Die Verfassungsgebote: Art. 2 des Grundgesetzes (GG) garantiert die persönliche Handlungsfreiheit. Davon weiß jeder. Dass die Freiheit der Entfaltung der Persönlichkeit und die Freiheit der Person in einem straffen Spannungsverhältnis von individuellem Ausleben und der Pflicht zur Rücksichtnahme stehen, wird zu selten realisiert. Dabei zeigt schon der Text dieses Grundrechtsartikels, wie die Verfassung dem Gesetzgeber anheimgibt, eine ungezügelte Freiheit zu unterbinden, wenn Rechte Dritter und das Wohl der Allgemeinheit tangiert sind.
Viele Gläubige lesen regelmäßig in der Bibel nach, um sie besser verstehen zu können. Kaum jemand schlägt einmal im Grundgesetz nach, obwohl – alte Repetitorweisheit – „ein Blick ins Gesetzbuch die Rechtsfindung erleichtert.“ Lesen Sie doch einmal sorgfältig nach, was das Grundgesetz zu den fundamentalen bürgerlichen Freiheitsrechten sagt:
„Art 2 [Persönliche Freiheitsrechte]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner
Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsgemäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit: Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind staatliche Pflicht
Bemerkenswert ist, dass der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit in einem Atemzug genannt werden mit der allgemeinen Handlungsfreiheit. Denn wer sich ohne Rücksicht auf das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Anderen gefährliche Freiheiten herausnimmt, muss richtigerweise von staatlichr Seite daran gehindert werden. Der Staat darf auf Grund Gesetzes die allgemeine Handlungsfreiheit begrenzen. Die Sorge für den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürger ist über die Funktion von Art. 2 als Abwehrrecht der Bürger gegen den Staat auch eine Aufgabe des Staates zur Herstellung des Wohls der Allgemeinheit.
Auch wenn sich jeder ärgert, wenn er erwischt wird, wenn er mit dem Auto zu schnell gefahren ist, gibt es gewiss niemanden, der das nicht versteht. Daher gibt es auch keine Kritik daran, dass die amtlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit auf unseren Straßen von der Polizei kontrolliert und Verstöße geahndet werden. Dass die richtige Anwendung von Art. 2 GG zwangsläufig auch zum generellen Verbot innerorts jemals schneller als 50 km/h oder in besonderen Bereichen 30 km/h und auf der Landstraße nicht schneller als 100 km/h zu fahren,
wird auch noch von allen Autofahrern verstanden. Wieso dieselben Grundsätze nicht dazu führen müssen, sehr hohe Geschwindigkeiten auch auf den Autobahnen generell zu verbieten, weil kein Autofahrer die Risiken, die von den rasenden Kraftmaschinen ausgehen mehr kontrollieren kann, wenn er selbst oder ein anderer Verkehrsteilnehmer mal einen Fehler macht, ist nicht zu verstehen. Aber da sind sich die „Autoerotiker“ auf den Straßen und die Automobilclubs einig, dass daran nicht gerüttelt werden soll. Alle Appelle, auch hier auf der Readers Edition, ernteten neben klugen Kommentaren viele giftige Schmähungen (1 / 2 / 3).
Ein Staat der wie Deutschland auf vielen Autobahnstrecken die Geschwindigkeit nach oben hin völlig frei gibt, handelt unverantwortlich. Mit Tempo 120 oder auch 130, bei freier Strecke auch 160 km/h kann ein aufmerksamer Autofahrer noch vielen plötzlich aufkommenden Gefahren erfolgreich begegnen. Spätestens oberhalb von Tempo 180 ist damit Schluss. Nicht einmal Michael Schumacher kann dann noch schwere Schäden verhindern, wenn plötzlich ein Gegenstand auf der Fahrbahn liegt. Nach der Straßenverkehrsordnung muss jeder Kraftfahrer „auf Sicht“ fahren. Er muss, wenn ein plötzliches Hindernis auftaucht, rechtzeitig davor anhalten können. Das kann ein Raser aber nicht.
Einen interessanten Fall hatte ein Freund, ein Amtsrichter,zu entscheiden. Da war ein Motorradfahrer nachts mit 200 km/h auf der leeren Autobahn gefahren. Hinter einer ausgezogenen Kurve konnte er vor einem mitten auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeug nicht mehr anhalten. Der Richter verurteilte ganz zu Racht den Raser.
