Der Bund der Verbraucherzentralen (VZBV) geht nun aggressiv gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Social Networks wie MySpace, Facebook und Xing vor, die teilweise jeweils 2 – 3 Millionen Internetuser regelmäßig nutzen. Als Begründung des gegen fünf Plattformen eingeleiteten Unterlassungsverfahrens werden vor allem datenschutzrechtliche Bedenken genannt. Wer auf den genannten Plattformen Private Fotos und Filme veröffentlicht, kann zum Beispiel teilweise nicht sicher sein, ob diese sich nicht plötzlich ohne sein Einverständnis an anderer Stelle wieder finden – etwa im TV. Darüber hinaus wird mit den Daten Geld verdient – zum Beispiel über zielgruppenbezogene Werbung.
Verband beklagt „Mangelndes Fair-Play“ – und meint vor allem den Datenschutz
Wie der Verband der Verbraucherzentralen in einer aktuellen Pressemeldung bekannt gab, wurden gegen die fünf Plattformen MySpace, Facebook, lokalisten.de, wer-kennt-wen.de und Xing im Rahmen des Projektes „Verbraucherrechte in der Digitalen Welt“ Unterlassungsverfahren eingeleitet. Gegenstand der aktuellen Verfahren seien insbesondere Regelungen zur umfassenden Datennutzung und –verarbeitung, die Anbieter sollen auf diese Weise aufgefordert werden, „ihre Hausaufgaben in Sachen Verbraucherschutz zu machen“, so der Vorstand. Nach Ansicht von Carola Elbrecht, Referentin des Projektes, seien Verbraucher „oft überfordert“, sich mit den Bestimmungen inhaltlich auseinander zu setzen. Auf diese Weise werden mit dem Anklicken der Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen weitreichende Datennutzungsrechte übertragen, deren mögliche Konsequenzen unklar blieben. Ob die Anbieter davon – trotz gegenteiliger Erklärung – Gebrauch machen (und zum Beispiel Profildaten Dritten überlassen), kann durch die Nutzer nicht nachgeprüft werden.
Verführung zur Selbstdarstellung – zur zielgruppenbezogenen Werbung
Einiges Gewicht erhält das Vorgehen des VZBV, wenn man sich die Anlage von Social Networks als Plattformen zum Austausch möglichst vieler privater Informationen inklusive der eigenen Kontakte im und außerhalb des Netzwerks verdeutlicht. Die Nutzer werden durch verschiedene Möglichkeiten und gesetzte Voreinstellungen indirekt dazu ermuntert, möglichst viel über sich zu veröffentlichen. Dies dient allerdings nicht allein dem schönen Community-Web-2.0-Gedanken. Sondern auch der Brieftasche der Betreiber. So muss der Nutzer etwa über die AGB der lokalisten.de „sämtliche erforderlichen Rechte“ einräumen, „die von ihm eingestellten Inhalte über alle im Rahmen des lokalisten-Netzwerks verwendeten Medien (Internet, Mobile) zugänglich zu machen und im Umfeld der veröffentlichten Inhalte Werbung, auch zielgruppengesteuert, anonymisiert zu schalten (sog. Targeting)“. Targeting meint übersetzt, dass die Werbefenster und Banner nicht zufällig präsentiert werden, sondern abhängig von dem, was man selbst für Stichworte geliefert hat. Darüber hinaus werden bei der Anmeldung bei Social Networks meist eine Fülle von Daten abgefragt, deren Notwendigkeit nicht ohne weiteres nachvollziehbar ist.
Ein wichtiges Signal
Der bedauerliche Regelfall bei der Anmeldung zu einem Social Network ist wohl immer noch das rasche Anklicken der Einverständniserklärung zu den AGB – ohne dass diese vorher gelesen wurde. Wohlklingende Selbstverpflichtungen der Betreiber mindern das dabei kurz auftretende, vage Gefühl, man sollte sich vielleicht doch intensiver mit der Frage befassen, was mit den eigenen Daten passiert. Gleichzeitig sind die AGB oft in einem diffusen Juristendeutsch formuliert und der eigentliche Aussagegehalt bestimmter Klauseln für Normalverbraucher selbst beim konzentrierten Lesen ohne Fachwissen kaum zu enträtseln. Schaut man sich durchschnittliche Profile in Social Networks an, so scheint überdies bei den meisten Nutzern ein fast naiv zu nennendes Vertrauen gegenüber den Betreibern zu bestehen. Insofern sind die eingeleiteten Unterlassungsverfahren ein wichtiges Signal.
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Ein wichtiger Beitrag in Zeiten des Social Networking.