Althaus: “… der werfe den ersten Stein!”

Dieter Althaus ist vorbestraft. In Österreich hat es einen kurzen Handel zwischen Gericht, Verteidiger und Staatsanwaltschaft gegeben. Althaus erklärte, dass allein er die Verantwortung für den Tod der Skifahrerin trägt, mit der er nach dem Wechsel von seiner Abfahrt in Gegenrichtung auf ihrer Abfahrt zusammengestoßen war. Das Gericht erklärte, dass

dalthu.jpgDieter Althaus ist vorbestraft. In Österreich hat es einen kurzen Handel zwischen Gericht, Verteidiger und Staatsanwaltschaft gegeben. Althaus erklärte, dass allein er die Verantwortung für den Tod der Skifahrerin trägt, mit der er nach dem Wechsel von seiner Abfahrt in Gegenrichtung auf ihrer Abfahrt zusammengestoßen war. Das Gericht erklärte, dass seine Schuld “sehr gering” sei und verhängte die in Österreich in solchen Fällen wohl allgemein übliche Geldstrafe von 180 Tagessätzen. In Deutschland wären es üblicherweise nur 90 Tagessätze – einem dreifachen des  Nettomonatseinkommens entsprechend  – gewesen. Es handelt sich um eine Vorstrafe, die nicht in ein Führungszeugnis eingetragen wird.

Gelegentlich findet ein solches Schnellverfahren auch in Österreich statt, in Deutschland gibt es das auch. Bestimmt öfter für Prominente und Betuchte, denen man die Öffentlichkeit vom Halse halten will. Im Falle voller Einsicht des Beschuldigten und im Falle wirklich geringer Schuld muss man sich darüber nicht aufregen. Wir brauchen heutzutage gewiss keine Schauprozesse. Die haben wir ja zum Überdruss im Fernsehen, das die Hälfte der Sendezeit mit Kriminalfällen und Polizeigeschichten füllt. Umso wichtiger ist die jetzt verstärkt thematisierte Frage, ob dieser Vorgang nicht ein Grund für Althaus sein sollte, aufzugeben, für seine Partei, ihn nicht mehr aufzustellen oder für die Wähler, ihn nicht zu wählen.

Ein krasses Beispiel:

Wer als Fahrzeugführer im Straßenverkehr nur einen ganz kleinen  Fahrfehler macht, vielleicht nur eine Sekunde lang abgelenkt ist, ein anderes Fahrzeug beeinträchtigt, das deshalb auf die Gegenfahrbahn gerät und so eine Ursachenkette auslöst, die darin endet, dass ein voll besetzter Bus von der Fahrbahn gedrängt wird und in einen Abgrund stürzt, wobei viele Menschen den Tod finden, ist wegen fahrlässiger Körperverletzung zu bestrafen. Kleine Ursache, große Wirkung. Man kann auch sagen: geringe Schuld, großer Erfolg. Das ist das Wesen des Erfolgstrafrechts.

Auf der anderen Seite gilt, dass der größte Schuft mit dem übelsten kriminellen Vorgehen milde angefasst wird, wenn er nur geringen Erfolg erzielt.

Beim Erfolgsstrafrecht regiert der Zufall. 

Die Gerichte tragen den größten Umgereimtheiten dieses Systems dadurch Rechnung, dass sie bei geringer Schuld nur maßvoll reagieren. Die Öffentlichkeit hat jede Veranlassung, ebenso zu denken und zu handeln. In schlimmen Fällen können die Gerichte sogar Berufsverbote aussprechen und bei Vorliegen besonderer Vorausetzungen auch dasWahlrecht einschränken und die Wählbarkeit ausschließen.

Warum muss die Öffentlichkeit in einem Fall geringer Schuld und großem Taterfolg darauf drängen, dass der maßvollen Reaktion des Strafgerichts eine weit strengere, eine überzogene Reaktion außerhalb des Gerichts folgt? Ist das nicht eine Art von Besserwisserei der juristischen Laien? Oder ein primitives Denken wie das des alttestamentarischen “Auge um Auge. Zahn um Zahn”?!

Man sollte sich besser der neutestamentlichen Mahnung an die Meute erinnern, die eine ertappte Ehebrecherin steinigen wollte: “Wer unter Euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie.” (Johannes 8, 2-11).

Es ist schwer, eine versöhnliche Haltung auch gegenüber Menschen zu verlangen, die schwere Schuld mit schweren Folgen auf sich geladen haben. Wer hat aber noch nie einen Fehler gemacht, der unter ungünstigen äußeren Umständen eine Katastrophe hätte herbeiführen können! Wohl jeder hat in seinem Leben schon mehr als einen Anlass gehabt, Gott oder seinem Schicksal oder wem immer zu danken, dass ein von ihm begangenes Fehlverhalten nur harmlose Folgen gezeitigt hat. Dann soll er doch Verständnis aufbringen für jemand der dieses Glück nicht hatte und plötzlich am Pranger steht!

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Photo Quelle/Copyright: Mark Haertl, cc creative commons, Bestimmte Rechte vorbehalten, via flickr

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  1. Althaus ist verurteilt, aber noch nicht vorbestraft. Zudem muss dieses Urteil, welches Althaus zu 33.000 Euro Strafe und 5000 Euro “Schadensersatz” an die Hinterbliebenen verurteilte, noch rechtskräftig werden. Dies ist soweit noch nicht geschehen. Sie irren also mit dieser Äußerung, lieber Herr Ehlers.