Der Staat ist indessen aufgerufen, nicht nur Unfälle durch die Senkung der Geschwindigkeit in Wohngebieten zu verringern, was von vielen Gemeinden längst verstanden worden ist, indem sie dort generell Tempo 30 festlegen. Konsequenterweise müsste das im Interesse der Anwohner auf alle Wohngebiete ausgedehnt werden. Die Städte kann man dann trotzdem fast so schnell passieren wie heute, weil auf innerörtlichen Verbindungsstraßen gesondert Tempo 50 oder auch Tempo 80 eingeführt werden kann. In reinen Wohngebieten – nicht nur in Spielstraßen – muss jeder so fahren, dass er beim Hereinlaufen eines Kindes in die Straße sofort anhalten kann. Auch sind die Rollgeräusche der Autoreifen oberhalb von 30 km/h so laut, dass sie inden angrenzenden Wohnungen bei offenem Fenster einfach zu laut sind. Auch mit solchem Stress erzeugenden Lärm kann man die Gesundheit der Menschen schwer schädigen!
Mit Rücksicht auf die vielen Klimaskeptiker lasse ich mich hier nicht über den geringeren CO² – Ausstoß bei kleineren und leichteren Fahrzeugen und geringeren Geschwindigkeiten aus. Die konkreten Gesundheitsschädigungen und –gefährdungen durch nicht situationgerechtes schnelles Fahren allein reichen völlig aus, um die allgemeinen Tempolimits auf Autobahnen und innerorts zu erfordern. Auf Landstraßen scheint mir, von Ausnahmefällen abgesehen, eine Absenkung auf 80 km/h angebracht zu sein, um die Zahl und die Schwere der häufigen Unfälle dort zu verrringern.
Geschwindigkeitskontrollen müssen verbessert werden
Tempolimits, die nicht eingehalten werden, schaden mehr als sie nutzen. Denn wenn die „braven“ Bürger sich daran halten und erwarten, dass andere es auch tun, fahren die notorischen Raser dicht auf sie auf und schaffen Gefahren für alle Beteiligten. Schlimm wenn die Regeltreuen dann noch so genervt werden, dass sie die Raser durch sturen Verbelich auf der Überholspur belehren wollen. In den Ländern mit nicht zu hohem Tempolimit, wo fast jeder auf hinreichend freier Strecke auch bis an das Limit heranfährt, gibt es nicht die ewigen Überholvorgänge, die die Situation auf unseren Autobahnen kennzeichnen. Das funktioniert aber auch nur dort, wo wie in den Niederlanden die Kontrollen auch effektiv sind.
In Deutschland gibt es jetzt eine ganz neue Generation von Kontrolleinrichtungen, die hoffen lassen, dass die Raser nach und nach ganz ausgesiebt werden bzw. sich umstellen. Eine neue Technik der Monheimer Softwarefirma „Robot“ sorgt dafür, dass der geblitzte Fahrzeugführer den tiefroten Blitz der Radarfalle gar nicht wahrnimmt. Dieses System ist gerade zum ersten Mal in Tunneln, nämlich den beiden Rheinufertunneln in Düsseldorf, eingesetzt worden. Bisher konnte man in Tunneln solche Anlagen nicht betreiben, weil die Blendung durch den Blitz zu stark war. Schon die ersten 24 Stunden des Betriebes brachten einen beträchtlichen Teil der Investition von 400.000,00 € wieder zurück. Sage und schreibe 668 Raser wurden am ersten Tag geblitzt! Inzwischen hat das Ordnungsamt schon ausgemacht, dass Ortskundige nur noch einen ganz kleinen Teil der Verkehrssünder ausmachen.
Wenn sich diese neuen Überwachungsanlagen flächendeckend durchsetzen, hört die Raserei endlich auf. Wenn dann noch sinnvolle Tempolimits nach oben eingeführt werden, können wir der weiteren Zunahme des Straßenverkehrs mit etwas weniger Sorge entgegensehen.
Bild: Jan-Paul Herr/ Woyzeck via pixelio.de
Herr Ehlers, Ihre Argumentation kann ich nicht nachvollziehen.
Ziemlich am Ende steht:
“Tempolimits, die nicht eingehalten werden, schaden mehr als sie nutzen.”
Das ist ganz zweifellos richtig.
Die richtige Folgerung wäre daraus: So wenig Tempolimits wie möglich.
