Fritz Rotter hat es wohl in seinem Lied “Veronika, der Lenz ist da” schon geahnt: Die Natur kann man nicht normen. Die EU hat es mit einer Vielzahl von Richtlinien trotzdem versucht. So schrieb die Verordnung Nr. 2377/1999 vom 9. November 1999 zum Beispiel vor, dass “die Spargelstangen gewaschen, aber nicht gewässert sein dürfen” und “Grünspargel muss völlig grün sein”.
Heute jedoch ist eine neue Bestimmung in Kraft getreten.
Mit der EU-Verordnung Nr. 1221/2008 vom 5. Dezember 2008 hat die Kommission “in dem Bemühen um Vereinfachung” die “Spargel-Vorschrift” abgeschafft. Aber nicht nur der Spargel ist ab heute quasi “EU-Normfrei”. Auch andere Obst- und Gemüsesorten, darunter die berühmte Gurke, sind in der Europäischen Union ab heute wieder wild und ungenormt anbaubar.
Insgesamt sind 34 europäische Verordnungen für Qualitätsnormen abgeschafft worden. Der Verbraucher soll aber weiterhin geschützt bleiben. Zukünftige Qualitätsmerkmale sollen “um unnötige Handelshemmnisse zu vermeiden” jedoch “denjenigen entsprechen, die von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) festgelegt worden sind” – so die Präambel der Vorschrift vom 5. Dezember 2008.
Ob das den Verbraucher im Supermarkt oder beim Discounter beeindruckt?
Vermutlich ist es ihm egal. Dem Bauern auf dem Feld wird es jedoch nicht egal sein. Er dürfte zukünftig weniger Ausschussware produzieren und damit mehr Umsatz machen. In Zeiten der Wirtschaftskrise zählt schließlich jeder Spargel.
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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht ist nun noch die Frage zu klären, ob diese Entscheidung der EU-Bürokratie auch unseren Abgeordneten zur Abstimmung vorgelegt werden muß?