Menschenrecht und Menschenwürde

Menschenrechte und Menschenwürde sind Themen der “praktischen”, in diesem Fall: der politischen Philosophie. “Praktisch ist” (nach Kant) “alles, was durch Freiheit möglich ist.” Also alles, was auf einem freien, nicht gebundenen Urteil beruht: wovon man aus freien Stücken sagen kann “so soll es sein”, ohne es aus vorgegebenen Begriffen ableiten

ydhdfscd.jpgMenschenrechte und Menschenwürde sind Themen der “praktischen”, in diesem Fall: der politischen Philosophie. “Praktisch ist” (nach Kant) “alles, was durch Freiheit möglich ist.” Also alles, was auf einem freien, nicht gebundenen Urteil beruht: wovon man aus freien Stücken sagen kann “so soll es sein”, ohne es aus vorgegebenen Begriffen ableiten zu müssen (oder zu können). Mit andern Worten, aus einer theoretischen Philosophie und mit einem diskursiven Demonstrationsverfahren können Menschrechte und Menschenwürde nicht “hergeleitet” werden. Sie müssen als selbstbegründete Zwecke “gesetzt” werden.

So ist ihre Idee ja auch nicht entstanden. Sie ist entstanden aus den tatsächlichen politischen Kämpfen der Zeit, namentlich aus den Kriegs- und Bürgerkriegswirren des Dreißigjährigen Krieges und der englischen Revolution. Zum Selbstverständnis der abendländischen Zivilisation gehört die (fingierte) Vorstellung, die vereinten Staatsbürger hätten sich diesen Zweck in einem Gründungsakt gemeinsam “selbst gesetzt”. Dass sie zum Überfluß dann nachträglich “der Natur” angelastet wurden, erklärt sich nur daraus, dass sich vor den beiden Revolutionen am Ende des achtzehnten Jahrhunderts – der politischen in Frankreich und der philosophischen in Deutschland das bürgerliche “Subjekt” seiner Autonomie (=Selbstgesetzlichkeit) noch nicht hinreichend sicher fühlte, um alles auf die eigne Kappe zu nehmen.

Zweihundert Jahre später, nach den Desastern des zwanzigsten Jahrhunderts, wissen wir aber, dass die größte Gefahr, die schrecklichste Ungewissheit immer dann droht, wenn die autonomen Subjekte ihre Selbstgesetzlichkeit hinter einen Obersten Lenker zurückstellen. Die Menschen bestimmen sich aus Freiheit zur Freiheit, nicht aus Naturgesetz und ohne Erlaubnis.

Soweit zu den Menschenrechten.

Die können die freien Bürger einander vertraglich zertifizieren.

Seine Würde aber muss einer jeder sich selber geben. Wer sich selbst zum Maß aller Dinge macht, ist ein schäbiger Kumpan und kein autonomes Subjekt. Die Achtung Anderer kann er nicht erwarten. Ein Dasein, das sein Maß nicht außer sich sucht,  ist ohne Würde. Das gebietet keine höhere Instanz, das gebietet die Selbstachtung. Es ist ein ästhetischer Akt, der “ohne Interesse gefällt”.

Photo:  Gerd Altmann(geralt)/dezignus(free vector grafics) via pixelio.de

Mehr zum Thema:

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- Genesis und Geschichte der Menschenrechte (II)
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- Menschenrechtsschutz durch Bildung (IV)
- Menschenrechtsschutz durch Humanitäre Interventionen (V)
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