BverfG: Lissabon-Vertrag entschärft
Soeben hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über den Lissabon-Vertrag gefällt. Er wird an Deutschland nicht scheitern!
Andererseits ist der Lissabon-Vertrag nach diesem Urteil nicht mehr derselbe, gegen den die Beschwerdeführer heftig Sturm gelaufen waren. Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht ganz klar herausgestellt, dass beim richtigen, das heißt verfassungsgemäßen Verständnis des Vertrages keineswegs die Weichen für den Bundesstaat Europa gestellt sind, dass es sich vielmehr weiter um ein Bündnis souveräner Staaten handelt, in dem sie auf überschaubere Weise koordiniert zusammenarbeiten. Anders als befürchtet, können nunmehr die Regierungen der Länder nicht ohne Beteiligung der Völker und selbst ohne Beteiligung der Parlamente Europa nach ihrem Gusto grundlegend umgestalten. (Siehe hierzu: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html und http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-055)
Gegner und Befürworter des Vertrages werden durch das Urteil miteinander versöhnt. Fragt sich, wie das Bundesverfassungsgericht das geschafft hat?!
Es wird einige Zeit kosten, das Urteil gründlich zu analysieren. Bereits jetzt aber lässt sich sicher feststellen, dass das Bundesverfassungsgericht auch über Lissabon hinaus die Kontrolle über die Einhaltung der deutschen verfassungsrechtlichen Garantien bei grundlegenden Vertragsänderungen in Europa behalten wird.
Zudem muss vor der Ausfertigung des Zustimmungsgesetzes durch den Bundestag eine neue gesetzliche Regelung geschaffen werden, die das Zustimmungsverfahren von Bundetag und Bundesrat zu solchen Änderungen im Detail regelt. Schließlich haben die deutschen Organe für ihr Handeln in Europa klare Grenzen aufgezeigt bekommen.
Wie wichtig es war, das Bundesverfassungsgericht zur Kontrolle des Lissabon-Vertrages überhaupt anzurufen, erhellt zusamengefasst aus dem letzten Satz des Urteils, in dem das Gericht nach Maßgabe von Obsiegen und Unterliegen die Kosten unter den Parteien verteilt. Dort heißt es:
“Mit Rücksicht darauf, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon nur nach Maßgabe der Gründe dieser Entscheidung mit dem Grundgesetz vereinbar und die Begleitgesetzgebung teilweise verfassungswidrig ist…”
Das Gericht wollte einen Weg finden, den europäischen Einigungsprozess nicht durch eine Ablehnung des Lissabon-Vertrages zu stören. Dazu erwiese es sich aber als nötig, durch eine sehr bestimmte verbindliche Auslegung des Vertragtextes wie auch der eindeutigen Festlegung der Grenzen des Handelns der deutschen Organe in Europa Schäden für den Erhalt der Souveränität unseres Landes, für die Demokratie wie auch für den Rechtsstaats- und Sozialstaatsgedanken des Grundgesetzes zu verhindern. Es war ja im Vorfeld auch vermutet worden, dass das Bundeverfassungsgericht es in der Hand hätte, sich künftig selbst zu entmachten. Dass es das nicht tun würde, war allerdings zu erwarten.
Das Bundesverfassungsgericht ist und bleibt nun einmal die letzte Instanz und entscheidet in alleiniger Verantwortung, wie es die Einhaltung der ohne neuen Verfassungsentscheid des Volkes selbst unveränderlichen Grundsätze unseres durch das Grundgesetz verfassten Staates sichert. Dabei kann das Gericht den Weg gehen, unzureichende oder missverständliche Formulierungen in dem zu prüfenden Vertrag zurückzuweisen oder “formal” das Vertragswerk zu “retten”, indem es den Text durch
verfassungskonforme Auslegung
inhaltlich so festlegt, dass der sonst zu befürchtende Missbrauch nicht stattfinden, bzw. im Streitfall vom Bundesverfassungsgericht unterbunden werden kann.
Von den Festlegungen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts können indirekt auch die Kritiker des Vertragswerks in Irland, Polen und Tschechien profitieren, indem sie ihre Gesetze dementsprechend fassen oder in ihren Ländern auch für eine verfssungsrechtliche Klarstellung sorgen. Europa kann jetzt wohl weiter marschieren.
