Eigeninitiative à la StudiVZ

Gruppe Bündnis 90/Die Grünen: Das deutsche Steuersystem ist für die meisten Menschen hierzulande eine Wissenschaft für sich. Allzu gerne nehmen viele daher einen Steuerberater in die Pflicht, der sich an ihrer statt durch den schier undurchdringlichen Paragraphen-Dschungel wühlt und das vermeintlich beste Ergebnis zu Tage fördert. Ein StudiVZler ist dieser

Gruppe Bündnis 90/Die Grünen: Das deutsche Steuersystem ist für die meisten Menschen hierzulande eine Wissenschaft für sich. Allzu gerne nehmen viele daher einen Steuerberater in die Pflicht, der sich an ihrer statt durch den schier undurchdringlichen Paragraphen-Dschungel wühlt und das vermeintlich beste Ergebnis zu Tage fördert. Ein StudiVZler ist dieser Tatsache offenbar überdrüssig. Er ergreift selbst die Initiative.

So schreibt er: “Hallo liebe Grüne, ich habe mich mal dran gesetzt und versucht eine Idee zu entwickeln, die das Steuersystem etwas vereinfacht. Diese findet ihr ausformuliert in der Beschreibung folgender Seite:

Arbeitssteuer

http://www.studivz.net/Groups/Overview/6d3d827e7f4473 df”

“Vorgefühlt” hat der VZ-Nutzer offensichtlich auch schon. So stellte er seine Idee bereits bei Teilen seines heimischen Ortsverbandes vor und hat, nach eigenen Angaben “positive, interessierte Kritik dafür geerntet – und die Empfehlung bekommen, es auf Kreisebene vor zu stellen.”

Nun möchte er seine Vorschläge auch im sozialen Netzwerk diskutieren. “Ich würde mich über Anregungen, Kritik und Fragen sehr freuen, egal, ob ihr das nun in diesem Thema oder in der Arbeitssteuer-Gruppe tut.”

Da nur angemeldete Personen die vom Kommentator erstellte Gruppe einsehen können, seien hier seine Ideen ausführlich und zur weiteren Diskussion zitiert:

Staatsausgaben

Die Arbeitssteueridee baut auf folgender grober Rechengrundlage auf:

ca. 690 Mrd. € für das Grundeinkommen (8.400 € pro Kopf und Jahr – Es ist zu diskutieren, welche Höhe es genau haben kann und ob es an Bedingungen geknüpft wird, es sollte aber mindestens grundsichernde Aufgabe erfüllen können)
ca. 280 Mrd. € für den normaler Staatshaushalt (2008)
ca. 250 Mrd. € für alle Gesundheitskosten, die von gesetzlicher oder privater Kasse und aus eigener Tasche bezahlt wurden (also im Prinzip zu viel, weil ich nur auf eine medizinische Grundsicherung hinaus will)
ca. – 40 Mrd. €, die wegfallen, weil das GE die Arbeitslosigkeitskosten übernimmt

= 1.180 Mrd. €

Weg zur Arbeitssteuer

Dem gegenüber steht das BIP und die Frage, wie schöpfe ich von selbigem möglichst einfach und fair genügend Geld ab, um die Staatsausgaben zu bezahlen?

Die nächste Frage:
Wo genau wechselt Geld seinen Besitzer, denn da kann eine Steuer abschöpfend tätig werden?

1.Beim Kauf von Ware
2.Beim Kauf von Dienstleistung
3.Bei der Einnahme von Zinserlösen (und ähnlichen Kapitalerlösen, wie Dividende und Aktienhandel)
4.Erbschaften
5.Spenden

Die ersten drei Punkte lassen sich alle auf den Begriff der Arbeitsentlohnung zusammen fassen. Ware ist nichts anderes als ein Zusammenspiel von Arbeit, die aus einem Rohstoff etwas brauchbares gemacht hat. Die Arbeitskraft wird in Form von Lohn eingekauft:

Arbeitskraft = Ware
Arbeitskraft = Ware = Dienstleistung
Arbeitskraft = Ware = Dienstleistung = Risiko für Kredite Tragen (und andere Finanzprodukte)

Der Zins ist die Entlohnung für den Kreditgeber, dass er das Risiko des Kredites trägt, ist also eine Entlohnung für die Dienstleistung, das Risiko zu tragen (und den Kredit zu verwalten).

