“Das Internet ist eine höchst vergessliche Veranstaltung”: Stephan Jockel von der Deutschen Nationalbibliothek im Interview

Seit dem 23. Oktober ist jeder Betreiber einer Webseite gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kopie davon an die Deutsche Nationalbibliothek zu senden. Ziel ist die Erstellung eines vollständigen Archivs von Netzpublikationen. Stephan Jockel, Pressesprecher der Nationalbibliothek, äußert sich im Interview zum Sinn der Pflichtablieferungsverordnung, zu den Kriterien der Archivierung und zu

dgvxvcy.jpgSeit dem 23. Oktober ist jeder Betreiber einer Webseite gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kopie davon an die Deutsche Nationalbibliothek zu senden. Ziel ist die Erstellung eines vollständigen Archivs von Netzpublikationen. Stephan Jockel, Pressesprecher der Nationalbibliothek, äußert sich im Interview zum Sinn der Pflichtablieferungsverordnung, zu den Kriterien der Archivierung und zu der Frage, warum die Archivierung nicht auf freiwilliger Basis geschieht. Ordnungswidrigkeitsverfahren jedoch, wie zunächst angekündigt, sollen vorerst nicht angestrengt werden, so Jockel.

RE: Die Pflichtablieferungsverordnung ist seit dem 23. Oktober in Kraft. Jeder Betreiber einer Webseite ist demnach verpflichtet, eine Kopie derselben der Deutschen Nationalbibliothek zukommen zu lassen. Warum?

Jockel: Netzpublikationen gehören seit der Novellierung des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG), das der Deutsche Bundestag im Sommer 2006 mit großer Mehrheit beschlossen hat, zum Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek. Die Pflichtablieferungsverordnung vom Oktober 2008 präzisiert den Sammelauftrag. Sie nimmt Konkretisierungen und Einschränkungen der Sammelpflicht sowohl im Bereich der körperlichen, als auch im Bereich der unkörperlichen Medienwerke vor. Mit der Einbeziehung von Netzpublikationen in den gesetzlichen Sammelauftrag wird der Veränderung des Publikationsverhaltens Rechnung getragen. Die für Literatur, Wissenschaft und Praxis wichtige Vollständigkeit der nationalbibliothekarischen Sammlung wird auf diese Weise kontinuierlich gewährleistet. Das Pflichtexemplarrecht steht der Deutschen Nationalbibliothek dabei sowohl für gedruckte, als auch für körperlose Veröffentlichungen zu.

RE: Wie ist der Stand, haben Sie bereits mit der Archivierung begonnen?

Jockel: Bereits seit 2001 sammelt die Deutsche Nationalbibliothek auf freiwilliger Basis Netzpublikationen. Die Entwicklung geeigneter Verfahren für den Massenbetrieb der Sammlung, Erschließung und Archivierung von Netzpublikationen erfolgt stufenweise. Gegenstand der momentanen Entwicklungsstufe ist die einzelobjektbezogene Sammlung von Netzpublikationen mit Entsprechung zum Printbereich. Die Deutsche Nationalbibliothek betrachtet und erschließt jedes Dokument, jede abgrenzbare Publikation als eigenständiges Werk.

RE: Wie viele Webseiten wurden bereits archiviert?

Jockel: Zu einem Bestand von mehr als 60.000 Online Hochschulschriften und rund 1.200 e-Journals kommen derzeit zwischen 1.200 und 2.000 neue Netzpublikationen im Monat. Die Tendenz ist steigend. Die Sammlung von dynamischen Webinhalten wird erst erfolgen, wenn die notwendigen Techniken dafür entwickelt sind. Wesentlich dabei ist, dass die gesammelten Veröffentlichungen mit automatisierten Verfahren erschlossen und so den Benutzern der Bibliothek für ihre Arbeiten zur Verfügung gestellt werden können.

RE: Muss eine Seite bestimmte Kriterien erfüllen, wenn sie sich von sich aus registriert? Sind auch Blogger von der Archivierungspflicht betroffen?

Jockel: Nicht gesammelt werden Netzpublikationen, die rein privaten oder gewerblichen Zwecken dienen. Generell sind damit Webseiten gemeint, die z.B. aus privaten Fotos und Urlaubsbeschreibungen oder Darstellungen der Dienstleistungen und Angebote einer Firma bestehen, die meist nur das private Umfeld oder Kunden interessieren. Wenn die Webseiten jedoch themen- oder personenbezogene Informationen enthalten, die von öffentlichem Interesse sind, wie z. B. über Personen des öffentlichen Lebens oder über Kleintierzucht, sind sie für die Deutsche Nationalbibliothek sammelpflichtig. Die Webseiten der Deutschen Nationalbibliothek informieren ausführlich und detailliert über den Sammelauftrag, seine Abgrenzung und die Vorgehensweise bei der Sammlung.

