Insolvenzverfahren und Gläubigerschutz

In der öffentlichen Debatte werden beide Begriffe synonym verwendet. Dabei sind beide Sachverhalte keineswegs gleichzusetzen. Gläubigerschutz dient im wahrsten Sinne des Wortes dem Schutz der Gläubiger gegenüber dem Schuldner bzw. Schuldnern. Dagegen dient die Insolvenzordnung weitergehenden Interessen. In der Insolvenzordnung geht es um einen fairen Interessenausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern.

In der öffentlichen Debatte werden beide Begriffe synonym verwendet. Dabei sind beide Sachverhalte keineswegs gleichzusetzen. Gläubigerschutz dient im wahrsten Sinne des Wortes dem Schutz der Gläubiger gegenüber dem Schuldner bzw. Schuldnern. Dagegen dient die Insolvenzordnung weitergehenden Interessen. In der Insolvenzordnung geht es um einen fairen Interessenausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern. Dabei besteht durchaus ein erheblicher Ermessensspielraum. Dem redlichen Schuldner soll im Insolvenzverfahren die Gelegenheit gegeben werden, sich von seinen Verbindlichkeiten zu befreien. Letzteres bedeutet jedoch einen teilweisen oder sogar vollständigen Forderungsverzicht der Gläubiger.

Chapter 11 der USA wird zum Modell

In den USA hat sich die Rechtslage hinsichtlich des Insolvenzverfahrens immer mehr in Richtung der Erhaltung und Fortführung des insolventen Unternehmens verändert. Chapter 11 ist eben derjenige Teil, der diesem Ziel Vorrang gegenüber der Befriedigung der Gläubigerinteressen einräumt. Dies führt in letzter Konsequenz dazu, dass de facto die Gläubigerinteressen hintangestellt werden. Wer also Forderungen als Gläubiger gegenüber einem Unternehmen, das nach Chapter 11 einen Insolvenzantrag gestellt hat, geltend machen möchte, wird rasch feststellen müssen, dass er hierbei in große Schwierigkeiten gerät. Diese Erfahrung haben die Aktionäre von GM machen müssen. Ihre Forderungen werden insbesondere aus Sicht der Politik als nachrangig angesehen. Vorrang haben in der Regel Investoren und Belegschaften, die den Erhalt des Unternehmens sicherstellen wollen.

Aktuell wird dies im Falle von HRE deutlich. Nachdem der Staat sogar eine gesetzliche Grundlage via einer Lex-HRE geschaffen hat, werden jetzt die Anteilseigner qua Zwangsmassnahme enteignet. Auch im Falle Opel wäre voraussichtlich ein Insolvenzverfahren ähnlich abgelaufen.

Der Staat als Gläubiger

Im Falle GM oder HRE erwirbt der Staat durch Kapitaleinlagen die Kapitalmehrheit des Unternehmens und wird hierdurch Mehrheitseigner. Damit übernimmt er die de facto Kontrolle über das Unternehmen. Das besondere im Fall GM war zugleich, dass bereits vor Eintritt der Insolvenz der Staat seine Finanzhilfen sich durch Übertragung von Eigentumsrechten an der Firma besichern ließ. Wichtig wie im Falle Opel war dabei, dass zum Beispiel sämtliche Patent- und Lizenzrechte an die US-Regierung verpfändet wurden, d.h. der Staat als Gläubiger wirkungsvoller als private seinen Gläubigerschutz betreiben konnte. Diese Forderungen sind sogar vorrangig bedient worden, da der Staat über diese vor Eintritt der Insolvenz verfügen könnte.

Solche Weitsicht und Absicherung des Staates als Gläubiger ist in Deutschland nicht zu erwarten. Im Falle Opel werden Überbrückungszahlungen, d.h. Kredite, sowie Bürgschaften ohne eine Besicherung auf das Vermögens des Opel-Konzerns gegeben, d.h. der Staat bzw. die Steuerbürger tragen das volle Risiko für die 4,5 Mrd. Euro. Es droht im Schadensfall der Totalverlust der gegebenen Finanzmittel.

