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Vermischtes + Internetkultur

Thilo Sarrazin darf, der Bürger nicht?

Donnerstag, den 3. Dezember 2009 um 15:04 Uhr von nicole oppelt

Gruppe Die Linke: Ein VZ-Nutzer macht heute auf einen interessanten Fall aufmerksam, der am morgigen Freitag, den 4. Dezember von dem Amtsgericht Aachen verhandelt wird. Sein gewählter Threadtitel “Die drei Klassen Justiz in Deutschland” lässt schon von vorne herein erkennen, wie er persönlich über die Angelenheit rund um einen HartzIV-Bezieher aus dem Raum Mannheim denkt.

Mit Verweis auf einen Artikel auf elo-forum.net erläutert er, was geschehen ist. Dort ist nach der Überschrift “Angeklagt: Kritik an Hartz IV-Reformen ist Billigung und Belohnung einer Straftat” Folgendes zum Sachverhalt zu lesen: “Die Staatsanwaltschaft Aachen sieht in dem Verstehen der Motive, der im September 2007 versuchten Geiselnahme in der ARGE Aachen eine schwere Straftat. Ein Hartz IV-Bezieher aus Mannheim hatte im September 2007 in dem Internetforum des Erwerbslosen Forum Deutschland sich gewundert, dass angesichts der rechtlichen und verwaltungstechnischen Missstände in den Hartz IV-Behörden nicht über viel mehr Übergriffen in den Argen berichtet wurde. Dies und sein Verstehen von übergriffige Motiven von Einzelnen reichen nun für eine Anklage vor dem Amtsgericht aus.”

Das Erwerbslosen Forum Deutschland kann diese Einschätzung nicht teilen. Deren Sprecher Martin Behrsing reagiert auf dieses Vorgehen mit Unverständnis. Er sagt: “Wir halten das ganze für eine Farce ohnegleichen. Irgendwie stimmen die Verhältnisse nicht mehr, während Thilo Sarrazin öffentlich Hartz IV-Bezieher und Migranten ohne Konsequenzen übel beleidigen darf, wird - unser Ansicht nach - durch ein absurdes Theater der Versuch der Kriminalisierung eine Hartz IV-Kritikers unternommen. Deshalb haben Erwerbsloseninitiativen dazu aufgerufen, dem Prozess bei zu wohnen.”

Der beanstandete Text, so heißt es im Artikel weiter, sei bis heute einsehbar und biete offenbar keinen Anlass ihn oder das gesamte Gespräch beim Erwerbslosen Forum Deutschland löschen zu lassen. Nach Meinung des Forums nimmt der Angeklagte in seinen Ausführungen keinen konkreten Bezug zu einem realen Fall, sondern behandle aus einer “übergeordneten Warte”. Das Fazit deshalb: “(…) letztlich dürfte dem Verfasser das Aussprechen des Offensichtlichen, das Beteuern des Selbstverständlichen, das nicht tolerieren des Zwangsläufigen zum Vorwurf gemacht sein.”

Der VZ-Nutzer zitiert nun ausführlich, das, worum es eigentlich geht und schreibt dann selbst: “In der Vergangenheit haben sich Thilo Sarrazin, Guido Westerwelle, Josef Schlaarmann, Martin Lindner öffentlich Hartz IV-Bezieher und Migranten ohne Konsequenzen übel beleidigt doch diese gehen straffrei aus unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit. (Beweismittel liegen dem Autor vor) Hier wird ein absurdes Theater der Versuch der Kriminalisierung eines Hartz IV-Kritikers unternommen. Es gibt eben Bonzen mit Bonzenrecht, dann kommt der Bürger mit ‘Bürgerrechten’ und dann der rechtlose Arbeitslose. Um es mal mit den Worten eines Ex-Internetanbieters zu sagen: ” Deutschland! Normal ist das nicht”

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5 Reaktionen zu “Thilo Sarrazin darf, der Bürger nicht?”

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  1. Angeklagt: Kritik an Hartz IV-Reformen ist Billigung und Belohnung einer Straftat - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

    am 3. Dezember 2009 um 15:39 Uhr | Link | Kommentar melden

    […] Readers Edition Thilo Sarrazin darf, der Bürger nicht? […]

  2. Jan van Winried

    am 3. Dezember 2009 um 16:20 Uhr | Link | Kommentar melden

    Ein klassischer Schauprozess steht an. Der Sinn eines solchen Prozesses ist es schließlich, den normalen Bürger einzuschüchtern. Wenn dieser Schuss mal nicht nach hinten losgeht?!!! Ein guter Anwalt wird, in Verbindung mit der Presse, das Amtgericht Aachen deutschlandweit der Lächerlichkeit preisgeben. Vermutlich steht der Richter unmittelbar vor seiner Pensionierung. Anders ist so viel Dummheit nicht zu erklären.

