Was bedeutet die Tatsache, dass sich – wie ich gestern zu zeigen versucht habe – die Entstehung der Menschenrechte einer bestimmten Tradition westlichen Denkens verdankt, indem das Menschenbild der judeo-christlichen Schöpfungstheologie zum Ausgang genommen wurde, um es in die Forderung nach Freiheit und konkrete materielle Ansprüche zu transformieren? Bedeutet das, die Menschenrechte könnten nur dort Geltung beanspruchen, wo man diese Entstehungsbedingungen auch heute noch als Konstitute menschlichen Zusammenlebens teilt, also in der “westlichen Welt”?
Ich denke, dass dies nicht der Fall ist, die Menschenrechte also durchaus universellen Geltungsanspruch erheben können. Denn jede Festlegung auf Partikularität hieße, Genesis und Geltung zu vermengen. Die Tatsache, dass die Menschenrechte, wie sie in der AEMR zur Sprache kommen, sich aus westlichen Denktraditionen entwickelt haben, sagt für sich genommen nichts darüber aus, wo sie Geltung beanspruchen dürfen. Dass ein bestimmtes Betriebssystem für den PC in Kalifornien entwickelt wurde, bedeutet ja auch nicht, dass es nur dort läuft. “Die Menschenrechte”, so schrieb einmal Ludger Kühnhardt, “setzen zwar nicht notwendig ein christliches Menschenbild voraus, sie lassen sich aber nur begründen, wenn die Achtung des Mitmenschen ein Grundprinzip der Gesellschaft ist.” Woher sich die Achtung speist, ist dabei letztlich gleichgültig, auch wenn die Geschichte uns das Beispiel der judeo-christlichen Tradition als wesentlich vor Augen stellt. Und Autonomie und Individualität mögen westliche Konzepte sein, doch finden sich auch in anderen Kulturen sehnsuchtsvolle Spuren des Freiheitsdrangs, der “bei uns” zur Entwicklung von Autonomie- und Individualitätskonzeptionen geführt hat.
Dennoch: Es gibt einige Vorbehalte gegen die AEMR, nicht zuletzt in den Teilen der Welt, in denen der Islam eine gesellschaftlich wirksame Form der Daseinsorientierung darstellt und der weit verbreitete religiöse Glaube in die politische Normativität einwirkt. Da es sich hierbei um 1,3 Mrd. Menschen handelt, können wir die Probleme des Islam, die 1990 zur Kairoer Erklärung führten, nicht einfach verdrängen. Ebenso sollten “wir” die Fragen der vielen autochthonen Kommunitäten in Asien, Afrika und Amerika ernst nehmen, die unseren Ideen zum Recht des Menschen oft verständnislos begegnen, zu fremd ist ihnen die starke Stellung des Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft.
Zunächst erscheint es mir äußert wichtig zu sein, einige begriffliche Präzisierungen vorzunehmen, um eine scharfe terminologische Trennung von Begründungs- und Handlungsebene zu gewinnen.
Mit Universalität meine ich die Annahme unbegrenzter, überzeitlicher, unveränderlicher Gültigkeit einer Norm aufgrund eines allgemeinen Begründungstatbestands, dem jeder vernünftige Mensch zustimmen muss. Bei der Universalität geht es also um eine ethische Letztbegründung, die eine Norm universalisierbar macht. Universalisierbarkeit bedeutet entsprechend die allgemeine Anerkennung einer Norm und die Beachtung derselben aufgrund der Möglichkeit der Einsicht in den Begründungszusammenhang dieser Norm. Als Aufgabe würde die Universalisierung die faktische Umsetzung von als allgemeingültig anerkannten Normen vornehmen. Davon abzugrenzen ist eine Uniformierung, die auf die Durchsetzung bestimmter Normen weltweit setzt, wobei es aber an der Fundierung mittels des universalen Begründungszusammenhangs mangelt.
Analog dazu ist der ethische Relativismus vom kulturellen Pluralismus zu unterscheiden. Geht es bei letzterem um die empirisch gesicherte Tatsache, dass es Unterschiede zwischen den Kulturen hinsichtlich moralischer Normen gibt, so behauptet der Relativist, das dieser Unterschied sein muss, dass es mithin keine objektive Möglichkeit gibt, Normen als richtig oder falsch für alle zu begründen, dass man Handlungen moralisch immer nur im Kontext der gesellschaftlichen Situation oder des Standpunktes einer Gruppe beurteilen kann.