Alle Wertschöpfung lässt sich also auf die Arbeit, bzw. deren Entlohnung reduzieren.

Punkt 4 und 5 sind Weitergaben von Geld ohne direkten Kauf von Ware, Dienstleistung und anderem. Der Gebende bekommt in der Regel nichts dafür, dass er vererbt oder spendet. Das weiter gereichte Geld wird allerdings, sonst wäre es ja sinnlos, über kurz oder lang wieder gegen Arbeit eingetauscht, wo wir wieder bei den ersten 3 Punkten wären.

Im Grunde erfasst man also das BIP am gerechtesten und geschicktesten, wenn man auf die Arbeitsentlohnung einen Steuersatz erhebt, der nötig ist, um die Menge an Geld zu generieren, die nötig ist, um die Staatsausgaben zu finanzieren – deren einzelne Posten zu einem großen Teil noch diskussionswürdig sind dafür ist die Demokratie recht gut geeignet.

Ich spreche hier von der Arbeitssteuer.

Die Arbeitssteuer

Bei einem BIP von 2,48 Bio. € (entspricht dem Jahre 2008; sofern es denn voll erfasst wird, also die Schwarzarbeit nicht hin zu gerechnet ist), und 1,18 Bio. € Staatsausgaben, beträgt der Prozentsatz der Arbeitssteuer 47,6 % – Der Prozentsatz ist je nach Staatshaushalt und erfassten BIP variabel. Von Jahr zu Jahr, je nach Bedarf und Möglichkeit. Es können aber auch kleine puffernde Überschüsse generiert werden.

Mit diesem Prozentsatz wird, um es noch mal deutlich zu machen, die finanzielle Grundsicherung, der gesamte Staatshaushalt und die medizinische Grundsicherung aller Bundesbürger finanziert! Dafür wird jeder verdiente Euro (egal ob für das Babysitten oder für das Zinsnehmen) versteuert. Passiert dieses nicht, so sollte so, wie schon heute, mit Schwarzarbeit umgegangen werden.

Zusätzlich zu den Staatssicherungen kann jeder noch privat für Rente, Arbeitslosigkeit und zusätzliche medizinische Leistungen vorsorgen. Nach unten gedeckelt ist er aber auf jeden Fall.

Beispiele

Zur Vereinfachung ist ein Steuersatz von 50 % gewählt worden:

1.) 4-köpfige Familie:

GE: 4 x 700 € im Monat = 2.800 € = 33.600 € im Jahr
Arbeit: Ein Elternteil in Vollzeit (140 h pro Monat x brutto 15 €), eins in Teilzeit (80 h pro Monat x brutto 13 €) = 3.140 € = Bruttoarbeitseinkommen = 37.680 € im Jahr
Zinseinnahmen: aus Beteiligungen (z. B. eine angelegte Erbschaft und Erspartes) in Höhe von 20.000 € zu 7 % im Jahr = 1.400 € im Jahr

Nettoarbeitseinkommen = (37.680 € + 1.400 €) x 0,5 = 19.540 €

Haushaltseinkommen = 19.540 € + 33.600 € = 53.140 € im Jahr

2.) Arbeitsloser, kinderlos:

GE: 700 € pro Monat = 8.400 € im Jahr

Haushaltseinkommen = 8.400 € im Jahr

3.) Manager, kinderlos:

GE: 8.400 € im Jahr
Arbeit: 650.000 € im Jahr
Zinseinnahmen: aus Beteiligungen in Höhe von 400.000 € zu 7 % = 28.000 € im Jahr

