Der internationals Sportgerichtshof (Cas) in Lausanne hat am 25.11.2009 die vom Eisschnellauf-Weltverband wegen behaupteten Bluttdopings verhängte Sperre gegen Claudia Pechstein , die weltweit erfolgreichste Eisschnellläuferin aller Zeiten (5 x Gold, 2 x Silber, 2 x Bronze) durch Urteil bestätigt. Claudia Pechstein, die den Vorwurf bestreitet, legt jetzt vor dem Schweizer Bundesgericht Berufung ein, das die letzte Entscheidung haben wird. Da die Sperre erst 2011 enden wird und solche Verfahren Zeit brauchen, ist damit zweifellos ihre Teilnahme an der Winterolympiade in Vancouver im kommenden Jahr unmögllich – sicherlich das Ende der Karriere der sympathischen 37-jährigen Sportlerin. Sie muss zudem um ihren Beamtenstatus bei der Bundespolizei fürchten, die bereits eilfertig ein Disziplinarverfahren eröffnet hat.
Die Doping-Fahnder jubeln. In den vergangenen Jahren waren sie gegenüber den immer wieder neuen trickreichen Methoden der Sportler und ihrer Betreuer, ihre Leistungsfähigkeit mit verbotenen Substanzen und Methoden zu steigern, meist ins Hintertreffen geraten. Das betrifft besonders das bei Ausdauersprotlern so wirkungsvolle Bluttdoping, das ja auch Claudia Pechstein vorgeworfen wird.
Beim Blutdoping wird die Zahl der roten Blutkörperchen künstlich erhöht, was dem Sportler eine größere Leistungsreserve vermittelt. Die Aufgabe der roten Blutkörperchen (Erythrozyten) liegt nämlich im Transport von Sauerstoff und Kohlendioxid. Der Körper nimmt Sauerstoff aus der Luft über die Lunge auf. Die Erythrozyten transportieren ihn zu allen Zellen des Organismus, die ihn für ihren Stoffwechsel benötigen. Sie enthalten das Hämoglobin, den Eiweißstoff, der den eigentlichen Trägerstoff, iim Austausch gegen ein freies Eisenatom den Sauerstoff verfügbar macht. Alle Zellen des Körpers sind auf eine ständige Zufuhr von Sauerstoff durch die roten Blutzellen angewiesen. Wenn die Erythrozyten den Sauerstoff an die Körperzellen abgegeben haben, nehmen sie im Austausch das Abfallprodukt Kohlendioxid auf und transportieren es zurück in die Lunge, wo es an die Atemluft abgegeben wird. Die Erythrozyten werden im Knochenmark gebildet. Ihre Anzahl kann unter dem Mikroskop oder mit Laborautomaten durch einzelne Zählung der Objekte bestimmt werden. Zusätzlich gibt auch der Hämotokritwert die Möglichkeit auf erhöhte Zahlen roter Blutkörperchen zu schließen, weil er eine Erhöhung der festen Bestandteile im Blut abbildet.
Es gibt mehrere Möglichkeiten des Blutdoping. Beliebt ist die Verwendung von Epo (Erythropoietin) in kleinen Dosen, das schwer nachweisbar ist. Es gibt keinen direkten Hinweis darauf, dass Pechstein Epo oder sonst ein verbotenes Mittel benutzt hätte. Die Sportbehörde und das Sportgericht schließen darauf nur zurück wegen der Messung eines einzigen Blutwertes bei Claudia Pechstein im Februar des Jahres.
