JUSTIZ OHNE MORAL ODER MORAL OHNE JUSTIZ

Nach Ansicht des Rechtsausschussvorsitzenden im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU): Der Demjanjuk-Prozess in München ist ein Prüfstein für das weltweite Ansehen Deutschlands. «Die ganze Welt wird auf diesen Prozess ein Augenmerk richten und wird genau kontrollieren, wie Deutschland mit solchen Thematiken umgeht. Und ich finde es gut, dass Deutschland sich entschieden

images.jpgNach Ansicht des Rechtsausschussvorsitzenden im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU): Der Demjanjuk-Prozess in München ist ein Prüfstein für das weltweite Ansehen Deutschlands. «Die ganze Welt wird auf diesen Prozess ein Augenmerk richten und wird genau kontrollieren, wie Deutschland mit solchen Thematiken umgeht. Und ich finde es gut, dass Deutschland sich entschieden hat, diesen Mann vor einem deutschen Gericht zur Verantwortung zu ziehen», sagte Kauder am 30.November 2009 dem Radiosender SWR2.

Die Jerusalemer Richterin Dalia Dorner verurteilte 1987 John “žIwan”œ Demjanjuk zum Tod. Diese Juristin benutzte dabei folgende Logik: “žDie Zeugenaussagen der Überlebenden waren sehr glaubwürdig. Einer hat bezeugt, dass er sein Gesicht jede Nacht in den Albträumen sieht, und dass er es nie vergessen wird“œ (Interview mit der Bild-Zeitung, 14.05.2009). Das Urteil wurde 1993 vom Obersten Gerichtshof einstimmig aufgehoben ”“ aus Mangel an Beweisen, dass er überhaupt der so genannte “žIwan der Schreckliche”œ war ““ Demjanjuk wurde freigesprochen.

Nun sollten in München die Aussagen von Zeugen aus den Niederlanden, die Demjanjuk nie begegnet sind, als Beweis gelten, um Demjanjuk erneut dafür zu verurteilen, was ihm in Jerusalem bereits vorgeworfen worden war. Deutsches Gesetz ist aber auf dem Römischen Prinzip NON BIS IN IDEM basiert. Das heißt: Niemand soll erneuet für Dasselbe verurteilt werden. Dafür wurde den Begriff “žeine besondere Verantwortung”œ, der immer wieder von unserer Bundeskanzlerin zu hören ist in Deutsch heißen: Wenn es eine “žbesondere”œ Verantwortung gebe, dann auch selbst das Gesetz überflüssig wäre: denn vor Gesetz sind alle gleich.

Das ist Willkür, weil eine Gruppe von Überlebenden aus den Niederlanden ihre Erinnerung mit justiziablen Beweisen verwechselt.
Auch die unterschiedlichen Zahlen der Opfer von Sobibor: mal 900.000, mal 480.000, mal 200.000 sehen nicht gerade seriös aus. Noch schlimmer ist die Behauptung, es gäbe nur 100.000 überlebende Juden von 6.000.000.

Da muss man sich schon den Kopf zerbrechen wie das zu dem Bericht des Bundesfinanzministeriums vom Juni 2009 passt, in dem von 4.348.148 Juden berichtet wird, die den Holocaust überlebt haben und die zwischen 1953 -1987 Anträge auf Wiedergutmachung gestellt haben. “>Lesen Sie bitte die Dokumentation selbst

Im Angesicht der Fakten einen solchen Prozess “žgut zu finden”œ klingt bei einem RECHTS-Ausschuss des Bundestages eher spöttisch.

  1. Das Argument, da alle Zeugen der mutmaßlichen Kriegsverbrechen des Angeklagten inzwischen gestorben seien (so Münchener Staatsanwaltschaft, Mai. 2009), und nun die neuen Zeugen auftreten sollten, ist sehr merkwürdig. Die 17 Zeugen, deren Rechtsvertreter aus Jerusalem nach München kommen, sind als solche aufgrund ihrer Behauptungen bereits disqualifiziert, sie hätten Demjanjuk zu gleichen Zeiten an verschiedenen Orten gesehen. Zeugen, die etwas vom Geschen vor 60 Jahren in München berichten wollen, mögen vielleicht interessant sein, aber als Zeugen einer konkreten Tat sind sie irrelevant.
  2. Die Tatsache, dass Demjanjuk bereits (zwei Mal) freigesprochen wurde, schließt ein neues Verfahren bei gleichem “žTatbestand”œ ohne gravierende neue Fakten aus.
  3. Die Motivation der neuen Zeugen, die über das Unrecht vor 60 Jahren in München berichten wollen, ist verständlich, jedoch gelten sie nach rechtlichem Prinzip nicht als Zeugen gegen Demjanjuk, weil sie zur Zeit der Verbrechen nicht am Ort des Geschehens waren. Das deutsche Recht kennt keine kollektive Schuld, bei der die Personen wie Demjanjuk, der sich im Ort des Geschehens, damals befand bzw. anderen Personen, für die Taten von anderen verantwortlich sind.
  4. Die Sache mit dem wohl gefälschten SS-Ausweis für einen Kriegsgefangenen ist genauso irrelevant, wie es z.B. die Ausstellung eines israelischen Ausweises für einen Palästinenser für die Arbeit in einem israelischen Gefängnis wäre.
  5. Die Unterbringung eines betagten Mannes in der JVA in München ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch juristisch nicht zu rechtfertigen. Iwan Demjanjuk hat nie versucht der Justiz zu entkommen, er lebte über 50 Jahren in den USA mit seiner echten Identität und als betagter und schwerkranker Mensch ist er zu einer Flucht gar nicht fähig.
  6. Die ganze Inszenierung in München ist höchst peinlich für das Ansehen eines Rechtstaates.

Am 12. Mai 2009 begrüßte der Zentralrat der Juden in Deutschland die Auslieferung Demjanjuks und teilte Folgendes mit: “žMit der Auslieferung Demjanjuks habe die Staatsanwaltschaft München einen ersten wichtigen Erfolg erzielt, um vermutlich einen der letzten noch lebenden mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher vor einem deutschen Gericht zur Rechenschaft zu ziehen. Für den unnachgiebigen Einsatz im Fall Demjanjuk sprach die Zentralratspräsidentin der Münchner Staatsanwaltschaft ihren Dank aus. Die Zentralratspräsidentin betont, dass der Prozess gegen Demjanjuk auch einen hohen symbolischen Stellenwert habe”¦“œ

Nun sagt auch Siegfried Kauder (CDU) “žUnd ich finde es gut, dass Deutschland sich entschieden hat, diesen Mann vor einem deutschen Gericht zur Verantwortung zu ziehen.”œ

Der Unterschied zwischen den beiden Institutionen: ZRJ spricht von einem “žsymbolischen Wert”œ. Diese Aussage von Frau Knobloch versucht die Justiz durch Moral zu ersetzen, Herr Kauder dagegen umgekehrt: Moral durch Justiz.

Es geht hier um die Justiz, die nicht nach moralischen und auf keinem Fall symbolischen Kriterien, bewertet werden soll, sondern nach bewiesenen Tatsachen. Es scheint so, dass  Knobloch und Kauder müssen erst Art. 101 (1) “žAusnahmegerichte sind unzulässig”œ und Art. 103 (2) “žNiemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeine Strafgesetzte mehrmals bestraft werden “œ des Grundgesetzes beachten.

In diesem Fall wird das Recht mit Füssen getreten. Das ist verfassungswidrig, weil dieser Prozess den Artikel 3 (3) des Grundgesetzes völlig ignoriert

Jurij Below, Frankfurt

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