Die AEMR enthält nun Allaussagen, d.h. Formulierung der Art “Alle Menschen…”, “Jeder Mensch…” oder “Niemand…”, was den Anspruch auf universale Geltung hervorhebt. Die Betonung in der Formulierung “Alle Menschen…” liegt dabei auf dem Wort alle. Es soll ein Recht für alle Menschen sein, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort oder ihrem Glauben, ihrer Weltanschauung oder ihrem Geschlecht.
Des weiteren impliziert der Menschenrechtsbegriff die starke Position des Individuums, denn schließlich soll das Menschenrecht für alle Menschen gelten und nicht für Kommunitäten oder Kollektive. Es gibt jedoch auch die, die das Wort Menschen so betonen, dass es einen Gegensatz impliziert zu Menschheitsrechte. Damit steht die Individualität des in der Erklärung geschützten Subjekts Pate für eine relativistische Ausdeutung des Menschenrechtsbegriffs.
Ich möchte vier relativistische Kritikpunkte am Universalitätsanspruch der Menschenrechte nennen, die ich für wesentlich halte.
1. Das typisch westliche, aus dem christlichen Gottebenbildlichkeitsgedanken entlehnte Menschenbild rufe ein Rechtsverständnis hervor, das auf die Autonomie und auf die individuelle Freiheit fokussiert und in dieser Ausprägung in vielen gemeinschaftlich organisierten Stammeskulturen unbekannt sei und deshalb auf diese keine Anwendung finden solle.
2. Generell schaffe der Kulturpluralismus Abweichungen in der Menschenrechtsinterpretation, d.h. wer die Universalität der Menschenrechte vertritt, wolle nichts anderes als eine globale Monokultur.
3. Der Freiheits- und Autonomieduktus der Menschenrechte in ihrer vom “Westen” proklamierten Form hemme den Entwicklungsprozess. Die Entwicklungsländer Asiens, Afrikas und Amerikas könnten sich nicht alle Freiheitsrechte leisten, diese somit auch nicht gewährleisten. Wirtschaftliche Entwicklung habe Vorrang vor einer strikten Einhaltung der Menschenrechte.
4. Es wird der Vorwurf einer Doppelmoral des “Westens” erhoben, der Gestalt, dass z. B. behauptet wird, “wir” (insbesondere werden oft die USA namentlich erwähnt) nähmen es mit den Menschenrechten in unseren eigenen Ländern bzw. dort, wo wir de facto die Macht haben, selbst nicht so genau und ließen daher jene Glaubwürdigkeit vermissen, die conditio sine qua non sei, um überall auf der Welt als Hüter und Garant von Demokratie und Menschenrechten aufzutreten.
Diese Kritik möchte ich im folgenden ihrerseits kritisieren.
Zu dem letzten Punkt lässt sich an dieser Stelle nichts weiter sagen, als dass alle, die sich um die Achtung und Durchsetzung der Menschenrechte bemühen, durch Kohärenz in der Argumentation und Konsequenz im Handeln jenen political credit, jene Glaubwürdigkeit sich erwerben müssen, die nötig ist, um auch andere zu überzeugen. Wer im eigenen Land oder in treuhänderisch übergebenen Gebieten foltert und mordet, wird kaum das Vertrauen erwecken können, mit dem man auch Skeptiker für sich und seine Ideen gewinnt.