Grundlage für die im Juli vom Disziplinarausschuss der Internationalen Eislauf-Union (ISU) gegen Claudia Pechstein beschlossene Wettkampfsperre ist tatsächlich nur eine einmalige Messung ihrer Blutwerte. Die Untersuchung bei den Mehrkampfweltmeisterschaften in Hamar am 7. und 8. Februar dieses Jahres ergab aber auch bei nur einem einzigen von vielen Parametern einen auffälligen Wert, dies aber nicht bei den Erythrozyten. Auch war der Hämokritwert nicht zu hoch. Über der Grenzen lag nur der Wert für die Reticulocyten, einer Jugendform der Erythrozyten. Diese werden vom Knochenmark gebildet. Erst wenn sie reif sind, stehen sie für eine Leistungsverbesserung zur Verfügung. Ob diese Veränderung im Blut einen Einfluss auf ihre Leistung gebracht hatte, konnte dann leider nicht festgestellt werden, weil Pechstein den Wettkampf wegen einer grippalen Erkrankung abbrechen musste. Früher gab es in ihrem Blutpass, der für sie wie für alle Eisschnelläufer sportamtlich geführt wird, keine auffälligen Werte. Vage Dopingverdächtigungen allein wegen guter Ergebnisse hatte es allerdings schon im vergangenen Winter gegeben, als sie im Vergleich zu den Vorjahren einen großen Leistungssprung machte. Beim Weltcup in Moskau siegte sie erstmals seit Jahren wieder in Topzeiten und holte im Januar bei der Europameisterschaft in Heerenveen den Titel.
Bei der Anhörung vor der ISU vor der Entscheidung im Juli des Jahres erklärte Pechsteins Anwalt, dass eine Steigerung der Blutplättchenbildung auch von einer genetischen Blutkrankheit herrühren könnte. Die Disziplinarkommission entgegnete darauf, dass Pechstein den Beweis einer Blutkrankheit schon vor der mündlichen Verhandlung hätte erbringen können. Pechstein hätte die medizinischen Hintergründe seit Ende Mai gekannt. Allerdings hatte sie im Juni eine umfangreiche Diagnostik eingeleitet, die jedoch nicht so schnell abgeschlossen werden konnte. Der Hinweis ihres Anwalts darauf, dass es weltweit nur drei Labore gibt, die solche Überprüfungen vornehmen konnte, verfing nicht.
Die Herren Richter des Sportgerichtshofs in Lausanne garnierten ihr Urteil mit nach ihrer Auffassung hochinteressanten Details über das Verhalten der Betroffenen. So warfen sie ihr vor, dass sie der ISU Anfang des Jahres so auffällig viele Änderungen über ihren jeweiligen Aufenthalt gegeben hätte, dass sie “kaum noch” für die Trainingskontrollen zu erreichen gewesen sein soll. Nach Auffassung des Gerichts ein Umstand, der weiter recherchiert werden müsse. Wurde er aber nicht, wie auch nicht die Frage, ob Pechstein nicht wirklich auf Reisen war.
Für maßgebend aber erklärten die Richter, dass erhöhte Reticulozytenwerte eben doch ein hartes Indiz seien, selbst wenn Hämatokrit- und Hämoglobinwerte nicht auffällig wären, dann nämlich, wenn keine krankheitsbedingten Veränderungen des Blutbildes vorlägen. Der vom Gericht als Gutachter beigezogene Hämatologe Professor Dr. Hubert Schrezenmeier aus Ulm, hatte dem Gericht gegenüber angegeben, dass Pechstein über “eine exzellente gesundheitliche Verfassung” verfüge und dass daher eine krankheitsbedingte Veränderung des Blutbilds ausgeschlosen sei. Ob der Gutachter Claudia Pechstein gründlich untersucht hatte und wie gründlich eine eventuelle Untersuchug war, ist nicht bekannt. Schrezenmeier ist ärztlicher Direktor und medizinischer Geschäftsführer des Instituts für Klinische Transfusionsmedizin und Immungenetik (IKT) in Ulm. Er ist zwar auch gelernter Internist, hat aber ausweislich seiner ellenlangen Literaturliste bisher ausschließlich auf hämatologischem Gebiet geforscht.
