Probelauf zur Einheitsmeinung

Am Reichstag in Berlin haben die deutschen Parlamentarier ihn in Glas ätzen lassen, damit er später mal wenigstens noch nachgelesen werden kann: Artikel 5 Grundgesetz, ein paar Zeilen zum Thema Meinungsfreiheit, die theoretisch bis heute gelten, praktisch aber Tag für Tag ein bisschen mehr von den Mäusezähnen der Meinungswächter in

Meinu.jpgAm Reichstag in Berlin haben die deutschen Parlamentarier ihn in Glas ätzen lassen, damit er später mal wenigstens noch nachgelesen werden kann: Artikel 5 Grundgesetz, ein paar Zeilen zum Thema Meinungsfreiheit, die theoretisch bis heute gelten, praktisch aber Tag für Tag ein bisschen mehr von den Mäusezähnen der Meinungswächter in Regierung, Verwaltung und Jurisdiktion angeknabbert werden.

Neben dem Klassiker Rechtsradikalismus, der noch immer jede Zensurmaßnahme rechtfertigt, liegt derzeit die Kinderpornografie im Trend. Hebt der “abscheuliche Verdacht” (Bild), jemand habe Nacktbilder von Fünfjährigen auf seinem Rechner, irgendwo sein Haupt, sind Unverletzlichkeit der Wohnung, Brief- und Fernmeldegeheimnis und Meinungsfreiheit schlagartig obsolet. Ein bisschen Schwund ist dabei immer und hinter der Flagge des “Kampfes gegen Kinderpornografie” (Leyen) lässt sich gut auch gegen alles andere vorgehen, was irgendwie nicht passt.

Jüngstes Opfer der Hexenjäger im Netz ist die deutsche Domain der Geheimnisverratseite Wikileaks, die keine eigenen Inhalte hat, aber eben auf die Inhalte der Mutterseite verlinkt. Dort wiederum steht die komplette und eigentlich geheimgehaltene Kinderporno-Sperrliste der australischen Regierung – nicht, weil die Wikileaks-Leute Kinderpornografen sind. Sondern weil sie der Meinung sind, das jeder wenigstens wissen sollte, was genau er nicht wissen soll.

Statt Meinungsfreiheit nur noch Einheitsmeinung

Ein Fall für deutsche Staatsanwälte, die aus der Verlinkung flugs den Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornografie stricken und die Denic veranlassten, die Domain zu sperren. Für Deutschland ein Schritt weiter voran in eine strahlende Zukunft, in der die Meinungsfreiheit nur noch für eine Einheitsmeinung gilt. Weit ist es nicht mehr bis dahin: Neben China ist Deutschland jetzt das einzige Land, das den Zugang zu Wikileaks blockiert.

Quelle: politplatschquatsch.com

Kommentare

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  1. Wie eigentlich immer: Schön einseitig betrachtet.

    Was steht schon in Artikel 2 des Grundgesetzes? “… soweit er nicht die Rechte anderer verletzt …”. Ja, ja, die Rechte anderer.

    Und zur Meinungsfreiheit steht in Artikel 5 des Grundgesetzes: “Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.”

    Ja, ja, der Jugendschutz.

    Es ist einiges faul in unserem Staat. Es ist aber auch einiges faul in unserer eigenen Einstellung, wie dieser Artikel beweist. Wir haben den Staat, den wir verdienen.