Gerecht oder spinnert? Kinderwahlrecht.

Heinz-Peter Tjaden fordert gerade in seinem Beitrag über die “Alltägliche Betrachtungen: von Gewaltvideos als Nachrichten aus Georgien“, dass in der Auswahl der Politiker in allen Ländern besser darauf geachtet werden müsse, dass sie ihre Taten auch unbedenklich vor den unschuldigen Kindern dieser Welt herzeigen können müssen. In diesem Zusammenhang weist

kiwa.jpgHeinz-Peter Tjaden fordert gerade in seinem Beitrag über die “Alltägliche Betrachtungen: von Gewaltvideos als Nachrichten aus Georgien“, dass in der Auswahl der Politiker in allen Ländern besser darauf geachtet werden müsse, dass sie ihre Taten auch unbedenklich vor den unschuldigen Kindern dieser Welt herzeigen können müssen. In diesem Zusammenhang weist er dankenswerter Weise auf eine Initiative von 46 Bundestagsabgeordneten mehrerer Fraktionen vom 11.9.2003 hin, die auf die Einführung des Wahlrechts in der Bundesrepublik Deutschland für Kinder abzielt. Was er selbst davon hält, sagt er nicht.
Wer nicht professionell regelmäßig Jahr für Jahr alle Neuigkeiten registriert und in der Zeit der Antragstellung im Bundestag vielleicht gerade auf Abenteuerurlaub war, hat von dieser interessanten Initiative vielleicht nie gehört, denn ein laufendes Thema ist das Kinderwahlrecht beileibe nicht.

Dabei klingt es doch auf Anhieb sehr interessant. Jeder Vater und jede Mutter weiß, z.B., dass die Eltern, die zwei Kinder im Kindergarten haben, bei Elternabstimmungen zweimal abstimmen dürfen. Wird man den Kindern und den Familien mit Kindern auch bei den Wahlen zu den politischen Parlamenten nicht mehr gerecht, wenn auch die Kinder eine Stimme haben? Dann können die zahlenmäßig immer mehr aufkommenden alten Leute nicht mehr eigensinnig nur ihre eigenen Interessen durchsetzen, oder?

Das Projekt hat namhafte Befürworter.

Dazu gehören der Altbundespräsident und ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Roman Herzog, der sehr auf Steuergerchtigkeit spezialisierte Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof, Kardinal Karl Lehmann, Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD), Antje Vollmer (Grüne) als Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer (Grüne) und der frühere Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) Hans-Olaf Henkel. Siehe hierzu: humboldt-forum-recht.de

Die Vertreter des Wahlrechts von Geburt an empfinden es als eigenartig, dass Kinder, obwohl sie als Rechtssubjekte Träger von Rechten sind, vom Recht zur Wahl ausgeschlossen sind. Dies sei nach dem Demokratiegebot und nach dem Rechtsstaatsprinzip bedenklich. Wer zum Staatsvolk gehöre, habe auch das Recht, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Der Umstand, dass der Mensch erst ab einem gewissen Alter die Fähigkeit hat, seine Funktion als Staatsbürger überhaupt zu verstehen und sich eine eigene politische Meinung zu bilden, wird von ihnen nicht als entscheidend angesehen. Minderjährige werden ja auch sonst von ihren Eltern vertreten, im Zweifel nur gemeinschaftlich oder eben mit einer halben Stimme jeweils für Vater und Mutter.

Die Initiative ist tatsächlich echt. Sie ist kein Witz und kein Aprilscherz.

Die Initiatoren meinen das wirklich ernst. Um es vorwegzunehmen: das zeigt wieder einmal, dass die – mündigen – Wähler das von ihnen zu bestimmende Personal besser auswählen sollten. Insoweit ist Hans-Peter Tjaden wirklich Recht zu geben!

Die aufrechten Initiatoren hinter dem Hauptverantwortlichen MdB Klaus Haupt (vor der Wende LDPD der DDR, danach FDP) sind so offen, dass sie auf ihrer eigenen Homepage den erfahrenen kritischen Juristen, den vormaligen Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. h.c. Rudolf Wassermann zu Wort kommen lassen.