Ob es an der unzureichenden Berichterstattung über das Urteil oder daran liegt, dass ein Beleg dafür einfach nicht vorhanden ist, ist schwer zu sagen. Da es aber ganz sicher eine Unzahl von Fällen außerhalb krankhafter Zustände gibt, besonders Blutverlusten aller Art, die zu einer verstärkten Blutbildung führen (s.u. den Kommentar von “Dollarslide”), nehme ich an, dass dem Gericht gar keine nachvollziehbare Begründung für seine Annahme vorlag.
Dem Gericht lag aber das Gutachten eines weiteren renommierten Wissenschaftlers vor, nämlich von Professor Dr. Christof Dame von der Charité in Berlin, führend in der Erforschung der Regulation des Erythropoietins und Erythropoietin-Rezeptors und damit anerkannter Experte in der Frage der Ursachen für die Erhöhung der Zahl der Reticulocyten.
Er gab dem Tagesspiegel am 29.10.2009 ein Interview, das ich wegen seiner Bedeutung für die medizinische und juristische Behandlung des Falls im Wortlaut wiedergebe:
“Tagesspiegel: Herr Dame, Ihr medizinisches Gutachten soll die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein vom Dopingvorwurf freisprechen. So erhofft sie es sich zumindest. Am 5. November soll das Urteil kommen. Entlastet Ihr Gutachten Claudia Pechstein?
Ob und wie der Internationale Sportgerichtshof meinen Befund bewertet, weiß ich nicht. Da lasse ich mich überraschen. Die molekular-genetische Diagnostik wird über die Bundespolizei, den Dienstherrn von Frau Pechstein, abgerechnet; es ist ein ärztlicher Befund. Ich habe eine klare Fragestellung bekommen und sie streng wissenschaftlich bearbeitet.
Tagesspeigel: Sie haben in Ihrem Gutachten eine zweifache Mutation ihres Epo-Gens festgestellt. Was bedeutet das?
Ich nenne es eine Variante ihres Epo-Gens, denn es verbirgt sich dahinter keine Krankheit. An zwei genregulierenden Stellen habe ich Varianten gefunden, die so wirken können, dass der Schalter zur körpereigenen Produktion von Erythropoietin leichter umgelegt werden kann. Diese Varianten sind von Vater und Mutter zu gleichen Teilen vererbt.
Tagesspiegel:Kann das die Erklärung für die erhöhten Retikulozytenwerte sein, deretwegen Pechstein gesperrt worden ist?
Alle Daten sprechen dafür, dass es unter bestimmten Bedingungen, etwa starker Belastung, zu erhöhter Epo-Produktion und damit zu erhöhten Retikulozyten kommt. Die experimentelle Beweisführung ist aber noch unvollständig
Tagesspiegel:Wie könnte Claudia Pechstein diesen Beweis erbringen?
Dass es überhaupt Varianten im Epo-Gen gibt, weiß man erst seit 2008. Und jetzt haben wir bei Frau Pechstein den ersten Fall einer Epo-Gen-Variante im Leistungssport. Wir können also noch nichts darüber sagen, wie verbreitet die Variante bei gesunden Erwachsenen und bei Sportlern in Ausdauerdisziplinen ist. Das erfordert gezielte Untersuchungen. Um die Epo- Gen-Variante abschließend zu charakterisieren, braucht man experimentelle Modelle, die sehr kompliziert sind. Man müsste zwei Jahre forschen und einen knapp sechsstelligen Betrag aufwenden.
Tagesspiegel: Den Einzelfall zu betrachten hilft Claudia Pechstein also nicht?
Die Epo-Gen-Variante ist bewiesen. Aber wir hätten auch keine besseren Daten, wenn wir sie noch ein paar Wochen länger beobachten würden.
Tagesspiegel: Können Sie auf der Grundlage Ihrer Studie Doping ausschließen?
Die Frage nach Doping ist mir nie gestellt worden. Sie können meinen Befund nicht nehmen, um Blutdoping auszuschließen, sondern nur um die Hinweise auf eine Blut-Anomalie zu untermauern.”