Nettoarbeitseinkommen = (650.000 € + 28.000 €) x 0,5 = 339.000 € im Jahr

Haushaltseinkommen = 347.400 €

4.) Rentner:

GE: 8.400 € im Jahr
Angesparte Zusatzrente: 3.600 € im Jahr
Zinseinnahmen: aus Beteiligungen in Höhe von 50.000 € zu 7 % = 3.500 € im Jahr

Nettoarbeitseinkommen = 3.500 € x 0,5 = 1.750 €

Haushaltseinkommen: 1.750 € + 3.600 € + 8.400 € = 13.750 € im Jahr

Bedingungen:
1.Sehr offener und einsichtiger Arbeitsmarkt
2.schnelle Information über Qualifikationsmöglichkeiten und entsprechend gutes Qualifikationsangebot
3.Keine Absetzungsmöglichkeiten
4.Kein Anrechnen von Arbeit auf das GE
5.Keine Steuerbevorteilung der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaften (Kinder werden durch das GE und (eventuell) durch die unter Anmerkungen beschriebenen Möglichkeiten gefördert, sowie mit einem guten Bildungs- und Betreuungsangebot)

Mögliche Kritikpunkte

Die Arbeitssteuer ist ungerecht, weil sie starke wie schwache Schultern gleich besteuert!
Ja, sie besteuert gleich. Aber zwei Dinge:
1.Wieso gibt es starke und schwache Schultern? Es gibt diejenigen, die den Arbeitsmarkt geschickt für sich nutzen und einen Beruf wählen, der stark nachgefragt, also hoch bezahlt wird, andere qualifizieren sich an dieser Tatsache vorbei. Nicht jeder muss Manager oder Bauingenieur sein, aber es sollte im Idealfall genügend davon geben, damit Angebot- und Nachfrageseite sich auf ein „anständiges“ Lohnniveau einpendeln können. Dass das Bildungssystem und der Arbeitsmarkt dementsprechend stärker ausgerichtet werden können/müssen, steht außer Frage.
2.Ist der Unterschied heute wirklich so groß? Nein. Wenn man auf 400 €-Basis arbeitet zahlt der Arbeitgeber dafür 520 € – 30 % Abgaben (Einkommenssteuer, Rentenbeiträge, Arbeitslosenversicherung, etc.). Ein Großverdiener zahlt heute 42 – 45 % – theoretisch. Die Abschreibungsmöglichkeiten drücken diesen Prozentsatz real aber niedriger. Im Konzept der Arbeitssteuer zahlt jeder prozentual gleich viele Abgaben, ist dafür finanziell und medizinisch grundgesichert. Das ist kein Luxusleben, aber man kann leben. Jeder dazu verdiente Cent ist aber mehr in der Tasche und die einfache Steuer macht es recht einfach, sich auch offiziell zu melden. Ganz egal, was man tut, ob man nun Babysitten geht oder der alten Nachbarin von nebenan bei der Gartenpflege hilft, das Geld ist schnell und einfach versteuert und man hat dennoch mehr, als derjenige, der gar nichts tut.

Aber Unternehmensgewinne werden doch dann gar nicht mehr besteuert, die Unternehmen müssen doch auch was beitragen!
Stimmt, müssen sie. Tun sie dann auch:
Das Unternehmen nimmt Geld ein und macht einen Rohgewinn. Wie kann der jetzt der Staatskasse zu Gute kommen?
Das Unternehmen kauft ja Arbeitskraft ein, um sich zu verwalten, zu führen und um die Produkte zu fertigen. Jedes Gehalt an eine natürliche Person wird mit der Arbeitssteuer belastet. Wie hoch das Gehalt ist, ergibt sich aus dem Arbeitsmarkt und der Unternehmens- und Gewerkschaftsfähigkeit.
Und die Anteilseigner?
Auch sie werden zur Kasse gebeten, wenn sie ihre Dividende ausgeschüttet bekommen. Diese bekommen sie ja für das Risiko, sich in dem Unternehmen eingekauft zu haben. Auch wenn sie die Aktie mit Gewinn weiter verkaufen, bekommen sie Geld für das Risikotragen – für Arbeit und damit wird die Arbeitssteuer fällig.
Alles Geld, was innerhalb des Unternehmens kreist und neu investiert wird, gilt erst einmal dazu, mehr oder bessere Produkte zu generieren. Sobald die Einnahmen aber natürlichen Personen zu Gute kommen sollen, wird die Arbeitssteuer fällig.
Und bei Kleingewerbetreibern?
Auch ein Kleingewerbetreiber hat Ausgaben für seine Betrieb und für das Privatleben. Der Dienstwagen ist wohl oder übel eine Grauzone, aber das ist er schon heute. Spätestens das Eigenheim auf Kosten des Kleingewerbes aber könnte den Fiskus stutzig machen und den Steuerhinterzieher in Erklärungsnot bringen.

