Konzertiertes Kesseltreiben

Kurt Tucholsky hat es vor der deutschen Justiz gegraut (man lese nur sein Gedicht “Zu einigen dieser Prozesse“) und der österreichische Essayist Karl Kraus meinte gar: Von all den Worten die ich ersonnen, “möge eins nur den Flug ins Weite nehmen…: das Wort von den Deutschen als dem Volk der

Kurt Tucholsky hat es vor der deutschen Justiz gegraut (man lese nur sein Gedicht “Zu einigen dieser Prozesse“) und der österreichische Essayist Karl Kraus meinte gar: Von all den Worten die ich ersonnen, “möge eins nur den Flug ins Weite nehmen…: das Wort von den Deutschen als dem Volk der Richter und Henker!” (Die deutsche Schmach, Mai 1908).

Das war einmal, denkt man. Vergangenheit. Nach 1945 ist alles anders geworden. Doch wenn man die Urteile mancher Gerichte, vor allem die subalterner, heute ansieht, kommen Zweifel auf, ob die trübe Vergangenheit wirklich so vergangen ist.

Da wird der Supermarkt-Kassierierin Barbara E., – durch die Presse auch bekannt als “Emmely” -, gekündigt wegen des Verdachts auf Unterschlagung von zwei Pfand-Boni im Gesamtwert von 1,30 Euro. Einen Beamten hätte man nach geltendem Recht wegen der Geringfügigkeit des Schadens selbst dann nicht kündigen können, wenn er auf frischer Tat ertappt worden wäre. Andere kassieren Millionen-Boni für Schulden und Schäden in Milliardenhöhe. Doch das sei nur nebenbei bemerkt, denn nicht um diese krasse Unverhältnismässigkeit geht es zuvörderst.

Der Fall Emmely macht vielmehr auf eindeutig verfassungskonträre Entwicklungen in Deutschland aufmerksam:

Da existiert im deutschen Recht immer noch ein Willkürparagraph, ein Relikt aus Kaiser Wilhelms Zeiten, der in wechselndem Gewande seinen Weg durchs “Dritte Reich” bis in unsere Republik gefunden hat. Es geht um §626 II BGB, die Verdachtskündigung. Ein Mitarbeiter kann bei “begründetem” Verdacht (!) einer Straftat, so geringfügig die auch sein mag, fristlos gekündigt werden. Dieser Gesetzesartikel widerspricht jedem Grundverständnis von Rechtsstaat und ist in dieser Form in Westeuropa einmalig.

Da urteilen außerdem etliche Richter im Lande nicht nur über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen, sondern verdienen sich nebenher auch noch ein üppiges Zubrot als “Unternehmensberater” für erfolgreiche Kündigungen. “Emmely” hatte das besondere Glück, auf Richterin Daniele Reber zu treffen. Sie hält als Nebenjob auch Referate in einem Insititut für Führungskräfte namens FORUM, das zum Springer Science Business Media Konzern gehört. Unter anderem geht es in den FORUM-Seminaren um “Taktische Erwägungen im Kündigungsschutzprozess” und “Nachschieben von Kündigungsgründen/Folgekündigungen”.

Seminarpreis: um die 1.300 Euro. Pro Teilnehmer versteht sich. Wer es wagt, öffentlich die Unbefangenheit gewisser Richter anzuzweifeln, wird von Teilen der Jusitz, Politik und Medien gar als Gegner des Rechtstaates tituliert.

So zum Beispiel von Professor Volker Rieble, Lehrstuhlinhaber für Arbeitsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Kurz vor der Revisions-Verhandlung Ende Juli am Bundesarbeitsgericht in Erfurt veröfftenlicht der Jurist einen mehrseitigen Beitrag, in dem er Barbara E. eine “notorische Lügnerin” nennt und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen sie fordert. Ja, er sieht sogar den Rechtsstaat durch Barbara E. gefährdet (Neue Juristische Wochenschrift Heft 29).