Der vorletzte Punkt – Menschenrechte und Entwicklung – ist in der Tat ein entscheidender. Einerseits muss gesagt werden, dass man nicht aufrechnen sollte, wenn es um Menschenrechtsverletzungen unterschiedlicher Art geht. Zu dem Vergleich zwischen den Gefolterten und den Hungernden kann ich mich der Menschenrechtsaktivistin Cicilia Jiminez: “Wir weisen die Logik zurück, dass eine Person in Asien ein geringeres Schutzrecht vor Folter haben soll, nur weil sie in Asien gefoltert wird.” Andererseits müssen die sozialen Probleme der so genannten “Dritten Welt” ins Zentrum des Menschenrechtsdiskurses gerückt werden, denn Freiheits- bzw. Gleichheitsrechte und soziale Rechte gehören untrennbar zusammen. Deshalb ist zunächst und vor allem das wirtschaftliche und soziale Fundament zu legen, auf dem das Menschenrechtsgebäude in der “Dritten Welt” errichtet werden kann. Nur ein klares Bekenntnis zu liberalen und sozialen Menschenrechten kann Entwicklung befördern. Dieses Bekenntnis muss für die Verantwortlichen in den Gesellschaften der “Dritte Welt”-Länder ebenso gelten wie für diejenigen, die das politische Einwirken der westlichen Nationen organisieren, auch sie müssen sich über den engen Zusammenhang ihrer berechtigten Forderung nach Freiheit und Demokratie mit der Gewährung echter wirtschaftlicher Teilhabe im Klaren sein. Ernst Bloch fasste diesen Gedanken einmal prägnant zusammen: “Keine wirkliche Installierung der Menschenrechte ohne Ende der Ausbeutung, kein wirkliches Ende der Ausbeutung ohne Installierung der Menschenrechte.”
Die ersten beiden Punkte können im Sinne der Universalitätsthese gewendet werden. Zumindest möchte ich diese These vertreten und begründen.
Zum einen nämlich greift der Vorwurf des “ethischen Chauvinismus” zu kurz, weil die Tatsache, dass sich der Gedanke der Menschenrechte einer spezifischen religiösen und philosophischen Tradition verdankt – was nach dem bisher gesagten ja der Fall ist –, keinen Einwand per se gegen die Universalität darstellt, denn das wäre ja so, als würde die weltweite Gültigkeit einer Rechnung, etwa 2+2=4, abgelehnt, nur weil sie mit arabischen Zahlen funktioniert und diese nicht von Aristoteles, Thomas von Aquin oder Kant entdeckt oder erfunden wurden. Dass zwar Arithmetik und Ethik ihrem Wesen nach nicht vergleichbar sind, dass es aber gleichwohl in beiden Fällen (arabischer Zahlen – westliche Werte) um eine Überwindung eigener weltanschaulicher Vorstellungen geht, wird deutlich, wenn man sich die Geschichte der Implementierung arabischer Zahlen im Mittelalter verdeutlicht, denn die Übernahme der Zahlen aus dem Morgenland war in der Tat ein größeres Problem als eine technische Anpassung des “Werkzeugs”, wie es uns heute vielleicht erscheinen mag. Auch dabei ging es in den Kernbereich “weltanschaulicher” – im Mittelalter also insbesondere: theologischer – Fragen. Besonders sträubte man sich gegen die “Null”, weil diese einerseits keinen Wert hat, andererseits aber – hinter eine Ziffer gestellt – den Wert derselben zu verzehnfachen vermag. Zwei Nullen können sogar den Wert verhundertfachen, drei ihn vertausendfachen usw. Das führte nicht nur zu arithmetischen Irritationen, sondern man sah darin Zauberei, kurz: ein Werk des Teufels, den man in der Metaphorik des Verhältnisses zwischen Gott, Mensch und Teufel selbst gerne zur “Null” (also: nichtig) machte, der aber nun eine unsägliche Bedeutung bekam! Da es vor allem Mönche waren, die mit den “neuen” Zahlen arbeiten sollten (die Klöster hatten im Mittelalter, vor der Gründung der Universitäten, das Bildungs- und Wissenschaftsmonopol), weigerte sich so mancher “Forscher” strickt, mit den arabischen Zahlen umzugehen, ging es doch um nichts anderes, als mit dem “Teufel” zu paktieren. Erst die (allmähliche) Schaffung eines Bewusstseins der enormen Vorteile der arabischen Zahlen (gerade der “Null”!) gegenüber den römischen Zahlen, die in der Arithmetik zu umständlichen Rechenoperationen nötigten, hat dafür gesorgt, dass nach und nach die Mönche im Dienste des wissenschaftlichen Fortschritts über ihren Schatten gesprungen sind und damit den Aufstieg von Mathematik und Naturwissenschaften ermöglichten. Denn die “Null” ist Grundlage jeden Stellenwertsystems. Erst mit ihrer Einführung im 15. Jahrhundert wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Leibniz und Newton im 17. Jahrhundert die Differential- und Integralrechung entwickeln konnten, mathematische Methoden, die wiederum Voraussetzung waren für den rasanten Aufschwung der Naturwissenschaften vom 18. Jahrhundert bis heute.
