Achim Stösser hat hier am 30.9.09 mit seinem Lobgesang auf die “žBefreiung”œ von zwei Gänsen, vier Truthühnern und sechs Perlhühnern sowie sechs “œLegehennen” aus der “žGefangenschaft”œ durch Aktivisten einer Tierrechtsinitiative Maqi eine Diskussion losgetreten, die völlig aus dem Ruder läuft. Da die angesprochenen Fragen von allgemeinem Interesse sind, greife ich das Thema einmal heraus.
In einer Antwort auf die weitgehend ablehnenden Kommentare verweist Stösser auf seine Internetseite, in der es heißt: Tierbefreiung ist kein Diebstahl.
Dabei verwässert er seine achtenswerte Grundposition als überzeugter Veganer mit einem Exkurs in die Rechtswissenschaft, von der er leider nichts versteht. Er erklärt Tierbefreiung für straflos, weil kein Gesetz sie verbiete. Richtig ist daran aber nur, dass es einen Straftatbestand der Tierbefreiung im Gesetz nicht gibt. Daher ist die Freisetzung eines gefangen gehaltenen Tieres als solches wirklich nicht strafbar. Sie ist es aber, sobald sie zugleich den Tatbestand einer gültigen Strafnorm erfüllt.
Wenn ein Tierschützer dem Eigentümer eines Tieres so die Verfügung darüber entzieht, dass dieser nicht mehr an das Tier heran kann, nimmt er sich Rechte heraus, die aber nur dem Eigentümer zustehen. Die Jurisprudenz spricht davon, dass sich der Täter damit wie ein Eigentümer geriert. Wenn ich jemandem sein Fahrrad aus der Hand nehme und damit gegen seinen Willen vor ihm herumfahre, ist das ein strafloser sog. furtum usus, ein unerlaubter aber nicht strafbarer angemaßter Gebrauch einer fremden Sache. Fahre ich mit dem Fahrrad aber in den Wald und lasse es so versteckt liegen, dass der Eigentümer kaum eine Chance hat, es zu finden, habe ich über meine vorübergehende Inbesitznahme des Rades hinaus den Eigentümer endgültig von der Möglichkeit über sein Rad zu verfügen, ausgeschlossen.
Der engagierte Veganer Stösser verweist darauf, dass Tiere doch anders als früher rechtlich gesehen heute keine Sachen mehr seien. Nur die Wegnahme und Zueignung fremder Sachen erfülle aber den Tatbestand des Diebstahls. Der schon seit 1990 in Deutschland eingefügte § 90 a BGB legt eindeutig fest, dass Tiere keine Sachen sind, wie wir das aus dem Römischen Recht übernommen hatten. Inzwischen gelten ähnliche Regeln auch in Österreich ung der Schweiz. Mit dieser Rechtsänderung wird der Eigenart der Tiere als empfindungs- und leidensfähiger Lebewesen gebührend Rechnung getragen. Die Gesetze sehen aber aus guten Gründen vor, dass Tiere, auch wenn sie keine Sachen sind, dennoch wie Sachen zu behandeln sind!
Natürlich kann man weiterhin Tiere kaufen, darf sie einsperren, sie für Arbeiten heranziehen (Beispiel Ackergaul, Blindenhund, Reitpferd) und darf sie sogar schlachten und aufessen.
Wer also einem anderen die Weihnachtsgans stiehlt, ist ein Dieb, auch wenn er nur dem armen Tier zur Freiheit verhelfen will. Sein Einsatz für die empfindungs-und leidensfähige Kreatur entschuldigt sein Handeln auch nicht. Bei allem Verständnis kann ich nicht umhin, in dem rechtsblinden Einsatz für die Freiheit von Schlachttieren gewisse pathologische Züge zu sehen.
Dabei ist es sehr schade, dass überzeugte Veganer sich so als Eiferer aufspielen. Ihre Empathie für unsere gefühlsbegabten Mitbewohner der Erde aus dem Tierreich muss doch jeden nachdenklichen Menschen anrühren.Was wissen wir schon vom Plan der Welt? Was wissen wir von unserer Rolle? Ist uns wirklich bestimmt, uns die Tiere untertan zu machen?
Dass aber in der Natur kein Plan zu finden ist, nachdem ein Lebewesen kein anderes aufessen soll, ist allerdings evident. Tierisches Fleisch zum Zwecke der menschlichen Ernährung zu nutzen, ist auch nicht naturgesetzlich unethisch. Ganz sicher ist es aber wichtig festzuhalten, dass wir uns einen Tort antun, wenn wir zuviel tierisches Eiweiß oder überhaupt zuviel Eiweiß essen.
Auch sollten wir bedenken, dass beim weitgehenden Verzicht auf den Fleischkonsum und richtiger Verteilung und sinnvoller Verwendung der vorhandenen pflanzlichen Nahrung auf dieser Welt kein Mensch mehr hungern muss.
Dazu mal eine moralische Frage, darf sich ein Veganer/Tierrechtler überhaupt einen Hund oder Katze halten?
Dürften moralische Bedenken zwecks Ernährung dieser Tiere dies nicht ausschließen?
MfG
Heinz Eng