Halten wir fest: Barbara E. wurde nicht auf frischer Tat ertappt. Sie bestreitet die Vorwürfe weiterhin. Es liegt zwar ein Kassenjournal vor, aber hieb- und stichfeste “Beweise” für eine bewusst begangene  Unterschlagung sind das nicht. Die Kameraaufnahmen des fraglichen Tages, die die Vorgäge an der betreffenden Kasse festhielten, sind gelöscht.

Barbara E. kann sich immer noch nicht erklären, wie die Bons in ihre Gedlbörse gelangt sind. Auf Befragen durch das Gericht, wie das denn hätte geschehen können, vermutet die Kassiererin, “die Tochter habe ihr womöglich die Bons in die eigene Geldbörse gelegt; eine Mitarbeiterin oder Freunde hätten ebensolches tun können.” (siehe eben Volker Riebles Beitrag in NJW, 29).

Das Gericht hatte in Punkt 2.2.1.4 der Urteilsbegründung formuliert, “dass sich die Klägerin wechselhaft eingelassen hat”. Daraus macht Rieble: “Frau E. ist eine notorische Lügnerin.”

Damit es klar wird, woher Rieble seine Anschuldigung zieht: Auf die Frage, wie die Bons in ihr Potemonnaie gelangen konnten, antwortet “Emmely”, die Tochter habe “womöglich die Bons in die eigene Geldbörse gelegt; eine Mitarbeiterin oder Freunde hätten ebensolches tun können.” Vermutungen eines ratlosen Menschen im Konjunktiv, aber sicher nicht die Auslassugen einer notorischen Lügnerin.

Am Ende seines Artikels in der NJW klärt Professor Volker Rieble uns in Fettdruck (wirklich!) über seine wahren Motive auf:

“Gerade wegen der von Frau E. betriebenen Kampagne, die die Berliner Gerichtsbarkeit massiv angreift und den Rechtsstaat in Frage stellt, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse, Straftaten im Rahmen dieser Prozessführung zu ahnden.”

Anscheinend ist für einige aus der Zunft der Juristen Kritik an der deutschen Justiz, an Willkürparagraphen und -urteilen nicht nur Majestätsbeleidigung, sondern schon schwerste Blasphemie.

Um noch einmal Kurt Tucholsky zu bemühen. Der Dichter schreibt in seinem Essay “Begnadigung” aus dem Jahre 1926: “was man mit juristisch ungeschulten Leuten in Verhören anfangen kann, weiß jeder Jurist”.

Zu harsche Kritik an den Berliner Richtern im Fall Emmely wäre freilich gefühllos und ungerecht. Wie sollte ein Richter in einem Prozess auch anders vorgehen als mit Verdächtigungen, Einschüchterung, fallenstellender und resoluter Befragung? Welcher Konzern engagiert schon einen Richter oder eine Richterin als Referentin für ein lukratives Manager-Seminar, die in einem Kündigungsverfahren “versagt” haben und den Gekündigten Recht geben mussten? Jeder empathiefähige Beobachter kann sich also die Gewissensnot und das Zustandekommen solcher Urteile wie im Fall Emmely lebhaft vorstellen.

Übrigens, Professor Volker Rieble verdient sich als geschäftsführender Direktor des ZAAR (Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht) auch noch ein kleines Zubrot. Finanziert wird das Zentrum von privaten Unternehmen über eine Stiftung.

Doch die Geschichte ist noch nicht zu Ende, denn nun kommen die Medien ins Spiel.

Bis zum Arbeitsgerichtstermin in Erfurt ist es nur noch eine gute Woche. Die PLUSMINUS-Redaktion der ARD schnitzt für den 21. Juli 2009 – animiert von Riebles Unterstellungen? – einen Vier-Minuten Beitrag mit dem Titel “Wie glaubwürdig ist Kassiererin Emmely?” zusammen.

