In dem gestern auf Readers Edition erschienenen Artikel von Marten J. Bruns wird über den Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin berichtet, welcher ein um den Eintrag von Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen erweitertes Führungszeugnis vorsieht. Dieses soll nun alle Sexual-Delikte enthalten, d.h. auch Erstverurteilungen und Verurteilungen unter 90 Tagen Geldstrafe. Auf diesem Weg soll es potentiellen Arbeitgebern möglich sein, bereits verurteilte Sexualstraftäter als Mitarbeiter in kinder- und jugendnahen Bereichen auszuschließen. Ist das hinreichend?
Sexueller Missbrauch – ein Phänomen des Sozialen Nahfeldes
Es ist zu begrüßen, dass Gewalt und sexuelle Übergriffe gegen Kinder nun nicht mehr wie noch vor zwanzig Jahren weitgehend durch die Politik ignoriert werden, sondern nun Gegenstand der Gesetzgebung sind. Die nun vorgeschlagene Regelung zeigt auch, dass der Gesetzesentwurf offenbar unter sachkundiger Beratung entwickelt wurde: Entgegen der landläufig häufiger anzutreffenden Vorstellung, Sexualstraftäter würden sich in der Mehrzahl auf Spielplätzen oder einsamen Schulwegspassagen herumdrücken, um fremde Kinder zu entführen und anschließend zu ermorden, finden Sexualstraftaten nämlich in der Mehrzahl der Fälle (Angaben schwanken zwischen 60 und 80%) im sozialen Nahfeld der Kinder statt, wie etwa in der Familie, durch Bekannte der Familie und auch an täglich aufgesuchten Aufenthaltsorten wie Kindergarten, Schule, und Sportverein usw. statt. Die Täter bedienen sich forensischer Studien zufolge dabei gezielter und langfristiger Strategien und ein nicht unbeträchtlicher Teil von ihnen wählt Berufe, in denen die überwiegend männlichen Täter unauffällig mit Kindern in Kontakt kommen können – wie etwa Erzieher, Lehrer, Sozialarbeiter, Jugendtrainer usw. Insofern ist das erweiterte Führungszeugnis ein guter Anfang, um solche Täter auszuschließen.
Täter bedienen sich systematischer Strategien
Die Täter erwerben gegenüber den Eltern und anderen Bezugspersonen des Kindes in der Regel zunächst eine Vertrauensposition und verhalten sich auch in beruflichen Kontexten unauffällig, akkurat und zuvorkommend. Sie bemühen sich, systematisch Vertrauen aufzubauen und die eigene Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Als Opfer wählen sie häufig ohnehin isolierte Kinder, die von zu Hause wenig Zuwendung bekommen, sozial ausgegrenzt werden und ein niedriges Selbstwertgefühl haben. Diese Opfer verstricken sie durch die schmerzlich entbehrte Zuwendung in eine emotionale Beziehung, zum Beispiel indem die Täter von ihren eigenen Sorgen erzählen, wie einsam sie sich fühlen usw. (Rollenverdrehung). Über körperbetonte Spiele (“Kampeln”), kleine Gefälligkeiten und harmlose Geheimnisse werden die Grenzen des Kindes ausgetestet und systematisch zum sexuellen Mißbrauch hin erweitert. Der Missbrauch wird dabei oft langfristig durchgeführt und das Opfer wird schließlich durch Drohungen und emotionale Verstrickungen („Wenn Du etwas sagst, bringe ich deine Mutter um!“) einschüchtert und zum Schweigen gebracht. Zugleich bemühen sich die Täter, ihre Opfer als unglaubwürdig dastehen zu lassen („Mir fällt auf, dass ihre Tochter im Kindergarten oft ganz verrückte Geschichten von Ihnen erfindet.“) und geben sich anlässlich der durch die Kinder in Folge des Missbrauchs entwickelten Verhaltenssymptome als besonders besorgt.
