Für jemanden, der sich mit den Grundlagen des Rechts, seiner Bedeutung, vertraut gemacht hat muss es skurril erscheinen, dass Mordpläne akademisch honoriert werden können. Gilt doch Mord als das Verbrechen gegen das Leben überhaupt und somit klar als Unrecht. Die bis zur Wende bestehende “Juristische Hochschule” der Staatssicherheit in Potsdam-Golm kann man heute zu Recht als Titelmühle bezeichnen – auch wenn es sich um eine Titelmühle ganz besonderer Prägung handelte.
Bis 1989 wurden an ihr über 3000 Personen mit dem Grad eines Diplom-Juristen/Diplom-Kriminalisten ausgezeichnet.
über 300 Stasi-Angehörige wurden bis zum selben Jahr promoviert.
Alle Arbeiten unterlagen den für das MfS geltenden Geheimhaltungsbestimmungen.
Dank der umfassenden Aufarbeitung durch Stasi-Opfer, Bürgerrechtsgruppen und Interessierten ist es heute in erheblichem Maße möglich, Biographien von Stasi-Offizieren und Generälen aufzufüllen. Dazu zählt auch, inwiefern Personen “akademisch” tätig wurden und welche Arbeiten sie schrieben.
Die Juristische Hochschule des MfS bildete eine selbständige Diensteinheit innerhalb der Staatssicherheit. Sie war dienstrechtlich jedoch der “Hauptabteilung Kader und Schuldung” unter Generalleutnant Günter Möller unterstellt. Ihr Rektor war Willi Opitz, der sich 1976 an der selben Hochschule mit einer Arbeit über Informelle Mitarbeiter promovierte und als Rektor die akademischen Grade Prof. Dr. sc. jur. trug. Und noch trägt – genau wie Günter Möller, der sich 1977 mit den “Angriffen imperialistischer Geheimdienste gegen das MfS” den Doktor der Rechte erwarb.
Dies alles macht eine Klausel des damaligen Einigungsvertrages möglich. Denn der Artikel 37 des Einigungsvertrages ermöglicht es, in der DDR erworbene akademische Abschlüsse und Titel ohne weitere Prüfung weiterhin zu tragen. Auch diese, die das Ministerium für Staatssicherheit als Belohnung für erfolgreiche Geheimdienstaktionen verlieh. Wie dem Kanzleramtsspion Günter Guillaume, der 1985 durch die Juristische Hochschule Potsdam den Ehrendoktortitel der Rechte erhielt.
Im Folgenden vier besonders gravierende Beispiele:
Heinz Fiedler – Dr. Mord der Staatssicherheit
Geboren 1929. Generalmajor Heinz Fiedler, in frühen Jahren bereits zum MfS gekommen, erwarb 1965 – damals noch Major – das Stasi-Juradiplom mit einer Arbeit über interne Organisation. 1975 wurde er für eine Arbeit zur “…Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der DDR und der Bekämpfung staatsfeindlichen Menschenhandels” summa zum Doktor der Rechte promoviert. 1981 war er Führungsoffizier des Stasi-Agenten Peter Haack, der 1993 rechtskräftig zu sechseinhalb Jahren Gefängnis wegen versuchtem Mordes durch Vergiftung verurteilt wurde. Sein Opfer: Wolfgang Welsch, selbst Stasi-Opfer und nach seinem Freikauf in die Bundesrepublik jahrelang erfolgreicher Fluchthelfer. Als Fiedler selbst wegen des Verdachtes der Anstiftung zum Mord in Untersuchungshaft saß, nahm er sich 1993 im Gefängnis das Leben.
Horst Zank – Stasi-Verhörspezialist gestern, heute hochdekorierter Rechtsanwalt
Geboren 1936. Damals noch Hauptmann, erwirbt Zank 1968 sein Diplom mit einer Arbeit, die das “Studium der Persönlichkeit” eines “Hetzers” als wesentliches Merkmal für die Vernehmungstaktik ansieht. 1981, mittlerweile Oberstleutnant, Promotion über die “Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren”. Danach Professor an der Juristischen Hochschule des MfS. Heute als Prof. Dr. Horst Zank niedergelassener Rechtsanwalt in Potsdam.
Rolf Fister - Chef des MfS-Untersuchungsorgans, Dipl.-Kriminalist und Doktor der Rechte
Geboren 1929. Bereits kurz nach der Gründung der Staatssicherheit dort in Ausbildung, erwirbt er 1965 abgetarnt über den Fachbereich Kriminalistik der Humboldt-Universität an der Juristischen Hochschule des MfS in Potsdam das Diplom mit einer Arbeit über die Methodik in Anwerbung und Ausbildung der amerikanischen CIA für den “Einsatz zur Spionage gegen die DDR”. Seit 1973 Leiter der Hauptabteilung IX (MfS-Untersuchungsorgan) – und damit Vorgesetzer aller Stasi-Haftanstalten – promoviert er 1975 zusammen mit Heinz Fiedler über “die Bekämpfung staatsfeindlichen Menschenhandels”. Ab 1978 Generalmajor, wird er 1990 entlassen und ist Rentner.
Der Fall Michael Gartenschläger
Gartenschläger, selbst politischer Häftling in der DDR und nach zehn Jahren Haft vom Westen freigekauft und danach Fluchthelfer, wurde durch ein Spezialkommando des MfS beim Versuch, einen Selbstschussautomat der DDR-Grenze abzumontieren, ermordet. Vier Tage vor seiner Ermordung wurde der “Maßnahmenplan zur Verhinderung weiterer Grenzverletzungen” von Oberstleutnant und Leiter der “Abteilung Äußere Abwehr” Helmut Heckel verkündet. Helmut Heckel diplomierte 1972 in Jura über “politisch-operative und psychologische Fragen” beim Kennenlernen von IM-Kandidaten.
Wolfgang Singer, Oberstleutnant und schuldig gesprochener Kommandierender des tödlichen Einsatzes, schrieb sein Diplom 1981. Wegen Verjährung blieb er straffrei.
Diesen Fällen liegt ein Vergleich von Personendaten über die im Jahr 2000 im Internet veröffentlichte Liste der Hauptamtlichen Stasi-Mitarbeiter zu Grunde. Herangezogen wurden dazu die Absolventenlisten der Juristischen Hochschule des MfS Potsdam über Diplomvorhaben und Promotionsvorhaben.
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Photo/Quelle: wikipedia.org
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