Wendelin Wiedeking ließ sich für die phänomenalen Gewinne der letzten Jahre der Porsche AG feiern. Er setzte durch, dass die Porsche AG sich nicht der vierteljährlichen Berichtspflicht der DAX-Unternehmen unterwarf. Er schaffte es den Börsenwert der Porsche AG von 300 Millionen Euro auf 25 Mrd. Euro zu steigern. Er war Manager Europas im Jahr 2008. Er zählt zu den bestbezahlten Managern weltweit. Nun erfährt diese Traumkarriere eine unerwarteten Einbruch. Seitdem Porsche keine Kredite für seine Aktienoptionsgeschäfte mehr prolongiert bekommt, droht ein dramatischer Absturz bis hin zu einer Insolvenz. Da Wiedeking die Verantwortung für die hochriskanten Spekulationsgeschäfte zur Übernahme von VW trägt, gerät er jetzt auch juristisch unter Beschuss. Für die Folgen seiner Spekulation soll er jetzt auch wirtschaftlich für dessen Folgen für die Aktionäre der Porsche AG haftbar gemacht werden.
Entlastung des Vorstands wird angefochten
Die Protagon Capital GmbH aus Berlin beantragt in ihrer Klage beim Landgericht Stuttgart, die Entlastung von Porsches Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2007/08 für unwirksam zu erklären. Dies hätte zur Folge, dass die Bonuszahlungen an Wiedeking nicht rechtswirksam wären. Wiedeking hatte für das Jahr 2007/2008 offenbar mehr als 77 Millionen Euro für seine Tätigkeit als Vorstandschef bei Porsche kassiert. Ihm stehen vertraglich etwa 0,9 Prozent des Vorsteuerergebnisses der Gewinne der Porsche AG zu. Die Kläger wenden dagegen ein, dass ein Salär in dieser Höhe nicht mehr in den Ermessensspielraum des Aufsichtsrats falle. Wiedekings Kontrakt komme einem Teilgewinnabführungsvertrag gleich. In der bei Wiedeking vorliegenden Vertragsklausel bedürfe jedoch eine solche Klausel der Zustimmung der Hauptversammlung der Porsche AG. Über den Vertrag jedoch entschied nur der Aufsichtsrat. Aktienrechtler räumen dem Antrag durchaus Erfolgsaussichten ein.
Aktienrecht bedarf einer grundlegenden Reform
Im deutschen Aktienrecht ist ein schleichender Wandel eingetreten, der die Rolle der Kontrolle sowohl des Aufsichtsrates sowie der Hauptversammlung gegenüber den Vorständen systematisch gestärkt hat. Dies hat zu einem System der Vorstandsautokratie geführt, die sich jedweder Kontrolle entzieht. Nicht nur in der Bankenkrise haben die Aufsichtsräte hinsichtlich einer wirkungsvollen Kontrolle der Vorstände versagt, sondern ähnliche Missstände haben zu den bizarren Verhältnissen bei Siemens hinsichtlich organisierter Korruption, der langjährigen Bespitzelung von Mitarbeitern bei der Deutschen Telekom, der Deutschen Bahn, Lidl, etc. sowie der Verletzung der Aufsichtspflichten bei der IKB, der HRE, etc.
Überall spielt der Verlust einer wirkungsvollen Kontrolle von Vorständen durch den Aufsichtsrat sowie dessen Freistellung von Haftungsverpflichtungen und Besetzung der Aufsichtsräte mit genehmen Personal durch die Vorstände eine zentrale Rolle für den Verlust an Unternehmenskultur.
Reform der Unternehmensverfassung notwendig
Corporate Governance lässt sich nur dann wirkungsvoll für die Interessen aller Stakeholder, d.h. Anteilseigner und Mitarbeiter, durchsetzen, wenn es nicht einzelnen Vorständen gelingt eine Autokratie zu errichten, die jedwede Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung der Regeln und Pflichten des Unternehmens gegenüber seinen Stakeholdern verhindert.
Die Selbstherrlichkeit der Unternehmensvorstände der großen Unternehmen in Deutschland aber auch anderswo in der Welt, verführt zu Hybris – wie schon die alten Griechen und Römer wussten. Als Masters of the Universe haben sie ein immer größeres Rad und damit einhergehend Risiken akzeptiert, da im Schadensfall sie von einer wirkungsvollen Haftung ausgeschlossen waren. Am Ende haben sich solche Manager nach einiger Zeit vollkommen verzockt. Die Masters of Desaster wollen dann in der Regel klammheimlich sich aus der Verantwortung stehlen können.
Mithin kommt leider eine schon lange diskutierte Reform des Aktienrechts hinsichtlich einer wirkungsvolleren Begrenzung der Macht der Unternehmensvorstände etwas zu spät. Ob die Reform der Unternehmensverfassung am Ende gelingt, wird sich erst noch zeigen müssen. Denn Papier ist geduldig. Es kommt darauf an, dass sie auch in der Realität gelebt wird. Aufsichträte sollten sich als professionelle Controller der Vorstände sehen. Allein die Tatsache Entscheidungen gegenüber Aufsichtsräten, die ihre Aufgabe ernst nehmen, rechtfertigen zu müssen, wirkt als Bremse gegen Managerhybris. Allerdings könnte eine ganze Generation von Managern an den einschlägigen Business Schools falsch sozialisiert worden sein. Ob sie unter veränderten Rahmenbedingungen lernfähig sind, wird sich noch zeigen müssen.
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siehe auch
EU corporate governance forum
http://ec.europa.eu/internal_market/company/ecgforum/index_en.htm