RE: Ist das Internet nicht ein Archiv schon an und für sich – im Sinne eines Wissensarchivs?

Jockel: Das Internet ist kein Archiv im Sinne des Wortes, sondern eine höchst vergessliche Veranstaltung. Veröffentlichungen werden im Internet zugänglich gemacht und verschwinden nach einiger Zeit wieder. Ein Beispiel: Wie haben die Medien am 12. September 2001 über die Ereignisse des Vortages berichtet? Was in den Zeitungen stand lässt sich in Bibliotheken noch heute nachlesen. Die Informationen auf Nachrichtenseiten, die aus gegebenem Anlass in vielen Fällen völlig umgestellt wurden, sind verloren. Auch gedruckte Veröffentlichungen sind irgendwann vergriffen und dann nicht mehr im Handel zu beziehen.

RE: Was ist der Sinn der Archivierung und für wen ist sie bestimmt, wer schaut sich dieses Archiv jemals an?

Jockel: Als Nationalbibliothek haben wir die Aufgabe, das kulturelle, wissenschaftliche und musikalische Erbe Deutschlands in der Form, in der es veröffentlich wurde, zu bewahren. Wie auch bei Büchern ist das Kriterium der Veröffentlichung das Entscheidende für die Aufnahme in die Sammlung. Wer wollte heute darüber befinden, welche Publikation die Menschen in 50, 100 oder 500 Jahren interessiert. Die Deutsche Nationalbibliothek steht jedermann zur Nutzung offen.

RE: Das Netz ist gewissermaßen ein “lebendes” System, man könnte auch sagen “ein Fass ohne Boden”. Täglich kommen neue Seiten hinzu, andere verschwinden. Wer genau und nach welchem System durchkämmt das Netz? Kann man da überhaupt systematisch vorgehen?

Jockel: Diese Aufgabe wird in unterschiedlichen Zusammenhängen jeweils zielorientiert angegangen. Die Aufgabenstellung bestimmt die Vorgehensweise. Für die Deutsche Nationalbibliothek konstituiert das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek zunächst einmal eine Ablieferungspflicht derjenigen, die etwas veröffentlichen. Die Deutsche Nationalbibliothek wird bei dem Aufbau ihrer Sammlung von Netzpublikationen jedoch auch automatische und halbautomatische Verfahren einsetzen. Diese werden, auch unter Einbeziehung der Meldung durch Ablieferungspflichtige, so programmiert werden, dass der für die Sammlung von Netzpublikationen relevante Ausschnitt des Internets erfasst wird.

RE: Warum ist es eine Pflicht und die Archivierung nicht freiwillig?

Jockel: Eine Sammlung, die auf Vollständigkeit angelegt ist, kann sich nicht auf Freiwilligkeit verlassen. Um dem Sinn der Deutschen Nationalbibliothek gerecht werden zu können, ist ein Pflichtexemplarrecht unumgänglich. Sowohl auf der Ebene der Bundesländer mit den dortigen Pflichtexemplarbibliotheken, als auch im internationalen Bereich mit den Nationalbibliotheken anderer Länder finden sich vergleichbare Regelungen.

RE: Angedroht werden Ordnungsgelder bis zu 10.000 Euro bei Nichtbefolgung der Registrierungspflicht. Muss schon jetzt mit Bußgeldern gerechnet werden?

Jockel: Solange die Deutsche Nationalbibliothek die Verfahren und Festlegungen bezüglich Sammlungsumfang, Sammlungstechnik und Verfügbarmachung von Netzpublikationen noch nicht abschließend getroffen hat, wird sie keine Ordnungswidrigkeitsverfahren anstrengen und abzuliefernde Netzpublikationen gegebenenfalls nicht gleich übernehmen, sondern vormerken und erst anfordern, wenn der Stand der Technik und der Absprachen dies zulässt.

RE: Wer stellt die benötigten riesigen Serverkapazitäten zur Verfügung und wer finanziert sie?

Jockel: Die benötigten Serverkapazitäten werden von externen Dienstleistern betrieben. Da aber nicht das gesamte Internet, sondern nur ein im Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek und der Pflichtablieferungsverordnung definierter Teil des Internets, nämlich die Netzpublikationen im Sinne des Sammelauftrages der Bibliothek gesammelt werden müssen, ist der Speicherbedarf zwar groß, aber zurzeit noch überschaubar. Der Haushalt der Deutschen Nationalbibliothek als bundesunmittelbarer Anstalt des öffentlichen Rechtes ist Teil des Bundeshaushaltes und wird vom Deutschen Bundestag jährlich verabschiedet.

RE: Herr Jockel, haben Sie vielen Dank für das Interview.
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I.: Felix Kubach

Die Pflichtablieferungsverordnung als PDF zum Download: bgblportal.de

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