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	<title>Kommentare zu: Menschenrechtsschutz durch strafrechtliche Eingriffe</title>
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	<description>Das deutsche Bürgerjournalismus-Portal</description>
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		<title>Von: Rolf Ehlers</title>
		<link>http://www.readers-edition.de/2008/12/10/menschenrechtsschutz-durch-strafrechtliche-eingriffe/#comment-7604</link>
		<dc:creator>Rolf Ehlers</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Dec 2008 10:28:43 +0000</pubDate>
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		<description>Eine großartige Darstellung findet in der überzeugenden Darlegung der Rolle des IStGH hier ihre Krönung. Trotz aller Kritik der großen Hegemonialmacht U.S.A. ist
bereits jetzt festzustellen, dass die Menschenrechte dank der Möglichkeit der strafrechtlichen Sanktion gegenüber jedem Verletzer dieser fundamentalen Rechte zwingendes Recht (ius cogens) sind. Zwar lassen die U.S.A. und viele andere Staaten konkret nicht zu, dass ihre Politiker und Soldaten vom IStGH abgeurteilt werden. Aber sie nehmen die Initiative der Unterzeichnerstaaten auch nicht zum Anlass, darin schon einen direkten Angriff auf ihre Souveränität zu sehen. Wenn sie indes ihren Schutzschirm zurückziehen oder wenn die von ihnen geschützten Personen sich in den Einflussbereich des IStGH begeben, zeigt sich, dass die Strafgewalt dieses Gerichts in Wahrheit schon besteht. 

Dieses besondere Spannungsverhältnis ist sogar relativ stabil und kann es auch bleiben, solange die Kompetenzen des IStGH nicht übermäßig ausgeweitet werden.
Jede Übertreibung könnte da zu einem schweren Rückschlag werden. Würde der
IStGH wie weiland den jugslawischen Staatschef Milosevic auch einen amerikanischen Präsidenten wie Georg W. Bush (wegen Angriffskriegs) anklagen, müsste man damit rechnen, dass die U.S.A. der Welt offen zeigen, dass ab sofort
doch nicht Recht sondern Gewalt herrschen. Dese Kraftprobe gilt es zu vermeiden.

Ob die U.S.A. in absehbarer Zeit wirklich die Vereinten Nationen und den IStGH
als vollwertig anerkennen, ist sehr fraglich. Josef Bordat hat die Gründe, die dagegen sprechen, so deutlich gemacht, dass sein positiver Ausblick zu optimistisch
erscheint. Schön wär&#039;s ja.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Eine großartige Darstellung findet in der überzeugenden Darlegung der Rolle des IStGH hier ihre Krönung. Trotz aller Kritik der großen Hegemonialmacht U.S.A. ist<br />
bereits jetzt festzustellen, dass die Menschenrechte dank der Möglichkeit der strafrechtlichen Sanktion gegenüber jedem Verletzer dieser fundamentalen Rechte zwingendes Recht (ius cogens) sind. Zwar lassen die U.S.A. und viele andere Staaten konkret nicht zu, dass ihre Politiker und Soldaten vom IStGH abgeurteilt werden. Aber sie nehmen die Initiative der Unterzeichnerstaaten auch nicht zum Anlass, darin schon einen direkten Angriff auf ihre Souveränität zu sehen. Wenn sie indes ihren Schutzschirm zurückziehen oder wenn die von ihnen geschützten Personen sich in den Einflussbereich des IStGH begeben, zeigt sich, dass die Strafgewalt dieses Gerichts in Wahrheit schon besteht. </p>
<p>Dieses besondere Spannungsverhältnis ist sogar relativ stabil und kann es auch bleiben, solange die Kompetenzen des IStGH nicht übermäßig ausgeweitet werden.<br />
Jede Übertreibung könnte da zu einem schweren Rückschlag werden. Würde der<br />
IStGH wie weiland den jugslawischen Staatschef Milosevic auch einen amerikanischen Präsidenten wie Georg W. Bush (wegen Angriffskriegs) anklagen, müsste man damit rechnen, dass die U.S.A. der Welt offen zeigen, dass ab sofort<br />
doch nicht Recht sondern Gewalt herrschen. Dese Kraftprobe gilt es zu vermeiden.</p>
<p>Ob die U.S.A. in absehbarer Zeit wirklich die Vereinten Nationen und den IStGH<br />
als vollwertig anerkennen, ist sehr fraglich. Josef Bordat hat die Gründe, die dagegen sprechen, so deutlich gemacht, dass sein positiver Ausblick zu optimistisch<br />
erscheint. Schön wär&#8217;s ja.</p>
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