Hier sehe ich starke Parallelen zum Umgang mit den “westlichen Werten” in der arabischen Welt heute. Auch sie erkennen einige “teuflische Nullen2 innerhalb der Freiheitswerte, auch ihr Widerstand ist (häufig) theologischer oder religiöser Natur und auch hier wird ein “über den Schatten springen” nötig sein. So wie es ohne die arabischen Zahlen im Europa des Mittelalters und der Neuzeit keinen Fortschritt im Bereich der Mathematik und der Naturwissenschaften gegeben hätte, so wird es ohne Menschenrechte abendländischer Provenienz in der arabischen Welt keinen Fortschritt in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft geben. So wie der Okzident sich einst die Errungenschaften des Orient zunutze machte, so sollte der Orient nun die Notwendigkeit einer Integration okzidentaler Weltanschauung in seine Gesellschaft einsehen. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Es geht dabei nicht um Uniformierung im Sinne eines einheitlichen westlichen Lebensstils, als um eine globale Monokultur, es geht vielmehr um die behutsame Einbettung eines okzidentalen Menschenrechtsduktus in bestehende religiöse und kulturelle Traditionen.
Zum anderen müssen Menschenrechte individuell gelten, schließlich handelt es sich um Menschenrechte und nicht um Rechte bestimmter Kommunitäten wie Familien oder andere Menschengruppen. Es geht ja im Zweifel gerade darum, die Fremdbestimmung Dritter – auch innerhalb von Gruppen – zu limitieren. Freiheit und autonome Individualität des Familienmitglieds verschafft dann auch innerhalb der Familie eine Gültigkeit von elementaren Menschenrechten, u.U. sogar als Abwehrrechte gegen andere Familienmitglieder. Die christliche Anthropologie, die sich hinter den auf den Einzelnen bezogenen Menschenrechten verbirgt, stellt kein Hindernis für die Universalitätsthese dar, wenn darauf geachtet wird, diese Christlichkeit nicht theologisch oder gar missionarisch zu überhöhen. Dabei muss v.a. auch auf die Sprache geachtet werden. Wer die “Kreuzzug-Metapher” strapaziert, darf sich nicht wundern, wenn er in der arabischen Welt damit keine Freunde gewinnt. Es sollte statt dessen die positive Erfahrung der christlich-abendländischen Kultur mit der Gottebenbildlichkeit als Grundannahme für die Vorstellung von der gleichen Würde aller Menschen in einen Dialog eingebracht werden, der diese Sichtweise als Angebot an alle religiösen und kulturellen Traditionen richtet.
Ein wichtiger Weg der Vermittlung von Menschenrechten ist die zivile Menschenrechts- und Demokratieerziehung. Dazu morgen mehr.
- 60 Jahre “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte”. Einwürfe zu Herkunft, Geltung und Schutz einer großen Idee” (I)
- Genesis und Geschichte der Menschenrechte (II)
Dass allen Menschen “von Natur aus” gleichermaßen gewisse unveräußerliche Rechte zukämen, ist eine – für den Bestand rechtlich verfasster Gemeinwesen unverzichtbare – Fiktion. Die Naturwissenschaft, die hier angesprochen zu sein scheint, weiß jedenfalls nichts davon. Die Vorstellung, dass diese Fiktion schlechterdings GELTEN soll, egal wo und egal wann, ist eine schlechterdings abendländische… ist DIE abendländische Idee. Aber sie behauptet, da sie von ALLEN Menschen redet, UNIVERSALE Geltung. Das Abendland behauptet sich als solches in dem Maß, wie es ihr FAKTISCH universale Geltung zu schaffen weiß. Nämlich bestimmt nicht durch diplomatischen Schacher.