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[…] Von Rolf Ehlers | Readers Edition -Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil über den Lissabon-Vertrag gefällt. Er wird an Deutschland nicht scheitern! Andererseits ist der Lissabon-Vertrag nach diesem Urteil nicht mehr derselbe, gegen den die Beschwerde-führer heftig Sturm gelaufen waren. […]
Margareth Gorges
Demokratische Nachhilfestunde für CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die den EU-Vertrag und dessen Umsetzung in Deutschland erklären die Vorsitzenden von Partei und Fraktion DIE LINKE, Lothar Bisky, Gregor Gysi und Oskar Lafontaine:
Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages eine demokratische Nachhilfestunde erteilt. Dass der Ratifizierungsprozess des EU-Vertrages durch die Verfassungsrichter gestoppt wurde, belegt, wie gravierend die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat verletzt worden sind. Wenn das höchste deutsche Gericht die Gefahr einer „Aushöhlung des demokratischen Herrschaftssystem in Deutschland“ sieht, ist das eine schallende Ohrfeige für CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne.
Es ist der Klage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag und weiteren Klagen zu danken, dass diese Selbstentmachtung der Legislative in Bezug auf den europäischen Gesetzgebungs- und Entscheidungsprozess gestoppt wurde. Damit ist u.a. sichergestellt, dass die Bundeswehr weiterhin nur auf ausdrücklichen Beschluss des Bundestages eingesetzt werden darf. Die bisher im Lissabonner Vertrag und mit dem deutschen Begleitgesetz vorgesehene Aushebelung der Beteiligung des Bundestages bei Militäreinsätzen der EU ist verfassungswidrig.
DIE LINKE sieht mit diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die parlamentarischen und außerparlamentarischen Möglichkeiten gestärkt, die marktradikale, unsoziale und militaristische Ausrichtung des EU-Vertrages zu korrigieren. Das Gericht macht deutlich, dass den Mitgliedsstaaten ausreichender Raum zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse bleiben muss. Im Urteil wird zugleich klargestellt, dass europäische Entscheidungen unantastbare Grundrechte wie den Schutz der Menschenwürde zu beachten haben und der Lissabonner Vertrag demzufolge sozialer und demokratischer angewandt werden muss.
Wir bleiben dabei und sehen uns durch das heutige Urteil bestärkt, dass der Lissabon-Vertrag keine ausreichende Grundlage für ein soziales, demokratisches, friedliches Europa legt und dringend nachbesserungsbedürftig ist.
http://www.linksfraktion.de/
europaeum | halt europa und so .. » Kleine Blogschau zur Entscheidung des BVerfG über den Lissaboner Vertrag
[…] Das Gericht wollte einen Weg finden, den europäischen Einigungsprozess nicht durch eine Ablehnung des Lissabon-Vertrages zu stören. Dazu erwiese es sich aber als nötig, durch eine sehr bestimmte verbindliche Auslegung des Vertragtextes wie auch der eindeutigen Festlegung der Grenzen des Handelns der deutschen Organe in Europa Schäden für den Erhalt der Souveränität unseres Landes, für die Demokratie wie auch für den Rechtsstaats- und Sozialstaatsgedanken des Grundgesetzes zu verhindern. (Readers Edition vom 30.06.2009) […]
Margareth Gorges
Friedensbewegung zum EU-Urteil des BVG
Der Lissabon-Vertrag ist aus politischen Gründen abzulehnen
Kassel, 30. Juni 2009 - Zum Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts erklärt der Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag in Kassel:
Das Urteil des BVerfG war zu erwarten. Zu Recht wird darin der Kerngehalt des Art. 23 GG als Norm herangezogen, wonach die
Bundesrepublik Souveränitätsrechte auf einen übergeordnete “Staatenverbund” übertragen kann - ohne selbst auf staatliche
Souveränität verzichten zu müssen. Welche Implikationen die vom BVerfG erlassenen Bedingungen für das Subsidiaritätsprinzip sowie die Gesetzgebung und Rechtsprechung des Bundes haben wird, bleibt dahin gestellt.
Die Friedensbewegung hat sich in ihrer Kritik am EU-Verfassungsvertrag bzw. am Lissabon-Vertrag nie von juristischen Gesichtspunkten leiten lassen. Vielmehr lehnen wir den sog. “Reformvertrag” aus politischen Gründen ab. Dabei bleibt es auch. Wenn Unions- und SPD-Politiker das Urteil bejubeln und meinen, damit sei jede weitere Kritik am Lissabon-Vertrag hinfällig, lügen sie sich selbst in die Tasche und anderen die Hucke voll. Man kann sehr wohl den Vertrag ablehnen, und
zwar aus folgenden friedens- und demokratiepolitischen Gründen:
1) Der Lissabon-Vertrag ist zu 95 Prozent identisch mit dem bei zwei Referenden gescheiterten EU-Verfassungsvertrag. Es ist demokratiepolitisch mehr als bedenklich, einen abgelehnten Vertrag unter einem neuen Label noch einmal ratifizieren zu lassen.