Sein Fazit:” Die Protagonisten des Kinderwahlrechts sind nichts weniger als politikfremde Träumer. Sie wissen, daß Politik Kampf um die Macht ist, und haben eine Machtverschiebung im Sinn, und zwar zugunsten eines Teils der wahlberechtigten Bevölkerung, nämlich der Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die minderjährige Kinder haben. Lange Zeit hat man die Bestrebungen im politischen Raum nicht so ganz ernst genommen. Jetzt ist es jedoch an der Zeit, vernehmlich Alarm zu schlagen und den Umsturz, der unter Mißbrauch der alten Wahlrechtsformel geplant ist, beim Namen zu nennen.”

Wassermann hat so sehr Recht, dass einen die Logik fast anspringt. Er nennt es schiere Rabulistik, von der Rechtsfähigkeit des Menschen auf das Recht zur Beteiligung an Wahlen zu schließen und weist darauf hin, dass der unreife Mensch natürlich auch noch keine Testierfähigkeit hat und selbstverständlich in diesem Recht auch keine Stellvertretung braucht. Das wäre eine seltsame Stellevertretung, die abolut keine Kontrolle im Ínteresse des Vertretenen hätte!

Es bedürfte nach Wassermann schon einer Verfassungsänderung, um ein Kinderwahlrecht einzuführen, wenn das man reichte. Denn es steht derzeit dem Grundsatz der gleichen Wahl (Art. 2, 18 Abs. 1 Satz 2, Art.38 Abs. 1 Satz 1 GG) als auch dem der unmittelbaren Wahl (Art. 28,38 GG), wonach die Stimmabgabe höchstpersönlich erfolgen muss und eine Vertretung nicht gestattet ist, entgegen. Der Gleichheitssatz des Art. 3 GG aber würde in seinem nicht änderbaren Kernbereich verletzt, denn zwischen einem Wähler, der keine Kinder hat und einem Wähler, der doch welche hat, besteht in Anbetracht des Themas um das es bei der Wahl geht, absolut kein sachlicher Unterschied. Im Gegenteil schafft man damit auf andere Weise das längst überholt geglaubte Mehrklassenwahlrecht.

Mit solcher Differenzierung könnte man mit gleichem Grund auch Menschen, die mehr Steuern zahlen, mehr Stimmrechte geben als denen mit geringerer Belastung. Warum soll nicht jeder Mann, der seinen Wehrdienst leistet, noch ein Stimmchen mehr bekommen als der, der sich drückt, usw.

Denn beim Wahlrecht geht es nicht um einzelne Sachthemen und einzelene politische Interessen. Es geht um die Bestimmung, wer aus der Bevölkerung aufgerufen ist, nach freier Entscheidung durch die Wahl von Abgeordneten die politische Richtung für die nächste Zeit mit zu bestimmen. Was diese Herren und Damen dann tun sollen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Da kann jeder Wahlbürger nach seinem Gusto die Leute aussuchen, die sich für die Themen  einsetzen, die ihm am Herzen liegen. Will er mehr für Kinder und die gerechte Behandlung von Familien mit Kindern tun, darf er eben nicht solche Leute wie Gerhard Schröder, die für solche Themen nie ein Ohr hatten, wählen.

Zu guter Letzt: Wenn wie beim Kinderwahlrecht die politischen Ziele in die Gewichtung der Stimmen der Wahlberechtigten einfließen sollen, muss man doch auch mal an ein negatives Wahlrecht für die denken, die solch irrwitzige Vorschläge machen.

Photo Quelle/Copyright: Stephanie Hofschlaeger, via pixelio.de

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  1. Der Grundgedanke das Gleichgewicht im Wahlvolk zwischen Rentner (Beitragsempfänger) auf Familie (Beitragszahler) anzupassen ist nicht schlecht.

    Bedenkt man aber, dass unser Land von der Produktionsgesellschaft zu einer Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft werden muss (um im globalen Umfeld nicht unter zu gehen) und sieht man sich dann die Geburtenraten der bildungsnahen und bildungsfernen Haushalte an…..
    ….dann ist vorhersehbar, dass “die Linke” die Volksparteien überholen wird.

    Und dann bleibt nur zu hoffen, dass diese Partei schnellstmöglich auf den Boden der (finanzierbaren) Tatsachen zurückkehrt und unser Land vor dem schlimmsten bewahrt bleibt.

    Dann ist nämlich kein finanzstarker “Bruder” mehr da, der uns nach Abschluß des Experiments mittels Solidarpakt wieder auf die Beine hilft.