Das Sportgericht in Lausanne wertete die Aussagen dieses Gutachters so, dass seine Forschung mehr Fragen aufwerfe, als Antworten liefere und konstatierte, dass sein Bericht nicht zur Entlastung der Angeklagten beitrüge.
Der bekannte Heidelberger Doping-Experte, der Sportrechtlier Michael Lehner, erklärte in einem Interview mit der Rhein-Zeitung vom 26.11.2009, dass er in dem Urteil der Cas nicht mehr erkennen könne als eine sportpolitische Entscheidung. Es sei ein Urteil, das einen Generalverdacht enthält und sagt: “Hängen soll sie” –lieber zehn Unschuldige verurteilen als einen Schuldigen laufen lassen. Diese krasse Urteilsschelte hat das Gericht indessen mehr als verdient, weil es die sachliche Aufklärung vernachlässigt bzw. im Zweifel gegen die Angeklagte selektiv betrieben und eine Begründung geliefert hat, die und logisch nicht nachvollziehbar ist.
Lehner nennt folgende konkrete Schwachpunkte des Urteils:
1. Das Gericht hat den Unterschied zu einer positiven Dopingprobe bei einem indirekten Beweis verkannt. Ein indirekter Beweis verlangt grundsätzlich die Existenz eines langfristigen Profils.
2. Es gibt bei der schwierigen Messung der Zahl der Reticulocyten Abweichungen in den Messergebnissen von bis zu 30 %, was allgemein bekannt ist. Praktisch kommt jeder Laborant zu anderen Ergebnissen. Drei Messergebnisse für die Probe vom Februar des Jahres gibt es. Zieht man die Toleranz von 30 % ab, sind zwei Werte nur ganz knapp über dem angenommenen Grenzwert von 2,4 und einer sogar darunter. Zudem ist der Grenzwert von 2,4 % umstritten, großenteils wird ein Grenzwert von 2,6 für richtig gehalten, der nie überschitten wurde.
Wie schwierig die Bestimmung des Recitulozytenanteils im Blut tatsächlich ist, kann auch ein Laie ermessen, wenn er sich die Handlungsanweisungen für die Laborkräfte anschaut.
Ein Kommentator namens Dollarslider hat im Internet eine Reihe überzeugender Argumente vorgetragen, deren Berücksichtigung man im Urteil der Lausanner Richter gern gesehen hätte.
Am 07.07.2009 01:45 Uhr sagte Dollarslider auf Welt-Mobil:
“Der Versuch Frau Pechstein Doping über indirekte Beweise nachzuweisen ist mehr als problematisch. Das beginnt mit der Bestimmungsmethode (Die Zellen werden gezählt), die naturgemäß großen Schwankungsbreiten (schon zwischen zwei MTAs) unterliegt.
Natürlich ist ein solcher Parameter bei Patienten klinisch verwertbar. Um ihn gerichtsfest zu machen bedarf es Mehrfachbestimmungen um den statistischen Fehler zu bestimmen.
Darüber hinaus gibt es tatsächlich eine sehr viel häufigere genetische Variante, die im klinischen Alltag häufig zu sehr viel stärkeren Abweichungen führt. Es ist die Chromosomenkonstellation XX, die mit der Eigenschaft Frau einhergeht u. regelmäßig zu mehr oder weniger starken Blutverlusten führt deren Kompensation (ausreichende Eisengabe vorausgesetzt) zu einem deutlich vermehrten Anteil junger Blutzellen/Reticulocyten führen kann.
Letztlich sind Trainigsmethoden, die zu einem Anstieg von Reticulocyten führen nicht verboten, sondern nur die Einnahme von verbotenen Substanzen. Man kann sich wohl vorstellen, dass auch Höhen-, Druckkammer- o. Hypoxietraining o. die Kombination von Trainingsformen auf erlaubtem Weg diese Parameter steigern können. Mithin ist der Nachweis einer Reticulocytose eben kein Nachweis einer verbotenen Substanz. (Mit der gleichen Logik (und sicherlich höherer Trefferquote) könnte man behaupten, wer auf 100m unter 9,8sec. läuft nimmt Anabolika, da diese Zeit in weit höherem Maße vom Durchschnitt/Normwert abweicht.”
