Geheime Akten im Falle Verena Becker – Bergen sie “Leichen” im Keller der BRD?

Bekanntlich wurde gegen die ehemalige Terroristin Verena Becker erneut ein Haftbefehl vollsteckt. Abermals wird der heute 57-jährigen vorgeworfen an dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegrid Buback beteiligt gewesen zu sein. Dieser liegt nunmehr 32 Jahre zurück. Der Grund für die abermalige Inhaftierung von Verena Becker sollen bei einer Hausdurchsuchung in ihrer

Bekanntlich wurde gegen die ehemalige Terroristin Verena Becker erneut ein Haftbefehl vollsteckt. Abermals wird der heute 57-jährigen vorgeworfen an dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegrid Buback beteiligt gewesen zu sein. Dieser liegt nunmehr 32 Jahre zurück. Der Grund für die abermalige Inhaftierung von Verena Becker sollen bei einer Hausdurchsuchung in ihrer Berliner Wohnung gefundene DNA-Spuren gewesen sein. Jene Spuren, hieß es, seien mit früher sichergestellten Spuren auf RAF-Bekennerbriefen im Falle Buback identisch. Offenbar hatte das BKA Verena Beckers Telefonate abgehört. In denen soll die Rede davon gewesen sein, dass sie vorhabe, bzw. bereits dabei gewesen sei, ihre Gedanken zu den damaligen Geschehnissen im “Deutschen Herbst” niederzuschreiben. Hat Verena Becker die BKA-Ermittler somit also selbst auf sich aufmerksam gemacht und ihre Verhaftung durch ihr unbekümmertes Verhalten eigenhändig heraufbeschworen? Wollte sie endlich ihr Gewissen erleichtern?

Wie dem auch sei: Durch die wieder aufgenommenen Ermittlungen fühlt sich der Sohn des von der RAF ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, Michael Buback, in seinen jahrelangen Vermutungen, Verena Becker sei in den Mord am Vater verstrickt, bzw, gar an dessen unmittelbarer Ausführung (Zeugen wollten damals eine zarte Frauengestalt auf einem Krad gesehen haben, die sich darauf zusammen mit einer anderen Person vom Tatort entfernte) beteiligt gewesen.

Alte Geschichten kochen nun hoch

Zusammen mit den erneuten Ermittlungen kocht jedoch gleichzeitig eine anderes Seite dieser Geschichte hoch: Schon die seinerzeit offenbar (absichtlich?) schludrig geführten Ermittlungen betreffs einer möglichen Tatbeteiligung von Verena Becker, die letztlich nicht gerichtsfest nachgewiesen werden konnte, legten nahe: Verena Becker arbeitete in irgendeiner Weise dem Verfassungsschutz zu bzw. mit diesem zusammen. Kam sie deshalb – was den Fall Buback anlangt – relativ glimpflich davon?

Heute wird das angeblich bestritten. Die Tatsache allerdings, dass als geheim eingestufte, beim Bundesinnenministerium verwahrte  Ermittlungsakten, bis heute nicht zugänglich sind, nähren verständlicherweise den Verdacht weiter, dass Verena Becker doch in irgeneiner Weise dem Verfassungsschutz zu Diensten gewesen war. Und die erneute Verhaftung, was bedeutet sie? Sollte Frau Beckers eventuelle Beichte verhindert werden? Was genau, hätte sie Gefährliches zu beichten, das es unterbunden wurde? Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Aber was soll’s? Solche Spekulationen werden früher oder später angestellt werden. Sie könnten womöglich unkontrolliert ins Kraut schiessen.

Akten zugänglich machen!

Um diese Spekulationen und sich möglicherweise daraus speisenden Verschwörungstheorien diverser Verschwörungstheoretiker den Wind aus den Segeln zu nehmen, sollten den Ermittlern die entsprechenden Akten unbedingt und rasch zugänglich gemacht werden. Heute wurde bekannt, dass zeitnah seitens des Bundesanwaltschaft ein dahingehender Antrag an das von Wolfgang Schäuble geführte Bundesinnenministerium gestellt werden soll. Bis dato mauert das Schäuble-Ministerium aber hartnäckig. Aus Gründen der Staatsräson? Warum? Rasch könnte einen der Verdacht beschleichen, da soll etwas vertuscht werden. Die Frage ist nur: Was genau?

“Leichen” müssen ans Tageslicht

Eines immerhin scheint jedenfalls klar: Solange gegen Verena Becker, die auch diese Nacht wieder in U-Haft zubringt, ermittelt wird, dürfte die Forderung nach Akteneinsicht nicht verstummen. Das ist auch gut so. Die Umstände im Mord an Siegfried Buback gehören lückenlos aufgeklärt. Man ist dies nicht nur dessen Sohn Michael und den weiteren Angehörigen schuldig, sondern auch dem Rechtsstaat BRD. Und sollte die Bundesrepublik Deutschland in diesem, wie in anderen mit der RAF in Verbindung stehenden Straftaten und Geschehnissen (Bad Kleinen!) Leichen im Keller haben (was ohnehin so mancheiner vermuten dürfte), müssen die nun allmählich mal ans Tageslicht gebracht werden. Derlei Leichen im übertragenen Sinne  – selbst wenn sie nicht im Wasser lagern – “schwimmen” trotzdem ganz bestimmt irgendwann auf die eine oder andere, meist aber zeitlich unpassende, Weise auf. Besser, sie würden zuvor aus freien Stücken heraufgeholt, einer eingehenden Sektion zugeführt, um sie dann ordentlich und im Sinne des Rechtsstaates und seinen Gesetzen zu beerdigen. Auf das sie dann endlich Ruhe finden können. Das wäre gewiß auch dem Frieden in unserer Gesellschaft dienlich. Es mag in Kreisen unseres Landes Befürchtungen geben, dadurch könnten Wunden, die der RAF-Terror zweifelsohne hinterlassen hat, übertüncht werden. Diese jedoch sind unbegründet. Ungewißheit zu haben, das ist bestimmt schlimmer. Wer wüßte dies besser als Michael Buback.

Kommentare

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  1. Der Vorschlag ist überzeugend. Wahrscheinlich aber fehlt das Personal, um alle Akten zu sichten. Warum dann lässt man nicht die Kriminologen, die schon lange auf die Öffnung der geheimen Akten warten, ihre wissenschaftlichen Studien machen? Die Bundesanwaltschaft hat doch auch die Option, die Wissenschaftler bis zur allgemeinen Öffnung der Akten zur Geheimhaltung zu verpflichten.