Toxic Assets: Mutiert die Soffin zur Bad Bank?

Ende letzter Woche wurde von der Staatssekretärin im Finanzministerium, Nicolette Kressl, der Öffentlichkeit signalisiert, dass die Soffin für die Übernahme von Toxic Assets gegen Staatsanleihen die 36-Monats-Regel aufgehoben habe. Diese besagt, dass nach Ablauf von 36 Monaten die Banken ihre Papiere wieder von der Soffin zu den dann marktüblichen Preisen

Ende letzter Woche wurde von der Staatssekretärin im Finanzministerium, Nicolette Kressl, der Öffentlichkeit signalisiert, dass die Soffin für die Übernahme von Toxic Assets gegen Staatsanleihen die 36-Monats-Regel aufgehoben habe. Diese besagt, dass nach Ablauf von 36 Monaten die Banken ihre Papiere wieder von der Soffin zu den dann marktüblichen Preisen zurückkaufen müssen. Damit soll verhindert werden, dass die Soffin und damit am Ende der Steuerzahler auf den Verlusten sitzen bleibt.

Offenbar sind bereits im Dezember intern Absprachen zwischen der Soffin und dem Finanzministerium getroffen worden, dass diese Regel außer Kraft gesetzt werden soll. Damit wäre de facto eine komplette Übernahme der Toxic Assets bis zu deren Fälligkeitstermin  möglich. Der am Ende noch vorhandene Restwert bei Fälligkeit wäre dann das einzige, was als Vermögenswert für die zuvor mit Buchwerten nach dem Fair-Value-Prinzip den Banken durch Staatsanleihen ersetzt wurden, als Verlustausgleich bei der Soffin verbliebe. Die Erwartungen, dass dort ein hoher Restwert sich einstellen könnte, sind gering. Damit würde die Soffin durch die Hintertür zu einer Bad Bank umgekrempelt. Dafür würde Peer Steinbrück als Finanzminister die politische Verantwortung tragen.

Irreführung der Öffentlichkeit

Heute nun ist der Financial Times Deutschland zu entnehmen, dass es offenbar keineswegs eine Zustimmung seitens der EU-Kommission zu dieser Maßnahme gäbe wie zuvor vom Pressesprecher des Bundesfinanzministerium, Torsten Albig, am letzten Freitag behauptet worden ist. Gestern dementierte die EU-Kommission derartige Behauptungen aus Berlin. Laut Presseerklärung heißt es dort: “Die zeitliche Begrenzung für den Ankauf von Wertpapieren von 36 Monaten ist nicht aufgehoben.” Dies ist ein erstaunlicher Vorgang. Selbst der Bundesbankpräsident Axel Weber ist von dem jetzt erfolgten offiziellen Dementi offenbar völlig überrascht worden. Mithin liegt eine Koordinationsversagen zwischen der Bundesregierung und der Soffin sowie der EU-Kommission vor. Inwieweit der Rücktritt des Vorsitzenden des Leitungsausschusses der Soffin, Günther Merl, damit im Zusammenhang steht, bleibt derzeit offen. Jedenfalls wurde lange Zeit die Öffentlichkeit einschließlich der Banken über die internen Absprachen zwischen Soffin und Finanzministerium getäuscht.

Während die Banken gegen die 36 Monatsregelung noch Sturm liefern, hatte man intern diese längst aufgehoben. Kein Wunder, dass sich hier einige Leute an der Nase herumgeführt fühlen. Nun nimmt jedoch mit dem Dementi der EU-Kommission dies wäre mit ihrer Zustimmung erfolgt, die Angelegenheit eine erneute Wendung. Was man offenbar verhindern wollte, eine öffentliche Diskussion der kompletten Schuldenübernahme aus den Wertverlusten der Toxic Assets durch den Steuerzahler, ist jetzt nicht mehr zu verhindern. Peer Steinbrück und sein Ministerium einschließlich der Soffin müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, man habe nicht nur die breite Öffentlichkeit vorsätzlich getäuscht, sondern man habe sogar die EU-Kommission als Vehikel benutzen wollen, um diese hoch brisante Entscheidung zu legitimieren.

Was ist schließlich von einem Finanzminister zu halten, der öffentlich erklärt, er wolle eine Bad Bank zu lasten der Steuerzahler verhindern und heimlich zugleich einen Komplott schmiedet genau dies durch die Hintertür über die Soffin mittels der Aufhebung der 36-Monats-Regel zu tun? Was wusste die Kanzlerin von diesen Vorgängen? Welche Rolle spielte der Bundesbankpräsident Axel Weber, der offensichtlich in diese Vorgänge eingeweiht war? Wer wusste sonst noch alles darüber bescheid?

Es verwundert deshalb nicht, dass gestern zunächst die Bankwerte im DAX deutliche Kursgewinne zu verzeichnen hatten, denn viele Anleger haben offensichtlich der Erklärung des Finanzministeriums vertraut und aufgrund der sich abzeichnenden Übernahme von großen Teilen der Toxic Papers durch die Soffin Bankaktien aufgrund der zu erwartenden Kursgewinne gekauft. Sollte der Deal jetzt platzen, dann werden sie auf deutlichen Verlusten sitzen bleiben.

Die Bad-Bank-Entscheidung braucht eine demokratische Legitimation durch die Bürger

Es ist schon erstaunlich wie durch das Ermächtigungsgesetz mit dem schönen Titel Finanzmarktstabilisierungsgesetz, das die gesetzliche Grundlage für die Errichtung der Soffin bietet, dem Finanzministerium bzw. der Bundesregierung die Ermächtigung erteilt wird, die Staatsverschuldung bis zu einer Gesamthöhe von 480,- Mrd. Euro auf rein administrativem Weg in die Höhe zu treiben. Diese Schuldenlast von bereits jetzt 1.6 Billionen Euro wird noch unseren Kindern und Kindeskindern die Luft zum atmen nehmen. Kann eine Bundesregierung sich qua Verwaltungsakt auf Grundlage des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes dazu ermächtigen lassen, das Risiko einer beispielslosen Überschuldung mit unabsehbaren langfristigen Konsequenzen für die Bevölkerung einzugehen. Brauchte es hierzu nicht eine demokratischen Legitimation durch die Bürger? Warum schweigen die Parteien im Parlament und fordern hierzu eine öffentliche Debatte? Wo sind die Initiativen zu einem Volksentscheid?

Wenn sich die träge Masse nicht in Bewegung setzt und den ernst der Lage erkennt, dann muss sie sich am Ende nicht wundern, wenn die sozialen Sicherungssysteme – so wie wir sie kennen – zu Gunsten der Schuldentilgung auf eine Grundversorgung mit Minimalstandards zusammengestrichen werden. Da es ja eine Frist von 36 Monaten gibt, besteht auch keine Eile. Man kann den Bürger ja bei der Bundestagswahl darüber abstimmen lassen.

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[1] Nina Luttmer, Peter Ehrlich, Rolf Lebert, Reinhard Hönighaus: Rätselhafte 36 Monate, Pressemeldung in der Financial Times Deutschland vom 27. Januar 2009.

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