Die deutsche Justiz steckt mal wieder in der Klemme. Der Fall Zumwinkel führt das Dilemma deutlich vor Augen, auch wenn die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe eine deutlichere Sprache spricht als der im Vorfeld diskutierte mögliche “Deal”.
Wegen der allgemein bereits recht üblichen Praxis bei schwierigen Wirtschaftsstraftaten einen gerichtsfesten schlüssigen Beweis der Straftat in vertretbaren Zeiträumen zu erreichen, wird aus Sicht der Gerichte mittels einem Deal das Strafverfahren justizschonend abgekürzt. Der beschuldigte Straftäter kann sich durch ein Schuldeingeständnis einen erheblichen Nachlass bei der Höhe der Festsetzung der Strafmaßes mittels eines Deals zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Strafverteidigung erhandeln.
Gerechtigkeit beim Strafrecht bleibt auf der Strecke
Nachdem im Fall Zumwinkel nun alles schiefgelaufen ist, was schief laufen konnte, die ermittelnde Staatsanwältin Lichtenhagen wurde von ihren Vorgesetzten rechtzeitig kurz vor Prozessbeginn aus ihrem Amt gemobbt und es ist versäumt worden für weiter zurückliegende Fälle der Steuerhinterziehung vor den Jahr 2003 rechtzeitig einen Strafantrag zu stellen, was die Summe der Steuerhinterziehung unter die magische Grenze von einer Million Euro drückte und damit eine ansonsten fast zwingend gebotene Haftstrafe ohne Bewährung hätte nach sich ziehen können. Nun diese Hürden hat unsere brave Justiz mit Bravour genommen und jetzt ein Urteil für eine zweijährige Bewährungsstrafe verkündet. Das hilft auch wenig, wenn der Vorsitzende Richter der 12. Großen Strafkammer, Wolfgang Mittrup, Spekulationen widerspricht, es habe Absprachen über eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten gegeben. “Eine irgendwie geartete Absprache zur konkreten Strafhöhe gibt es nicht.” Und er fügte hinzu: “Dieses Verfahren wird genauso geführt wie jedes andere.”
Der einzige, der dieses glaubt, ist vermutlich er selbst, und auch daran können berechtigte Zweifel angemeldet werden. Zwar sollen alle Menschen vor der Justiz gleich behandelt werden, aber dass dies eine Fiktion ist, weiß jeder, der nur ernsthaft die Möglichkeit vermögender Straftäter zu denen eines gewöhnlichen Kriminellen vergleicht. Zu den schärfsten Kritikern der deutschen Strafjustiz zählt dabei Rolf Bossi, eine Staranwalt, der in zahlreichen Strafprozessen gegen die deutsche Justiz so seine Erfahrungen gemacht hat. In einer Reihe von Büchern legt er die zweifelhafte Vergangenheit einer kaum von ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit befreiten Justiz bloß.[1]
Der Deal per Gesetz
Per Gesetz möchte die Bundesjustizministerin den Deal, d.h. einer Absprache zwischen Staatsanwaltschaft, Richtern und Verteidigern mit dem Ziel einer Minderung des Prozessaufwandes, einen Rechtsrahmen schaffen. Damit dürfte der Deal von der Ausnahme zur Regel mutieren. Letztendlich sind langwierige Prozesse bei allen drei Rechtsvertretern äußerst unbeliebt. Aus Gründen der Prozessökonomie wird man sich daher immer rasch darum bemühen einen Deal hinzukriegen, wenn es absehbar ist, das ein Strafprozess vor einer schwierigen Beweislage steht. Derzeit wird noch darum gestritten, ob beim Deal vom Straftäter eingeräumte Geständnisse für den Fall eines Scheiterns eines Deals noch als Beweismittel zugelassen sind. Man bemüht sich derzeit intensiv darum diesen Tatbestand aus der Strafprozessordnung zu entfernen. Damit könnte ein Straftäter im Rahmen eines Deals durchaus die Tat eingestehen, aber wenn er dann scheitert wäre dies rechtlich belanglos, d.h. so wünscht man als Beweismittel unzulässig.
In welchen Zwiespalt man den Richter dabei bringt, scheint uninteressant zu sein. Zwar weiß er, dass der Täter die Tat begangen und sogar eingestanden hat, aber nach der Strafprozessordnung darf er von diesem Wissen keinen Gebrauch bei seiner Urteilsfindung machen. Ob dies dem allgemeinen Rechtsempfinden nutzt, darf mehr als fraglich sein.
