Offensichtlich bemüht sich die Bundesregierung zur größten Versicherung der deutschen Wirtschaft aufzusteigen. Bürgschaften sind im Prinzip nichts anderes als Versicherungen. Der Bürger erklärt sich rechtsverbindlich bereit mit seinem Vermögen für den Fall des Zahlungsausfalls für den Schuldner einzutreten und die Forderungen der Gläubiger auf seine Kosten zu begleichen. Der wesentliche Unterschied ist jedoch, dass in der Regel der Schuldner für diese Versicherung keine oder zumindest entsprechende Gegenleistung erbringt. Bürgschaften unterliegen daher auch nicht der Finanzaufsicht und müssen durch eine Kapitaldeckung abgesichert werden. Sie ähneln daher auch den so genannten Credit Default Swaps (CDS), die als Finanzinnovation ein wesentlicher Faktor bei der Entstehung der weltweiten Kreditblase gespielt haben. Auch dort wird nicht eine Eigenkapitalunterlegung gefordert und damit die Finanzaufsicht umgangen.
Staatsbürgschaften sind kostenlose Substitute für Kreditausfallversichungen
Nun weiß jeder Bürger eigentlich, dass es üblicherweise keine kostenlosen Versicherungen für ihn gibt. Wir zahlen alle brav als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer Arbeitslosenversicherungs-, Krankenversicherungs- oder Rentenversicherungsbeiträge, um einen Leistungsanspruch für den Fall der Arbeitslosigkeit, Krankheit oder der Arbeitsunfähigkeit nach Überschreiten der Altersgrenze zu zahlen. Diese so genannten Lohnnebenkosten addieren sich ja bekanntlich zu beachtlichen rund 40 Prozent des Bruttoeinkommens. Mithin sind Versicherungen gegen derartige Risiken auch aus Sicht des Normalbürgers außerordentlich kostspielig.
Nur in der Wirtschaft soll nun dieses Prinzip nicht mehr gelten. Für 400 Mrd. Euro sollen Kreditausfallrisiken der Geschäftsbanken weitgehend kostenlos bzw. kostengünstig durch den Staat abgesichert werden. Jetzt steht erneut ein 100 Mrd. Euro Rettungsschirm für die Kreditausfallrisiken für die erwarteten Kreditausfälle bei Unternehmensanleihen zur Diskussion.
Mithin werden hier potentielle Verluste aus faulen Kreditverträgen von Geschäftsbanken und anderen Unternehmen durch den Staat zu lasten des Steuerbürgers abgesichert. Es ist schon eine Meisterleistung von Peer Steinbrück als offenbar doch sachkundiger Minister, der der breiten Öffentlichkeit den Bären aufbinden möchte, dass diese Kreditausfallversicherungen am Ende den Bürger nichts kosten würden. Schließlich ist er ja nicht Jesus, der die Speisung der Zehntausend mit einem Laib Brot bewerkstelligen kann. Wenn ein Zahlungsausfall eintritt, dann muss der Bürge – also hier der Staat zahlen.
Um diese unangenehme Tatsache aus dem öffentlichen Bewusstsein zu verbannen, wurde eine staatliche Zweckgesellschaft mit dem schönen Namen Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) eingerichtet, die als Sondervermögen aus dem Bundeshaushalt ausgegliedert ist. In der Finanzbranche wären dies Off-balance-sheet Geschäftstätigkeiten. Mithin kopiert der Staat derzeit mit seinen Rettungsschirmen genau diejenigen Konstruktionen, die ein wesentlicher Bestandteil für das Entstehen der Kreditblase gewesen sind. Nur glaubt er unsinniger Weise, dass analog zu den staatlichen Landesbanken, dass er klüger und geschickter agieren könnte, als dies die privaten Kreditausfallsversicherer leisten können. Wie sehr er dabei sich irren kann und vermutlich auch wird, zeigt bereits die Verstaatlichung der AIG in den USA. Dort ist die Bundesregierung bereits mit 150 Mrd. US-Dollar in die Haftung gegangen und von dieser Haftungssumme sind bereits 120 Mrd. US-Dollar auch fällig geworden. Diese Maßnahme wurde aus Sicht der US-Regierung erforderlich, um einen Kollaps von AIG zu verhindern, der mindestens ebenso dramatische Folgen für die globalen Finanzmärkte haben würde wie die Lehmann Pleite.
Kalkulierbares unkalkulierbares moralisches Risiko
Mit moral hazard wird in der Wirtschaftstheorie der Umstand bezeichnet, dass durch die Übertragung von Risiken an andere, sich das Risikoverhalten des Versicherten ändert. Ein Spieler, dem seine Spielverluste immer wieder durch einen anderen kostenlos oder kostengünstig ausgeglichen werden, wird dies bei seinem Risikoverhalten berücksichtigen. Wenn ich risikolos hohe Risiken eingehen kann, dann werde ich diese, wenn sie auch andererseits hohe Gewinne versprechen, einzugehen bereit sein. Wenn das riskante Geschäft schief geht, dann schlägt dies nicht in dem tatsächlichen Vermögensverlust für den Risk Player zu buche. Als Konsequenz wird er bereit sein höhere Risiken als zuvor einzugehen. Gewinnt er bei einer Spekulation, dann erzielt er höhere Gewinne, verliert er dann zahlen die Zeche am Ende andere, z.B. der Staat bzw. die Bürger.
