Edelprofil Jörg Tauss: Das Vorgehen des Politikers, sich während seiner Recherchen nicht an die Justiz zu wenden, stößt auf massive Kritik. Einige VZ-Nutzer zweifeln an seiner Glaubwürdigkeit.
Thorsten meint: Eine solche Handlungsweise ist der “Todesstoß für das Vertrauen in die Partei seitens der Bürger”. Er glaubt nicht an Fahrlässigkeit, sondern: “Das heißt entweder seine Motivation oder seine Kompetenz sind deutlich unter dem was ich von einem Bundestagsabgeordneten erwarte!”
Konstantin gibt zu bedenken: “Es ist nicht Aufgabe von Bundestagsabgeordneten, irgendwelche kriminellen Netzwerke zu infiltrieren, das wäre wenn dann Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden (Exekutive). Es gibt nicht ohne Grund eine Gewaltenteilung, ein Politiker gehört zur Legislative, und sollte sich nicht aufschwingen zum Hobby-Ermittler… schon gar nicht im Bereich der Kinderpornografie.” Marcus hält dem entgegen: “(…) wenn tagtäglich Verbrechen geschehen, kann man natürlich wegschauen oder versuchen sie zu ignorieren, oder man kann sich damit auseinander setzen und versuchen das Übel an der Wurzel zu packen. Es macht den Anschein, dass Herr Tauss dies getan hat.”
Daniel füt hinzu: “Selbst wenn er tatsächlich ohne Genehmigung gehandelt hat.. Verdient er keinesfalls diesen ekelhaften Rufmord durch die Medien …”
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Es ist richtig, Jörg Tauss darf als Politiker nicht Legislative und Exekutive in einer Person vereinen, da gebe ich Konstantin recht. Man sollte aber bedenken, dass noch kein Urteil gesprochen ist und jegliche Diskussion darüber, die Herrn Tauss vorab verurteilt, was durch die Medien schon mehrfach geschehen ist, einem Rechtsstaat nicht würdig ist. Bringt man das neulich verabschiedete Zugangserschwerungsgesetz in die Debatte ein, so hat die Regierung in diesem Fall dem BKA auch Exekutive und Legislative zuerkannt. Ich kann leider in Deutschland keinen demokratischen Rechtsstaat mehr erkennen…