Kaum ist am vergangenen Sonntag das PolitCamp 09 in Berlin zu Ende gegangen (die RE berichtete), betritt eine weitere Meldung mit nicht unerheblicher Relevanz das politische Parkett. Wie zahlreiche Blogger (zum Beispiel hier und hier) heute melden, gibt es seit 22. April dieses Jahres eine Online-Petition von Franziska Heine, die seit heute Vormittag gezeichnet werden kann. Unter dem Titel “Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten” sammelt sie bis zum 16. Juni Stimmen gegen den ebenfalls erst Ende April vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zur Schließung von Kinderpornografie-Webseiten.
Frau Heine als auch den mittlerweile fast 6000 Zeichnern der Petition (Stand 17.25 Uhr) sind die Bestrebungen, die durch Familienministerin Ursula von der Leyen vorangetrieben wurden, ein Dorn im Auge. In ihrem Petitionstext heißt es deshalb:
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die “Sperrlisten” weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
Angedachte Maßnahmen denkbar ungeeignet
Bereits am kommenden Mittwoch soll der Gesetzesentwurf, der nicht nur bei der Opposition auf rege Kritik stößt, im Bundestag behandelt werden. Als “unverhältnismäßig” und “populistisch” wird das Vorhaben von vielen bezeichnet. Und auch die Initiatorin der E-Petition stellt in ihrem “Online-Aufstand gegen ‘Zensursula”‘ klar: “Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse.” Doch sie warnt. Die hierfür angedachten Maßnahmen seien alles andere als geeignet. Das sei mittlerweile nicht nur von Experten aus verschiedensten Bereichen deutlich gemacht worden. Denn es scheint fest zu stehen: “Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.”
Auch c’t-Autoren Holger Bleich und Axel Kossel fragen sich derweil, was die geplante Sperre von Kinderporno-Web-Seiten wirklich ausrichten könne. In ihrem mehrteiligen Artikel “Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere” machen sie deutlich, dass es sich hier um einen “undurchsichtigen, unkontrolllierbaren Mechanismus” handelt, der gar unsere Grundrechte wie Informationsfreiheit und allgemeine Persönlichkeitsrechte berühre. Ihr Fazit: “Es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis auch radikale politische Aussagen ausgeblendet werden sollen. Dann fehlt nur noch ein Gesetz, das jedes Umgehen der technischen Sperre unter Strafe stellt, und die Machthabenden hätten ein perfektes Zensurwerkzeug.”
Zur Zeichnung geht es hier.
- Kinderpornografie. Man nehme ein Schockwort
- Denn wir wissen nicht, was sie sperren
- “Das Schlagwort ‘Kinderpornografie’ wird im Internet zum Abbau von Grundrechten benutzt†– Sandro Gaycken im Interview
- “Keiner will das Netz zensieren†– Georg Ehrmann, Deutsche Kinderhilfe, zur Kinder’pornografie’-Debatte
- Gesetzesentwurf gegen Kinderpornographie im Internet war längst überfällig
… und der genannte Artikel ist ursprünglich hier erschienen:
http://www.heise.de/ct/Die-Argumente-fuer-Kinderporno-Sperren-laufen-ins-Leere–/artikel/135867