Groß-Gerau: Ein Junge darf endlich wieder zur (Regel-)Schule

Nach über zwei Jahren darf Adrian Klinik aus Groß-Gerau wieder zur (Regel-)Schule. Das zuständige Schulamt hat vor dem Darmstädter Verwaltungsgericht einem Vergleich zugestimmt. Der Kampf der Eltern um die Zukunft ihres Jungen, der eine Heimschule besuchen würde, wenn es nach den Behörden gegangen wäre, ist erst einmal beendet. Ob er

Adria.jpgNach über zwei Jahren darf Adrian Klinik aus Groß-Gerau wieder zur (Regel-)Schule. Das zuständige Schulamt hat vor dem Darmstädter Verwaltungsgericht einem Vergleich zugestimmt. Der Kampf der Eltern um die Zukunft ihres Jungen, der eine Heimschule besuchen würde, wenn es nach den Behörden gegangen wäre, ist erst einmal beendet. Ob er vorbei ist, muss sich erst noch zeigen. Behörden, die eine Niederlage eingesteckt haben, können nachtragend sein. Die Schulpflicht des Jungen hat über zwei Jahre lang “geruht” – hoffentlich ruht nun auch das Schulamt.

“Ende des Aussortierens – Eine Konvention der Uno verändert den deutschen Bildungsalltag: Immer häufiger klagen Eltern mit Erfolg dagegen, dass ihre Kinder auf Sonder- oder Förderschulen geschickt werden”, berichtet der “Spiegel” heute über Adrian Klinik. An der ersten Schule ist der inzwischen Elfjährige gemobbt worden, an der zweiten Schule bekam er ebenfalls keine Chance. Die Akte des Jungen war schneller in der neuen Schule als er selbst.

Teurer Irrtum

Die Förderschule ist ein teurer Irrweg. 2,6 Milliarden Euro geben die Bundesländer jährlich für zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer aus – damit Kinder immer mehr den Anschluss verlieren? Da muss erst mit einer Uno-Konvention ein Riegel vorgeschoben werden, damit sich etwas ändert? Angeblich sind die Kultusministerien aufgeschlossen, seit Förderschulen besser wieder geschlossen werden. Das für Adrian Klinik zuständige Schulamt ist immer anderer Meinung gewesen. Eine Mitarbeiterin beklagte sich über öffentliche Kritik und verdrehte ein wenig die Tatsachen.

Das dafür erdachte Wort heißt Kindeswohl. Ein zweites Zauberwort heißt: Erziehungsfähigkeit. Schon ist so manches Mädchen und so mancher Junge weg. In einem Heim. Bei Pflegeeltern. Zurück bleiben verzweifelte Eltern, von denen viele nur einen Ausweg sehen: Sie wenden sich an internationale Organisationen. Die lesen Deutschland die Leviten, kommen zu dem Schluss, dass deutsche Jugendämter nicht so arbeiten, wie das europäische Recht es verlangt.

Ins juristische Messer gelaufen

Auch ein lediger Vater ist in Deutschland von Gericht zu Gericht gelaufen. Überall ließ man ihn ins juristische Messer laufen. Das Bundesverfassungsgericht fürchtete gar Konflikte zwischen Mutter und Vater, wenn man beiden gleiche Rechte einräumt. Also lautete der Beschluss: Wenn alle Stricke reißen, bekommt die Mutter das Seil und bestimmt, wie weit das Kind laufen darf. Auch damit hat nun ein europäisches Gericht Schluss gemacht.

Man mag Europaskeptiker sein oder nicht – man mag die Globalisierung fürchten oder begrüßen: Wenn es um die Rechte von Kindern in Deutschland geht, müssen eigentlich nur Behörden davor Angst haben. Wie inzwischen wohl auch vor dem Internet. Dort ist über diesen Fall bereits berichtet worden, als beispielsweise noch eine Lokalredakteurin aus Groß-Gerau eher dem Schulamt glaubte als anderen Informanten – und bis heute keine Zeile schrieb.

Kommentare

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  1. Es war doch allen klar was hier gespielt wurde! Der Junge sollte in eine Heimschule. In der Eifel gibt es auch so etwas. Da werden Kinder und Eltern auch überredet in diese Heimschulen zu gehen um angeblich gebildet zu werden. Das ist Pervers und schadet den Kindern nur, sichert aber den Heimbetreibern die Einkünfte für dieses Pädagogenpack. Bezahlen darf das der Steuerzahler der die Schulen “žseiner Kinder”œ selber anstreichen muss, weil kein Geld mehr da ist. Aber hier im Kinder- und Jugendhilfeausschuss ist Geld in Millionenhöhe vorhanden, damit die Heimmafia am laufen bleibt. Krank ist das. Selbst Richter sitzen im Jugendhilfeausschuss und das ist Korruption!
    Danke an die Mutter das Sie für Ihren Jungen gekämpft hat.