Volksbegehren für die Zukunft Brandenburgs
Jahrzehnte wurde die Brandenburger Landschaft zerfurcht und zerbuddelt. Allerorten wird mit der Arbeitsplätzekeule gewedelt. Manchmal bekommt der Außenstehende das Gefühl, dass differenzierte Diskussionen nicht mehr möglich sind. Doch Menschen wollen Argumente. Hier sind sie.
Aufgeschrieben von Volly Tanner und erläutert von Thomas von www.keine-neuen-tagebaue.de kann’s jetzt rational und logisch ans Diskutieren gehen:
Was haben Vattenfall und Landeregierung in der Lausitz vor?
Dem Energiekonzern Vattenfall stehen in der Lausitz in bereits genehmigten Tagebauen noch rund 1,3 Milliarden Tonnen Braunkohle zur Verfügung. Dies reicht in jedem Fall, um die Kraftwerke dort noch bis in die 30er Jahre mit Brennstoff zu versorgen. Im brandenburgischen Teil der Lausitz will der Konzern nun jedoch 900 Millionen Tonnen Braunkohle zusätzlich fördern. Er hat dazu die Abbaugenehmigung für die Erweiterung des Tagebaus Welzow‐Süd (Teilfeld II) gestellt. Zudem will der Konzern die drei neuen Tagebaue Jänschwalde‐Nord, Spremberg‐Ost und Bagenz‐Ost aufschließen. Geben die Landesbehörden grünes Licht, würden die vier Lausitzer Orte Proschim, Atterwasch, Kerkwitz, Grabko und Teile von Welzow abgebaggert, müssten nahezu 2000 Menschen umgesiedelt werden.
Wie klimaschädlich ist die Braunkohlenutzung?
Die Braunkohleverstromung ist die klimafeindlichste Form der Energiegewinnung überhaupt. Allein die beiden brandenburgischen Braunkohlekraftwerke Jänschwalde ‐ das viertdreckigste Kraftwerk Europas ‐ und Schwarze Pumpe pumpen jedes Jahr rund 36 Millionen Tonnen klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) in die Atmosphäre und machen unser Bundesland zum zweitgrößten Klimaverschmutzer Deutschlands und weltweit einem der größten Emittenten auf kleinsten Raum. Allein Jänschwalde pumpt genauso viel CO2 in die Luft wie alle 283 in den Emissionshandel einbezogenen Betriebe und Kraftwerke des Bundeslandes Bayern.
Ein “Weiter‐so” mit diesen klimapolitischen Negativrekorden ist nicht zu verantworten. Spätestens mit dem Bericht des Klimarats der Vereinten Nationen ist klar geworden, dass der Klimawandel vom Menschen gemacht ist. Er ist in vollem Gange und nicht mehr zu verhindern. Um seine Auswirkungen abzumildern, muss der Temperaturanstieg weltweit auf zwei Grad begrenzt und der CO2‐Ausstoß pro Kopf bis 2050 weltweit auf zwei Tonnen reduziert werden. In Brandenburg liegt dieser derzeit noch bei ca. 23 (ohne Export ca. 14) Tonnen!!
Gemessen an der Dringlichkeit zu handeln, sind die Forderungen des Volksbegehrens “Keine neuen Tagebaue ‐ für eine zukunftsfähige Energiepolitik” bescheiden. So fordern wir nicht den Sofortausstieg, sondern den Verzicht auf den Aufschluss neuer Tagebau. Dadurch bleibt noch genug Zeit, um die Energieproduktion umzustellen und neue Arbeitsplätze in der Lausitz zu schaffen. Denn wir wollen den sozial verträglichen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung.
Welche Folgen hat die Braunkohleförderung für die Lausitz und ihre Bevölkerung?
