Die Irrtümer der Wehrpflicht
Artikel von Daniel Nuber vom 06.08.2008, 14:35 Uhr im Ressort Politik | 11 Comments
Jahr für Jahr werden in fast ganz Europa junge Männer zum Grundwehrdienst einberufen. Dort sollen sie den Umgang mit verschiedenen Waffen und Geräten erlernen, um im Kriegsfall ihr Land verteidigen zu können – so auch in Deutschland. Doch immer mehr Stimmen sprechen sich für eine Abschaffung aus. Selbst das Verfassungsgericht äußerte sich in mancherlei Hinsicht kritisch. Andere wiederum glauben, alles gehe mit rechten Dingen zu – immerhin, so heißt es, wird jeder erfasst, untersucht und muss, abhängig von seiner körperlichen und geistigen Verfassung, seine Pflicht erfüllen. Das ist ein Irrtum. Und nur einer von vielen, den man bemerkt, wenn man einen genaueren Blick hinter die Wehrpflicht – von der Erfassung bis zur Musterung – wirft.
“Wie kann ich meine Ausmusterung bewirken?”
Immer mehr junge Männer wollen erst gar nicht zur Bundeswehr. Die Gründe hierfür sind freilich unterschiedlich – die einen finden die Wehrpflicht schlichtweg unfair, andere wollen ihr Leben zu jeder Zeit selbst nach eigenen Vorstellungen gestalten. Welche Beweggründe auch immer: Fakt ist, dass es noch nie so einfach war, ausgemustert zu werden. Im Internet werden vielversprechende “Anleitungen” angeboten, in Diskussionsforen werden Erfahrungen getauscht.
So kann sich der potenzielle Musterungskandidat vorab über den Untersuchungsvorgang informieren und sich entsprechend vorbereiten. Aber auch wer sich diese Mühe nicht macht hat gute Chancen ausgemustert zu werden. Die Bundeswehr argumentiert diesen Umstand mit den angeblich wachsenden Belastungen für den Wehrdienstleistenden, denen immer seltener standgehalten werden kann. Tatsächlich ist der Bedarf an Wehrdienst-Soldaten in den letzten Jahren drastisch gesunken. Hinzu kommt außerdem, dass seit 2004 der Tauglichkeitsgrad 3 (”verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten”) nicht mehr existiert. Wer früher T3 gemustert (tauglich) werden würde, bekommt heutzutage die Diagnose T5 – untauglich.
Das immer weniger tatsächlich den Grundwehrdienst bei der Bundeswehr ableisten müssen, zeigen [1] folgende Statistiken zwischen dem Jahre 2000 und 2007 (herausgegeben von der Bundesregierung auf Anfrage von der Fraktion DIE LINKE am 18.03.2008): Im Jahr 2000 wurden insgesamt 363.906 Wehrpflichtige untersucht, von ihnen waren 86,82 Prozent tauglich. Ein Schnitt von etwa 83 Prozent hielt sich weitere drei Jahre. 2004 waren von 371.331 Zu-Musternden 79,2 Prozent tauglich. Zwei weitere Jahre später 61,9 Prozent. 2007 waren 56,6 Prozent von 426.339 Wehrpflichtigen untauglich – ca. 241.307 mussten somit weder den Wehr- noch einen Ersatzdienst ableisten; quasi jeder Zweite wurde für untauglich befunden. Von den übrigen 185.032 tauglichen verweigerten 111.345 den Dienst an der Waffe. Der Bundeswehr blieben also 73.687.
Wehrgerechtigkeit nicht gegeben
Auch wenn die Wehrpflicht die grundlegende Freiheit des Wehrpflichtigen für den Zeitraum zwischen seiner Erfassung und Einberufung einschränkt – so darf er z.B. die Bundesrepublik ohne Genehmigung nicht länger als drei Monate verlassen und muss sich bei der Musterung einer militärischen “Pflichtuntsuchung” unterziehen -, wird versucht, eine Gerechtigkeit in der Ungerechtigkeit zu schaffen. Hier ist die Rede von der so genannten “Wehrgerechtigkeit” - alle müssen einberufen werden, alle müssen untersucht werden. Jedoch funktioniert selbst dieses System nicht, denn einberufen wurden noch nie alle Wehrpflichtigen – auch heute nicht. 2000 etwa standen 600.000 Wehrpflichtige aus verschiedenen Jahrgängen zur Verfügung, die allerdings nie bei einer Musterung erscheinen mussten – sieben Jahre später immerhin noch 127.726 von etwa 444.934 [2] Erfassten.
Grob formuliert gleicht die Wehrpflichtpraxis dem Zufallsprinzip: Vielleicht wird man einberufen, vielleicht nicht. Vor vier Jahren entschied deshalb das Kölner Verwaltungsericht, dass eine “Wehrgerechtigkeit” nicht gegeben sei.
Im selben Jahr legte ein Wehrpflichtiger, der zum Grundwehrdienst einberufen wurde, Widerspruch gegen seine Einberufung ein. Da dieser abgelehnt wurde, reichte er gemeinsam mit seinem Anwalt eine Verfassungsbeschwerde ein – auch diese blieb erfolglos, doch die Begründung des Bundesverfassungsgerichts [3] spricht für sich: “[…]Die Verfassungsbeschwerde wirft die in der Rechtsprechung noch nicht geklärte Frage auf, ob die gegenwärtige Einberufungspraxis mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Wehrpflicht vereinbar ist […] In diesem Zusammenhang kann auch die Frage zu klären sein, ob die Wehrgerechtigkeit noch gewahrt ist, wenn nur ein geringer Teil der wehrpflichtigen Männer zur Bundeswehr einberufen wird.”
Ein Land braucht Verteidigung
Währenddessen wurde und wird in der Bundesregierung immer wieder über die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht diskutiert – wie so oft, ohne Ergebnis. Eine leichte Entscheidung ist das natürlich nicht, schließlich ist man im Kriegsfall auf die Wehrpflichtigen bzw. diejenigen, die den Wehrdienst bereits abgeleistet haben, und auf die Bundeswehrsoldaten gleichermaßen angewiesen. Oder? Nein. Innerhalb von 200 Jahren und mehreren Kriegen, an denen Deutschland keineswegs unbeteiligt gewesen ist, wurden noch nie Wehrpflichtige zur Verteidigung eingesetzt. Bleibt die Frage, weshalb man trotzdem tausende junge Menschen zwangsmustert und zu Zwangsdiensten nötigt, wo sie letztendlich doch gar nicht gebraucht werden.
Photo Quelle/Copyright: Sergej23, via [4] pixelio.de
Artikel aus "Readers Edition": http://www.readers-edition.de
Link zum Artikel: http://www.readers-edition.de/2008/08/06/die-irrtuemer-der-wehrpflicht/
Links im Artikel:
[1] folgende Statistiken: http://www.kampagne.de/Wehrpflichtinfos/Musterung.php
[2] Erfassten: http://www.kampagne.de/media/pdf/Wehrpflicht_Dienstleistende_Dia_farb.pdf
[3] spricht für sich: http://www.kampagne.de/Recht/Urteile/VG_Koeln_Wehrpflicht_8_K_856404.php
[4] pixelio.de: http://www.pixelio.de/details.php?image_id=156453&mode=search