2) Keine Verfassung der Welt enthält eine Bestimmung, wonach sich ein Staat zur Aufrüstung verpflichten würde. Der Lissabon-Vertrag, der ja für die EU Verfassungscharakter hat, sieht eine solche Aufrüstungsverpflichtung vor.
3) Zahlreiche weitere Bestimmungen des Lissabon-Vertrags sehen eine Militarisierung der EU vor; etwa die Einrichtung einer Rüstungsagentur (”Verteidigungsagentur”), die Festlegung der EU-Mitglieder auf militärischen Beistand bei terroristischen Angriffen, die Begründung einer Europäischen Verteidigungsunion, also eines militärischen Beistandspakts und die Möglichkeit weltweiter militärischer Interventionen (u.a. “Frieden erzwingende Einsätze”).
4) Besonders zu kritisieren ist, dass das Europäische Parlament ausgerechnet in Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik, wenn es also buchstäblich “um Krieg oder Frieden” geht, keinerlei Entscheidungskompetenz besitzt. Und auch der Europäische Gerichtshof kann in diesem Politikfeld nicht angerufen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich lediglich mit der Frage der Vereinbarkeit von Lissabon-Vertrag und Grundgesetz befasst. Es hat weder über die Friedensverträglichkeit, noch über die Umweltverträglichkeit oder die Sozialverträglichkeit des Verfassungswerks zu entscheiden gehabt. “Weder Europa noch die Welt brauchen eine neue Militärunion”, sagte der Sprecher des “Friedensratschlags”. Zu einem solchen Europa sagt die Friedensbewegung eindeutig JA, der Militarisierung der EU verweigert sie aber weiterhin jede Zustimmung.
Margareth Gorges
Nachtwächter über den Nachtwächterstaat
Mit einem „Zwar-Aber“-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den Vertrag von Lissabon passieren lassen, die Selbstentmachtung von Bundestag und Bundesrat durch das Begleitgesetz zur Zustimmung jedoch kassiert.
Das Gericht entzog sich weitgehend einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Reformvertrag und stellte vor allem darauf ab, ob dieser die staatliche Souveränität tangiere. Das Gericht ließ den Lissabon-Vertrag passieren und schränkte nur die Reichweite dieses Vertrages etwa im Justizwesen und beim Militär ein. Nur für zukünftige Entscheidungen einer fortschreitenden europäischen Integration verlangte es „Einzelermächtigungen“ die dem „Demokratieprinzip“ (also vor allem der Zustimmung der Gesetzgebungsorgane) entsprechen.
Der Sozialstaat sei durch die Vertragswerke der europäischen Union nicht tangiert.
Das Bundesverfassungsgericht reduzierte seine Existenzberechtigung auf eine „Reservekomptenz“ über die „unverfügbare Verfassungsidentität“, also letztlich auf den Kernbestand der Staatlichkeit. Dem Gericht bleibt künftig die Rolle des Nachtwächters über den Nachtwächterstaat.
ein Beitrag von Dr. Wolfgang Lieb hier Lesen:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=4032
Margareth Gorges
Diese Rede muss man gehört haben!
CDUCSUSPDFPDGRÜNE haben mal eben gegen das Grundgesetz gestimmt. Es ist einfach nicht mehr zu fassen !
Da frag ich mich wieso diese Damen und Herren “Volksvertreter” nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden - bzw. ABGESETZT werden !!
==>Noch NIE hat das Bundesverfassungsgericht einen internationalen Vertrag für grundgesetzwidrig erklärt, und dies nur aufgrund der Klage der Fraktion DIE LINKE , Peter Gauweiler und Graf Stauffenberg.
EIN LEHRSTÜCK IN SACHEN DEMOKRATIE !!
