Gruppe FDP: Erst gestern drang die Nachricht durch. Union und FDP haben sich auf eine Erhöhung des Schonvermögens für Langzeitarbeitslose geeinigt. Doch ist wirklich alles Gold, was glänzt? Einige StudiVZler sind sich da nicht so sicher.
Der Thread-Eröffner schreibt: “Die Erhöhung des Schonvermögens ist teilweise sicher gerecht und notwendig. Man sollte sie aber nicht vom Alter abhängig machen finde ich.” Es könne, seiner Meinung nach, nicht gerecht sein, dass Menschen, die ihr Leben lang von Hartz IV lebten zum Beispiel durch eine Erbschaft zu Geld gelangten und dieses dann behalten dürften. Und auf der anderen Seite gäbe es Menschen, die 35 Jahre gearbeitet hätten und vielleicht trotz Schonvermögen ihre Altersvorsorge angreifen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Er hält deshalb folgende Lösung für angebracht: “Gerecht würde ich finden, wenn man die Höhe des Schonvermögens davon abhängig macht, wie viele Jahre jemand gearbeitet hat oder selbstständig war. Also nicht auf Kosten des Staates und somit der Steuerzahler gelebt hat.”
Ein Diskutant schließt sich seiner Meinung an. Eine richtige Gewichtung müsse her. Doch auch Gegenteiliges wird geäußert. So schreibt ein VZ-Nutzer: “Ich denke das mit dem Schonvermögen ist ein ganz guter Schachzug, und das Beispiel mit dem Erben find ich bisschen an den ‘Haaren herbeigezogen’ und wenn es im Einzelfall mal so sein sollte, dann ist es eben so, die Eltern bzw. der der Vererbt hat ja schließlich dafür gearbeitet.” Ein weiterer Kommentator stellt klar: “Jemand, der vorgesorgt HAT muss IMMER mehr haben, als jemand der das nicht tat. Die Orientierung am Lebensalter ist da üblich, weil dies das einzige ist, was alle gemeinsam haben: den einzelnden Tag. Was damit gemeint ist: es wurden die GESAMTGRENZEN erhöht, aber nur jemand, der länger gearbeitet und mehr verdient hat kann diese auch ausschöpfen. Dies schafft meiner Meinung nach Leistungsanreize, weil man mehr behalten darf und damit vorsorgen kann. Dies zusammen mit erhöhten Zuverdienstgrenzen macht meine Mutter und mich mehr als nur glücklich.”
Zum Schluss stellt sich ein Mit-Diskutant noch einmal völlig hinter den Beschluss. Er schreibt: “Meiner Meinung nach, ist dies ein richtiger Schritt, um die Fehler der Hartz4-Gesetzgebung zu beheben. Diese hat, in ihrer ursprünglichen Fassung, massive Ängste vor dem “sozialen Abstieg” genau bei den Leistungsträgern hervorgerufen, welche diese Gesellschaft tragen. Dies sind qualifizierte Facharbeiter und Angestellte, welche jahrzehntelang berufstätig sind bzw. waren. Welche jahrzehntelang Steuern und Abgaben entrichtet haben und sich nun mit der Gefahr des kurzfristigen Absinkens auf den Lebensstandard eines untätigen 20jährigen konfontiert sahen.
Daher gilt es, das Lebenswerk dieser Menschen zu schützen. Und zwar über ein höheres Schonvermögen sowie die Unangreifbarkeit des Wohneigentums.”
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