Und am selben Tage um 19.00 Uhr sagte Dollarslider an gleicher Stelle:
“Gestern Abend wurde im Bay. Fernsehen bei einem Interview mit Claudia Pechstein ziemlich plausibel dargestellt, dass, für den Fall, dass Sie wirklich gedopt hätte, das sehr diletantisch erfolgt sein müßte, da sie mehrfach bei wichtigen Meisterschaften für sie schlechte Zeiten gelaufen ist. Aber gerade bei dem Umfeld aus der ehemaligen DDR wäre eher das Gegenteil zu vermuten. Die haben bestens gewußt wie man auf den Punkt fit wird.”
Zugegeben: das ist kein direkter Beweis. Aber das Gericht in Lausanne hat sein Urteil mit ganz anderen Mutmaßungen koloriert.
Zusammenfassung: Das Sportgericht in Lausanne hat den fundamentalen Rechtsgrundsatz des “in dubio pro reo” verletzt. Es hat zu Unrecht von der Angeklagten erwartet, dass diese einen Nachweis dafür erbrachte, dass ihr in einem einzigen Fall erhöhter Wert an nachwachsenden roten Blutplättchen auf einer besonderen genetischen oder krankhaften Störung beruht. Es hat einem Gutachter, der die Angeklagte im Zeitpunkt des Vorfalls und wohl auch danach nicht gründlich untersucht hat, die Beurteilung abgenommen, dass die Angeklagte bei bester Gesundheit gewesen sei und daher eine Erhöhung der Zahl der Reticulozyten ohne Manipulation ausgeschlossen sei. Dass die Angeklagte sich damals wegen eines grippalen Infekts vom wichtigen Wettkampf abgemeldert hatte, bleib unberücksichtigt.
Einen andern Gutachter, einem hochrangigen Experten in der Erforschung der Entstehung der Erythrozyten, der das Blut der Angeklagten selbst untersucht und zwei von der Norm abweichende erbliche Faktoren festgestellt hat, die eine ungewöhnliche Erhöhung der Zahl der Reticulozyten zur Folge haben können, hat das Gericht überhaupt nicht verstanden, weil es vom Gutachter unter Verkennung der rechtlichen Gegebenheiten einen konkreten Entlastungsbeweis erwartete. Das alles ist erschreckend laienhaft. Man hört zwar immer, dass man auf hoher See und bei Gericht in Gottes Hand sei. Das gilt aber nur dann, wenn das Gericht nicht in der Lage ist, den Sachverhalt richtig aufzuklären und wenn ihm die Kompetenz zu einer logisch nachvollziehbaren Entscheidung fehlt. Sportgerichte sind da oft schwach besetzt. Es ist schwer vorstellbar, dass die voll ausgebildeten unabhängigen und erfahrenen Juristen am Schweizer Bundesgericht in der Berufungsinstanz dieses Urteil bestehen lassen.
Sollte am Ende Claudia Pechstein doch trickreich gedopt haben, ist es besser, dass sie durch die Maschen des Gesetzes schlüpft, wenn der Tatvorwurf so hilflos aufgebaut und so unzulänglich überprüft wurde. Bestrafungen ohne exakten Schuldnachweis darf es auch im Sportrecht nicht geben! Wichtige Entscheidungen gehören übrigens allgemein veröffentlicht, damit die interessierte Öffentlichkeit die Gelegenheit bekommt, ein eigenes Urteil zu bilden und damit die, die darüber sachgerecht berichten wollen, sich nicht endlos auf die Suche nach Details begeben müssen.
alle achtung !
da muss man lange suchen, um so eine umfassende und treffende
zusammenfassung des sachstandes zu finden.
hoffen wir auf gerechtigkeit, sobald die rechtssprechung
dass zweifelhafte milieu des sports verlassen hat.