Eine Stimme zum Hamburger Google-Urteil haben wir heute bereits gehört von Lars Reppesgaard, Autor des Buches “Das Google-Imperium”. Doch wir haben noch einen Experten befragt, der es wissen muss. Thomas Hoeren ist Professor für Informations- Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster.
RE: Das Landgericht Hamburg hat in der letzten Woche entschieden, dass Google urheberrechtlich geschützte Zeichnungen und Fotos aus der Bildersuche entfernen muss. Was sagen Sie zu diesem Urteil?
Hoeren: Das Landgericht hat sich sehr bemüht, der komplexen Sach- und Rechtslage Herr zu werden. Leider geht das Ergebnis an den wirtschaftlichen Gegebenheiten vorbei; denn Google setzt diese Suchfunktion schon seit Jahren ein – sie wird millionenfach genutzt – sie ist mützlich für User und Rechteinhaber. Wer sie nicht will, kann dies durch Hinweise in der Robot-Programmierung sperren. Hier hatte der Rechteinhaber sogar noch Lizenzen für die Bilder und deren Verwendung auf Tshirts und Poster erteilt; wer das tut, muß aber hinnehmen, daß dann entsprechender Abbildungen im Netz vorhanden sind und dies auch nicht vertraglich mit den Lizenznehmern beschränken.
RE: Wie könnte künftig eine “neue” Bildersuche bei Google strukturiert werden? Ist eine Unterscheidung zwischen rechtmäßigen und rechtsverletzenden Grafiken überhaupt möglich?
Hoeren: Das Oberlandesgericht wird hier Vernunft walten lassen; auch ist der Gesetzgeber dabei, Sonderbestimmungen für die Haftung von Suchmaschinen ins Telemediengesetz aufzunehmen (so wie bereits vielen anderen EU-Staaten). Google bleibt, was es ist.
RE: Herr Prof. Hoeren, Danke für die Beantwortung der Fragen.
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I.: Felix Kubach
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