Allein in der Lausitz haben in den vergangenen 80 Jahren mehr als 30.000 Menschen ihre Heimat verloren, weil sie einem Tagebau weichen mussten. 136 Orte verschwanden ganz oder teilweise von der Landkarte. Umsiedlungen stellen für die Betroffenen eine komplexe Veränderung ihres sozialen Umfeldes dar. Wer sich umsiedeln lässt, erleidet zwar aus materieller Sicht keinen Nachteil. Der Verlust der eigenen Heimat lässt sich jedoch mit Geld nicht ersetzen. Besonders empörend sind die angekündigten Umsiedlungspläne auch vor dem Hintergrund des vom früheren SPD‐Ministerpräsidenten Manfred Stolpe gegebenen Versprechens, Horno sei der letzte Ort in
Brandenburg, dessen Bevölkerung den Braunkohlebaggern weichen müsse.
Auch die am Rande von Tagebaulöchern überlebenden Orte nehmen Schaden. Ihnen gehen Umland, gewohnte Infrastruktur und Lebensqualität verloren. Verkehrswege werden unterbrochen, Grundstücke verlieren an Wert, der Imageverlust wirkt als Investitionsbremse. Die Anwohner müssen lange Umwege in Kauf nehmen und sind Lärm und Staub aus den Tagebauen ausgesetzt.
Wie wirken sich Braunkohletagebaue auf die Natur aus?
Der Aufschluss neuer Tagebaue bedroht sensible Naturschutz‐, Flora‐Fauna‐Habitat‐ und Wasserschutzgebiete, darunter geschützte Moore, Feuchtgebiete und Vogelbrutplätze. Entweder liegen Naturschutzflächen und Biotope direkt auf dem Gebiet der geplanten neuen Tagebaue. Oder ihnen drohen durch die mit dem Tagebau einhergehende Grundwasserabsenkung schwere Schäden, z.B. ein vermehrtes Baumsterben, die Austrocknung und Zersetzung wertvoller Moore und die Beschleunigung des ohnehin beständig fortschreitenden Artenschwundes.
Wie wirken sich Braunkohletagebaue auf den Wasserhaushalt aus?
In Brandenburgs Tagebauen wird dem Boden mit 230 Millionen Kubikmeter pro Jahr mehr Grundwasser entzogen als Industrie, Landwirtschaft und Bevölkerung zusammen verbrauchen (160 Millionen Kubikmeter). Das hat massive negative Auswirkungen auf die umliegenden Naturlandschaften, auf Wasserqualität und Wasserhaushalt der gesamten Lausitz. Dabei gehört sie mit Niederschlägen von weniger als 600 Millimetern pro Jahr bereits jetzt zu den trockensten Regionen Deutschlands.
Dazu kommt das ungelöste Problem der Wasserqualität in den Tagebau‐Restseen: Ohne Gegenmaßnahmen werden bei der Flutung ausgekohlter Tagebaue mit Grundwasser schwefelhaltige Schichten ausgewaschen. Dies versauert das Wasser und macht die Seen für Fische und höhere Pflanzen als Lebensraum ungeeignet. Bis heute gibt es keine Technologie, um diese Versauerung zu stoppen. Hinzu kommt das ‐ bis heute ebenfalls ungelöste ‐ Problem der exorbitant hohen Sulfat‐Belastung des Sumpfungswassers.
Nebenbei: Dem Steuerzahler gehen durch von Vattenfall nicht erhobene Wassernutzungsentgelte jährlich rund 20 Millionen Euro verloren.
Warum bezweifelt Ihr, dass Braunkohle schon bald CO2‐frei verstromt wird?
Die Landesregierung tut so, als ließe sich die Braunkohle in Brandenburg in absehbarer Zeit “CO2‐frei” verstromen.
