Der „Fall Althaus“ interessiert die Bürger und verwirrt sie zugleich. Viele fragen sich insgeheim, ob er wirklich wieder das hohe öffentliche Amt des Miniserpräsidenten in Thüringen anstreben sollte, wenn sich bestätigt, dass er wirklich vorwerfbar die Regeln des Skiverkehrs verletzt und schuldhaft den Tod einer jungen Mutter herbeigeführt hat. Kaum jemand traut sich, diese Frage laut zu diskutieren. Die Meisten halten es für ausgesprochen abgeschmackt, überhaupt darüber nachzudenken, solange Althaus nicht wieder auf den Beinen ist.
Eine Frage des moralischen Empfindens
Da greift der erfahrene Redakteur der Neuen Rhein Zeitung, Joachim Rindfleisch, am 18.2.2009 das Thema auf und kommt im „Klartext“ zum Schluss, dass Althaus nach seinem moralischen Empfinden besser nicht ins Amt zurückkehren sollte. Das ist so mutig, dass es schon wie ein Verstoß gegen die leidige „political correctness“ anmutet. Aber ob man nun Rindfleischs Meinung teilt oder nicht: Es ist absolut verdienstvoll, das sehr viele Menschen interessierende Thema aufzugreifen und zu erörtern. Mancher kann, wenn er solch ein Sujet nicht einfach verdrängt, aus der Diskussion wertvolle Lehren und Erkenntnisse ziehen. Man wird aber auch Althaus und der getöteten Skifahrerin nicht gerecht, wenn man die Frage nach der Schuld und den Konsequenzen einfach unterdrückt – um umso mehr Mutmaßungen und Verdächtigungen zu wecken.
Da es der kurze Kommentar es nicht in die „wz-online“ geschafft hat, hier der Text im Original:
„Der Fall des Dieter Althaus. Ministerpräsident vor der Rückkehr in die Politik.
Die Prognose der Ärzte ist das eine. Die Mediziner gehen davon aus, dass Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus vollständig gesundet und in die Politik zurückkehren kann. Das andere ist die Skepsis, die mit einer möglichen Rückkehr verbunden ist angesichts der Bilder des genesenden CDU-Politikers. Er sieht zum Erschrecken aus. Kann er nach seinem Skiunfall, nach Koma und Reha wirklich im Wahlkampf agieren, wo er öffentlich wie unterm Mikroskop seziert wird? Jedes Anzeichen körperlicher oder geistiger Schwäche würde auf sein Schädel-Hirn-Trauma zurückgeführt. Außerdem: Wie verkraftet er es seelisch, dass er eine Mutter zu Tode gefahren hat? Dass seine Partei noch solidarisch, ja beinahe krampfhaft an ihm festhält, verwundert nicht. Althaus ist ihr einziger Hoffnungsträger für die Wahl am 30.August. Das Dritte ist: Darf jemand, der mindestens fahrlässig getötet hat, überhaupt Regierungschef sein? Selbst wenn die Staatsanwaltschaft von einer geringen strafrechtlichen Schuld ausgeht, ist da immer noch der moralische Aspekt. Und hier kann die Antwort eigentlich nur „Nein“ lauten. Doch Politik funktioniert nach anderen Spielregeln. JOACHIM RINDFLEISCH j.rindfleisch@nrz.de.“
Der Grad des Verschuldens von Althaus ist offensichtlich sehr gering
Ganz sicher ist, dass einfacher Vorsatz der Schädigung oder gar Tötung des Opfers des Geschehens ausscheidet. Sicher ist auch, dass Althaus nicht ihren Tod billigend in Kauf genommen hat. Das wäre ein bedingter Vorsatz, zwar nicht eine zielgerichtete Tötung, aber auch eine Vorsatztat. Da inzwischen fest steht, dass Althaus seine relativ schwere Abfahrt verlassen, ein Absperrgitter umfahren hat und mit 40 km/h etwa 15 m weit leicht bergauf gegen die Abfahrtrichtung in eine einfachere Abfahrt hineinfuhr, wo er dann mit der nur 10 km/h fahrenden Geschädigten zusammenstieß.
Ob Althaus überhaupt wusste, dass er in eine andere Abfahrtlinie hineinfuhr, ist völlig ungewiss. Dass er vorsätzlich einen Fahrfehler gemacht hat, ist sehr unwahrscheinlich. Viel spricht dafür, dass er die Frau gar nicht hat kommen sehen, weil sie mehr seitlich als frontal aufeinandergeprallt sind. Wahrscheinlich haben beide nicht erkannt, dass sie auf Kollisionskurs waren.
Ganz offensichtlich wollte Althaus nur aus seiner schnellen Abfahrt einen Moment herauskommen und wählte die hinter dem Sichtschutz erkennbare Öffnung ins Gelände, um dort zum Stand zu kommen. Da nicht erkannt zu haben, dass dort eine andere Abfahrt war, auf der mit entgegenkommenden Skifahrern zu rechnen war, ist angesichts der im Skizirkus üblichen schwachen Auszeichnung der Pisten kaum vorwerfbar. In unserem Schuldstrafrecht verlangt das Gesetz aber immer eine Schuldzurechnung einmal eingetretener Schäden zum Verhalten der Beteiligten. Das Erfolgsstrafrecht zwingt zudem dazu, je nach dem Ausmaß des Schadens einen immer schärferen Maßstab anzulegen. Wenn dann wirklich jemand getötet wird, schreit das System geradezu danach, einen Schuldigen festzunageln.
Der „Fall Althaus“ ist kein „Fall Kohl“ oder ein „Fall von Lambsdorff“
Rindfleisch schreibt in seinem Kommentar ganz zu Recht, dass die Politik nach ganz anderen Regeln funktioniert als die Moral. Das hat das Verhalten beispielsweise der Straftäter Kohl und von Lambsdorff gezeigt, die vorsätzlich Straftaten begingen, aber sich öffentlich nichts davon annahmen.
Althaus hat nichts getan, was mit seltsamen Irregularitäten wie der 100.000,00 – DM-Spende zu vergleichen wäre, die bei Schäuble ankam oder vielleicht auch nicht. Sie hat insbesondere nichts zu tun mit den vielen Vorwürfen vorsätzlicher Straftaten gegen Strauß, Falschaussagen von Kohl und anderen und nachgewiesenen vorätzlichen Vermögensstraftaten von Kohl und von Lambsdorff. Althaus ist in eine Situation geraten, in die wohl fast jeder Skifahrer kommen kann. Dieser Sport und seine dem Grad seiner Gefahren niemals adaequaten Regeln sind die Hauptschuldigen solcher schweren Unfälle. Wäre Althaus einer der bösen Raser auf den Brettern gewesen, der sehenden Auges andere weniger erfahrene Skiläufer überfahren hätte, würde ich Rindfleisch Recht geben. Althaus ist aber nicht wie ein Rowdy gefahren.
Erst nach gründlicher Abwägung aller bekannten maßgebenden Umstände meine ich letztlich, dass die Bürger Althaus als Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten in Thüringen nicht zurückweisen sollten. Wen die Bürger dann wählen, ist eine ganz andere Sache.
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