Verena R. sagt umgehend ihre Teilnahme an beiden Gesprächen zu. Darauf hätte jeder Kafka verwettet werden dürfen, dass in der nächsten Email stehen wird: “Sie haben uns missverstanden.”
So trifft sie ein: “Sehr geehrte Frau R., zu folgendem Missverständnis muß es gekommen sein: Am 27. 8. 2009 werden Herr G. und ich Anton erneut (wie im Hilfeplan erwähnt) allein befragen, ob er einem Kontakt mit Ihnen zustimmt. (Solche Gespräche erfolgen in regelmäßigen Abständen bis zu seiner Volljährigkeit) An diesem Gespräch ist Ihre Teilnahme nicht vorgesehen. Über den Ausgang des Gespräches werden wir Sie informieren.
Wir (Sie, Herr G. und ich) sehen uns am 27. 7. um 11.00 Uhr in Zimmer Nr. 244.”
Immerhin: Der Behördengroschen, dass Verena R. auch am 27. Juli in Eutin sein will, ist gefallen. Aber auch diese Email wirft Fragen auf. Diese zum Beispiel: Geht das Jugendamt etwa jetzt schon davon aus, dass Anton bis zu seiner Volljährigkeit jeden Kontakt mit seiner Mutter verweigern wird?
Jeder, der seine Pappenheimer kennt, darf von einem Jugendamt keinesfalls eine Entschuldigung erwarten. Erklärungen ebenfalls nur höchst selten. Eine Mutter bittet seit Jahren um Aufklärung, warum bestimmte Dinge geschehen, und dem Sohn wird eine Sanduhr in die Hand gedrückt, in der die Zeit verrinnt? Außerdem merkt Verena R. an, dass sie über den Verlauf der Gespräche des Jugendamtes mit ihrem Sohn bislang noch nie informiert worden sei. Aber dieses Mal?
E-Mail mit Gesprächsvorschlag
Und was ist aus der elektronischen Nachricht geworden, die das Jugendamt von Eutin angeblich am 25. März 2009 an die Tochter von Verena R. geschickt hat? Die Mutter sagt: “Ist hier nie angekommen.”
E-Mail-Inhalt soll gewesen sein: Ein von den Brüdern vorgeschlagenes Gespräch mit ihrer Schwester über ihre Erbansprüche. Anton hätte daran als ganz besonderer 16-Jähriger teilgenommen, denn er hat inzwischen: eine leibliche Mutter mit “teilweise entzogenem Sorgerecht”, eine Pflegemutter und einen Pflegevater, der bereits vor der gerichtlichen Entscheidung über die Zukunft des Jungen Kindergeld für Anton beantragt hat und seinen Pflegesohn als “eigenes Kind” ausgab, den Fachdienst materielle und rechtliche Jugendhilfe des Kreises Ostholstein als gesetzlichen Vertreter für die Aufenthaltsbestimmung, die Gesundheitsfürsorge, für schulische Angelegenheiten, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung vor Behörden, außerdem für die Vermögenssorge.
Die gesetzliche Vertretung hat das Amtsgericht Oldenburg in Holstein beschlossen, doch am 18. Mai 2009 bekommt Verena R. aus Eutin ein Schreiben, das rätselhaft erscheint. Darin steht: “Im Rahmen der Ergänzungspflegschaft für Ihren Sohn Anton bin ich nicht als Behörde in öffentlich-rechtlicher Form tätig, sondern privatrechtlich als gesetzlicher Vertreter Ihres Sohnes.” Das schreibt der Mitarbeiter J., der am 16. April 2009 in anderer Sache mitgeteilt hat, gesetzliche Vertreterin des 16-Jährigen sei die Mitarbeiterin H.-N., während in einem Hilfeplangesprächsprotokoll vom 13. März 2009 versichert wird, richtig sei Verena R. eben doch bei J.
Mutter muss irritiert werden?
Wenn man eine Mutter nicht los wird, dann irritiere sie? Wie ebenfalls mit der Email, in der Verena R. zu einem Gespräch am 27. August nach Eutin eingeladen worden ist? Obwohl daran kein Zweifel bestehen kann, wird diese Einladung von der Behörde wieder zurück genommen – das Ende von diesem Lied: Nach weiteren verwirrenden Mitteilungen sagt die Mutter von Anton ihre Teilnahme an beiden Gesprächen wieder ab. Statt dessen fordert sie erneut vom Jugendamt die Zusendung aller Unterlagen, die sie auf den gegenwärtigen Stand der Dinge bringen. Und ein Foto aus glücklicheren Tagen verblasst immer mehr: Anton legt seinen Arm um die Schultern seiner Schwester, beide lächeln in die Kamera.
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