Wie dieser Slogan wohl zu verstehen ist, weiß ein langjähriger Kunde der Postbank jetzt sehr gut zu deuten. Der Unternehmensberater, welcher sowohl ein Geschäftskonto seiner GmbH, als auch ein privates Konto für sich und seine Ehefrau bei der Postbank unterhält, fiel der Inkompetenz der Mitarbeiter des Bankinstituts zum Opfer.
Am 30.03.2009 hatte der Mann bei dem zuständigen Notariat beurkunden lassen, dass seine GmbH laut Gesellschafterbeschluss aufgelöst werden solle. Einer solchen notariellen Beurkundung folgt dann üblicherweise ein entsprechender Eintrag im Handelsregister, dass sich die Firma in Liquidation befindet. Die Liquidationsphase dauert genau ein Jahr. In diesem Jahr hat der Liquidator, welcher in diesem Fall auch der Bankkunde ist, die Aufgabe, alle noch laufenden Geschäfte zu beenden, Verträge zu kündigen, sonstiges Firmenvermögen aufzulösen, usw. Größtenteils also Vorgänge, bei denen auch ein Bankkonto benötigt wird, um neben noch zu leistenden Zahlungen, auch noch ausstehende oder eingehende Gelder zu verbuchen. Wenn die Liquidationsphase nach exakt einem Jahr vorüber ist, also in diesem Fall am 30.03.2010, gibt es einen zweiten Notartermin, bei dem dann die Löschung der Firma aus dem Handelsregister beurkundet wird. Innerhalb der Liquidationszeit könnte die GmbH, jederzeit reaktiviert werden und Ihre aktiven Geschäfte wieder aufnehmen.
Am 06.04.09 bereits bekam der Liquidator den ersten Brief von der Postbank, in dem man dem Bankkunden mitteilt, man habe erfahren die Firma sei aufgelöst und was denn nun mit dem Bankkonto passieren solle. Der Kunde erklärt der unbedarften Frau B. Z. vom Geschäftskunden-Service schriftlich, wie der Ablauf einer Liquidation vor sich geht (Kunde berät Bank! Aha, so ist das mit dem ich ….). Der Kunde besteht allerdings darauf, zu erfahren von wem diese Falschmeldung verbreitet würde, die Firma sei bereits aufgelöst.
Bereits am 09.04.09 kommt die Antwort der Frau B. Z. vom Geschäftskunden-Service. Dort heißt es, die Firma Creditreform Karlsruhe, wäre der Tippgeber gewesen und hat gegenüber der Postbank behauptet, dass die Gesellschaft des Kunden aufgelöst sei, was so definitiv nicht stimmt. Des Weiteren benötige man ein neues Unterschriftsblatt und einen aktuellen Registerauszug, worin der Liquidator angegeben ist. Vorab, habe man das Konto für alle Überziehungen gesperrt. (Aha, so ist das mit dem ich ….).
Am 21.04.09 bekommt der Bankkunde abermals ein Schreiben der Postbank, diesesmal von einem Herrn G. W. ebenfalls vom Geschäftskunden-Serviceteam. Der Adresszusatz der Firma ist mittlerweile angepasst, doch statt der Rechtsform GmbH ein “i. L.” (= in Liquidation) folgen zu lassen, hat man fälschlicherweise ein “i. G.” (= in Gründung) hintenangestellt. Der Herr vom “Service-Team” bittet nochmals darum, das Konto möge ausgeglichen werden. Bisher war diese Bitte nirgends erwähnt worden. Auch war bisher keine Kündigung des eingeräumten monumentalen Dispokredites von immerhin 4.500,- Euro seitens der Postbank erfolgt. (Aha, so ist das mit dem ich ….)
Was die Postbank dem Kunden bislang nicht verraten hatte, merkte der Kunde, als er am Abend eine Barabhebung mit der EC-Karte seines privaten Girokontos vornehmen wollte. Die private EC-Karte war von der Postbank gesperrt worden. Um sicher zu gehen, versuchte der Mann noch einmal direkt bei einer Postfiliale eine Geldauszahlung mit seiner privaten EC-Karte, abermals ohne Erfolg. Ein Versuch mit der Geschäfts-EC-Karte scheiterte ebenfalls. (Aha, so ist das mit dem ich ….)
Die Dreistigkeit der Postbank, Bargeldauszahlungen von einem privaten Konto zu sperren, nur weil ihre Mitarbeiter nicht besonders qualifiziert zu sein scheinen, für das was diese tun und infolge dessen offensichtlich befürchteten, dass sich die “aufgelöste” GmbH womöglich verflüchtigen könne, wird Folgen haben. Auch die Firma Creditreform wird Auskunft nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz erteilen müssen, ob diese der Bank möglicherweise unrichtige Informationen geliefert hat. Wenn dieser Verdacht sich bestätigen sollte, droht der Auskunft ein Strafverfahren wegen Kreditgefährdung. (Aha, so ist das mit dem ich ….)
Der informierte Pressesprecher der Postbank, Herr Joachim Strunk, wurde um einen Kommentar gebeten, welcher bisher ausblieb. Aha, ….
Am 22.04.09 berichtete unter anderem n-tv über einen, aller Voraussicht nach, erzielten Gewinn der Postbank im ersten Quartal. Dort kann man nachlesen: “Zwar hätten erneut Sondereffekte das Ergebnis belastet. Aber weil die Postbank seit Herbst den Abbau von Risikopositionen vorantreibe, gehe er davon aus, dass die Gesamtbelastungen von Januar bis Ende März ‘spürbar’ zurückgegangen sein werden.” Aha, ….
UPDATE:
In einem neuerlichen Anschreiben vom 23.04.09, des uneinsichtigen Sachbearbeiters, Herrn G. W. der Postbank, weist dieser darauf hin, dass bereits in der weiter oben genannten Zuschrift vom 09.04.09 der Kontokorrentkredit “gelöscht” worden sei. In dem Bezug nehmenden Schreiben ist keine Rede davon, dass der Kredit “gelöscht” wurde. Auch eine Kündigung des Kontokorrentkredites hat der Kunde weiterhin nicht erhalten. Obwohl der Bearbeiter den Kredit als “gelöscht” bezeichnet, wird nun ein Ausgleich des vorhandenen Minusbetrages gefordert!
Ein krasser Widerspruch, denn wenn der Kredit gelöscht ist, kann es auch keinen Minusbetrag mehr geben, der auszugleichen wäre. “Vielen Dank, Herr G. L, aber das dürfte ein Grund für eine fristlose Entlassung sein!”, so der Bankkunde. Dieser wird nun der Postbank nahelegen, das Konto ohne großes Aufheben zu schließen. Aha, so wird das aber nichts mit dem Abbau der Risikopositionen ….
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