Gleichgeschlechtliche Paare sind weiterhin zur Adoption leiblicher Kinder des Lebenspartners berechtigt. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat sich gegen eine Vorlage des Amtsgerichtes Schweinfurt gewendet, welches das Adoptionsverfahren einer Frau ausgesetzt hatte. Diese wollte das leibliche Kind ihrer Partnerin adoptieren. Leibliche Elternschaft nehme gegenüber der sozial-familiären und rechtlichen keine Vorrangsstellung ein, so die Verfassungsrichter. Bedauerlicherweise äußerte man sich in Karlsruhe jedoch nicht abschließend zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der vor vier Jahren gesetzlich ermöglichten Stiefkind-Adoption.
Sozial-rechtliche Elternschaft ist der leiblichen gleichgestellt
In der durch das Amtsgericht Schweinfurt vorgelegten Frage zur verfassungsrechtlichen Prüfung wurde unter anderem argumentiert, die gesetzliche Regelung zur Stiefkindadoption sei verfassungswidrig – weil damit dem im Grundgesetz (Artikel 6) verankerten Elternrecht widersprochen werde. Dagegen unterstützt das zuständige Jugendamt die Adoption; auch der leibliche Vater des Kindes hatte dieser zugestimmt. Die Verfassungsrichter sahen keinen Anlass, dieses Adoptionsverfahren zu verweigern – unter anderem aus formalen Gründen. So ließe sich der Vorlage nicht entnehmen, welcher Richter den Beschluss getroffen hat, überdies war der Beschluss im Original nicht unterschrieben. Inhaltlich argumentierte das BVG unter anderem, dass die die leibliche Elternschaft nach der Rechtsprechung des BVG gegenüber der rechtlichen und sozial-familiären Elternschaft keine Vorrangstellung einnehme: „Die Vorlage setzt sich zudem nur ungenügend mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und den in der Literatur vertretenen Auffassungen zu der Frage, wer Träger des Elternrechts sein kann, auseinander.“ Sehr klar auf den Punkt gebracht folgt Karlsruhe definitiv nicht der Argumentation mit Artikel 6 des Grundgesetzes.
CDU und CSU weiterhin im Widerstand gegen volles Adoptionsrecht
Bereits Ende Juli wurde die amtierende Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) wegen der Forderung nach mehr Adoptionsrechten für Homosexuelle insbesondere durch Vertreter der CDU und CSU scharf kritisiert. Der Unionsfraktionsvize der CDU, Wolfgang Bosbach beispielsweise äußerte zu diesem Anlass:„Wir sind nach wie vor der festen Überzeugung, dass Kinder am besten in einer Beziehung von Mann und Frau aufwachsen“. Diese Haltung mag sich konservativen Traditionen verpflichtet sehen – wissenschaftlich gestützt wird sie nicht. So kommt beispielsweise eine über drei Jahre angelegte, repräsentative Studie der Universität Bamberg unter anderem zu dem Ergebnis, dass „die Beziehung der Kinder und Jugendlichen zum leiblichen Elternteil und zum Partner des Vaters bzw. zur Partnerin der Mutter … vergleichbar mit der Beziehungsqualität in anderen Familienformen“ ist. „Die Kinder und Jugendlichen … fühlen sich den leiblichen Eltern stärker verbunden als in Stiefvaterfamilien“. Auch bei StudiVZ hatte die Reaktion der CDU für Debatten gesorgt (Readers Edition berichtete).
Der lange Weg zur Gerechtigkeit
Das Urteil ist ein weiterer, kleiner Schritt in Richtung der Gleichstellung Homosexueller, welche sich zunehmend mit einer neokonservativen Ausrichtung der Katholischen Kirche und nach wie vor mit Diskriminierung im beruflichen und privaten Bereich konfrontiert sehen. Pluralität nicht aushalten und schützen zu können, sollte kein Merkmal der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts sein. Umso bedauerlicher ist es, dass sich Karlsruhe nicht abschließend zur Adoptionsfrage äußert.
Bildquelle: pixelio (Africola)
” CDU und CSU weiterhin im Widerstand gegen volles Adoptionsrecht ”
Es sollte doch ausreichen, daß Gleichgeschlechtlichkeit inzwischen in unserer Gesellschaft in jeder Form toleriert wird. Jedoch sollte man an einem bestimmten Punkt eine Grenze setzen, denn bei aller Toleranz sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften nun mal nicht zu natürlicher Fortpflanzung fähig, weil eben die Natur das nicht vorgesehen hat. Die Naturgesetze aber sollte man nicht verbiegen wollen, das hat in der Weltgeschichte schon öfter schlimme Folgen gehabt.