Sie verweist dabei auf das CCS‐Verfahren (Carbon Dioxide Capture and Storage), das derzeit in Schwarze Pumpe erprobt wird. CO2 soll abgeschieden und unter die Erde gepresst werden. Wir haben nichts gegen die Erforschung dieser Technologie. Wer jedoch so tut, als sei sie eine verlässliche Alternative zur klimafeindlichen Braunkohleverstromung, streut den Menschen Sand in den Augen. CCS ist eine Technologie mit vielen Fragezeichen, deren großindustrielle Tauglichkeit ebenso in den Sternen steht wie ihre Wirtschaftlichkeit. Mehrere CCS‐Projekte ‐ u.a. in den USA und Norwegen ‐ wurden inzwischen aus Kostengründen gestoppt.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen, der die Bundesregierung berät, hat unlängst auf die immensen Anfangsinvestitionen für ein Pipelinesystem hingewiesen, das für den Transport des abgeschiedenen CO2 durch Deutschland notwendig wäre. Zudem seien die Lagerkapazitäten in leeren Gasfeldern und tief liegenden Grundwasserleitern im Gestein stark begrenzt. Die Dichtigkeit der unterirdischen Lager, in dem das Klimagas Jahrtausende lagern soll, ist eine weitere unbeantwortete Frage.
CCS werde großtechnisch erst nach 2020 verfügbar sein und den Wirkungsgrad der Kraftwerke um mindestens zehn Prozent verschlechtern. Die Stromerzeugungskosten, so die Sachverständigen, “werden sich dadurch annähernd verdoppeln.” Hinzu kommt, dass bestehende Kraftwerke mit dem in der Lausitz getesteten Verfahren nicht nachgerüstet werden können.
Die “verantwortungsbewusste” Antwort von Vattenfall‐Chef Lars Göran Joseffson auf den Fall, dass CCS die Erwartungen nicht erfüllt, lautet: “Dann haben wir ein echtes Problem. Dann müssen wir die Dämme höher bauen.” (Die Zeit, 12.04.07).
Werden Erneuerbare Energien in Zukunft auch die so genannte Grundlast abdecken können?
Langfristig soll nach unserer Auffassung auch der Grundlaststrom im wesentlichen von den Erneuerbaren kommen. Dafür ist Biomasse, Wasser und Geothermie besonders geeignet, die nicht “fluktuierend”, das heißt schwankend, sind. Außerdem kann Strom aus Erneuerbaren Energien über die Zwischenspeicherung z.B. in Pumpspeicherkraftwerken für die Grundlast eingesetzt werden. Auch ein Teil der Windkraft steht in Grundlast zur Verfügung, da deutschlandweit meist irgendwo Wind weht. Ein Teil des Stroms aus Erneuerbaren könnte auch aus einem erweiterten europäischen Stromverbund kommen, für den die Stromnetze um‐ und ausgebaut werden müssen. Dazu wurde im Sommer 2008 von der Europäischen Union mit der “Union für das Mittelmeer” der Startschuss gegeben. Windkraftwerke vor der windreichen Küste Großbritanniens, Wasserstrom aus Norwegen, Solarstrom aus der Mittelmeerregion – ein erweiterter europäischer Stromverbund sichert auch den Grundlaststrom und kann 100 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien gewinnen.
Stimmt es, dass die Braunkohle ein billiger Energielieferant ist und bleibt?
Die Landesregierung wirbt gerne mit der angeblichen Wirtschaftlichkeit der Braunkohle ‐ freilich ohne dabei die Kosten des Klimawandels mit einzurechnen, die die Braunkohleverstromung mit verursacht. Diese inbegriffen sind die Erneuerbaren Energien ‐ volkswirtschaftlich gesehen ‐ heute schon preiswerter. Sobald die Pläne der EUKommission greifen, wird sich die Braunkohleverstromung ab 2013 durch die 100 %‐ige Versteigerung der CO2‐ Emissionszertifikate erheblich verteuern. Auch die CO2‐Abscheidung würde die Stromerzeugungskosten verdoppeln ‐ sofern sie sich in den kommenden Jahrzehnten überhaupt als großtechnisch machbar erweist. Dem Büro für Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestags zufolge ginge der ‐ vermeintliche ‐ Kostenvorteil von Kohlestrom gegenüber den erneuerbaren Energien damit komplett verloren.