Mithin sollte der Staat, wenn er als Bürge für Kreditausfallrisiken auftritt, durch eine strikte Finanzaufsicht darauf achten, dass diese Verhaltensänderung ausgeschlossen wird. Er müsste bei jedem Bürgschaftsfall regelmäßig überprüfen, ob das Risikoportfolio des jeweiligen Bürgschaftsfalls nicht ein Risikozuwachs erkennen lässt. Stattdessen sollte sogar eher eine deutliche Senkung der Risikostruktur erzwungen werden. Fehlt eine solche Aufsicht und Kontrolle, dann sind einer gegensätzlichen Verhaltensänderung der Bürgschaftsnehmer Tür und Tor geöffnet. Das Problem mit der aktuellen Inflation von staatlichen Rettungsschirmen ist nun gerade, dass diese wirkungsvolle Kontrolle nicht stattfindet. Dann wirkt aber ein Rettungsschirm wie eine Einladung an die Bürgschaftsnehmer eine Änderung zu einem mehr Risikoaversenverhalten nicht vorzunehmen. Die Bürgschaft ist nicht anreizkompatibel mit den vom Bürgen deklarierten Zielsetzungen. Senkung der Risikobereitschaft beim Bürgschaftsnehmer um seine Risikoposition nachhaltig zu konsolidieren.
Da der Staat auch noch quasi Dumping bei Kreditausfallsversicherungen gegenüber der Privatwirtschaft betreibt kommt es eher noch zu Crowding-out-Effekten. Weil ich billiger eine staatliche als eine private Kreditausfallversicherung ohne ausreichende Verhaltenskontrolle erhalte, wechsele ich selbstverständlich zu dieser. Analog zu den Zentralbanken, die durch niedrigere Zinsen am Geldmarkt das Interbankengeschäft unterminieren und zum Lender-of-first-resort werden, betätigt sich jetzt der Staat als Kreditausfallversicherer mit dem äquivalenten Ergebnis, dass immer mehr unter diesen Schutzschirm schlüpfen wollen. In Großbritannien wird dieser Vorgang ebenfalls bereits deutlich. Der dortige staatliche Schutzschirm ist bereits zu klein, um alle Interessenten darunter Platz finden zu lassen. Ergo man erhöht einfach die Bürgschaftssumme! Viel hilft viel, oder doch nicht?
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Im wirklichen Leben gibt es kaum eine größere Torheit, als ohne Not für einen Anderen zu bürgen. Jeder weiß, dass so etwas nur selten gut geht. Eltern, die aus Anhänglichkeit an ihre missratenen oder nur wirtschaftlich entgleisten Kinder mit ihrem Vermögen bürgen, können nach landläufiger Meinung auch gleich das Geld hinlegen. Denn auf Besserung zu hoffen, weil die Bürgschaft relative Ruhe gegenüber den dreistesten Gläubigern verschafft, fällt unter die Rubrik: “Hoffen und Harren macht alte Jungfern und Narren.”
Privatleute dürfen indes im Interesse Dritter jederzeit mit ihrem Vermögen bürgen.
Nur wenn Bürgschaftssume und das Vermögen des Bürgen außer Verhältnis zueinander stehen, besondes wenn der Bürge selbst erkennbar dauerhaft vermögenslos ist, nimmt die Rechtsprechung an, dass die Eingehung der Bürgschaft sittenwidrig und damit nichtig ist i.S.d. § 138 BGB. Zwei Momente kommen hinzu. Sowohl die Unerfahrenheit des Bürgen in geschäftlichen Dingen wie auch ein außerordenlich hohes Haftungsrisiko bestärken die Annahme der Sittenwidrigkeit – beides im Fall der Bürgschaft durch unsere famose Regierung ohne Zweifel gegeben.
Im Falle der Bürgschaft durch den Staat müssen diese Grundsätze der besonderen
Situation des im öffentlichen Recht verankerten Status des Bürgenden angepasst
werden. Ein Staat galt herkömmlich als immer liquide. Spätestens der Fall Island hat gezeigt, dass diese Unterstellung falsch ist. Spätestens nachdem Frau Merkel für die rd. 1 Billion der Spargelder der Deutschen gut gesagt hat, sollte unser Staat
abaolut keinen wirtschaftlichen Spielraum mehr haben – einmal unterstellt, dieses
Versprechen hätte eine Relevanz. Aber die von Erber richtig erwähnten Schranken des Haushalstrechts spilen bei dieser Beurteilung eine entscheidende Rolle.Was der Staat haushaltsrechtlich nicht wirksam als Verschuldung aufnehmen kann und darf,
kann er legalerweise auch nicht als neben dem Haushalt jederzeit realisierbare Inanspruchnahme aus Bürgschaften begründen. Zwar gibt es soweit ersichtlich keine dirkten haushaltsrechtlichen Vorschriften, die sich mit solchen Bürgschaften
überhaupt beschäftigen. Der Grund dafür kann aber nur der sein, dass der Gesetzgeber mit solchen Tollheiten überhaupt nicht gerechnet hatte. Nach dem Rechtsgrundsatz des “erst recht” ist die Begründung solcher selbstmörderischer Verpflichtungen, die locker für viele Jahre jeden Hauhalt sprengen, als gesetzwidrig einzustufen. Sie sind nicht nur gesetzeswidrig und nichtig i.S.d. 134 BGB. In der Gesamtschau aller Umstände sind sie als bewusste Entreicherung des Staates auch sittenwidrig.
Die Erwartung, dass die Banken, für die der Staat gut sagt, nach ihrer Rettung erst recht weiter machen werden, um schnell zu Geld zu kommen, hat Erber sehr anschaulich beschrieben. Noch toller ist, dass der Staat für 10 Milliarden eine Minderheitsbeteiligung an der Commerzbank übernimmt, damit diese die marode
Dresdner Bank kaufen kann.