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Web & Technik + Internetkultur

An das Landgericht Lübeck

Dienstag, den 18. November 2008 um 10:56 Uhr von emperor

Selbstverständlich enthält wikipedia viele Falschinformationen und auch Verleumdungen. Das liegt ja in der Natur der Sache. Wenn man sich dran stört, kann jedermann und-frau selber wikipedia-Artikel verfassen und/oder ändern. Man kann sich auch an die wikipedia-Admins wenden, das sind im allgemeinen ganz vernünftige und aufgeschlossene, faire Leute, mit denen man reden kann. Juristische Schritte gegen wikipedia sollten die ultima ratio sein, der letzte Schritt, wenn man vorher alles andere versucht hat, und nicht der allererste Schritt wie in der causa Lutz Heilmann. Lutz Heilmann arbeitet doch im Bundestag in Berlin, und wikimedia e.V. hat ein Büro in Berlin, er hätte doch einfach mit der U-Bahn hinfahren können und mit den Leuten dort reden können.

Es gibt nur wenige Staaten auf der ganzen Welt, die das Internet zensieren. Die Volksrepublik China gehört dazu, Saudi-Arabien, der Iran, Syrien und Kuba und natürlich Nordkorea.

Die Argumentation der dortigen Richterinnen und Richter beruft sich auf den Schutz der Bevölkerung vor Pornographie und politischer Hetze und vor Fehlinformationen. Schüttet man nicht das Kind mit dem Bade aus, wenn man das ganze Medium Internet zensiert nur wegen ein paar schlechten  Dingen ? Als vor 500 Jahren der Buchdruck erfunden wurde, haben einige Leute Bibeln gedruckt, andere haben allerdings auch politische Hetzschriften und Pornographie gedruckt. Hätte man deshalb alle Druckerpressen verbieten sollen und das Lesen und den Erwerb von Büchern unter Strafe stellen sollen?

Sehr geehrte Richterinnen und Richter vom Landgericht Lübeck, mit ihrer unsäglichen und unüberlegten Aktion vom letzten Wochenende haben Sie das Landgericht Lübeck zum bekanntesten Gericht der Republik gemacht. In Zukunft sollten Sie vielleicht erstmal darüber nachdenken, welche Folgen Ihre Aktionen haben (könnten).

Mit freundlichen Grüßen

Ein besorgter Staatsbürger

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6 Reaktionen zu “An das Landgericht Lübeck”

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  1. Aktion Störtebeker

    am 18. November 2008 um 12:11 Uhr | Link | Kommentar melden

    TRACKBACK: Ein paar Dinge bleiben nachzutragen: Zunächst einmal das Original der Einstweiligen Verfügung gegen Wikipedia.de, denn darin stehen die konkreten Punkte, die Lutz Heilmann in dem Beitrag über sich nicht lesen wollte. Und auch die Namen der Richterinnen und Richter, die diesen von jeder Technik-Kenntnis ungetrübten Beschluss gefasst haben. Oder wollten sie ihren ehemaligen Referendar Heilmann bewusst ins offene Messer laufen lassen. Das wäre ihnen dann vortrefflich gelungen. Dazu auch ein offener Brief an die RichterInnen.

  2. ralph

    am 18. November 2008 um 15:41 Uhr | Link | Kommentar melden

    das mit dem einfach hinfahren hätte nicht geklappt, da die büros erst diese woche bezogen wurden. (vorher waren sie in köln)

    aber im normalfall sollte eine mail an info-de@wikimedia.org genügen um so ziemlich alle problem zu beheben.

    siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Support-Team

  3. emperor

    am 18. November 2008 um 16:48 Uhr | Link | Kommentar melden

    Vielleicht können die beiden Richterinnen und der Vorsitzende Richter des Landgerichts Lübeck ( die Namen erwähne ich hier nicht, ich will sie ja nicht an den Pranger stellen-
    Grundgesetz § 1, Menschenwürde- sie sind aber im obigen Blog der AKTION STÖRTEBEKER nachzulesen) ja Einsicht und tätige Reue zeigen, indem sie der wikimedia e.V. eine kleine oder auch etwas größere Geldspende zukommen lassen…
    (Als RichterIn verdient man ja nicht so schlecht ). Vielleicht war das Landgericht Lübeck auch naiv und von der Resonaz auf seine Entscheidung überrascht- auch SpitzenjuristInnen können sehr sehr blauäugig sein. Eigentlich ist das Ganze ja ganz lustig, zum Schmunzeln.

  4. emperor

    am 18. November 2008 um 19:27 Uhr | Link | Kommentar melden

    Grundgesetz

    Art. 5 [Recht der freien Meinungsäußerung]

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    In der DDR und unter Adolf Nazi gab es dieses Recht nicht.

    Noch was Witzisches über Lutz Heilmann,
    den berühmtesten Stasi-Mann aller Zeiten:

    http://de.uncyclopedia.org/wiki/Lutz_Heilmann

  5. emperor

    am 18. November 2008 um 20:57 Uhr | Link | Kommentar melden

    Was mich sehr wundert, ist, daß weder Lutz Heilmann noch die beiden Richterinnen und der Richter am Landgericht Lübeck auf die Idee gekommen sind, ihre einstweilige Verfügung nur gegen den Biographieartikel “Lutz Heilmann” in wikipedia.de zu richten und nicht gleich gegen die GANZE wikipedia.de . Das wäre doch eine naheliegende Idee gewesen. Der ganze Fall hat etwas skurriles, absurdes, kein Satiriker und kein Komiker hätte sich etwas noch Abgefahreneres ausdenken können. Dabei sind die beteiligten Leute doch alle Akademiker…

  6. emperor

    am 19. November 2008 um 06:51 Uhr | Link | Kommentar melden

    Fazit/Nachtrag: Was bleibt ist homerisches Gelächter. Das Landgericht Lübeck hat es geschafft, sich bis auf die Knochen zu blamieren. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, wie es mit Lutz Heilmann weitergeht. Bekommt er jetzt eine Talkshow im Fernsehen, wird er zu Harald Schmidt und/oder zu Stefan Raab eingeladen, oder macht er doch eine Umschulung zum Gärtner… Ich jedenfalls lach´mich kaputt…

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