“Der Journalist ist nicht geschützt“, warnt uns Hendrik Zörner, Pressesprecher des Deutschen Journalisten-Verbandes zum umstrittenen BKA-Gesetz und hofft, dass das BKA-Gesetz “noch in letzter Minute gestoppt wird”. Professor Klaus Beck von der Freien Universität Berlin geht sogar noch weiter. Er gibt sich vorausschauend und meint: “Das ‘BKA-Gesetz’ ist nur ein Baustein.” Nun meldet sich auch der Berliner Rechtsanwalt Dr. jur. Fredrik Roggan, stellvertretender Bundesvorsitzender der Humanistischen Union, zu Wort. Er fordert die Bürger zum Handeln auf.
RE: Kommt die öffentliche Entrüstung zu spät, kann sie noch etwas bewirken? Besteht noch die Chance, dass das Gesetz tatsächlich gekippt wird?
Roggan: Diese Chance ist eher theoretischer Natur. Immerhin müsste sich ein SPD-mitregiertes Land trotz der Abstimmung mit der CDU/CSU enthalten bzw. mit “Nein” stimmen.
RE: “Es wird viele mutige Bürger davon abhalten, ihrem Gewissen Luft zu machen und unangenehme Wahrheiten ans Licht zu bringen” sagt Kai Diekmann (“Bild”) zum im BKA-Gesetz festgeschriebenen Wegfall des Informanten-Schutzes. Ist das das Ende von investigativem Journalismus in Deutschland?
Roggan: Das hoffentlich nicht! Aber Journalisten können eben nicht mehr sicher sein, vor den Ermittlungen des BKA sicher zu sein. Das wird im Zweifel eine Anpassung der Kommunikationen mit Informanten nach sich ziehen – oder im Einzelfall natürlich auch den Verzicht.
RE: Gegenüber dem vorigen Entwurf hatten sich SPD und CDU auf einen Kompromiss geeinigt, nachdem im ersten Anlauf einige SPD-Landespolitiker noch das Gesetz verhindert hatten. Welche Aspekte, die das Kompromisspapier enthält sind – außer den genannten – noch immer besonders heikel?
Roggan: Beispielsweise der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ist in vielen Befugnissen nicht ausreichend gewährleistet. Insofern ist es schon deswegen sehr wahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht diese Passagen des BKA-Gesetzes “kippen” wird. Gleiches gilt für die Rasterfahndung. Dort sind die tatbestandlichen Schwellen nicht vereinbar mit dem, was Karlsruhe bereits vorgegeben hat.
RE: Mit dem Argument des Nutzens der Terrorabwehr scheint Minister Schäuble inzwischen jede Einschränkung bürgerlicher Grundrechte rechtfertigen zu können, bis hin zu Telefonüberwachung, Lausch- und Spähangriff, Computer-Durchsuchung. Wie einschneidend ist das neue Gesetz im Hinblick auf demokratische Freiheiten in Deutschland?
Roggan: Ganz sicher ist das neue BKA-Gesetz ein weiterer Schritt weg von einem freiheitlichen Rechtsstaat. Das kann jeder bei sich selber kontrollieren: Bei welcher Gelegenheit bin ich sicher, dass nicht staatliche oder private Ermittler in meine persönliche Sphäre eingreifen? Je mehr Lebenssituationen diese Überwachungsfreiheit nicht mehr bieten, in einem umso schlechteren Zustand ist unser Rechtsstaat. Möge jeder Bürger ein Kontrolleur der Überwacher werden!
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I.: Felix Kubach
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