==>Gregor Gysi, DIE LINKE:
Lissabon-Vertrag neu interpretiert
http://www.youtube.com/watch?v=Huwy2hUKqII&feature=player_embedded
Margareth Gorges
Bundesverfassungsgericht: Nationaldemokratische Starrheit – Europäische Demokratie bleibt auf der Strecke
Das BVerfG hat den Lissabon-Vertrag im Großen und Ganzen passieren lassen, allerdings hat es das sog. Begleitgesetz moniert, das die Rechte des Bundestages festschreiben soll. Das heißt, das BVerfG hat in Übereinstimmung mit den Klägern ein demokratisches Defizit im politischen Mehrebenensystem Europa und Bundesrepublik festgestellt, das allerdings nicht auf europäischer, sondern auf nationaler, d.h. bundesdeutscher Ebene behoben werden soll. Gestärkt wird damit die nationale Legislative gegenüber der Exekutive – das ist gegenüber dem gegenwärtigen Zustand eine Stärkung der Demokratie, aber nur eine halbherzige.
Von Andreas Fisahn hier lesen:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=4048#more-4048
Margareth Gorges
Bundesverfassungsgericht: Nationaldemokratische Starrheit – Europäische Demokratie bleibt auf der Strecke
Das BVerfG hat den Lissabon-Vertrag im Großen und Ganzen passieren lassen, allerdings hat es das sog. Begleitgesetz moniert, das die Rechte des Bundestages festschreiben soll. Das heißt, das BVerfG hat in Übereinstimmung mit den Klägern ein demokratisches Defizit im politischen Mehrebenensystem Europa und Bundesrepublik festgestellt, das allerdings nicht auf europäischer, sondern auf nationaler, d.h. bundesdeutscher Ebene behoben werden soll. Gestärkt wird damit die nationale Legislative gegenüber der Exekutive – das ist gegenüber dem gegenwärtigen Zustand eine Stärkung der Demokratie, aber nur eine halbherzige.
Von Andreas Fisahn hier lesen:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=4048#more-4048
Verkehrsregeln im Internet | Subnetmask
[…] <gedanken enabled=”true”> Das Ziel eines demokratischen Rechtsstaates sollte nicht die fortschreitenden Entmündigung des Volkes sein, wie spätestens seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den meisten Industrienationen vorangetrieben wird. Durch die Verlagerung der Entscheidungsebenen in übernationale Spheren wie es mit dem Vertrag von Lissabon beschlossene Sache ist und zum Glück vom Bundesverfassungsgericht vorerst gestoppt und entschärft wurde, schafft man ja auch nicht gerade ein höheres Maß an Transparenz in der Politik. Zynischerweise behauptet man auf EU-Ebene ja etwas ganz anderes – ich zitiere:”…Mit dem Vertrag von Lissabon soll die EU transparenter, entscheidungsfähiger und demokratischer werden…“. Transparenter? Demokratischer? Dass ich nicht lache! Wer Machtbefugnisse auf die unkontrollierbare, von Lobbyisten und anderen Speichelleckern durchsetzte Europaebene verlagert, in denen eine entsprechende “Spende” weitaus mehr Einfluß auf eine politische Entscheidung hat als der Willen irgendwelcher Wähler im fernen Heimatland, schafft genau das Gegenteil. Die Entscheidungen auf Europaebene SIND intransparent, widersprechen dem Prinzip der Gewaltenteilung und dienen eher der Festigung der Macht der bereits Mächtigen als einer wirklichen tiefergehenden Demokratisierung Europas. Da darf natürlich nicht zugelassen werden, dass das Volk sich über das Internet informiert, organisiert oder austauscht. Schnell müssen Infrastrukturen geschaffen werden, die es bei Bedarf ermöglichen unliebsame Inhalte zu sperren oder zu entfernen und die potentiellen Verantwortlichen und ihre Sympathisanten zu verfolgen. Es kann ja nicht abgehen, dass sich eine neue APO gründet, die das Establishment kritisiert und die von ihm geworfenen Nebelkerzen verweht. Nicht dass das Volk merkt, wie es von ihren angeblichen “Vertretern” im EU-Parlament, dem Bundestag und den Landtagen regelrecht verraten wird. Warum sagen sie nicht gleich: Konsumiere, friss, pflanze dich fort, zahle steuern und wähle. Ändern kannst du dadurch zwar eh nichts, aber vielleicht glaubst du es ja. Wir entmündigen dich währenddessen nach und nach, so dass du es erst merkst wenn es zu spät ist. </gedanken> […]
Theo
Hallo Leute, habt ihr eigentlich auch für den Lissabonvertrag gestimmt? Ach quatsch wir wurden ja gar nicht gefragt. Schon witzig, das die Bundesregierung das Grundgesetz aufheben und uns der Eu zum Fras vorwerfen will. Noch ist der Vertrag nicht unterschrieben, hoffen wir das es dabei bleibt.