Liebe Leserinnen, liebe Leser, gebt fein Acht, in Mönchengladbach haben sie sich wohl eigenes Recht gemacht. In den Hauptrollen des Justizkrimis: Dr. Dr. phil. Kt. med. Hans-Dieter Zoch vom Gerichtspsychologischen Institut Duisburg, der am 10. Oktober 2005 unter dem Geschäftszeichen 19 F 109/04 an das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt ein “wissenschaftliches klinisch-psychologisches Gutachten in der Familiensache betreffend Jessica Müller, geboren 21. Mai 1997″ schickt, die Mönchengladbacher Amtsrichterin Oles, die sich seit Dezember 2007 am Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt um Familiensachen kümmert, der Mönchengladbacher Oberstaatsanwalt Jansen, der am 21. Mai 2008 mit dem Aktenzeichen 502 Js 1572/08 ein Ermittlungsverfahren ablehnt, und Dr. Scheiff, Präsident des Landgerichtes in Mönchengladbach, der sich am 27. Mai 2008 in einem Brief mit dem Aktenzeichen 3132 E-508 schützend vor die Amtsrichterin Oles stellt.
1. Akt: Der Gutachter Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch erhebt am 10. Oktober 2005 schwere Vorwürfe gegen den Vater von Jessica Müller, die zu dieser Zeit in einer Fünftagesgruppe des Schlosses Dilborn untergebracht ist. Bei diesen Vorwürfen beruft er sich auf einen Antrag des Mönchengladbacher Jugendamtes vom 9. März 2004 und auf eine Mitteilung des Schlosses Dillborn vom 8. März 2004. Der Sachverständige schreibt: “Zur Aufnahme im Frauenhaus kam es, nachdem Herr Müller am 4. März 2004 gegenüber seine Frau gewalttätig übergriffig wurde. So habe Herr Müller Frau Müller versucht zu vergewaltigen…” Auch gegenüber seiner Tochter Jessica sei Frank Müller “sexuell übergriffig” geworden.
2. Akt: Den Eltern von Jessica Müller wird vom Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt am 31. März 2006 das Sorgerecht für ihre Tochter entzogen.
3. Akt: Ende 2007 richtet Familie Müller eine 31-seitige Petition an das Europäische Parlament, die auch auf meinem Schreibtisch landet. Ich höre zum ersten Mal von diesem Fall.
4. Akt: Mit Beschluss vom 30. Januar 2008 bestätigt das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt den Beschluss vom 31. März 2006. Amtsrichterin Oles schreibt: “(Die Eltern mögen sich) an den Beginn des Verfahrens 19 F 76/04 vor dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt erinnern. Zum damaligen Zeitpunkt war es so, dass die Antragstellerin mit Jessica aufgrund von Drohungen und gewalttätigen und sexuellen übergriffen des Antragstellers in einem Frauenhaus untergebracht wurden.”
5. Akt: Nach diesem Beschluss stelle ich am 2. Februar 2008 gegen die Amtsrichterin Oles und gegen die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt. Zu einem Ermittlungsverfahren kommt es nicht, der Mönchengladbacher Oberstaatsanwalt Jansen teilt mir am 21. Mai 2008 mit: “Das Unterlassen einer Anzeigenerstattung durch einen Amtsträger, der von einer eventuellen strafbaren Handlung erfährt, kann nur dann im Sinne einer Strafvereitelung strafbar sein, wenn eine Pflicht zur Anzeigenerstattung besteht. Dies ist unter den von Ihnen geschilderten Umständen sowohl hinsichtlich der zuständigen Richterin als auch hinsichtlich der Mitarbeiterin des Jugendamtes nicht der Fall.”
6. Akt: Auch beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen habe ich mich darüber beschwert, dass man einen Vater von mehreren Seiten des sexuellen Missbrauchs bezichtigt, ohne dass jemand aktiv wird. Dazu äußert sich der Mönchengladbacher Landgerichtspräsident Dr. Scheiff am 27. Mai 2008 wie folgt: “Im übrigen liegt mir auch der von Ihnen in Bezug genommene Beschluss des Amtsgerichtes Mönchengladbach-Rheydt vom 30. Januar 2008 vor, in dem Frau Oles nach Ihrer Darstellung erneut behauptet haben soll, dass der Kindsvater einen sexuellen Missbrauch zu Lasten seiner Tochter begangen habe. Da Sie nicht unmittelbar am Verfahren beteiligt sind, steht es mir nicht zu, Sie über den Inhalt des Beschlusses zu informieren, ich vermag jedoch nicht zu erkennen, dass Ihre diesbezügliche Behauptung sich in der von Ihnen dargestellten Form in dem Beschluss wieder fände.” (siehe 4. Akt)
7. Akt: Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hebt den Beschluss des Amtsgerichtes Mönchengladbach-Rheydt vom 30. Januar 2008 auf und wirft dem Amtsgericht u. a. Verfahrensfehler vor. Dennoch möchte die Amtsrichterin Oles das Verfahren weiter führen, womit die Eltern von Jessica Müller nicht einverstanden sind. In einer “dienstlichen Stellungnahme” zu einem Befangenheitsantrag vom 2. August 2008 schreibt sie: “Dass die Kindesmutter in der Vergangenheit ein Frauenhaus aufgesucht hat und dass es zu sexuellen übergriffen des Kindesvaters auf die Kindesmutter gekommen sein soll, habe ich der Gerichtsakte entnommen.”
8. Akt: Jetzt müsste jemand auf der Bühne erscheinen und das Publikum fragen: Warum erwähnt die Amtsrichterin Oles in ihrer “dienstlichen Stellungnahme” wiederum die “Frauenhaus-Geschichte”, wenn sie laut Landgerichtspräsident Dr. Scheiff bei ihrem Beschluss vom 30. Januar 2008 keine Rolle gespielt hat? Warum erwähnt sie nur noch die angeblichen “sexuellen übergriffe” von Frank Müller “auf die Kindesmutter”?
Außerdem: Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat entschieden, dass sich niemand mehr auf das Gutachten von Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch berufen dürfe, weil es viel zu alt sei. Das aber tut die Amtsrichterin Oles in ihrer “dienstlichen Stellungnahme”. Sie schreibt: “Ich habe die Einschätzung des Herrn Dr. Zoch in seinem Gutachten mit dem Verhalten der Kindeseltern verglichen.” Eine Verhaltensänderung habe sie bei diesem Vergleich am 30. Januar 2008 nicht feststellen können.
Wenn diese Amtsrichterin weiter so an die Sache herangeht, steht ihr nächster Beschluss doch schon fest. Warum also reicht sie die Akte nicht einfach an eine Kollegin oder an einen Kollegen weiter, der sich ganz konsequent am Beschluss des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes entlang hangelt? Denn dieser Beschluss lautet u. a.: “Das Gutachten war bereits zum Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung des Amtsgerichtes über zwei Jahre alt und ist damit nicht mehr hinreichend aktuell. Dies gilt umso mehr, als das Gutachten auf zeitlich noch früher getroffenen Erhebungen beruht.”
Was bleibt der Richterin denn anderes übrig???
Im AG MG-RY gibt es 4 Familienrichter….Frau 0. ist “die jüngste/neueste im Team”….alle anderen sind irgendwie schon involviert gewesen….
FRAGE IST NUR WARUM DER FALL NICHT NACH MÖNCHENGLADBACH ABGEGEBEN WIRD,denn die örtliche Zuständigkeit liegt eindeutig in MG!!!