Strom aus Erneuerbaren Energien – in Brandenburg und in anderen Bundesländern vor allem Windenergie – wird zudem Jahr für Jahr billiger. Dafür sorgt das rot‐grüne “Erneuerbare Energien Gesetz”, das den Anteil der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien wie Wind, Sonne, Wasser, Biomasse und Geothermie bundesweit von fünf Prozent im Jahr 2001 auf 14 Prozent 2007 gesteigert hat. Je Kilowattstunde wird die Erzeugung des Stroms aus Erneuerbaren zunehmend billiger, da die Industrie immer mehr Anlagen – z. B. Windkraftwerke ‐ produziert und so die Stückkosten sinken. Die Mehrkosten, die die Erneuerbaren ‐ betriebswirtschaftlich gesehen – heute noch verursachen, zahlen alle Stromverbraucher ‐ private Haushalte, Gewerbe und Industrie. Es handelt sich aber dabei für einen durchschnittlichen privaten Haushalt um wenige Euro, in etwa soviel, wie eine Packung Zigaretten kostet.
Welche Beschäftigungsalternativen zur Braunkohleindustrie gibt es in der Lausitz?
2004 waren in Brandenburg 4070 Menschen direkt in der Braunkohlebergbau tätig, 2006 waren es 3840 (Quelle: Monatsbericht der Energiewirtschaft). Wir wollen diesen Menschen die Lebensgrundlage nicht streitig machen und nehmen Ängste um ihre Zukunft sehr ernst. Uns geht es jedoch nicht ‐ wie häufig unterstellt ‐ um einen Sofortausstieg, sondern um einen geordneten mittelfristigen Ausstieg aus der Braunkohleförderung. Die Vorräte der genehmigten ostdeutschen Tagebaue reichen noch bis in die 30er Jahre, bei einer klimapolitisch erstrebenswerten Drosselung der Produktion sogar noch länger. Bis dahin ist genug Zeit, ein wirtschaftliches Alternativkonzept zu entwickeln und den Ausstieg sozialverträglich zu gestalten. Das Argument, die Braunkohle sei als wirtschaftliches Standbein unverzichtbar, trägt indes nicht. So nimmt der Landkreis Spree‐Neiße in einer Untersuchung des Prognos‐Instituts zur Zukunftsfähigkeit von Deutschlands Kommunen den letzten Platz ein ‐ und das trotz der Braunkohle! In anderen europäischen Kohleregionen hat sich
demgegenüber gezeigt, dass der Kohleausstieg große Chancen birgt. Als eine davon erachten wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Hier gibt es in Brandenburg bereits 4000 Arbeitsplätze ‐ und es werden immer mehr!
Wie funktioniert ein Volksbegehren funktioniert und was passiert danach?
Dem Volksbegehren muss eine erfolgreiche Volksinitiative (VI) vorausgehen. In unserem Fall war das die Volksinitiative “Keine neuen Tagebaue ‐ für eine zukunftsfähige Energiepolitik”, für die wir über 26.000 Unterschriften gesammelt haben. Da der Landtag der Volksinitiative nicht zugestimmt hat, konnten wir ein Volksbegehren auf den Weg bringen.
Die Unterstützung des Volksbegehrens erfolgt bei den Abstimmungsbehörden (den Ämtern und amtfreien Gemeinden) durch die Eintragung in Eintragungslisten. Die Abstimmungsbehörden müssen den Gegenstand des verlangten Volksbegehrens, die Fristen und den Ort sowie die Öffnungszeiten öffentlich bekannt zu machen. Am Volksbegehren können sich alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger beteiligen, die seit mindestens einem Monat ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben. Ein Volksbegehren ist zustande gekommen, wenn mindestens 80.000 Eintragungsberechtigte innerhalb von vier Monaten das Volksbegehren durch ihre Eintragung in die amtlichen Eintragungslisten unterstützt haben. Das Eintragungsrecht kann nur bei der Abstimmungsbehörde der Gemeinde ausgeübt werden, in der man seinen Hauptwohnsitz hat. Mitzubringen ist dazu ein gültiges Ausweispapier mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, Führerschein u. ä.). Wie schon bei der Volksinitiative muss die Eintragung den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift, die Unterschrift und das Datum der Unterschriftsleistung enthalten.
