ECPAT Deutschland und die Kindernothilfe begrüßen den Gesetzesentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium für einen erschwerten Zugang zu Kinderpornographie im Internet, der morgen im Kabinett auf den Weg gebracht werden soll, das meldet die Kindernothilfe in einer gemeinsamen Presseerklärung.
Mechtild Maurer, Geschäftsführerin von ECPAT Deutschland, einem Zusammenschluss von 29 Institutionen und Gruppen zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung, betont: “Die jetzige Debatte um einen erschwerten Zugang ist absolut notwendig und unterstützenswert, weil sie das Unrechtsbewusstsein schärft und dem Schutz der Kinder Vorrang gibt. Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass viele User die Sperren nicht umgehen, sondern ihre Suche nach bestimmten Seiten an den Stopp-Schildern im Netz beenden. Die Maßnahmen wirken also. Wir wissen allerdings, dass es immer Täter geben wird, die den technischen Aufwand auf sich nehmen, die Sperren zu unterlaufen.”
Sexuelle Ausbeutung richtet verheerende Schäden an.
Dem schließt sich auch der Vorstandsvorsitzende der Kindernothilfe, Dr. Jürgen Thiesbonenkamp, an: “Politik und Gesellschaft können es sich nicht leisten, den sexuellen Missbrauch von Kindern auf die leichte Schulter zu nehmen. Die sexuelle Ausbeutung richtet verheerende Schäden bei den kindlichen Opfern an. Weltweit werden jährlich immer noch zwei Millionen Mädchen und Jungen sexuell ausgebeutet”, so seine Argumentation. Der Entwurf sei, so heißt es in der gemeinsamen Erklärung weiter, genauso wie die vorangegangene Initiative von BKA und fünf Internet-Providern, entsprechende Seiten künftig zu sperren, längst überfällig.
Deutschland habe die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet und sich damit verpflichtet, Kinder vor allen Formen sexueller Ausbeutung und Missbrauch zu schützen. Das schreibt Artikel 34 der Konvention ausdrücklich fest. “Wir begrüßen, dass die Bundesregierung ihre vertraglichen Zusagen einhält und die Kinderrechtskonvention in diesem Punkt ernst nimmt”, zeigt sich Dr. Jürgen Thiesbonenkamp zuversichtlich. Deutschland hat die Konvention 1992 unterzeichnet, setzt sie jedoch noch nicht ohne Vorbehalte um.
“Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat nichts mit Zensur zu tun.”
Die Bundesregierung folge, laut ECPAT Deutschland und der Kindernothilfe, mit ihrer Gesetzesinitiative außerdem dem neuen EU-Rahmenbeschluss, der alle EU-Mitgliedsstaaten auffordere, Sperren zu Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten einzuführen. Kritikern, die das neue Gesetz als ersten Schritt zu einer breiten Internet-Zensur verurteilen, hält Mechthild Maurer entgegen: “Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat nichts mit Zensur zu tun. Natürlich müssen wir auch alles dafür tun, um Anbieter und Nutzer konsequent strafrechtlich zu verfolgen. Das neue Gesetz bietet dafür den geeigneten Rahmen.”
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Auf alle Fälle ein richtiger Schritt, jedoch als Gesamtmaßnahme gegen Kinderpornographie längst nicht weitgehend genug. Es bleibt noch viel zu tun !
Bernd Stichler