Darin werden die Vermutungen Emmelys im Konjunktiv zum Indikativ umgemünzt. Entsprechend werden die Kolleginnen Emmelys gebrieft und befragt. In der Darstellung des Gerichtsurteils wird nicht ein einziges Zitat Emmelys aufgeführt. Dass sie in Erwägung zog, neben einer Kollegin “hätten” auch ihre Tochter oder ihre Freunde die Boni “womöglich” in ihr Portemonnaie stecken können, bleibt unerwähnt. Hingegen wird in der Schlusspasssage so getan, als sei die Staatsanwaltschaft wegen des Tatbestands falscher Beschuldigung schon auf Emmelys Fährte. Dem ist aber nicht so.

Damit die Erfurter Richter auch rechtschaffen richtiges Recht sprechen, hält der TAGESSPIEGEL die Flamme der offenen und latenten Verdächtigungen und Verunglimpfungen am Flackern. Nicht mit brutalen Rempeleien wie “Bild” oder “Daily Terror” arbeitet das Blatt von Giovanni di Lorenzo, sondern mit der hohen Kunst der Insinuierung. Fast ist man versucht zu sagen: mit fliegenrüsselfeinen Injektionen. Am 25. Juli escheint ein Artikel mit der Überschrift “Unkündbare Gesellschaft“.

Noch vier Tage bis Erfurt.

Zuerst wird ganz zart unterstellt, dass “Emmely” die Unterstützung der Gewerkschaft verdi verloren habe. Hat sie nicht. Dann wird die Unterstütztergruppe “Solidarität mit Emmely” in den Halbschatten gestellt (“Grüppchen”, “zwei Politologen mit Jobs hier und da.”). Als nächstes wird ihr Anwalt ins “rechte” Licht gerückt. “Hopmann, ein Mann, der in Zeitungen als ‘Anwalt der Schwachen’ porträtiert wird, war Straßenmusiker, Schweißer, Schlosser. Rechtsanwalt wurde er mit 50.” Ein Zunftfremder also. Die Juristen in Erfurt sollen schließlich genau wissen, mit wem sie es zu tun haben.

Auch der Wink mit dem Zaunpfahl nach Erfurt fehlt nicht: An die “seit einem Vierteljahrhundert tradierte, harte Rechtsprechung zu Kündigungen wegen Bagatelldelikten” wird erinnert: “Eine Buffetkraft in einem Warenhaus hatte ein Stück Bienenstich gegessen. Wert: eine Mark. Sie flog, mit dem Segen des Bundesarbeitsgerichts. ”

Mein ganz persöniches Fazit: Es genügt einigen nicht, dass “Emmely” ihren Job verloren hat, von HarztIV leben und bald auch ihre “zu große” Wohnung aufgeben muss. Da soll ein Mensch fertig gemacht werden, damit der Willkür-Paragraph 626 II BGB, die Verdachtskündigung, bleibt. Da wird mit Zähnen und Klauen zu verhindern versucht, dass dieser Gesetzeartikel vor den Europäischen Greichtshof gerät und dort eventuell kassiert wird, ein Gesetzesartikel, der offensichtlich verfassungskonträr ist und nicht nur im Dritten Reich treue anitdemokratische Dienste geleistet hat.

Außerdem soll ein Exempel statuiert werden mit allen Mitteln der Unterstellung, Verdächtigung und öffentlicher Anprangerung, damit in Deutschland niemand so schnell wieder wieder wagt, gegen Unrecht, Ungerechtgkeit und Unverhältnismäßigkeit aufzustehen.

Kommentare

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  1. Das ist alles richtig. Die Frage ist doch wie können wir (die Bürger) diese unheilvollen Strukturen aufbrechen. Das ganze “System”, ungefähr einhundert bis zweihundert Personen, basiert auf dem Prinzip Desinformation, Täuschen und Tarnen und umfasst Legislative, Exekutive und wird im wesentlichen durch die Medien (Wirtschaft)t hier und in den USA gesteuert.

    Die Geschichte kennt nur eine Antwort, Revolution! Ich persönlich glaube (noch), dass ziviler Ungehorsam der richtigere Weg ist. Fallen wir ,Frau Merkel, Frau van der Leyen, Frau Zybris und den ganzen anderen…….in den Arm und sagen Stop zu den ganzem Unfug unserer PolitikerInnen……den Menschen die unsere Verfassung mit Füssen treten…