Lehnt der Landtag ein erfolgreiches Volksbegehren ebenfalls ab, findet innerhalb von drei weiteren Monaten ein Volksentscheid statt. Hierbei werden ‐ wie bei einer Landtagswahl ‐ alle wahlberechtigten Brandenburgerinnen und Brandenburger zur Stimmabgabe aufgerufen. Ein Gesetzentwurf oder eine andere Vorlage ist durch Volksentscheid angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmungsteilnehmer für die Vorlage stimmt. Diese Mehrheit muss dabei mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten umfassen.
Was besagt unser Gesetzentwurf?
Der Gesetzentwurf nutzt die Gesetzgebungsbefugnis des Landes für das Landesplanungsrecht, um neue Tagebaue zu verhindern. Es handelt sich um ein “Artikelgesetz” ‐ mit einem Artikel wird jeweils ein bestehendes Gesetz geändert. Langfristig sollte zusätzlich eine entsprechende Änderung des Bundesberggesetzes erfolgen. In Artikel 1 wird es zum verbindlichen Ziel der Landesplanung erhoben, dass nur in den Grenzen der bisher genehmigten Tagebaue Braunkohle abgebaggert werden darf. Damit dürfen für neue Tagebaubaue keine Braunkohlenpläne mehr erlassen oder Genehmigungen erteilt werden. Artikel 2 führt ein Klagerecht aller Bürger und Verbände ein, damit Verstöße gegen Artikel 1 auch geahndet werden können. Viele Verfahren gegen Braunkohletagebaue scheiterten bisher daran, dass der Betroffene nicht klagebefugt war. Artikel 3 hebt das
Braunkohlengrundlagengesetz (“Horno‐Gesetz”) von 1997 auf. Es hat neben der formellen Auflösung der Gemeinde Horno noch einen allgemeinen Teil, der Braunkohlenbergbau für gemeinwohldienlich erklärt und für alle Tagebaue gilt. Artikel 4 regelt das sofortige Inkrafttreten der Gesetzesänderung.
Literaturhinweise:
• Erdmenger, Lehmann, Müschen, Tambke: Klimaschutz in Deutschland: 40 %‐Senkung der CO2‐Emissionen
bis 2020 gegenüber 1990, Dessau 2007;
www.umweltdaten.de/ … /3235.pdf
• Nitsch: Leitstudie 2007 “Ausbaustrategie Erneuerbare Energien”, Stuttgart 2007;
www.bmu.de/erneuerbare_energien/downloads/doc/38787.php
• Studie: Enquete Kommission “Nachhaltige Energieversorgung” http://www.isusi.de/downloads/EnqBT.pdf
• Barzantny, Achner, Böhling, Schurig: Klimaschutz: Plan B ‐ Nationales Energiekonzept bis 2020, Aachen
2007; www.greenpeace.de/ … /Klimaschutz_PlanB_kurz.pdf
• Reinhard Grünwald: CO2‐Abscheidung und ‐Lagerung bei Kraftwerken, Büro für Technikfolgen‐
Abschätzung beim Deutschen Bundestag, November 2007
• Sachverständigenrat für Umweltfragen, Umweltgutachten 2008, Umweltschutz im Zeichen des
Klimawandels, Juni 2008. www.umweltrat.de/frame02.htm
Nachfragen bitte an:
Falk Hermenau (Koordinator): info@keine‐neuen‐tagebaue.de, Tel.: (0331) 23 700 143
Tobias Arbinger (Bündnis 90/Die Grünen): presse.lv.brandenburg@gruene.de
Axel Kruschat (BUND): bund.brandenburg@bund.net
René Schuster (Grüne Liga): reneschuster@web.de
Weg mit der Braunkohle! Dieser Artikel lässt wohl keinen Zweifel mehr zu, dass echte Alternativen her müssen – etwa Indach-Solaranlagen, die nur wenig gefördert werden aber den Strom viel billiger liefern als alle anderen.