Hendrik Zörner vom Deutschen Journalisten-Verband hat bereits im ersten Kurzinterview zum Thema die Befürchtung geäußert, dass das neue BKA-Gesetz zu Lasten des Journalismus in Deutschland gehen könnte. Klaus Beck, Professor für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Freien Universität Berlin, beleuchtet noch einen anderen Aspekt des Gesetzes. Er sieht es als “leider nur einen Baustein” in einer Reihe von Terror-Argumenten, die dazu dienen, die Freiheit in Deutschland einzuschränken.
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RE: Kommt die öffentliche Entrüstung zu spät, kann sie noch etwas bewirken? Besteht noch die Chance, dass das Gesetz tatsächlich gekippt wird?
Beck: Es gab ja auch im Vorfeld durchaus kritische Äußerungen und der Protest kommt zumindest solange nicht zu spät, wie das Gesetz noch nicht rechtskräftig ist. Dass das Gesetz noch vollständig gekippt wird, halte ich für wenig wahrscheinlich, aber die bisherige Debatte zeigt, dass Veränderungen möglich waren und vielleicht auch jetzt noch sind. Im Übrigen vertraue ich dem Bundesverfassungsgericht auch in dieser Sache stärker als aktionistischen Politikern.
RE: “Es wird viele mutige Bürger davon abhalten, ihrem Gewissen Luft zu machen und unangenehme Wahrheiten ans Licht zu bringen” sagt Kai Diekmann (“Bild”) zum im BKA-Gesetz festgeschriebenen Wegfall des Informanten-Schutzes. Ist das das Ende von investigativem Journalismus in Deutschland? Welche Einschränkungen ergeben sich konkret für deren Arbeitsweise?
Beck: Von einem vollständigen Wegfall des Informantenschutzes würde ich bei aller Kritik nicht sprechen, denn Medien nutzen ja Informanten nicht nur aus dem politischen bzw. “sicherheitsrelevanten” Bereich. Ich sehe nicht, dass nun zwangsläufig keine Informanten aus Wirtschaft, Institutionen oder Behörden mehr auskunftsbereit wären. Es wird sich in der Praxis der Rechtssprechung letztlich erweisen, wo die Sicherheitsinteressen hinter der Medienfreiheit zurücksteht. Klar dürfte aber sein, dass potentielle Informanten durch das Gesetz zunächst davon abgehalten werden könnten, bei der Aufdeckung von Missständen durch Informationspreisgabe mitzuwirken.
RE: Mit dem Argument des Nutzens der Terrorabwehr scheint Minister Schäuble inzwischen jede Einschränkung bürgerlicher Grundrechte rechtfertigen zu können, bis hin zu Telefonüberwachung, Lausch- und Spähangriff, Computer-Durchsuchung. Wie einschneidend ist das neue Gesetz im Hinblick auf demokratische Freiheiten in Deutschland?
Beck: Das “BKA-Gesetz” ist ja leider nur ein Baustein. Insgesamt dient das Terror- Argument immer wieder dazu, Freiheitsrechte auch in Deutschland einzuschränken. Manchmal geht es nur um letztlich sinnlose Vorschriften wie die Sicherheitsvorkehrungen im Flugverkehr (Mitnahme von Flüssigkeiten), zunehmend aber auch um ernsthafte Einschränkungen (Online-Durchsuchung, Lauschangriffe etc.). Nimmt man dann noch die Entwicklungen in der Wirtschaft hinzu (Stichwort “Datenklau”) und das offenbar gerade bei nachwachsenden Generationen abnehmende Bedürfnis, persönliche Daten zu schützen (von Payback bis StudiVZ etc.), dann behagt mir die Entwicklung überhaupt nicht.
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I.: Felix Kubach
Das Grundrecht der Pressefreiheit ist bei Vorliegen sachlicher Gründe durch einfache Gesetze wie das geplante BKA-Gesetz einschränkbar. Es ist aber ein “Ewigkeitsrecht” und kann selbst mit verfassungsändernder Mehrheit nicht abgeschafft werden. Der wesentliche Kern der Pressefreiheit muss daher erhalten bleiben. Kann man davon wirklich noch reden, wenn der Staatsschutz ohne vorherige richterliche Kontrolle heimlich in die Informationssammlung der Presseorgane eindringen kann? Sobald dies möglich ist, sind die Gedanken des Kournalisten nicht mehr frei. Er muss damit rechnen, dass jede seiner Lautäußerungen und seiner schriftlichen Notizen sowie alle Informationen, die er von außen bekommt, heimlich vom Staate eingesehen werden.
Warum hat in Berlin niemand ein Gespür dafür, dass das nicht nur sachlich ganz ungeheuer ist, sondern dass das auch rechtlich nicht geht?!