert. Und in der Tat ist es – aus rechtsphilosophischer Sicht bemerkenswert – wie der Ausgleich zwischen unterschiedlichen Ehrentiteln transferierbar gemacht wird.
    Olim devona ist auf dieser Grundlage beizupflichten, dass eine Auflösung dieses Systems zum Verlust dieser Gemeinschaftsprinzipien führen und diese innergemeinschaftliche Solidarität aufheben würde. Falsch es aber wohl die Folgen der Individualisierung und Egozentrierung des Westens als Auflösung jener Ehrbeziehungen gegenüberzustellen die anderswo zwar zur ‚familiären Vollversorgung‘ aber eben auch zu Mädchenhandel, Bevormundung und Mord führen – als Rechtsvorstellung wohlgemerkt. Die grundlegende Frage bei allen Fällen überpositiver Justiz sei es in Deutschland, in Afrika oder eben in Lanjoo Saghari ist es aber, welche Form der Gerechtigkeit überhaupt universell denkbar ist. Denn dass das Schicksal der Mädchen nur deshalb zu tolerieren sei, weil es deren Müttern schon ähnlich erging, ist ja kein Argument. Allein der Umstand, dass die Schuldbarkeit des Einzelnen erst erfunden werden müsste, führt die Schwierigkeiten universeller Gerechtigkeit vor Augen. Allerdings kann man in allen Überlegungen das humanistische Ideal der Unveräußerbarkeit des Menschen einfach nicht unterschreiten. Man kann konstatieren, dass dies geschieht und gerade in dieser Minute wieder geschieht und weiter geschehen wird, das ist ja die ernüchternde Komponente der Menschengeschichte. Und vielleicht bleibt ja das Einzige aus der unglaublichen Ungleichgewichtigkeit der Wertschätzung des einzelnen Menschen, ganzer Gemeinschaften oder der unterschiedlichen Menschheiten, die es auf dem Planeten gibt, dass wir zum ersten Male in der Lage sind, dies verstehend aufzugreifen. Denn das wäre die Grundlage für ein Ende unseres ‚globalen‘ Dystopias.

  7. Olim devona

    am 25. Juni 2008 um 03:45 Uhr | Link | Kommentar melden

    Lieber Andres E., Candid und alle die anderen Interessenten dieses Beitrages!

    Was hat ein Fehmemord mit einer Blutrache zu tun?. Ein Fehmemord begeht ein Mensch, wenn er der Meinung ist, das die Ehre seiner Familie durch das Betragen eines Mitgliedes dieser Familie geschändet ist. Das entspricht nicht der in Deutschland gültigen Rechtsnorm und ist damit strafbar. Eine Blutrache, und dieser Ausdruck ist heutzutage wirklich unglücklich, denn er setzt Assoziationen frei, die mit dem Rechtsstand des Ausgleichsprinzip nichts zu tun haben, eine Blutrache ist einzig dazu da, die Beschädigung des Einen wieder auszugleichen. Wie wir gesehen haben fing es mit einem Hundebiss an und hörte in einer durch einem KONSENZ geführten Rat der Beilegung des Konfliktes auf. Ähnlich ist es bei einem Tatbestand der Körperverletzung hierzulande. Ich hau einem eine runter und muss ihm ein Schmerzensgeld dafür zahlen. Dieses Geld ist aber in keiner Weise für den Schmerz , den der andere dabei erleiden musste, ein Ersatz, aber eine rechtlich festgesetzte Genugtuung.

    Nichts anderes ist auch im Ausgleichsprinzip der Blutrache zu sehen. Nur werden hier Genugtuungen verfügt die über unser Rechtsverständnis hinausgehen. Wenn hier aber Candid konstatiert, dass “das humanistische Ideal der Unveräußerbarkeit des Menschen” verletzt sei, muss darauf hingewiesen werden dass auch ausserhalb europäisch westlicher Ideen “des Menschen” eine Körperschaft, wie der Stamm, dieses Menschsein auf eine ganze Gruppe bezieht. Wenn wir also den Satz von Candid nur umformulieren heisst das: “das humanistische Ideal der Unveräußerbarkeit der Gruppe”. Auch wenn das anachronistischer Kauderwelsch ist, denn Humanismus ist eine europäische Geistesströmung und nichts sonst, so bedeutet das auch die Gruppe ihren Veräußerlichkeitsstatus nicht aufgeben wird. Sie will bestehen bleiben, ohne das ein Mitglied von ihr auf dem Weg zum Markt dabei drauf geht. So weit sind also Rechtsvorstellungen nicht voneinander entfernt. Nur, wenn wir annehmen, das der vollzogene Rechtsakt schon in sich eine Ungerechtigkeit oder Unmeschlichkeit darstellt, übersehen wir die Prinzipien, die ebenfalls in Gesellschaften dieser Gruppenidee bestehen. Denn, wenn eine in einen anderen Stamm verheiratete Tochter verletzt, erniedrigt oder mißhandelt wird, verletzt das wiederum die Ehre der tochtergebenden Gruppe. Diese verlangt nach Ausgleich, was in den meisten Fällen ein Zurückholen der gegebenen Tochter bedeutet. Das heisst eine Verheiratung der Mädchen stellt an sich keine Ungerechtgkeit dar, nur unsere Vorstellung von deren Mindestalter. Warum dieses Mindestalter in Belutschistan unterschritten wird, ist im Artikel schon deutlich geworden.

    Überhaupt ist unsere Vorstellung von Liebesheirat versus präferentieller Heirat ein kaum in unseren Gesellschaften aufgelöstes Problem. Viel weniger ist es in Gruppen , in denen das Individuum weniger gedacht wird, als es bei uns der Fall. Das sind gesellschaftliche Zusammenhänge, die einfach als Differenz ausgehalten werden müssen, wenn man pluralistisch sein will.

    So long…

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