Geld regiert auch die Welt der Justiz
Es gehört zu den immer wieder allseits gepflegten Mythen, dass Geld und Einfluss bei der Justiz keine Rolle spielen. Nun weiß jeder, dass ein vermögender Bürger sich die besten Juristen als Verteidiger leisten kann. Otto-Normalverbraucher fährt Holzklasse, d.h. er muss sich entweder mit einem Pflichtverteidiger oder einem, der nach der einfachen Gebührenordnung abrechnen kann, begnügen. Mithin ist die Parität der streitenden Parteien sowohl beim Strafrecht wie aber auch erst recht beim Zivil- oder Arbeitsrecht in Frage gestellt. Anwälte sind in aller Regel auch Unternehmer, die ein Wirtschaftsunternehmen leiten, dass für sie Gewinn erzielen soll, d.h. ein Anwalt plant den Einsatz entsprechend den aus einem Rechtsstreit zu erwartenden Erlösen für ihn und seine Kanzlei. Da ein zahlungswilliger Mandant sich auf Stundenhonorarbasis die uneingeschränkte Aufmerksamkeit der besten Anwälte leisten kann, stehen für ihn die Chancen im Prozess zu gewinnen deutlich höher als für diejenigen, die sich dies finanziell nicht leisten können. Um einen Deal wie zuletzt auch bei Ackermann im Fall Mannesmann oder jetzt wieder wie bei Zumwinkel der Justiz schmackhaft zu machen reicht es in aller Regel aus, dass die Verteidiger der Staatsanwaltschaft und dem Gericht signalisieren, dass sie alle Hebel des Gesetzes und insbesondere der Strafprozessordnung in Gang setzen werden, um einem rasche Verurteilung des Straftäters zu verhindern. Es ist ohne weiteres möglich damit ein rechtkräftiges Urteil durch den Gang durch sämtliche Instanzen auf Jahre zu verhindern. Nur kostet so was bekanntlich ziemlich viel Geld. Dies ist allen Beteiligten an einem Strafprozess bekannt. Daher hat derjenige, der glaubhaft mit einer solchen Prozessstrategie drohen kann auch die größten Chancen einen Deal erfolgreich durchzusetzen. Es hängt daher meist von der Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft eines potentiellen Straftäters ab.
Hinzu kommt, dass ein Straftäter sich vor einer Untersuchungshaft durch Geld freikaufen kann. Je mehr einer hat, desto eher wird er eine Untersuchungshaft vermeiden können. Der Fall Madoff bei dem es ja um die Veruntreuung von 50 Mrd. US-Dollar geht, ist da keine Ausnahme. Auch er kam auf Kaution frei. Er nutzte sie sogar zu dem Versuch Millionenvermögen noch rasch an andere per Post unter den Augen seiner Bewacher in Form von Diamanten und Schecks verteilen zu wollen. So viel Nachsicht hätte sich ein normaler Bankräuber nur träumen lassen können.
Auch bei der Höhe von Geldstrafen gibt es Obergrenzen, die vermögende Bürger vor zu harten Geldstrafen entsprechend ihrem Vermögensstand sehr wirkungsvoll schützt. Wie der Fall Ackermann gezeigt hat, können die Strafgelder eine bestimmte Höhe von Tagessätzen nicht überschreiten. Mithin sinkt die relative Höhe des Strafgelds im Verhältnis zum Vermögen des Straftäters kontinuierlich. Je mehr einer hat, desto weniger fällt es für ihn als finanzieller Schaden ins Gewicht. Klaus Zumwinkel wird auch nach der ihm auferlegten Geldstrafe weiterhin als Multimillionär in seiner Burg weiterleben können. Ackermann erreicht sogar durch seinen Deal die Straffreiheit, d.h. er ist weiterhin nicht vorbestraft. Im Fall der Siemens-Manager werden auch Deals angestrebt, die im Vergleich zu ihren Jahreseinkommen und bereits angesammelten Vermögen ihnen kein zu großes Leid zufügen werden. Damit wird das Strafrecht mit seinem Anspruch auf Gleichheit vor dem Gesetz rasch ad absurdum geführt. In der gängigen Rechtspraxis verflüchtigt sich dieser Anspruch immer mehr zu einer Zweiklassenjustiz der Habenichtse und der Wohlhabenden. Letztere sind einer wirkungsvollen Strafverfolgung insbesondere in Deutschland kaum ausgesetzt. Man kann sich in der Regel meist durch einen Deal freikaufen. Da deren Rechtsverstöße meist auch nicht im Bereich der unmittelbaren Gewaltkriminalität angesiedelt sind, sondern eben im Bereich der Wirtschaftskriminalität einen besonderen Schwerpunkt haben, ist dieser Bereich kaum entsprechend seiner Bedeutung für die Gesellschaft durch Strafandrohung und –vollzug abgesichert.
Die globale Finanzkrise macht dieses Defizit der Justiz erneut überdeutlich. Es wird kaum jemand geben, der trotz der Vernichtung von Milliardenbeträgen und damit der Schädigung unzähliger Bürger erfolgreich zur Rechenschaft gezogen wird. Der Deal repliziert nur den Marktplatz oder um es mit Hans-Werner Sinn zu sagen, die Basarökonomie der Justiz.
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[1] Vgl. hierzu beispielsweise Rolf Bossi: Halbgötter in Schwarz – Deutschlands Justiz am Pranger. Eichborn-Verlag, Frankfurt am Main 2005.
Photo Quelle/Copyright: Kandschwar, via wikipedia.org
Zur Prozesseröffnung schrieb ich… und heute dann die Bestätigung:
Im Gasthaus “ZumWinkel”
Ein so feiner Pinkel
Im Gasthaus “ZumWinkel”. -
Ach, schau: ProzessEröffnung
Gegen einen Zechpreller.
Hier ein Winkel. Züge dort.
(Schließlich ist es ja kein Mord.)
Das Bühnenbild, das steht.
Die Windmaschine weht…
Huuiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii
“Verlange Beschwerung!”,
So meldet sich ein Stein, b(r)ückt’s Wort.
Doch die Bewährung,
Beschlossen längst an stillem Ort.