Am kommenden Mittwoch soll die Rechtsbasis für einen Vertrag des BKA mit den Internetprovidern geschaffen werden, um beim Abruf von Seiten, die Kinderpornografie enthalten, künftig ein Stopp-Schild zu präsentieren. Die durch das Familienministerium geplante Sperre ist für den offiziell angegebenen Zweck völlig wirkungslos, mühelos zu umgehen und wird mit offensichtlich falschen Statistiken untermauert. Die Aussagen der Familienministerin sind wenig hilfreich zur Bekämpfung von Pädokriminalität. Aber äußerst aussagefähig über das Verhalten von Politikern im Wahlkampf.
Kinderpornografie wird nicht wirksam bekämpft
Wie inzwischen von zahlreichen Kritikern, wie beispielsweise Holger Bleich und Axel Kossel (C´t) überzeugend dargelegt, eignen sich die durch die Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) geplanten Maßnahmen zur Zensur kinderpornografischer Inhalte aus verschiedensten Gründen überhaupt nicht. Für dieses Ziel. Als Problem wird unter anderem benannt, dass die aufgerufenen Seiten zwar geblockt werden, die Server jedoch weiterlaufen, dass man also lediglich das Problem verschleiert, statt es grundsätzlich anzugehen. Darüber hinaus ist es für jeden Nutzer möglich, sich mühelos Informationen zur Umgehung der Sperre zu beschaffen. Zudem ist das BKA nicht zur weiteren Beobachtung einmal gesperrte Seiten verpflichtet, diese bleiben also gesperrt, gleichgültig, ob sich der Inhaber der Domain geändert oder Hacker illegal Seiten und Server für die Verlinkung bzw. Lagerung kinderpornografischen Materials missbraucht haben. Diesbezüglich als Vorreiter geltende Länder wie Dänemark oder Schweden haben mit der Sperre hauptsächlich bewirkt, dass das Familienministerium jetzt deren Zahlen gesperrter Seiten fragwürdig hochrechnet und mit falsch interpretierten BKA-Daten untermauert.
Die übliche psychologische Mixtur: ein tadelloses Ansinnen, unbewiesene Behauptungen, Erlässe
Das Vorgehen der Familienministerin entspricht wie zu Wahlkampfzeiten üblich jenem der Boulevard-Presse: ein emotional hochgradig besetztes Thema, zudem sich so ziemlich jeder normale Bürger eindeutig positionieren dürfte wird mit unbewiesenen Behauptungen akut zugespitzt, um sodann vereinfachte Lösungen vorzulegen, die weder das benannte Problem grundsätzlich berühren noch irgendeinen Rest Respekt gegenüber der Intelligenz der Empfänger der Botschaft – hier den Wählern – gegenüber erkennen lassen. Im Unterschied zur Boulevardpresse verfügen Politiker jedoch leider über die Mittel, rein populistisch motivierte, sachlich unwirksame Forderungen tatsächlich in die Gesetzgebung zu überführen.
Charakteristisch hierfür ist beispielsweise die Äußerung von der Leyens, „die Opfer werden immer jünger, die Taten immer brutaler – es ist das schiere Grauen“ (eine völlig unbewiesene Behauptung) oder die der Internetsperre zugrunde gelegte, durch jedermann als unrichtig zu belegende Annahme, man werde beständig im Internet mit kinderpornografischen Angeboten traktiert, vor denen man als unbescholtener Bürger beschützt werden müsste. Die Wortwahl von der Leyens ist hier permanent propagandistisch und äußerst manipulativ („Da werden durch brutale Vergewaltigungen Kinderseelen und Kinderkörper zerfetzt“), und ignorieren wie selbstverständlich sexualpsychologische Erkenntnisse der letzten fünf Jahrzehnte, etwa indem kinderpornografisches Material als „Einstiegsdroge“ bezeichnet wird. Als wäre die sexuelle Orientierung einer Person durch das ungewollte Ansehen von pornografischen Material willkürlich änderbar. Kein Wort dagegen von neuen Therapieansätzen, der Finanzierung fachwissenschaftlicher Forschungen zum Thema oder der Verstärkung des Opferschutzes.
Von der Leyen wirkt wie eine profilierungssüchtige Handlangerin der Web-Zensur
Statt als kompetente und fachlich eingearbeitete Familienministerin präsentiert sich von der Leyen aktuell als profilierungssüchtige Handlangerin der Webzensur, welche mit ihren Maßnahmen anzielt, dem BKA langfristig Hoheitsrechte über frei anwählbare und zu sperrende Seiten einzuräumen – wider dem grundgesetzlich verbrieften Recht auf Zensurfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes. Auch die Daten der (versehentlich?) auf die als kinderpornografisch erfassten Webinhalte zugreifenden Nutzer sollen für die kriminalpolizeiliche Ermittlung gespeichert werden. Das Vorgehen erinnert an die bereits erfolgte Aufhebung des Bankgeheimnisses, welche mit ähnlichen Methoden, jedoch ursprünglich unter der Verwendung des Schockwortes „Terrorismus“ begründet worden war. Das Vorgehen nutzt nichts für die Bekämpfung des propagierten Problems, schränkt aber wesentliche Rechte ein und ist in dem durch die europäischen Regierungen bereits seit längerem eingeschlagenen Weg zur möglichst vollständigen Kontrolle des Mediums Internet ein weiterer, trauriger Meilenstein.
Bildquelle: pixelio.de (andrmorl)
Das laienhafte Spiel auf den Punkt entlarvt – Bravo! Dennoch wird im September wieder CDU gewählt. Deutschland lernt halt nie.