Bezugspersonen – häufig ungläubig und überfordert
Da es selten zu eindeutig nachweisbaren Verletzungen kommt (selten vollständige Vergewaltigung, die Haut von Kindern und Jugendlichen regeneriert sich extrem schnell, es gibt keine Zeugen), sind die einzige Beweisquelle für stattgefundene Übergriffe somit oft lediglich die Aussagen von sozial isolierten, in Folge des Missbrauchs verhaltensauffällig gewordenen Kindern, die durch ihr familiäres Umfeld ohnehin wenig Achtsamkeit und Zuwendung erfahren. Somit stellen gerade jene Kinder, die ideale Opfer sind, keine glaubwürdigen Zeugen dar. Diese Kinder sind in ihrem Vertrauen zudem oft so erschüttert und durch die Drohungen der Täter so verängstigt, dass sie zunächst nur über Andeutungen, Zeichnungen oder das Erzählen eindeutig erfundener, widersprüchlicher Geschichten austesten, inwieweit mögliche Retter auf sie eingehen. Die in der Regel nicht geschulten Bezugspersonen (pädagogische Fachkräfte, Kinderärzte, Verwandte) reagieren häufig ungläubig und überfordert. Überstürzte Strafanzeigen ohne Belege führen deshalb häufig nicht viel weiter als wiederum zur Strafanzeige durch den vermeintlichen Täter – wegen übler Nachrede und Verleumdung.
Gute Prävention ist komplex…
Eine gelingende Prävention in kinder- und jugendnahen Einrichtungen kann daher längst nicht bei der Beurteilung von Führungszeugnissen enden. Sondern fängt dort erst an. Sie bedarf klarer Regeln in einer Einrichtung zum Umgang des Betreuungspersonals mit Kindern und zu zulässigen sowie unzulässigen Pflege- und Betreuungshandlungen. Wo es im Konzept niedergeschriebene, klare sowie vom gesamten Team getragene und kontrollierte Vorschriften über Auftreten, Sprache und Umgang mit Intimität und kindlicher Neugier gibt, können Übergriffe und auch vorbereitende Verhaltensweisen frühzeitig erkannt und unterbunden werden. Andererseits wird auf diese Weise auch falschen Verdächtigungen effektiv vorgebeugt. Solche Vorschriften sind etwa, dass Mitarbeiter nicht mit Einzelnen duschen, nicht über ihre privaten Sorgen und Nöte sprechen, eine unangemessen sexualisierte Sprache und Kleidung vermeiden sowie keine Geheimnisse mit den Kindern haben. Auch regelmäßige Weiterbildungen aller Mitarbeiter zu diesem Thema sollten verbindlich sein. Ein gutes Beispiel des Vereins zur Abschaffung von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt e.V findet sich hier.
… und setzt vor allem bei den Kindern selbst an
Am wichtigsten ist jedoch die Präventionsarbeit mit den Kindern selbst, wie sie im professionellen Rahmen unter anderem von pro familia, der deutschen Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V. angeboten wird. Im Rahmen von Präventionsprojekten wird Kindern aller Altersstufen kindgerecht beigebracht, was gute und schlechte Geheimnisse sind, was Erwachsene dürfen und was nicht und was Sexueller Missbrauch ist. Darüber hinaus werden Informationen vermittelt, an wen Kinder sich wenden können, wenn sie übergriffiges Verhalten durch Erwachsene erleiden. Auch auf Täterstrategien wie Einschüchterung und Drohung wird dabei eingegangen. Auch an unspezifischen Schutzfaktoren wie einer guten Selbstwahrnehmung und sozialer Kompetenz (Training im Nein-sagen) wird dabei gearbeitet.
Fazit – der Anfang ist gemacht
Der Gesetzesentwurf ist also als ein erster Anfang hinsichtlich des Schutzes von Kindern vor sexueller Gewalt in Einrichtungen zu begrüßen. Gleichwohl sollten länderübergreifende Richtlinien zur Präventionsarbeit und Mitarbeiterschulung in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche verbindlich erlassen und auf ihre Durchführung hin kontrolliert werden.
Fotoquelle: pixelio.de (geralt)
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