Kaum eine Stunde nach Bekanntwerden der Meldung in den Agenturen, zog die Nachricht auch schon erste Kreise im Internet. Das kleine Startup-Unternehmen Sugoma KG mit Sitz in der thüringischen Universitätsstadt Jena, hat am heutigen Sonntag nach eigenen Angaben eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsgesetz – FMStG) eingereicht. Die Beschwerde, die die kürzlich gegründete IT-Firma mit einem Verstoß gegen das Grundrecht auf Gleichheit begründete, wurde noch am selben Tag via Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe übermittelt.
Schnell ist alles gegangen – vielleicht auch zu schnell. Bereits vier Tage nach dem Kabinettsbeschluss zum 500-Milliarden-Euro-Rettungspaket der Bundesregierung unterschrieb Bundespräsident Horst Köhler das entsprechende Gesetz. Ebenfalls am 17. Oktober 2008 wurde es im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nur. 46 veröffentlicht. Der Weg für das größte Finanzhilfepaket der letzten Jahrzehnte wurde frei. “Ein solches Verfahren ist nur bei außergewöhnlichen Situationen gerechtfertigt”, erklärte Finanzminister Peer Steinbrück diesen vermeintlichen Schnellschuss. “Es ging um Gefahrenabwehr, um die Abwehr von Schaden für die Bundesrepublik Deutschland.”
Grundsatz der Gleichheit verletzt
Doch ist wirklich alles Gold was glänzt? Wurde das Papier wirklich eingehend geprüft? Das kleine Jenaer Unternehmen ist jedenfalls nicht nur skeptisch, sondern gewissermaßen empört. Sie sehen – unabhängig von der aktuellen wirtschaftlichen Krise – darin eine Verletzung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. “Das Gesetz gibt dem Bundesminister der Finanzen die Hoheit über den gesamten Fond”, erklären sie das Ausmaß des Beschlusses. “Dieser ist nach dem Grundgesetz und dem Vertrag über die Europäische Union jedoch zur Haushaltsdisziplin verpflichtet.” Da die Höhe des Fonds ein mehrfaches des gesamten Bundeshaushaltes beträgt, könne dieser auch nicht mehr als einmalige Korrekturmaßnahme zur Abwendung von wirtschaftlichen Störungen bezeichnet werden. Das Gesetz, so sind sie sich sicher, lege in keinster Weise fest, für welche Unternehmen konkret der Fond gestartet werde. Der Bundesminister der Finanzen und die Bundesregierung könnten nach Belieben sogar “gesunden” Instituten Bürgschaften oder Kredite vergeben. Auf der anderen Seite maroden Gesellschaften aber auch die Unterstütung versagen. Dies verletze den Grundsatz der Gleichheit.
Weiterhin stellt das thüringische Unternehmen fest: “Der Bundesminister der Finanzen sowie die Bundesregierung sind nur für den Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ermächtigt. Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz schließt jedoch nicht aus, dass durch den Rettungsfond auch ausländische Kreditinstitute und Versicherungen unterstützt werden.” Dies verstoße nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern belaste den deutschen Steuerzahler in “absolut unzulässiger Weise”.
“Die Auswirkungen (…) wurden nicht ausreichend nachgewiesen.”
Ab kommenden Montag soll das Gesetz nach einer Sondersitzung des Bundeskabinetts zur Anwendung kommen. Doch die Sugoma KG warnt: “Die Auswirkungen (…) wurden nicht ausreichend nachgewiesen.” Die Bundesregierung gebe ein Mehrfaches des Bundeshaushaltes in einem Gesetz aus, dessen positive Wirkung nicht gesichert sei. Ein solches Risiko ist mit dem Grundgesetz und der Verpflichtung zur Verhältnismäßigkeit von Haushaltsmaßnahmen nicht vereinbar. Vielmehr unterstütze das Gesetz lediglich Unternehmen der Finanzindustrie – genauer Versicherungen und Banken. In ihren Augen würden hier einem ganzen Industriezweig massive und vor allem unzulässige Vorteile im Geschäftsverkehr und Geschäftsbetrieb verschafft.
Die jungen Unternehmer warten derzeit auf die Annahme der Beschwerde. Dennoch zeigen sie sich optimistisch, denn bis dato habe das Bundesverfassungsgericht – insbesondere wenn es um Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung von Unternehmen gehe – zugunsten der Antragssteller entschieden.
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Ich fürchte, das Bundesverfassungsgericht wird die Verfassungsbeschwerde nicht einmal zur Entscheidung annehmen.
Es ist eine falsche aber reizvolle Vorstellung, dass man grundsätzlich jedes Gesetz, das gegen das Grundgesetz verstößt, durch das BVerfG überprüfen lassen kann.
Es reicht nicht aus, dass ein Gesetz verfassungsidrig ist. Es reicht auch nicht aus, dass ein Gesetz ein Grundrecht verletzt. Das Grundgesetz (Art. 93 I Ziff. 4a GG) verlangt, dass der Beschwerdeführer selber in “seinem” Grundrecht auf Gleichheit “verletzt” ist.
Es ist ein tragender Rechtssatz und entspricht absolut gesicherter Rechtsprechung, dass nach dem Gleichheitsgrundsatz Ungleiches ungleich behandelt werden darf.
Übrigens könnten selbst Bundestagsabgeordnete eine Klage in Karlsruhe nur einreichen, wenn sich mindestens ein Drittel, also fast 200 Abgeordnete zu einer Klage entschliessen würden (Art. 93 I Ziff. 2 GG).
Nach meinen eigenen Überlegungen zur Verfassungsfrage hätte ich eine Verfassungsbeschwerde nur dann dem Grunde nach für erwägenswert gehalten, wenn die in dem Gesetz vorgesehenen weitreichenden Rechtsverordnungen die Rechte des Bundestages eindeutig und nachhaltig verletzen würden.
Rechtsverodnungen verletzen dem Grunde nach die Gesetzgebungshoheit des Parlamentes. Diese sind nur dann zulässig, wenn dadurch die in Art. 20 II, III GG zwingend vorgeschriebene Gewaltenteilung nicht verletzt wird.
Der Trick ist, dass dem Bürger auch dann das Recht zu einer Verfassungsbeschwerde zusteht, wenn die Gewaltenteilung verletzt wird (Art. 93 I Ziff. 4a, 20 IV GG).
Bei der Finanzkrise sollten wir die Schuld der Banken und den Schutz der Allgemeinheit strikt auseinander halten. Banken und Co haben sich so tief in die Schuldenfalle reingeritten, dass sie selber da nicht mehr raus finden. Wenn Banken und Co schon ihrer Verantwortung nicht gerecht wurden, sollten wenigstens wir Bürger durch den Staat die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems sicher stellen.
Zusammengebrochene Banken bedeuten, dass wir keinem Zugang mehr zu dem eigenen Konto haben und niemand mehr über Renten und Arbeitslohn verfügen kann. Eine Horrorvorstellung.