Sie schreiben über die neuen Geschwindigkeitskontrollen in den Rheinufertunneln:
“Schon die ersten 24 Stunden des Betriebes brachten einen beträchtlichen Teil der Investition von 400.000,00 € wieder zurück. Sage und schreibe 668 Raser wurden am ersten Tag geblitzt!”
668 Raser und nicht ein einziger Unfall. Ich folgere daraus, daß die Tempolimits in den Tunneln einfach zu niedrig angesetzt sind. Es mag tatsächlich einige wenige Spinner geben, die allein um des Rasens willen immer versuchen, ihre Maschine an die Grenzen zu bringen. Die weitaus meisten Autofahrer allerdings verhalten sich durchaus rational und fahren immer so schnell, wie es der fließende Verkehr und sonstige Rahmenbedingungen (Wetter, Lichtverhältnisse u.ä.) hergeben. Wenn also auf bestimmten Strecken immer konsequent “zu schnell” gefahren wird, ohne, daß dort gleichzeitig ein Unfallschwerpunkt läge, so ist das Tempolimit falsch angesetzt.
Die weitaus meisten Autofahrer akzeptieren Tempolimits, wenn deren Sinnhaftigkeit erkennbar ist. Nach meiner Auffassung sind also unsere Verkehrsplaner gut beraten, sich an die tatsächlich stattfindenden Verkehrssituationen anzupassen, statt zu versuchen, die Realität in ihre politisch/ideologischen Vorstellungen zu zwingen.
Glücklicherweise geschieht das auch. Variable Verkehrsbeeinflussungsanlagen, die tatsächlich die Verkehrsdichte, den Straßenzustand usw. berücksichtigen und jeweils die optimale Geschwindigkeit vorgeben, werden rasch akzeptiert. Weil eben die Autofahrer schnell merken, daß die Anzeigen auf den Schilderbrücken sie tatsächlich optimal unterstützen. Denn das ist wichtig: Regeln aller Art sollten den Autofahrer dabei unterstützen, so schnell und so sicher wie möglich von A nach B zu kommen, sie sollten ihn nicht gängeln oder bevormunden.
Denn auch dies muß sich endlich durchsetzen: Kein Verkehrsplaner kann am Schreibtisch die unglaubliche Vielfalt möglicher Gefahrensituationen durchdenken, die in der Praxis aus Sicht des Fahrers geschehen können. Und es gibt auch Situationen, in denen ein Übertreten der Regeln geradezu zwingend erforderlich ist, um eine Gefahr abzuwenden.
Deswegen sage ich: Mehr Freiheit für den Fahrer und eine bessere Unterstützung für ihn helfen optimal. Gängelung und Regulierung dagegen ist niemals eine optimierbare Strategie. Denn selbstverständlich sind auch 160, 130 oder 100 km/h auf der Autobahn je nach Situation sehr gefährlich. Das ist ein fauler Kompromiß. Wirklich sicher zu fahren heißt entweder gar nicht zu fahren, oder immer optimal der jeweiligen individuellen Situation angepaßt zu fahren.
Viel Selbstverantwortung hilft auch viel. Neue technische Systeme im Fahrzeug (aktive Fahrerassistenzsysteme, Car2Car- und Car2Infrastructure-Kommunikation) und eine intelligente Infrastruktur sind der Weg, den man gehen muß, um die Möglichkeiten des Fahrers, seiner Selbstverantwortung auch gerecht zu werden, zu unterstützen.
Der Überwachungsstaat, wie Sie ihn fordern, ist kontraproduktiv. Weil man als Fahrer nun einmal nicht auf Schilder und Überwachungskameras achten sollte, sondern besser auf das, was die anderen Verkehrsteílnehmer so tun.
P.S.: Autobahnen unterscheiden sich grundlegen von Landstraßen und innerörtlichen Straßen, weil es auf ihnen prinzipbedingt keinen Gegenverkehr gibt. Deswegen haben Sie nicht recht, wenn Sie hier eine Gleichbehandlung fordern. Meine Argumentation bezieht sich deswegen auch nur auf Autobahnen. Da diese trotz der hohen Geschwindigkeiten die mit Abstand sichersten Straßen sind, sollte man eher überlegen, wie man die Designprinzipien der Autobahn auch auf Bundesstraßen und vielleicht sogar auf weitere nachgeordnete Strecken überträgt. Auch das geschieht bereits und ist der richtige Weg.