Zwischen Eutin und Mönchengladbach: Einem Jungen wird der Hof gemacht (II)

“Daneben fühlt Anton sich durch das nach wie vor bestehende Spannungsfeld so unter Druck gesetzt, dass er derzeit einen persönlichen Kontakt zu Ihnen nicht wünscht. Anton ist es wichtig, dass er zur Ruhe kommen kann und sich dadurch für ihn die Chance entwickelt, die bestehenden Probleme aufzuarbeiten.” Diese Antwort bekommt

“Daneben fühlt Anton sich durch das nach wie vor bestehende Spannungsfeld so unter Druck gesetzt, dass er derzeit einen persönlichen Kontakt zu Ihnen nicht wünscht. Anton ist es wichtig, dass er zur Ruhe kommen kann und sich dadurch für ihn die Chance entwickelt, die bestehenden Probleme aufzuarbeiten.” Diese Antwort bekommt Verena R. aus Mönchengladbach am 17. Oktober 2007 aus Eutin.

Ihr Sohn hat im Jahre 2006 die Sommerferien bei seinem Vater auf Fehmarn verbracht, der damals 14-Jährige bleibt auf der Insel, der Ex-Mann von Verena R. stirbt am  6. November 2006 und hinterlässt ein Vermögen von drei Millionen Euro, das Eutiner Jugendamt empfiehlt: “Der Junge bleibt, wo er ist.” Anton lebt bei der Familie des Testamentsvollstreckers. Damit erklärt sich Verena R. am 8. August 2007 vor dem Amtsgericht in Oldenburg (Schleswig-Holstein) einverstanden, der Richter soll im Falle der Ablehnung mit der Einleitung eines Sorgerechtsentzugsverfahrens von Amts wegen gedroht haben.

Darauf weist die Mutter von Anton das Eutiner Jugendamt am 11. Oktober 2007 schriftlich hin, schildert das aus ihrer Sicht bislang Geschehene und beginnt ihren Brief mit dem Hinweis, dass diese Behörde nach dem Amtsgerichtsbeschluss die Hände in den Schoss gelegt habe, weil auch schon einmal behauptet werde, das Mönchengladbacher Jugendamt sei zuständig. Zudem wisse sie zu wenig über Antons Pflegefamilie.

Junge muss “zur Ruhe” kommen

Die Eutiner Behörde antwortet am 17. Oktober 2007 nicht nur mit der Anmerkung, dass Anton “zur Ruhe” kommen wolle, sie liefert auch ein paar Informationen über die Pflegeeltern, die drei Kinder haben, die Frau arbeite als Studienrätin, der Mann als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, hinzugefügt wird: “Von Seiten der Familie C. wurde Ihr Umgangsrecht nie in Frage gestellt. Familie C. zeigt stets ihre Bereitschaft zu Gesprächen und zur Mitarbeit.”

Den Verdacht, dass Anton negativ beeinflusst wird, wird Verena R. allerdings nicht los. Einige Behauptungen hat sie laut Schreiben vom 11. Oktober 2007 längst widerlegt, dazu hätten gehört: ein Anruf bei der Schule ihres Sohnes und ein Brief an die Schule. Andere Vorwürfe seien vom Eutiner Jugendamt ungeprüft übernommen worden.

Überfall im Jugendamt

14. Januar 2009, Jugendamt in Mönchengladbach: Eine junge Mutter will ihre Kinder wieder haben, schreit und hält die Klinge eines Messers an den Hals einer Mitarbeiterin, eine Kollegin will zu Hilfe eilen, sie sagt vor Gericht aus: “Ich habe versucht, die Angreiferin wegzuziehen, aber es ging nicht mehr. Sie war wie starr.” Das berichtet die “Rheinische Post” in diesen Tagen. Sieben Wochen sei das Opfer nach diesem Überfall krank gewesen, heute arbeite diese Verwaltungsangestellte nicht mehr im Jugendamt. Das hat neuerdings einen Alarmknopf. Denn gewalttätige Übergriffe gibt es nach Behördenangaben immer häufiger.

Und was geschieht? In Kommentaren auf den Internet-Seiten der “Rheinischen Post” kommt es nun nicht etwa gehäuft zu Verurteilungen von Gewalt gegen Jugendamtsmitarbeiterinnen in Mönchengladbach, es hagelt statt dessen geradezu Kritik an der Arbeitsweise dieser Behörde. Darüber ist eine Kommentatorin dermaßen entsetzt, dass sie sich ebenfalls zu Wort meldet und Mitleid mit betroffenen Eltern bekundet. Das man doch eigentlich mit einer Überfallenen haben müsste, die ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen kann.

Schreckt das jemanden im Rathaus auf? Offenbar nicht. Das Jugendamt jedenfalls macht weiter wie gehabt. Und ist gelegentlich auch auf Reisen. Zwei Mitarbeiterinnen legen am 22. Juni 2009 sogar um die 480 Kilometer zurück, steuern das Rathaus von Fehmarn an und führen ein Hilfeplangespräch (HPG) über Anton R. Die Mutter ist verhindert, bekommt in diesen Tagen das HPG-Protokoll und hat Fragen. Die will sie den beiden Mitarbeiterinnen stellen, die auf dieser Insel nicht nur im Rathaus, sondern auch bei der Pflegefamilie von Anton gewesen sind. Doch: Sie sind nicht mehr zuständig. Und der Jugendamtsmitarbeiter, der jetzt die Akten auf dem Schreibtisch liegen hat, muss sie erst noch öffnen.

Etwas mehr weiß wohl der Leiter der Behörde. Der ruft heute die Mutter von Anton in Mönchengladbach an und verschwindet gleich wieder in seinem behördlichen Schneckenhaus. Berichtet Verena R. Die Gründe seien gewesen: Es gebe eine Petition, eine Klage und seit ein paar Stunden auch eine schriftliche Anfrage von einem Redakteur aus Wilhelmshaven. Stimmt. Acht Fragen habe ich an die Pressestelle der Stadt Mönchengladbach zu dem Hilfeplangespräch vom 22. Juni 2009 gerichtet.

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