Hier setzt offenbar auch die Kritik von Wirtschaftsminister zu Guttenberg an. Juristisch gesehen ist Magna ab heute alleiniger Eigentümer des ausgegliederten Konzerns und kann darüber nach Belieben verfügen. Der Staat dagegen geht in Vorlage und hat keinerlei Absicherung im Schadensfall, d.h. sollte es zu einem späteren Zeitpunkt doch zu einer Insolvenz von Opel kommen. Ähnlich schlechte Erfahrung wurden im Fall der Philipp Holzmann AG im Jahr 1999 gemacht. Gerhard Schröder als damaliger Kanzler setzte ein Rettungspaket in Milliardenhöhe durch, um die Arbeitsplätze des Unternehmens zu sichern. Trotz aller Bemühungen und öffentlichen Finanzmittel scheiterte die Sanierung.

Von den ehemals 28.300 Beschäftigen verloren bereits vor der abschließenden Insolvenz  10.600 ihren Arbeitsplatz im Unternehmen. Von daher ist die Größe des Unternehmens mit der Opel GmbH von heute vergleichbar. Somit verwundert es nicht, dass im aktuellen Kommentar der Financial Times Deutschland Angela Merkel als “Frau Holzmann” tituliert wird. Sie selbst begründet ihre Entscheidung (Stichwort: Richtlinienkompetenz) in eigenen Worten: “Für mich war entscheidend – auch bei den, was ich (sic! – GE) beschlossen habe, dass die Risiken einer Alternative für mich(sic! – GE) politisch absolut nicht verantwortbar sind.” Damit dokumentiert sie, dass es eine vorrangig politische Entscheidung war und keine ökonomische.

Der Wirtschaftsminister ist machtlos

Der vorherige Wirtschaftsminister Michael Glos und sein Nachfolger zu Guttenberg machen dieselbe Erfahrung der Ohnmacht im Amt. Sie dürfen repräsentieren, aber entscheiden tun andere. Eigentlich lag die Verhandlungsführung bei ihm, am Ende hatte er jedoch gegenüber der Kanzlerin, dem Finanzminister, dem Kanzlerkandidaten und den Ministerpräsidenten aus Hessen, NRW und Rheinland-Pfalz nichts zu melden. Da diese gemeinsam Ruhe an der Opel-Front wünschten, wurde ein Deal gemacht, der zumindest bis zum Bundestagswahltag die Arbeitsplätze bei Opel sichert.

Was danach geschieht wird sich noch zeigen müssen. Ob die viel beschworene Einigkeit innerhalb der EU-Länder trägt, wie Frau Merkel in einem Fernsehinterview versicherte, bleibt ebenfalls abzuwarten. Es ist vermutlich den betreffenden Akteuren am Ende auch egal, wenn das Rettungspaket wegen anderweitiger Widerstände anderer Länder, juristischen Zwistigkeiten zwischen Magna und GM, etc. noch scheitern sollte. Man hätte gesichtswahrend das Möglichste getan. Am Ende hätten andere den Schwarzen Peter in der Hand.

Fortsetzungen folgen am laufenden Band

Die Probleme werden die Bundesregierung trotzdem noch verfolgen. Nach Opel stehen Arcandor, Continental, Quimonda, Infineon, Porsche etc. bereits vor der Tür. Nachdem man mit dem “Bankenrettungspaket” und dem Deutschland-Fond Milliarden bereitgestellt hat, entstehen selbstverständlich Begehrlichkeiten, an diese Mittel heranzukommen. Allerdings soll dies die betroffenen Unternehmen möglichst wenig kosten. Ähnlich den Banken wird daher um die Konditionen gefeilscht wie auf dem Basar.

Gewaltenteilung in Gefahr

Ein wesentliches Element der Parlamentarischen Demokratie bleibt dabei auf der Strecke. Das Budgetrecht wird an die Exekutive abgetreten. Die Exekutive beschließt die Ausgaben und lässt sich diese anschließend nur noch routinemäßig genehmigen. Mit dem Mantra – es gibt keine Alternative, es ist bereits so beschlossen worden – wird das Parlament bzw. der Haushaltsausschuss vor vollendete Tatsachen gestellt. Das Geld wird ohne Zusage des Parlaments von den Spitzenpolitikern ausgegeben oder rechtlich bindende Zusagen an Dritte getätigt. Das Parlament kann nur noch absegnen. Die interessante Frage wäre jedenfalls: Was geschähe, wenn das Parlament die Zustimmung zu den Ausgaben der Exekutive verweigern würde? Hätten wir dann eine Verfassungskrise?