  3. Julchen

    am 3. Dezember 2009 um 17:44 Uhr | Link | Kommentar melden

    Ich habe die “Meinung” des Beklagten gelesen- ich sehe es nicht als Drohung oder Aufforderung zur Gewalt.
    Es ist eine freie Meinung- wie derjenige über diesen Vorfall denkt.

    Andersherum stossen die benannten Poltiker massive Beleidigungen aus- und das ist Aufhetzung der Bevölkerung- und nicht strafbar?

    Was unsere Justiz und eben benannte Behörden so verhackstückeln, dass geht auf keine Kuhhaut.

    Ich kann nur allen Menschen danken, die gegen Hartz IV sind und auch dagegen kämpfen, wo immer ich kann, unterstütze ich durch Informationen und Aufklärung.

    Vertrauen kann man in einen Staat- wie er derzeit ist, nicht haben.

    Ich hoffe, der Mann hat einen guten Anwalt- oder gar mehrere. Schauprozesse sind das- und bald ist es wieder soweit in Deutschland, dass man bestraft wird- wenn man gegen das “System” redet? oder Kritik übt? Wird man dann verhaftet?

  4. Rainer Habermann

    am 3. Dezember 2009 um 17:45 Uhr | Link | Kommentar melden

    @ Jan Van Winried

    kleine Anmerkung: die Staatsanwaltschaft klagt an, nicht ein Richter! Der ist möglicherweise nicht sehr glücklich, dass er diesen Fall verhandeln “darf”.

    Es ist in Deutschland - wenn man nicht gerade für große Medien wie “Stern” oder “Spiegel” oder “taz” unterwegs ist, ziemlich gefährlich, die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden öffentlich zu kritisieren. Auch “klammheimliche Sympathie” hatte vor einigen Jahrzehnten erheblich Repressalien für die “Sympathisanten” zur Folge (der Film dazu lief vor kurzem; allerdings hier keine Bewertung von mir). Wie schnell ergibt sich da mal ein “Anfangsverdacht”. Einem solchen ist wohl auch der Mannheimer zum Opfer gefallen.

    Ist jemand aus der Readers Edition beim Prozess dabei und berichtet? Könnte spannend werden.

  5. Thomas Dallmer

    am 4. Dezember 2009 um 18:12 Uhr | Link | Kommentar melden

    @ Rainer Habermann

    Ich denke, es ist zu unterscheiden: Sympathie zu äußern, klammheimliche zumal, ist ein anderer, wertender Vorgang, als Verständnis zu haben oder eben keins. Etwas verstehen bedeutet doch: Die Bedingungen erkennen, die zu diesem Ereignis oder der Handlung eines anderen geführt haben. Es beschreibt also einen intellektuellen, analytischen Denkvorgang.

    Werden nun diese Forenschreiber dafür angeklagt, daß sie etwas NICHT verstehen, namentlich das Ausbleiben gewaltsamer Übergriffe, wird’s haarig: Wenn nämlich das Nichtverstehen bestimmter Vorgänge strafbar sein soll, werden demnächst sehr viele Stellen für Staatsanwälte ausgeschrieben werden. Denn die zahlreichen Nichtversteher in dieser Republik müssen ja mit der ganzen Härte des Gesetzes verfolgt werden.

    Und das müssen alles Leute sein, die nicht in den Verdacht geraten können, etwas nicht zu verstehen, weil sie anderenfalls sich selbst strafbar machten und wieder aus dem Dienst entfernt werden müßten. Hat man beruflich häufiger mit Staatsanwälten und jungen Juristen zu tun, könnten Zweifel durchaus nicht von der Hand zu weisen sein, daß genügend geeignetes, also diesen Ansprüchen genügendes Personal für die Verfolgung dieser gewissenlosen, nichtverstehenden Verbrecher rekrutiert werden kann.

    Geeignet also, damit die Strafverfolger sich nicht in Massen mit den zuvor verfolgten Delinquenten in ein und derselben Zelle wiederfinden. Das würden die nämlich gar nicht verstehen, was sich wieder strafverschärfend auswirkte.

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