“Dieses Paket ist nicht dazu da, Banken zu retten” - Ein Interview

- Der Jung-Unternehmer Markus Franz aus Kitzingen spart nicht mit Kritik. Photo: privat
“Viele glauben ‘wir können doch sowieso nichts machen’.” Was Markus Franz, Geschäftsführer des Jenaer IT-Unternehmens Sugoma KG, seinen Kollegen attestiert, das gilt nicht für ihn. Am gestrigen Sonntag hat seine Drei-Mann-Firma beim Bundesverfassungsgericht per Eilantrag Verfassungsbeschwerde gegen das Banken-Rettungspaket eingelegt. Immerhin, so sind sich die Herren sicher, verstoße dieses Gesetz gegen das Grundrecht auf Gleichheit. Die Kritik des kleinen Startup-Unternehmens zieht derzeit weite Kreise im Netz. Die Readers Edition sprach mit dem jungen Mann aus Kitzingen über seine Beweggründe und natürlich über die Auswirkungen dieser im Schnellschritt durchgesetzen Maßnahme.
RE: Sehr geehrter Herr Franz, wie sehen die derzeitigen Reaktionen auf Ihre Kritik aus? Hat Karlsruhe schon angenommen und welche Stimmen melden sich nun zu Wort?
Es melden sich natürlich vor allem Pressevertreter. Von Karlsruhe selbst habe ich noch gar nichts gehört. Das liegt aber vor allem daran, dass ich gestern erst einmal ein Fax übermittelt habe und erst heute das Einschreiben übersandt wurde.
RE: Kurz nach dem Inkrafttreten des Banken-Rettungspakets hört man von Unternehmerseite bisher wenig oder gar keine Kritik an dieser Maßnahme. Warum haben Sie sich zu diesem Schritt entschlossen?
Ich habe mich dazu entschlossen, weil ich in der letzten Woche natürlich diesen Gesetzgebungsprozess und auch die Inhalte, die Entwicklung mitbekommen habe und ich es einfach nicht für sinnvoll halte.
RE: Warum meinen Sie, kommt von anderer Seite noch so wenig Kritik?
Ich denke, dass andere Unternehmen durchaus kritisch sind. Ich habe heute dutzende E-Mails von Menschen bekommen, die meinen, dass es richtig wäre und mir sagen, “wir unterstützen dich”. Aber ich denke, dass sich viele Unternehmer vielleicht noch gar nicht so intensiv damit beschäftigt haben, was das eigentlich bedeutet. Vielleicht sind viele unter ihnen einfach noch ein bisschen lethargisch und glauben, “wir können da sowieso nichts machen”.
RE: Was erhoffen Sie sich denn von Ihrem Eilantrag? Die Chancen auf Erfolg sind ja doch wohl eher gering.
Dass die Chancen auf Erfolg gering sein sollen, sehe ich gar nicht so. Und das aus einem einfachen Grund: Schon in vielen Fällen, unter anderem bei der Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften, hat das Bundesverfassungsgericht im Sinne des Antragssteller entschieden. Es gilt also immer der Gleichheitsgrundsatz. Dadurch rechnen wir uns schon gute Chancen aus.
RE: Aber so schnell wird das wahrscheinlich nicht passieren. In den nächsten Tagen wird ja angeboten, bedrohten Banken erst einmal zu Hilfe zu eilen…
Nein, wir haben natürlich keine Ahnung, wie schnell wir da eine Entscheidung über Annahme oder Ablehnung bekommen. Selbst wenn es angenommen wird, ist das ja ein längeres Verfahren, dass da eingeleitet wird.
RE: Einer unserer Leser hat geschrieben: “Es ist eine falsche aber reizvolle Vorstellung, dass man grundsätzlich jedes Gesetz, das gegen das Grundgesetz verstößt, durch das BVerfG überprüfen lassen kann.” Wie stehen Sie dazu?
Es ist ein für jeden garantiertes Recht, dass man jedes Gesetz, das man zur Verfassung zählt, vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen kann. Insofern hat Ihr Leser leider nicht Recht.
RE: Weiter sagt er: “Zusammengebrochene Banken bedeuten, dass wir keinem Zugang mehr zu dem eigenen Konto haben und niemand mehr über Renten und Arbeitslohn verfügen kann”. Ist unter diesen Umständen - trotz Verletzung des Gleichheitsprinzips - dieses Paket nicht doch gerechtfertigt?
Nein, weil dieses Paket nicht wirklich dazu da ist Banken zu retten. Es ist dazu da, den Geldfluss stärker in Kraft zu kriegen. Wenn eine Bank tatsächlich insolvent gehen sollte, greifen ja Kapital- und Einlagensicherungsfonds. Das eigentliche Problem, was eben überhaupt nicht gesagt ist, dass diese 500 Milliarden überhaupt irgendetwas bringen. Man hat schließlich heute schon gesehen, dass der DAX deutlich gestiegen ist, obwohl dieses Paket noch gar nicht aktiv geworden ist. Die ersten überlegen sich jetzt, ob sie darauf zurückgreifen oder nicht. Insofern ist überhaupt nicht gesichert, welche Auswirkungen dieses Paket hat. Volkswirtschaftlich gesehen ist es darüber hinaus auch ein relativ geringes Paket, das unseren Jahreshaushalt jedoch massiv übersteigt.
Lieber Herr Franz, vielen Dank für das Gespräch.
(fk/no)











PAN
Danke Markus Franz ich hoffe Sie können ein bisschen Demokratie in unserem Land bewirken. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende
||| Handelskraft ||| Der E-Commerce und Web 2.0 Blog - Banken-Rettungspaket: Jenaer Unternehmen reicht Verfassungsbeschwerde ein
[…] Den Medien gefällt diese „David gegen Goliath“ Geschichte natürlich und deswegen zieht sie derzeit beachtliche Kreise. Mike Franz, Initiator der Verfassungsbeschwerde, gibt mittlerweile bereits Interviews. Hätte sein Unternehmen auch noch eine ordentliche Webpräsenz, statt einer Internet-Baustelle könnte man fast eine PR-Kampagne hinter der Geschichte vermuten. […]
Margareth Gorges
Juristen stellen sich quer
Eine Gruppe von Anwälten und Jura-Professoren will das Banken-Rettungspaket der Bundesregierung mit einer Verfassungsbeschwerde kippen. Das im Schnellverfahren beschlossene Gesetz verstoße gegen die Verfassung, weil es keine Bestimmung enthalte, die die Rückzahlung der Finanzhilfen an den Staat regele, sagte der Nürnberger Wirtschaftsanwalt Klaus Kratzer am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur dpa.
“Wir sind durchaus der Auffassung, dass Banken in dieser Situation geholfen werden muss. Es muss aber auch gewährleistet sein, dass Banken - wie im Fall der IKB-Bank - nicht später zu einem Spottpreis an US-Investoren verkauft werden und der Steuerzahler von seiner Finanzhilfe keinen Pfennig mehr sieht”, betonte Kratzer.
Quelle: FR
http://www.fr-online.de/top_news/1618266_Juristen-stellen-sich-quer.html