Die führenden Politiker aller parlamentarischen Parteien haben es sich jedenfalls zu Eigen gemacht, durch Fraktionszwang, Absprachen zwischen Fraktionsvorsitzenden und Regierungsmitgliedern in Koalitionsausschüssen, den einzelnen Parlamentarier, der eigentlich seinen Wählern im Wahlkreis verpflichtet ist, in eine derart hohe Abhängigkeit zu zwingen, dass diese kaum gegen die Führungsmannschaft aufbegehren. Im US-Kongress gilt diese Form der parteipolitischen Disziplinierung weitaus weniger. Dort muss der jeweilige Präsident um seine parlamentarische Mehrheit fürchten, auch wenn seine Partei über eine solche Mehrheit verfügt.

Insolvenzordnung oder politisch motivierte Rettungspakete?

Wir sind mit einem wachsenden Anachronismus konfrontiert. Die Insolvenzordnung, die eine geordnete Klärung eines Verfahrens im Umgang mit insolventen Unternehmen, den Gläubigern und anderen Stakeholdern wie den Beschäftigten des Unternehmens gewährleisten soll, wird immer mehr dem politischen Lobbying bei den jeweiligen Regierungen geopfert. Diese nutzen diese Schlichtungen zur eigenen Profilierung und verschleudern dafür gerne Steuergelder, wenn es ihrer eigenen Popularität nutzt. Dankbare Wähler finden sie immer dort, wenn sie einzelne Gruppen begünstigen und die Mehrheit passiv diese Umverteilung ohnmächtig hinnimmt. Zwar zahlen sie am Ende die Zeche durch sinkende Staatsleistungen oder höhere Steuern und Abgaben, aber der Zusammenhang zwischen Ausgabenseite und Einnahmenseite ist dann aufgrund der Verteilung der Mittel im Globalhaushalt und die Finanzierung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ohne weiteres erkennbar. Statt Transparenz und Ordnung herrschen Willkür und Verschleierung der Zusammenhänge.

Das Ergebnis sind Rettungspakete, die nichts retten, jedoch durch Wortakrobatik den Illusionspolitikern und ihrer Klientel nutzen – zum Schaden der Allgemeinheit. Am schlimmsten geht es den kleinen Gläubigern. Ob nun Rentner bei der Lehman-Pleite ihr Erspartes verlieren oder einfache Arbeiter ihren Arbeitsplatz oder Betriebsrenten. Während die großen institutionellen Investoren sich über Kreditausfallversicherungen vor den Verlusten schützen, sind die Kleinanleger und einfachen Arbeiter und Angestellten die Dummen. Die Rettungspakete und Rettungsschirme reichen nicht für alle. Am Ende gilt nur noch: Rette sich wer kann!

Kommentare

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  1. Die ersten 300 Millionen sind schon ohne jede Rücksicherung an Opel/Magna gegangen. Die Gefahr, dass sich das Holzmann-Debakel wiederholt, ist sehr groß.
    Schließlich ist nicht abzusehen, wann Opel wieder höhere Verkaufszahlen haben wird – zumal die Abwrackprämie nicht verlängert werden wird.

    Die Gewaltenteilung als solche ist nicht in Gefahr. Aber haushaltsrechtlich macht die
    Regierung einen Salto mortale nach dem anderen. Sie kann den Staat rechtlich gar nicht wirksam per Merkel-Bürgschaft verpflichten. Das entspräche einer öffentlich-rechtlichen Zusage, die rechtlich zwingend eine gesetzliche Zuständigkeit voraussetzt. Lassn Sie sich einmal vom Bürgermeister Ihrer Gemeinde einmal eine Wirtschaftsförderung feierlich zusagen! Diese ist nicht einklagbar, weil er dazu nicht
    zuständig ist. Und im Bund ist die Regierung nicht neben oder vor dem Bundestag
    für Haushaltsfragen zuständig!

    Vielleicht greifen die großen Senioren der Rechtsstaatlichkeit, Baum und Hirsch, das Problem auf und bringen es vor das Bundesverfassungsgericht!