Anmerkungen

Die Arbeitssteuer ermöglicht es ganz einfach dem Bürger vor zu rechnen, wie hoch der Steuersatz sein muss, damit der Staat keine Neuverschuldung machen muss → Ein Neuverschuldungsverbot ist denkbar.
Die Arbeitssteuer ist in etwa eine Art Einkommenssteuer und macht die Mehrwert-, Umsatz- und Abgeltungssteuer überflüssig.
Jeder zusätzliche Prozentpunkt bei der Arbeitssteuer und einem BIP von 2,48 Bio. € ermöglicht es pro Jahr 24,8 Mrd. € Schulden zu tilgen.
Einzige eventuelle Ausnahme, die meiner Meinung nach bei der Arbeitssteuer akzeptabel wäre, ist eine Ermäßigung des Prozentsatzes für Erziehungsberechtigte: Für jedes Kind/oder für bsw. max. 5 Kinder gibt es bsw. 4 % Abschlag. Diesen können sich die Erziehungsberechtigten nach Belieben aufteilen.

Wir leben in einer Marktwirtschaft. Der Markt gibt mit gesetzlichen Beschränkungen, EEG, Zertifikatehandel und anderen Mitteln klare Grenzen und Anreize hin zu Ökologie und ermöglicht ein stabiles, aber einfaches soziales Netz. Die Volkswirtschaft hat sich darauf geeinigt, manche Posten, wie Bildung, Verkehrswesen, Bundeswehr und soziale Grundsicherung über die Staatskasse zu finanzieren und muss damit leben, dass sich der Staat genügend Geld abzweigt, um diese Posten zu bezahlen. Muss der Staat der Wirtschaft über eigene Verschuldung entgegen kommen, so läuft was gewaltig schief – aber ich glaube nicht, dass dies unbedingt so kommen wird. Klare Strukturen und klare Ziele, wirtschaftlich und emotional motiviert können ihr übriges tun, um einen finanziell sicheren Kurs zu fahren.”

Kommentare

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  1. Nunächst einmal ist die Idee eines Grundeinkommens nicht ganz neu. Es existieren auch schon sehr gute Finanzierungsmodelle, wobei ich das von Matthias Dilthey für das bislang beste halte.
    Der Studi VZler an einen Denkfehler in seiner Betrachtung: nicht die ein Produkt investierte Arbeit ist der Punkt de r Wertschöpfung, sonder der Tausch eines Produktes gegen Geld. Ich kann noch soviel Arbeit investieren, wenn keiner das Produkt haben will, war die Arbeit eben vergeblich. Warum sollte also gerade die Arbeit besteuert werden? Wo bleibt bei diesem Denkansatz die Besteuerung der maschinellen Arbeit, gerade jener “Kameraden”, die uns von Arbeit befreien?
    Wesentlich besser sind 1. Die Besteuerung eines Produktes beim Tausch gegen Geld: Mehrwertsteuer
    und 2. Die Besteuerung des Einkommens, egal welcher Art.
    Das Dilthey Modell ist hier nachzulesen: http://www.iovialis.org/download/Dilthey-Modell.pdf